Kürzung der Förderung für Solarstromspeicher

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Überlegen Sie sich einen Solarstromspeicher anzuschaffen und möchten Sie auf Förderungen der KfW zurückgreifen? Dann sollten Sie sich beeilen, da die Förderung des Programms 275 schneller sinkt als anfangs geplant.

Die Förderung des KfW-Programms 275 „Erneuerbare Energien – Speicher“ besteht aus zwei Teilen, nämlich einem zinsgünstigen Kredit der KfW sowie einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Ziel des Programms ist es, die Nutzung stationärer Batteriespeichersysteme von PV-Anlagen voranzutreiben, um dadurch Strom aus der Sonnenenergie zu erzeugen.

Da jedoch die Kosten für Batteriespeicher sinken, wurden nun auch die Zeiträume angepasst, in denen die Förderung beantragt werden kann. Waren der Januar und der Juli 2018 für weitere Reduzierungen des zinsgünstigen Darlehens sowie des Tilgungszuschusses geplant, so wurden diese auf den 1. Oktober 2017 sowie den 1. Januar 2018 terminiert.

Die genauen Daten der Kürzungen können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

  • seit 1. Juli 2017: Darlehen und Zuschuss in Höhe von 16 Prozent der förderfähigen Kosten
  • ab 1. Oktober: Darlehen und Zuschuss in Höhe von 13 Prozent der förderfähigen Kosten
  • ab 1. Januar 2018: Darlehen und Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten

Maßgebend für die Höhe der Förderung ist der Tag der Antragstellung. Gegen Ende des kommenden Jahres läuft das Programm aus, sodass Sie keine Förderungen mehr für Ihren Solarstromspeicher geltend machen können.

Sofern Sie einen Batteriespeicher in Ihr Fertighaus installieren wollen, sollten Sie schnell sein, um vom Programm 275 der KfW zu profitieren. Andernfalls müssen Sie für die zwar sinkenden, aber dennoch sehr hohen Anschaffungskosten selbst aufkommen.

Bildquelle: Julian Wildner | unsplash.com

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