Bauabnahme: Ablauf, wichtige Unterlagen, Gewährleistungsfrist und hilfreiche Tipps

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Mit der Unterschrift unter dem Bauabnahmeprotokoll erklärt ihr als Bauherr, dass die Arbeiten am Haus abgeschlossen sind und dass das Gebäude alle Vorgaben der Baubeschreibung und des Bauvertrags erfüllt. Nach erfolgter Bauabnahme obliegt es dann im Rahmen der sogenannten Gewährleistungsfrist dem Eigentümer, mögliche Baumängel nachzuweisen. Wir erläutern euch den Ablauf einer Bauabnahme, gehen darauf ein, welche rechtlichen Auswirkungen sie hat, und geben euch zahlreiche Tipps mit auf den Weg.

Mit der Bauabnahme endet die Ausführungsphase und die Nutzungsphase des Objekts setzt ein. Während des Abnahmetermins beurteilt ihr als Bauherr die Arbeit und Leistung des Auftragnehmers. Ihr kontrolliert, ob der Neubau den Vorgaben aus Baubeschreibung und -vertrag gerecht wird. Wurden alle vereinbarten Arbeiten vertragsgemäß und mängelfrei umgesetzt?

Was versteht man unter der Bauabnahme?

Bei der Bauabnahme sind in der Regel die Vertragspartner des Bauvertrags – also der Bauherr sowie der Bauunternehmer – anwesend. Häufig kommen außerdem Architekten oder andere Sachverständige hinzu. Während der Abnahme entsteht ein sogenanntes Bauabnahmeprotokoll, in dem etwaige Mängel beziehungsweise Vorbehalte aufgelistet werden.

Nach Unterzeichnung des Protokolls ist die Bauabnahme abgeschlossen und der Neubau geht in den Besitz des Bauherren über. Dieser Schritt hat wichtige rechtliche Implikationen.

Mit der Abnahme geht die Beweislast bei etwaigen Mängeln und damit alle Risiken an den Bauherrn über. Deshalb sollte die Bauabnahme immer erst nach der vollständigen Fertigstellung des Hauses sowie der Außenanlagen stattfinden.

Achtung: Im restlichen Beitrag bezieht sich der Begriff Bauabnahme immer auf die förmliche Abnahme durch den Bauherrn und den Bauunternehmer. Da die Bauabnahme mit enormen rechtlichen Folgen verbunden ist, solltet ihr stets auf einen Termin für eine förmliche Abnahme bestehen.

4 unterschiedliche Formen der Bauabnahme

Es gibt verschiedene Arten der Bauabnahme, die je nach Bauvertrag, regionalen Bestimmungen und den Bedürfnissen der beteiligten Parteien variieren können. Vier Arten der Bauabnahme möchten wir euch im Folgenden etwas genauer vorstellen:

Ausdrückliche (oder erklärte) Bauabnahme

Die ausdrückliche Bauabnahme beim Hausbau ist ein formaler Schritt, bei dem euch der Bauunternehmer schriftlich oder mündlich mitteilt, dass das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt wurde und zur Abnahme bereit ist. Diese Kommunikation markiert den Übergang der Verantwortung für das Projekt vom Bauunternehmer zum Bauherrn.

Ihr habt dann die Gelegenheit, das fertige Haus eingehend zu prüfen und etwaige Mängel oder Unstimmigkeiten festzuhalten. Nach dieser Phase kann die endgültige Abnahme erfolgen. Bei ihr bestätigt ihr, dass das Haus den vertraglichen Anforderungen entspricht.

Die ausdrückliche Bauabnahme stellt sicher, dass das Bauvorhaben ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, bevor es offiziell übergeben wird.

Fiktive Abnahme

Die fiktive Bauabnahme beim Hausbau tritt ein, wenn der Bauherr innerhalb einer festgelegten Frist nach Fertigstellung des Bauwerks keine Einwände oder Mängel feststellt und diese dem Bauunternehmer meldet. In diesem Fall wird das Projekt als stillschweigend abgenommen, da die Prüf- und Beanstandungszeit verstrichen ist.

Hier zwei Beispiele zu besseren Veranschaulichung:

  1. Ihr versäumt nach Abschluss der Arbeiten, offensichtliche Mängel zu reklamieren, die in der Mängelliste aufgeführt werden sollten.
  2. Ihr lasst die festgelegte Frist zur Überprüfung des Baus ohne Einwände verstreichen.

Stillschweigende (oder konkludente) Abnahme

Stillschweigende Bauabnahme bedeutet, dass die Abnahme eines Bauwerks durch Handlungen und Verhalten impliziert wird, ohne ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Sie wird auch als konkludente Bauabnahme bezeichnet.

Hier sind fünf Beispiele für eine stillschweigende Bauabnahme:

1. Nutzung des Gebäudes: Wenn der Bauherr das fertiggestellte Gebäude ohne Beanstandungen nutzt, kann dies als stillschweigende Abnahme interpretiert werden.

2. Zahlung der Schlussrechnung: Die Begleichung der Schlussrechnung durch den Bauherrn, ohne auf Mängel hinzuweisen, könnte als Zustimmung zur Bauabnahme gewertet werden.

3. Ablauf der Gewährleistungsfrist: Wenn eine festgelegte Zeit verstrichen ist, ohne dass der Bauherr Mängel beanstandet hat, kann dies als stillschweigende Abnahme betrachtet werden.

4. Fortgesetzte Zusammenarbeit: Wenn nach Abschluss des Bauprojekts weitere Arbeiten oder Dienstleistungen zwischen den Parteien durchgeführt werden, ohne dass Einwände zur Fertigstellung erhoben werden, kann dies als indirekte Abnahme interpretiert werden.

5. Vereinnahmung des Bauwerks: Die Übergabe des Bauwerks an den Bauherrn ohne ausdrückliche Abnahmeprozedur wird ebenfalls ab und an als stillschweigende Bauabnahme wahrgenommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die stillschweigende Bauabnahme je nach rechtlichen Bestimmungen und Vertragsbedingungen variieren kann. In einigen Fällen kann das bloße Unterlassen von Einwänden als Zustimmung zur Abnahme gewertet werden, während in anderen Situationen explizite Vereinbarungen erforderlich sein können.

Förmliche Abnahme

Die förmliche Abnahme besteht aus einem offiziellen Termin, zu dem sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer einen oder mehrere Experten hinzuziehen können. Dabei kann es sich um den Bauleiter oder Architekten sowie um unabhängige Sachverständige handeln.

Bei der förmlichen Abnahme besichtigen beide Seiten das Haus gemeinsam. Das Ergebnis wird in einem Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten.

GUT ZU WISSEN

Im Bauwesen wird der Begriff “Abnahme” recht häufig verwendet. Daher solltet ihr euch bewusst darüber sein, dass nur die Abnahme durch den Bauherrn rechtswirksam ist. So nimmt die zuständige Baubehörde im Rahmen der behördlichen Bauabnahme zwar eine Kontrolle der Bausicherheit vor, sie prüft aber nicht, ob Mängel bezüglich der Baubeschreibung oder des Bauvertrags vorliegen.

Rechtliche Wirkung der Bauabnahme

Im Rahmen der Bauabnahme habt ihr die Chance, die Einhaltung der Baupläne zu prüfen und etwaige Mängel anzumerken und beseitigen zu lassen. Im Anschluss an die Abnahme – also mit Unterzeichnung des Bauabnahmeprotokolls – wird der Bauunternehmer aus der rechtlichen Verantwortung entlassen.

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Aus der Unterschrift ergibt sich auch die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass von nun an der Bauherr die Verantwortung für das Gebäude trägt.

Man spricht hier auch von Risiko- oder Gefahrenübergang, da die Risiken bezüglich möglicher Mängel ab diesem Zeitpunkt Sache des Eigentümers sind. Nun obliegt es ihm, vorhandene Mängel nachzuweisen und genau zu belegen, dass der Bauunternehmer für diese verantwortlich zu machen ist.

Allein aus diesem Grund ist die gründliche Aufnahme von Baumängeln während der Abnahme so wichtig. Daher solltet ihr auch nicht vor der endgültigen Abnahme und Mängelbehebung in das Haus einziehen beziehungsweise dieses wohnlich einrichten. Der Grund: Der frühzeitige Einzug kann bei Rechtstreitigkeiten mit dem Bauträger als Bestätigung der Bauabnahme gewertet werden.

Gewährleistungsfrist beim Hausbau

Die Gewährleistungsfrist beim Hausbau beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Sie wurde eingeführt, damit ihr als Bauherren auch nach der offiziellen Bauabnahme noch die Chance habt, beim Bau entstandene Mängel zu reklamieren.

Bauherren, die die Gewährleistung nutzen wollen, müssen Baumängel innerhalb der gesetzten Frist anzeigen. Der jeweilige Bauträger ist dann verpflichtet, die Schäden unter Übernahme aller Kosten zu beseitigen.

Nicht ganz unwichtig: Damit die Gewährleistung greift, müssen die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden haben, ohne dass sie Bauherrn oder Unternehmer aufgefallen sind.

Grundsätzlich deckt die Gewährleistungspflicht alle betriebsnotwendigen Bauarbeiten ab, die in der Leistungsbeschreibung des Bauträgers aufgelistet sind. Unter die Gewährleistung fallen beispielsweise

  • die Elektroinstallation,
  • Hausanschlüsse,
  • die Heizung,
  • Schallschutzmaßnahmen,
  • defekte Fußböden
  • und Feuchteschäden.

Das Bauabnahmeprotokoll und seine Rolle bei der Bauabnahme

Das Bauabnahmeprotokoll ist wohl eins der wichtigsten Dokumente beim Hausbau. Mit ihm dokumentiert man bei der Abnahmebegehung, ob das fertiggestellte Haus den in Bauvertrag und Baubeschreibung festgelegten Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Protokoll als finaler Schritt bei der Bauabnahme

Das Protokoll bildet den Abschluss der vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Denn mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigt ihr, dass keinerlei wesentliche Mängel gefunden wurden.

Ab dem Datum, das auf dem unterschriebenen Protokoll steht, läuft die fünfjährige Gewährleistungspflicht. Ab diesem Zeitpunkt kehrt sich zudem die Beweislast hinsichtlich der Baumängel um und der Hauseigentümer muss sich selbst um gegebenenfalls notwendige Versicherungen für seine Immobilie kümmern.

Die wichtigsten Inhalte für das Abnahmeprotokoll

Das Bauabnahmeprotokoll dokumentiert den Zustand eines Bauwerks bei der Übergabe. Es enthält Mängel, Fristen für die Behebung, Unterschriften beider Parteien, Verweise auf Verträge und Zeugennamen, um Abnahmebedingungen und -details festzuhalten.

Hier findet ihr eine kurze Auflistung, was in einem Bauabnahmeprotokoll keinesfalls fehlen sollte:

1. Namen und Unterschrift beider Parteien: Identifizierung von Bauherrn und Bauträger durch Namen und Unterschriften.

2. Genaue Auflistung der wesentlichen Mängel: Detaillierte Erfassung der identifizierten Mängel, inklusive genauer Beschreibung und Standort im Bauwerk.

3. Dokumentation möglicher Vorbehalte: Festhalten von möglichen Vorbehalten oder Punkten, die zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden müssen.

4. Fristen für die Mängelbehebung: Klare Festsetzung von Fristen für die Behebung der festgestellten Mängel und deren Bestätigung.

5. Namen der Zeugen: Angabe der Namen der Zeugen, die bei der Abnahme anwesend waren, um die Protokollgenauigkeit zu unterstützen.

6. Verweise auf Vertragsunterlagen: Bezugnahme auf relevante Vertragsunterlagen, Pläne und Spezifikationen, um die Abnahmebedingungen zu untermauern.

7. Dokumentation von Sondervereinbarungen: Falls Sondervereinbarungen oder Änderungen während der Abnahme getroffen wurden, sollten diese schriftlich festgehalten werden.

8. Feststellung der Abnahmebereitschaft: Erklärung, dass das Bauwerk zur Abnahme bereit ist und keine gravierenden Hindernisse für die Übergabe bestehen.

Ablauf einer Bauabnahme

Die Bauabnahme ist ein rechtlicher Akt zwischen zwei Vertragspartnern. Dabei prüft der Bauherr als Auftraggeber, ob das fertiggestellte Werk den Vorgaben des Bauvertrags entspricht.

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Anwesende bei der Bauabnahme

Bei der Bauabnahme ist neben dem Bauherrn (Auftraggeber) immer auch der Bauträger (Auftragnehmer) anwesend. Oftmals zieht eine der beiden Seiten (oder beide) weitere verantwortliche Personen hinzu. Dazu gehören zum Beispiel Architekten, Bauleiter oder gar der Fachberater.

Gerade für Bauherren ist es empfehlenswert, unabhängige Zeugen zur Bauabnahme zu bestellen sowie sich Unterstützung durch fachlich kompetente Sachverständige zu holen.

Zeitpunkt und vertragliche Regelungen

In der Regel wird eine Bauabnahme zu einem vertraglich vereinbarten Termin oder aber nach zuvor festgelegten Fristen durchgeführt. Meist wird der zwischen den Vertragspartnern festgelegte Termin für die Abnahme im Bauvertrag fixiert.

Dadurch hat der Bauherr die Möglichkeit, vertraglich festzuhalten, dass die Abnahme zum Zeitpunkt der Fertigstellung erfolgen soll. Möglich ist aber auch das Vereinbaren eines konkreten Datums für die Fertigstellung des Bauvorhabens.

Abnahmebegehung vor Ort

Der eigentliche Ablauf einer Bauabnahme beginnt mit einer sogenannten Abnahmebegehung. Hierbei begutachten Bauherr und Bauträger das fertige Gebäude vor Ort und prüfen gemeinsam alle Aspekte des Bauvertrags und der Baubeschreibung.

Unter Umständen treten dabei strittige Punkte auf. Hierzu zählen zum Beispiel

  • schleifende Türen,
  • fehlerhafte Fenster
  • oder fehlende Aspekte bei der Besichtigung der Außenanlagen.

Achtung: Grundlage der Abnahmebegehung und damit der Bauabnahme ist der Bauvertrag.

Der Bauvertrag als Grundlage

Im Bauvertrag sind alle Bauleistungen aufgelistet, die bis zur Abnahme fertiggestellt sein sollen. Bemängelt werden können nur offensichtliche Baumängel sowie Leistungen, die zwar im Bauvertrag stehen, aber nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.

Wenn der Bauvertrag keine Außenanlagen erwähnt, gilt das Haus ohne Außenanlagen als fertig – und der Bauherr hat keine Grundlage, aufgrund derer er die Abnahme verweigern könnte. Bauherren sollten den Bauvertrag daher stets sorgfältig lesen und im Idealfall vor der Unterzeichnung von einem Experten – beispielsweise einem Fachanwalt für Baurecht – prüfen lassen.

Verweigerung der Abnahme bei Mängeln

Wenn das beauftragte Haus keine wesentlichen Mängel enthält, ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet, den Bau abzunehmen. Die Abnahme des Gebäudes kann nur dann verweigert werden, wenn wesentliche Baumängel festgestellt werden.

Ist dies der Fall, halten die Vertragspartner im Protokoll eine Frist zur Mängelbehebung fest. Außerdem wird eine weitere Baubegehung nach Ablauf dieser Frist vereinbart.

GUT ZU WISSEN

Auf euren Wunsch ist die Bauabnahme auch ohne vorherige Ortsbegehung möglich. Dazu kommt es zum Beispiel dann, wenn ihr die Begehungsfrist verstreichen lasst oder ihr bereits vor der offiziellen Abnahme in das Haus eingezogen seid.

Hier solltet ihr aber vorsichtig sein: Bei einer solchen “fiktiven Abnahme” geht das Risiko bei Schäden – etwa durch Diebstahl oder einen Brand – komplett auf den Eigentümer, also auf euch, über. Schließt ihr keine entsprechenden Versicherungen ab, haftet ihr mit eurem Vermögen für Schäden.

Welche Unterlagen sind für die Bauabnahme wichtig?

Bei der Bauabnahme spielen vor allem der Bauvertrag und die Baubeschreibung eine Rolle. Letztere ist häufig Teil des Bauvertrags. Er enthält eine genaue Auflistung der Arbeiten, die der Bauträger auszuführen hat, sowie Angaben zu den Materialien, die verwendet werden sollen.

Baubeschreibung

Eine gute Baubeschreibung definiert auf detaillierte Art und Weise, wie das fertige Bauwerk auszusehen hat. Nicht in der Baubeschreibung enthaltene Leistungen müssen vom Bauträger auch nicht erbracht werden.

Da viele Baubeschreibungen früher nicht präzise genug waren, müssen Bauunternehmer dem Bauherrn seit Beginn 2018 frühzeitig vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung überreichen. Diese soll klar und verständlich sein und genaue Angaben zu den Eigenschaften des Bauwerks sowie den angebotenen Leistungen machen.

Weitere wichtige Dokumente

Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigt ihr, dass euer Eigenheim mängelfrei ist und in euren Besitz übergeht. Zuvor solltet ihr vom Bauträger aber noch verschiedene Unterlagen einfordern und gut aufbewahren.

Die Aufbewahrung dient nicht nur der eigenen Absicherung, sondern ist nach Landesrecht (zum Teil) gesetzlich verpflichtend:

  • alle Installationspläne
  • Statik-Prüfberichte
  • bauaufsichtlicher Gebrauchsabnahmeschein
  • Qualitätsnachweise für alle Baumaterialien
  • Gewährleistungsbescheinigung
  • Abnahmebescheinigung des Schornsteinfegers
  • Garantiescheine und Gebrauchsanweisungen für die Haustechnik

Das Dokument “Bescheinigung über die fachgerechte mangelfreie Ausführung der Bauleistung” sollte der Bauherr nach der Bauabnahme für mindestens fünf Jahre gut aufbewahren. Gerade für die Nutzung der fünfjährigen Gewährleistungsfrist kann die Gewährsbescheinigung eine wichtige Rolle spielen.

Was hat es mit der Mängelrüge auf sich?

Ein Baumangel liegt etwa dann vor, wenn das Fundament und der Keller nicht ausreichend abgedichtet oder andere Bauteile nicht sachgemäß vor Feuchtigkeit geschützt wurden. Weitere typische Baumängel sind schlecht eingebaute Fenster, eine falsch installierte Haustechnik und ein mangelnder Schallschutz durch den fehlerhaften Einbau von Treppen und Trennwänden.

Doch auch wenn die fertige Treppe aus Fichtenholz besteht, der Bauvertrag aber Eichenholz vorsieht, liegt ein Mangel vor. Das heißt: Wurde eine Arbeit am Bauwerk nicht fachgemäß, nicht wie vereinbart oder nicht vollständig durchgeführt, hat der Bauherr ein Recht auf Mängelbeseitigung.

Bauvertrag und der Baubeschreibung als Nachweis

Maßgeblich für die Mängelbeseitigung ist, was im Bauvertrag beziehungsweise der Baubeschreibung steht. Es gibt aber auch Selbstverständlichkeiten – sogenannte “allgemein anerkannte Regeln der Technik” – die nicht explizit vertraglich geregelt werden müssen. Darunter fällt beispielsweise die Nutzung frostsicherer Fliesen im Außenbereich.

Mit einer Mängelrüge oder Mängelanzeige teilt ihr dem Bauunternehmer den Baumangel schriftlich mit und fordert ihn auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Eine solche Nacherfüllungsfrist müsst ihr dem verantwortlichen Bauunternehmen stets gewähren.

Bestenfalls erfolgt die Dokumentation der Mängel nicht nur schriftlich, sondern auch mittels Bildmaterial. Sobald ihr also einen Mangel seht, solltet ihr unbedingt ein Foto davon machen.

Wesentliche Mängel

Unter wesentliche Mängel fallen neben Abweichungen vom bestellten Auftrag bestimmte rechtliche und technische Mängel:

1. Abweichung vom Bestellten: Ist das Haus kürzer oder das Dach steiler als in der Baubeschreibung vereinbart, liegt ein solcher wesentlicher Mangel vor.

2. Rechtliche Mängel: Ein solcher Mangel kann zum Beispiel moniert werden, wenn das Haus nicht den aktuellen Brandschutzbestimmungen entspricht.

3. Technischer Mangel: Diese Art von Mangel kann geltend gemacht werden, wenn zum Beispiel Wasser in den Keller eindringt oder das Dach undicht ist.

Vorbereitung auf die Bauabnahme

Als Bauherren solltet ihr schon bei Abschluss des Bauvertrags darauf achten, dass alle gewünschten Arbeiten im Bauvertrag und in der Baubeschreibung aufgelistet und genau beschrieben werden. Idealerweise vermeidet ihr bei der Beschreibung der Leistungen Entweder-Oder-Formulierungen. Beschreibt die Leistungen stattdessen möglichst präzise und konkret.

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Regelmäßige Kontrollen vor Ort

Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Vorbereitung der endgültigen Abnahme ist das Durchführen regelmäßiger Kontrollen vor Ort. Diese sollten während der gesamten Bauzeit erfolgen und dienen dazu, den Baufortschritt zu verfolgen. Auf diese Weise lässt sich auch möglichen Fehlentwicklungen zeitnah entgegenwirken.

Es ist bald so weit und die Begehung und Bauabnahme steht kurz bevor? Spätestens jetzt solltet ihr aktiv werden und am besten schon vor dem eigentlichen Abnahmetermin prüfen, ob Mängel am Objekt vorliegen.

Gutachter und Zeugen hinzuziehen

Zum Abnahmetermin selbst gilt es, Zeugen und gegebenenfalls Sachverständige zu bestellen, die bei der Überprüfung unterstützen. Die Beauftragung eines Gutachters kann ebenfalls sinnvoll sein.

Die unabhängigen Experten haben einen geschulten Blick beim Aufdecken vorhandener Mängel. Sie wissen genau, welche Stellen am häufigsten von einer schlechten oder unzureichenden Ausführung betroffen sind.

Natürlich kann der Gutachter das Objekt auch im Rahmen der Vorbereitung auf die Bauabnahme begutachten und vorab ein Gutachten erstellen. Euch dient das Dokument bei der endgültigen Abnahme dann als Orientierung. Auf dieser Basis könnt ihr auf vorhandene Fehler hinweisen und darauf bestehen, dass diese ins Abnahmeprotokoll aufgenommen werden.

Tipps zur Bauabnahme

Damit bei der Bauabnahme garantiert nichts schief geht, haben wir abschließend noch sechs Tipps für euch, die ihr unbedingt beachten solltet.

Tipp 1: Fachliche Unterstützung von einem Sachverständigen holen

Laien fällt es oft schwer, wesentliche Mängel in der Bauausführung als solche zu identifizieren. Daher ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen, der die Mängel dokumentiert, empfehlenswert. Dieser kann im Rahmen der Gewährleistungsfrist meist auch erkennen, ob ein Mangel beim Bau oder in den Jahren darauf entstanden ist.

Wer einen Experten sucht, wird bei unabhängigen Prüfinstanzen (zum Beispiel TÜV, DEKRA), aber auch bei Architekten und Bauingenieuren vor Ort fündig.

Tipp 2: Zeitdruck vermeiden und Zwischenabnahmen durchführen

Die Bauabnahme sollte niemals unter Zeitdruck erfolgen und es sollte in jedem Fall ein ausführliches Bauabnahmeprotokoll erstellt werden. Aus diesem Grund ist es auch empfehlenswert, bereits vorab eine oder mehrere Kontrollen von einem Sachverständigen durchführen zu lassen.

Dieses Vorgehen ist durchaus üblich: Zwischen vier und fünf Zwischenabnahmen werden beim Hausbau durchgeführt. Die Qualitätskontrollen lohnen sich, denn Mängel, die früh erkannt werden, lassen sich schneller beseitigen und verursachen weniger Kosten und zeitliche Verschiebungen.

Tipp 3: Mängelbehebung im Protokoll festhalten

Bauherren sollten bei der Bauabnahme darauf achten, vorhandene Mängel im Bauabnahmeprotokoll genau zu beschreiben und Fristen für die Behebung zu vereinbaren. Die neuen Termine gehören ebenfalls ins Protokoll.

Ein Tipp: Es ist hilfreich, die Mängel anhand von Fotos zu dokumentieren und außerdem durch die beim Abnahmetermin präsenten Zeugen belegen zu lassen. Werden spezielle Regelungen zur Behebung der Baumängel getroffen, sind auch diese ins Abnahmeprotokoll aufzunehmen.

Tipp 4: Erst nach Bauabnahme einziehen

Die Aussicht, sich im neuen Eigenheim wohnlich einzurichten, ist zwar verlockend – ihr solltet aber darauf verzichten, vor der endgültigen Abnahme sowie der Mängelbehebung in das Haus einzuziehen.

Der Grund: Sollte es zu einem Rechtsstreit mit dem Bauunternehmen kommen, besteht die Möglichkeit, dass der frühzeitige Einzug als Bauabnahme gesehen wird. Lest hier gerne nochmal bei den unterschiedlichen Formen der Bauabnahme nach.

Tipp 5: Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen

Nicht nur der Einzug ist auf die Zeit nach der Bauabnahme zu verschieben – auch die Schlussrechnung solltet ihr erst dann begleichen, wenn alle im Bauabnahmeprotokoll angezeigten Mängel auch vollständig behoben wurden.

Tipp 6: Gewährleistungsfrist nutzen

Nach der Bauabnahme habt ihr fünf Jahre lang Zeit, zuvor nicht entdeckte Mängel anzuzeigen. Basis hierfür ist die sogenannte Gewährleistungsfrist. Diese gilt übrigens auch für Mängel, die ihr bereits bei der Abnahme angemerkt hat.

Das bedeutet: Als Bauherren solltet ihr die fünfjährige Frist im Auge behalten. Spätestens sechs Monate, besser aber ein Jahr vor Ablauf der Frist ist dann eine sorgfältige Bestandsaufnahme einzuplanen.

Bestenfalls prüft ein unabhängiger Experte zu diesem Zeitpunkt mängelanfällige Stellen am Haus. Achten solltet ihr unter anderem auf Risse und mögliche Fehler bei Abdichtungen und Fassaden.

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Gerüstet für die Bauabnahme

Mit unseren Tipps seid ihr nun also bestens auf die Bauabnahme vorbereitet. Ihr wisst, welche Arten der Abnahme es gibt, welche Rolle das Abnahmeprotokoll spielt und was eine Mängelrüge ist.

Außerdem nicht ganz unwichtig: Sobald euch bei der Begehung etwas Negatives auffällt, solltet ihr euch eine Notiz beziehungsweise ein Foto machen. Oder sprecht euren Hausbauanbieter direkt auf den Baumangel an.

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