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Grundsteuer in bisheriger Form verfassungswidrig

Grundsteuer

In seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ausgestaltung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Konkret hat das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass bei der Berechnung der Grundsteuer noch immer Einheitswerte zugrunde gelegt werden, die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr der realen Wertentwicklung angepasst wurden.

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Erweiterung der KfW-Förderung für Einbruchschutz

Einbruchschutz

Wohneigentümer und Mieter dürfen sich freuen, denn das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Zuschüsse für Einbruchschutz aus. Gefördert werden zehn Prozent der Investitionshöhe.

Seit dem 21. März werden auch kleinere Maßnahmen zur Sicherung Ihres Eigenheims gefördert. Lag die Investitionshöhe in der Vergangenheit bei 2.000 Euro, so dürfen Sie nun bereits ab einer Summe von 500 Euro einen Antrag bei der KfW stellen.

Der Förderzuschuss für Wohneigentümer und Mieter beträgt zehn Prozent, weshalb Sie mindestens 50 Euro für Ihre Sicherheitsmaßnahmen erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Höchstsatz beträgt 1.500 Euro.

Im Jahr 2016 wurden von der KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für den Schutz gegen Einbrüche genehmigt. Zusätzliche Informationen zur Erweiterung der Förderung für Einbruchschutz erhalten Sie unter www.kfw.de/einbruchschutz.

Werfen Sie, passend zum Thema Einbruchschutz, gerne auch einen Blick auf unsere Artikel über Sicherheitsfenster und die sichere Haustür.

Bildquelle: Jason Blackeye | unsplash.com