In seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ausgestaltung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Konkret hat das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass bei der Berechnung der Grundsteuer noch immer Einheitswerte zugrunde gelegt werden, die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr der realen Wertentwicklung angepasst wurden.
KategorieAktuelles
Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) hat laut eines Beitrags von aktion-pro-eigenheim.de weitere Zinssenkungen vorgenommen, die für Sie als künftigen Bauherren oder Eigentümer mit Modernisierungsabsichten durchaus relevant sind.
Mieter und Hauseigentümer, die zusätzliche Einbruchschutzmaßnahmen vornehmen möchten, dürfen sich über weitere Zuschüsse freuen. Die neu gestaffelte Zuschussregelung des KfW-Programms “Altersgerecht Umbauen” ist bereits in Kraft getreten.
Überlegen Sie sich einen Solarstromspeicher anzuschaffen und möchten Sie auf Förderungen der KfW zurückgreifen? Dann sollten Sie sich beeilen, da die Förderung des Programms 275 schneller sinkt als anfangs geplant.
Der Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen erhält weitere Förderungen. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entschieden. Die Zuschüsse können Sie sowohl für den Einbau in Wohn- als auch in Nichtwohngebäude beantragen.
Bauherren und die, die es noch werden wollen, dürfen aufatmen, denn vor genau einer Woche hat der Bundesrat beschlossen, die Regularien für die Kreditvergabe zu lockern. Die Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF) wurden damit erhört. Weiterlesen
Nachhaltiger Wohnungsbau realisiert sich in mehr Kriterien als in der Verringerung des CO2-Ausstoßes. Gerade deshalb bescheinigt Hermann Horster von der BNP Paribas Real Estate dem deutschen DGNB-Label eine größere zukünftige Rolle in nationaler und internationaler Hinsicht. Weiterlesen
Wohneigentümer und Mieter dürfen sich freuen, denn das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Zuschüsse für Einbruchschutz aus. Gefördert werden zehn Prozent der Investitionshöhe.
Seit dem 21. März werden auch kleinere Maßnahmen zur Sicherung Ihres Eigenheims gefördert. Lag die Investitionshöhe in der Vergangenheit bei 2.000 Euro, so dürfen Sie nun bereits ab einer Summe von 500 Euro einen Antrag bei der KfW stellen.
Der Förderzuschuss für Wohneigentümer und Mieter beträgt zehn Prozent, weshalb Sie mindestens 50 Euro für Ihre Sicherheitsmaßnahmen erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Höchstsatz beträgt 1.500 Euro.
Im Jahr 2016 wurden von der KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für den Schutz gegen Einbrüche genehmigt. Zusätzliche Informationen zur Erweiterung der Förderung für Einbruchschutz erhalten Sie unter www.kfw.de/einbruchschutz.
Werfen Sie, passend zum Thema Einbruchschutz, gerne auch einen Blick auf unsere Artikel über Sicherheitsfenster und die sichere Haustür.
Bildquelle: Jason Blackeye | unsplash.com