Der Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen erhält weitere Förderungen. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entschieden. Die Zuschüsse können Sie sowohl für den Einbau in Wohn- als auch in Nichtwohngebäude beantragen.
Einen Antrag für den Zuschuss 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle können Sie als Privatperson, Freiberufler, kleine oder mittlere Unternehmen sowie als kommunale und gemeinnützige Organisation stellen.
Egal, ob im Rahmen einer Sanierung oder beim Neubau, werden alle Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 5 kW gefördert. Der Zuschuss ist abhängig von der elektrischen Leistung und beträgt pro installierter Brennstoffzelle höchstens 28.200 Euro.
Mit der Erweiterung des Zuschuss 433 soll die Brennstoffzellen-Technologie zur Strom- und Wärmeversorgung weiter ausgebaut werden. Die Förderung der Brennstoffzellen-Heizungen gehört zum Anreizprogramm Energieeffizienz der Bundesregierung. Seit dem Start des Programms im August des vergangenen Jahres wurden mehr als 900 Brennstoffzellen-Heizungen mit ungefähr 13 Millionen Euro bezuschusst.
Entscheiden Sie sich dafür ein Brennstoffzellensystem in Ihr geplantes Haus oder ein bestehendes Gebäude einzubauen, können Sie den Antrag für den Zuschuss direkt bei der KfW stellen.
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