Höhere Zuschüsse für Einbruchschutzmaßnahmen bei der KfW

Einbruchschutzmassnahmen

Mieter und Hauseigentümer, die zusätzliche Einbruchschutzmaßnahmen vornehmen möchten, dürfen sich über weitere Zuschüsse freuen. Die neu gestaffelte Zuschussregelung des KfW-Programms “Altersgerecht Umbauen” ist bereits in Kraft getreten.

Laut Dr. Barbara Hendricks herrscht in Deutschland ein erhöhter Bedarf an Einbruchschutzmaßnahmen. Daher werden diese bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Wohnungen ab sofort mit 20 Prozent gefördert, sofern die Investitionssumme nicht mehr als 1.000 Euro beträgt.

Damit verdoppelt sich der Zuschuss für weniger aufwändige Umbauten. Alle Investitionen gegen Einbrüche, die mehr als 1.000 Euro kosten, werden weiterhin mit 10 Prozent der Investitionssumme bezuschusst.

Mit der Erhöhung der Zuschüsse bei geringeren Investitionen soll die Attraktivität für kleinere Maßnahmen gegen Einbrüche gesteigert werden. Niedrige Investitionen reichen bereits aus, um Wohnungen und Häuser zu schützen.

Einen Antrag für das Programm “Altersgerecht Umbauen” können Sie sowohl als Mieter als auch als Hauseigentümer stellen. Beachten sollten Sie jedoch, dass es eine Sperrfrist gibt: Haben Sie in der Vergangenheit bereits Maßnahmen zum Einbruchschutz durchgeführt, die bezuschusst wurden, dann müssen Sie für weitere Umbauten zwölf Monate warten. Erst nach dieser Frist dürfen Sie einen erneuten Antrag stellen.

Eine Voraussetzung für die Annahme Ihres Antrags ist, dass die Einbruchschutzmaßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Außerdem ist es von Bedeutung, den Antrag bei der KfW vor dem Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal zu stellen.

Die Investitionssumme Ihrer Umbauten muss mindestens 500 Euro betragen. Die Höchstgrenze der geförderten Investitionen beläuft sich auf 15.000 Euro.

Bildquelle: TheDigitalWay | pixabay

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