Ein Fertighausanbieter kann euch auf dem Weg ins Eigenheim viel Arbeit abnehmen – vom ersten Entwurf bis zur Montage und darüber hinaus. Doch welche Leistungen sind tatsächlich im Hauspreis enthalten? Und welche Aufgaben bleiben bei euch? Entscheidend ist nicht allein das Versprechen „Alles aus einer Hand“, sondern der konkret vereinbarte Leistungsumfang.
Vielleicht habt ihr bereits einen passenden Grundriss gefunden, Musterhäuser besichtigt und erste Angebote eingeholt. Bevor ihr euch für einen Baupartner entscheidet, lohnt sich jedoch ein genauer Blick hinter den Hauspreis: Was übernimmt das Unternehmen selbst? Wobei unterstützt es euch lediglich? Und welche Leistungen müsst ihr zusätzlich beauftragen und bezahlen?
Die folgenden 17 Punkte helfen euch dabei, diese Fragen zu klären. Nutzt sie als Leitfaden für Beratungsgespräche und den Vergleich eurer Angebote.
Was bedeutet „inklusive“ beim Fertighaus?
Eine Inklusivleistung ist im vereinbarten Preis enthalten. Ihr genauer Umfang kann sich allerdings erheblich unterscheiden: Die Beantragung eines Hausanschlusses ist beispielsweise etwas anderes als dessen Herstellung und Bezahlung. Ebenso bedeutet eine enthaltene Bemusterung nicht, dass jede dort angebotene Ausstattung ohne Aufpreis erhältlich ist.
Deshalb solltet ihr Angebote nicht nur anhand ihrer Endsumme vergleichen. Achtet darauf, welche Ausbaustufe, Materialien, Planungsleistungen und Arbeiten auf eurem Grundstück tatsächlich vorgesehen sind. Eine ausführliche Bau- und Leistungsbeschreibung ist dafür die zentrale Grundlage. Welche Angaben eine Baubeschreibung bei einem Verbraucherbauvertrag enthalten muss, ist in Artikel 249 § 2 EGBGB geregelt.
Gut zu wissen: „Schlüsselfertig“ heißt nicht automatisch „alles erledigt“
Der Begriff „schlüsselfertig“ ist gesetzlich nicht einheitlich definiert. Verlasst euch deshalb nicht darauf, dass beispielsweise sämtliche Bodenbeläge, Malerarbeiten oder Hausanschlüsse enthalten sind. Prüft den konkreten Fertigstellungszustand in den Vertragsunterlagen.
Bei einem Verbraucherbauvertrag muss euch grundsätzlich rechtzeitig vor eurer Vertragserklärung eine Baubeschreibung in Textform zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme besteht insbesondere dann, wenn ihr oder von euch Beauftragte die wesentlichen Planungsvorgaben macht. Die Grundlage dafür findet ihr in Artikel 249 § 1 EGBGB.
17 Leistungen eines Fertighausanbieters im Überblick
Welche Leistungen tatsächlich inklusive sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Bei den folgenden 17 Punkten lohnt es sich deshalb besonders, den vereinbarten Leistungsumfang genau zu prüfen.
1. Bedarfsanalyse: Ein Haus, das zu eurem Alltag passt
Eine gründliche Bedarfsanalyse bildet die Grundlage für die weitere Hausplanung. Dabei geht es darum, eure Vorstellungen und Anforderungen möglichst genau zu erfassen, bevor konkrete Lösungen entwickelt werden.
Besprecht deshalb nicht nur die gewünschte Wohnfläche und Zimmeranzahl. Überlegt gemeinsam, wie ihr euren Alltag organisiert: Braucht ihr einen ruhigen Arbeitsplatz? Wo sollen Fahrräder, Kinderwagen oder Sportausrüstung stehen? Welche Wege legt ihr zwischen Küche, Vorratsraum und Hauseingang zurück?
Denkt außerdem über Veränderungen nach. Ein Kinderzimmer könnte später zum Gästezimmer werden, ein Arbeitszimmer im Erdgeschoss irgendwann als Schlafzimmer dienen. Lasst euch erklären, welche Anpassungen der Grundriss ermöglicht.
Wichtig ist auch euer Gesamtbudget. Legt von Anfang an offen, welcher Betrag für das gesamte Bauprojekt zur Verfügung steht, statt ausschließlich über einen möglichen Hauspreis zu sprechen. Ein hilfreiches Beratungsgespräch sollte eure Wünsche priorisieren und auch zeigen, wo sich sinnvoll sparen lässt.
2. Vorentwurfsplanung und Angebot: Aus Wünschen wird ein konkreter Plan
Auf die Bedarfsanalyse folgt die erste planerische Umsetzung. In der Vorentwurfsplanung werden eure Vorstellungen in Grundrisse und ein Gebäudekonzept übertragen. Daraus sollte ein Angebot entstehen, das zu euren Anforderungen passt.
Lasst euch nicht nur ansprechende Hausansichten zeigen. Fragt nach nachvollziehbaren Raumgrößen, der Position des Hauses auf dem Grundstück und der Berücksichtigung örtlicher Vorgaben. Auch Geländeverlauf, Zufahrt und Himmelsrichtungen solltet ihr frühzeitig besprechen.
Zum Angebot gehören klare Angaben zum Leistungsumfang und zur Ausstattung. Die gesetzlich vorgesehenen Inhalte einer Baubeschreibung umfassen unter anderem Gebäudedaten, Pläne, Ausbaustufe, angebotene Planungs- und Bauleitungsleistungen sowie Angaben zur Haustechnik.
Klärt außerdem, welche Vorleistungen kostenfrei sind und ab wann eine Vergütung anfällt. Das gilt besonders für zusätzliche Entwurfsvarianten oder umfangreiche Änderungen. Lasst offene Punkte beantworten, bevor ihr euch vertraglich bindet.
3. Festpreisgarantie: Sicherheit für einen klar definierten Leistungsumfang
Eine Festpreisvereinbarung kann euch bei der Kalkulation helfen. Sie macht aus dem Hauspreis aber nicht automatisch einen verbindlichen Endpreis für das gesamte Bauvorhaben. Leistungen, die nicht zum vereinbarten Umfang gehören, können zusätzliche Kosten verursachen.
Prüft deshalb nicht nur, ob ein Anbieter eine Festpreisgarantie nennt, sondern auch, wofür und wie lange sie gilt. Ab welchem Zeitpunkt läuft die Preisbindung? Welche Voraussetzungen müsst ihr erfüllen? Was passiert, wenn sich Genehmigung oder Baubeginn verzögern?
Lasst euch außerdem erläutern, wie nachträgliche Änderungen behandelt werden. Eine andere Treppe oder zusätzliche Elektroausstattung sollte nicht erst auf der Schlussrechnung auftauchen. Verlangt vor einer Beauftragung einen nachvollziehbaren Nachtrag.
Bei zeitlich begrenzten Preisbindungen und möglichen Preisanpassungsklauseln lohnt sich eine unabhängige Vertragsprüfung. Der Verband Privater Bauherren weist auf die Risiken solcher Klauseln hin. Die Laufzeit einer Festpreisgarantie ist keine unverbindliche Bedenkzeit.
Budget-Tipp: Hauspreis und Gesamtbudget getrennt betrachten
Zum Gesamtprojekt können neben dem Hauspreis unter anderem Grundstückskauf, Erwerbsnebenkosten, Vermessung, Genehmigungen, Erdarbeiten, Anschlüsse, Baustrom, Bauwasser und Außenanlagen gehören.
Welche Positionen zusätzlich anfallen, hängt von eurem Grundstück und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehr zu den einzelnen Kostenpositionen erfahrt ihr in unserem Lexikon zu den Nebenkosten beim Hausbau.
Fragt ausdrücklich, ob Bodenplatte oder Keller enthalten sind oder das Angebot erst ab deren Oberkante gilt. Plant außerdem eine Reserve für noch nicht abschließend geklärte Kosten ein. Lasst euch dazu eine Gesamtkostenübersicht erstellen, nicht nur eine Zusammenstellung der Leistungen des Hausanbieters.
4. Statische Berechnungen: Damit das Haus sicher steht
Die Tragwerksplanung legt fest, wie das Gebäude konstruiert und ausreichend tragfähig ausgeführt wird. Dazu gehören statische Berechnungen und die dazugehörigen Konstruktionsunterlagen. Sie sind ein eigener Bestandteil der Fachplanung, wie das Leistungsbild der Tragwerksplanung in der HOAI zeigt.
Für euch ist wichtig, dass die Planung zu eurem konkreten Bauvorhaben passt. Sprecht zusätzliche Belastungen wie eine Photovoltaikanlage oder eine Dachbegrünung deshalb frühzeitig an. Auch größere Öffnungen, besondere Grundrisse oder spätere Erweiterungswünsche gehören auf den Tisch.
Prüft außerdem die Abgrenzung zwischen Haus und Gründung: Umfasst die angebotene Statik auch Bodenplatte oder Keller? Wer stimmt die Lasten des Hauses mit dem Unternehmen ab, das diese Bauteile erstellt? Werden die Ergebnisse des Baugrundgutachtens berücksichtigt?
Vereinbart, welche Unterlagen ihr erhaltet und wer gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Prüfungen organisiert und bezahlt. Eine pauschale Position „Statik inklusive“ sollte diese Fragen nicht offenlassen.
5. Architektenleistungen: Mehr als die Gestaltung des Hauses
Architektenleistungen können deutlich mehr umfassen als die Gestaltung der Fassade oder die Aufteilung der Räume. Das Leistungsbild reicht von der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung über die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zur Überwachung der Bauausführung.

Welche Aufgaben tatsächlich übernommen werden, muss konkret vereinbart sein. Die einzelnen Leistungsphasen beschreibt die HOAI für Gebäude und Innenräume.
Fragt daher, welche Planungsleistungen im Hauspreis enthalten sind. Wer erstellt die Bauantragsunterlagen? Wer stimmt sich mit den Fachplanern ab? Welche Unterstützung bekommt ihr, wenn das Bauamt Ergänzungen verlangt?
Achtet auch darauf, ob eine bestimmte Anzahl von Planungsgesprächen oder Änderungen vorgesehen ist. Klärt mögliche Zusatzkosten für besondere Grundstückssituationen, aufwendige Umplanungen oder zusätzliche Anträge.
Die Vergütung richtet sich nach der maßgeblichen Honorarvereinbarung. Sie wird nicht einfach pauschal aus dem Kaufpreis eurer Immobilie abgeleitet. Bei einem gesonderten Architektenvertrag sollte deshalb ebenso klar sein, welche Leistungen ihr zu welchem Honorar beauftragt. Maßgeblich für die Honorarvereinbarung ist § 7 HOAI.
6. Hausanschlüsse: Beantragung, Herstellung und Kosten auseinanderhalten
Strom, Trinkwasser, Abwasser und Telekommunikation sollten frühzeitig in eure Planung einbezogen werden. Bei den Versorgungsanschlüssen sind mehrere Schritte zu unterscheiden: Planung, Anmeldung, Beauftragung, Herstellung und schließlich die Inbetriebnahme.
Ein hilfreicher Fertighausanbieter unterstützt euch dabei und stellt die erforderlichen Gebäudepläne und technischen Angaben bereit. Lasst euch genau erklären, ob er die Anträge übernimmt oder euch lediglich die Unterlagen dafür übergibt.
Die Unterstützung bei der Beantragung bedeutet nicht automatisch, dass Anschlussgebühren und Tiefbauarbeiten im Hauspreis enthalten sind. Auch die Hauseinführung und die Leitungsführung auf dem Grundstück solltet ihr ausdrücklich klären.
Denkt bei der elektrischen Anschlussplanung bereits an größere Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox. Diese müssen bei der Anmeldung entsprechend berücksichtigt werden. Stimmt die konkreten Anforderungen mit eurem Netzbetreiber ab.
Lasst euch für alle Anschlüsse Zuständigkeiten und Termine nennen. So erkennt ihr frühzeitig, welche Schritte ihr selbst anstoßen müsst.
7. Bodengutachten: Den Baugrund kennen, bevor ihr verbindlich kalkuliert
Ein Baugrundgutachten liefert wichtige Informationen über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens sowie über die Wasserverhältnisse. Diese Angaben bilden eine Grundlage für die Planung der Gründung und helfen, bautechnische Risiken zu erkennen.
Klärt möglichst früh, wer das Gutachten beauftragt und ob es im Angebot enthalten ist. Sinnvoll ist, die Ergebnisse bereits bei der verbindlichen Planung und Kostenkalkulation berücksichtigen zu können.
Prüft auch den Untersuchungsumfang. Fragt beispielsweise, ob zusätzliche Analysen zu möglichen Schadstoffen oder zur Entsorgung des Aushubs erforderlich sind und wer diese bezahlt.
Eine pauschale Kalkulation mit einem mittleren bis oberen dreistelligen Betrag greift zu kurz. Der Verband Privater Bauherren nennt für Bodengutachten als Orientierung etwa 1.000 bis 3.000 Euro, abhängig von Umfang und Anforderungen. Maßgeblich bleibt das konkrete Angebot für euer Grundstück.
8. Werkplanung: Die Details für die spätere Ausführung festlegen
Während erste Entwürfe zeigen, wie euer Haus aussehen soll, legt die Ausführungs- beziehungsweise Werkplanung die baulichen Details fest. Dazu gehören ausführungsreife Zeichnungen und die Abstimmung der beteiligten Fachplanungen. Je nach Detail sind unterschiedliche Maßstäbe erforderlich, beispielsweise 1:50 bis 1:1. Die entsprechenden Leistungen sind in der Leistungsphase 5 der HOAI beschrieben.
Für euch sind insbesondere die Übergänge zwischen den verschiedenen Arbeiten wichtig. Wo liegen Leitungen und Installationsschächte? Welche Öffnungen werden in Decken benötigt? Wie passen Treppe, Fußbodenaufbau und Türhöhen zusammen?
Lasst euch erklären, welche Pläne ihr zur Prüfung und Freigabe bekommt. Achtet darauf, dass Änderungen aus der Bemusterung anschließend in den gültigen Planungsstand übernommen werden.
Fragt außerdem nach dem letzten Zeitpunkt für Anpassungen vor der Fertigung. Die Vorstellung, dass sich Details später auf der Baustelle problemlos klären lassen, sollte nicht die Grundlage eurer Planung sein. Eine sorgfältige Ausführungsplanung ist dabei keineswegs nur für Fertighäuser relevant.
9. Bemusterung: Eure Ausstattung auswählen und das Budget im Blick behalten
Bei der Bemusterung wird euer Haus konkret: Ihr entscheidet beispielsweise über Fassadenfarben, Türen, Bodenbeläge, Sanitärobjekte und weitere Ausstattungsdetails. Die Auswahl und ihre Preise werden in einem Bemusterungsprotokoll festgehalten.
Bereitet euch darauf vor, statt erst vor Ort über eure Prioritäten nachzudenken. Bittet um Informationen zur enthaltenen Standardausstattung und prüft, ob diese bereits zu euren Vorstellungen passt.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Beratung und Ausstattung. Die Bemusterung kann eine Inklusivleistung sein, während eine höherwertige Auswahl Aufpreise verursacht. Umgekehrt kann eine einfachere Ausführung zu Einsparungen führen. Die jeweiligen Mehr- und Minderpreise sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Besprecht auch technische Wünsche: zusätzliche Steckdosen, elektrische Verschattung, Netzwerkanschlüsse oder Vorbereitungen für spätere Erweiterungen. Lasst euch zeigen, welche Mengen und Ausführungen bereits vereinbart sind, bevor ihr Ergänzungen bestellt.
Unser Tipp: Bei Extras immer nach dem vollständigen Mehrpreis fragen
Lasst euch für Änderungen nicht nur einen Materialpreis nennen, sondern den vollständigen Mehrpreis einschließlich Einbau und notwendiger Zusatzarbeiten. Fragt bei anderen Fliesen beispielsweise auch nach Verlegung, Untergrund und Anschlussdetails.
Legt vor der Bemusterung eine persönliche Budgetgrenze fest und priorisiert eure Wünsche. Prüft vor der Freigabe das gesamte Bemusterungsprotokoll samt Endsumme. Auch mögliche Einsparungen durch einfachere Ausführungen sollten dort nachvollziehbar erfasst sein.
10. Bauseitige Leistungen: Was ihr selbst organisieren müsst
Der Begriff „bauseits“ wird leicht missverstanden. Er bedeutet nicht, dass der Hausanbieter diese Arbeit auf der Baustelle erledigt. Gemeint sind Leistungen, um die ihr euch als Bauherren kümmern müsst – einschließlich Organisation und gegebenenfalls zusätzlicher Bezahlung.
Dabei ist zwischen Eigenleistungen und separat beauftragten Arbeiten zu unterscheiden. Ihr könnt bestimmte Aufgaben selbst übernehmen oder dafür andere Fachbetriebe beauftragen. Entscheidend ist, dass die Verantwortlichkeiten eindeutig abgegrenzt sind.
Lasst euch sämtliche bauseitigen Leistungen gesammelt nennen. Prüft für jede Position, wer plant, wer ausführt und bis wann die Arbeit abgeschlossen sein muss. Besonders sorgfältig solltet ihr die Abstimmung organisieren, wenn Bodenplatte oder Keller nicht vom Hausanbieter kommen.
Vereinbart bei Eigenleistungen auch, welche Unterlagen und Materialien ihr erhaltet und wie eure Arbeiten mit den folgenden Bauabschnitten zusammenpassen. Kalkuliert dabei nicht nur mögliche Einsparungen, sondern ebenso Zeitaufwand, Werkzeug, Material und fachliche Anforderungen.
11. Anlaufberatung: Den Baustart gemeinsam vorbereiten
Vor Beginn der Arbeiten sollte es einen klaren Abstimmungstermin für die Baustelle geben. Manche Anbieter führen diesen ausdrücklich als Anlaufberatung innerhalb ihrer Leistungen auf.
Nutzt diesen Termin, um mit der Bauleitung und den erforderlichen Beteiligten die praktischen Voraussetzungen durchzugehen: Ist die Zufahrt geeignet? Wo können Lkw halten? Welche Flächen werden für Kran, Material und Montage benötigt? Wer sorgt für Baustrom und Bauwasser?
Lasst auch die Vermessung und Absteckung des Hauses, den Stand der Erdarbeiten und die Vorbereitung von Bodenplatte oder Keller besprechen. Fragt nach, welche Arbeiten vor der Hauslieferung noch abgeschlossen und überprüft werden müssen.
Haltet das Ergebnis schriftlich fest
Zu jeder offenen Aufgabe sollten eine zuständige Person und ein Termin gehören. Lasst euch außerdem mitteilen, wer die Voraussetzungen für die Hausmontage abschließend prüft. So wird aus einer allgemeinen Baustellenbesprechung ein konkreter Fahrplan für den Baustart.
12. Bauleitung: Klare Zuständigkeiten während der Bauphase
Vereinbart eine namentlich benannte Bauleitung als Ansprechpartner für den Bauablauf. Lasst konkret festhalten, welche Koordinations-, Kontroll- und Dokumentationsaufgaben sie übernimmt. Bauüberwachung, Terminplanung und die Mitwirkung bei der Feststellung von Mängeln sind voneinander unterscheidbare Aufgaben.
Fragt, wie die Betreuung praktisch organisiert wird. Wann finden Baustellentermine statt? Wie werdet ihr über Fortschritte informiert? Wer vertritt eure Ansprechperson bei Urlaub oder Krankheit?
Statt von einer Betreuung rund um die Uhr auszugehen, solltet ihr Erreichbarkeit und Kommunikationswege ausdrücklich vereinbaren. Auch für dringende Probleme braucht ihr eine klare Regelung.
Wichtig ist zudem der Umfang der Zuständigkeit: Bezieht sich die Bauleitung nur auf die Leistungen des Fertighausanbieters oder auch auf separat beauftragte Unternehmen? Legt fest, wer die Übergänge zwischen diesen Arbeiten koordiniert und wie auftretende Probleme dokumentiert und nachverfolgt werden.
Wichtig: Bauleitung und unabhängige Baukontrolle sind nicht dasselbe
Eine vom Hausanbieter beauftragte Bauleitung oder Qualitätskontrolle ist nicht mit einer unabhängigen Vertretung eurer Interessen gleichzusetzen.
Eine zusätzlich von euch beauftragte baubegleitende Kontrolle kann helfen, Ausführungsfehler frühzeitig zu erkennen. Besprecht mit einer unabhängigen Fachperson, welche Kontrolltermine für euer Bauvorhaben sinnvoll sind – insbesondere bevor wichtige Bauteile verdeckt werden und zur Vorbereitung der Abnahme.
13. Baustelleneinrichtung: Nicht nur Toilette und Container
Prüft, welche Ausstattung der Anbieter für seine Arbeiten mitbringt und bereitstellt. Fragt konkret nach Baustellentoilette, Gerüst, Abfallentsorgung, Lagerflächen, Absicherung und gegebenenfalls erforderlichen Bauzäunen. Klare Vereinbarungen helfen, Streit über Zuständigkeiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Lasst außerdem klären, wie lange die Einrichtungen zur Verfügung stehen. Deckt das Angebot nur die Hausmontage ab oder auch den weiteren Ausbau? Wer organisiert eine Verlängerung, wenn andere Arbeiten später stattfinden?
Eine enthaltene Baustelleneinrichtung entbindet euch nicht automatisch von sämtlichen Bauherrenpflichten. Nach § 4 der Baustellenverordnung liegen bestimmte Aufgaben beim Bauherrn, sofern sie nicht entsprechend auf einen Dritten übertragen werden.
Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, ist die erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination zu beachten. Die Bestellung eines Koordinators allein hebt die Verantwortung des Bauherrn beziehungsweise des verantwortlichen Dritten nicht auf. Das regelt § 3 der Baustellenverordnung. Lasst euch daher die Aufgabenverteilung ausdrücklich erläutern.
14. Lieferung und Montage: Vom Bauteil zum Haus
Bei einem Fertighaus werden vorgefertigte Elemente zur Baustelle gebracht und dort auf der vorbereiteten Gründung montiert. Zum Aufbau gehören also nicht nur die Montagearbeiten selbst, sondern auch Transport und die passende Hebetechnik.
Prüft, ob diese Leistungen vollständig im Angebot berücksichtigt sind. Sprecht eine schmale Zufahrt, eingeschränkte Stellflächen oder andere Besonderheiten frühzeitig an. Für den Kraneinsatz müssen unter anderem Erreichbarkeit, Platzbedarf und Aufstellbedingungen geplant werden.
Unterscheidet außerdem zwischen Montagezeit und Fertigstellung. Ein schnell aufgestelltes Haus ist noch nicht automatisch bezugsfertig. Je nach Ausbaustufe folgen weitere Arbeiten bis zum vereinbarten Übergabezustand.
Lasst euch deshalb einen nachvollziehbaren Ablauf bis zur Fertigstellung erklären. Bei einem Verbraucherbauvertrag muss der Vertrag verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt enthalten; steht der Beginn noch nicht fest, ist die Dauer der Bauausführung anzugeben. Diese Vorgaben stehen in § 650k BGB.
15. Luftdichtheitsprüfung: Qualität kontrollieren statt nur versprechen
Mit einer Luftdichtheitsprüfung, häufig Blower-Door-Test genannt, wird überprüft, wie viel Luft bei einer definierten Druckdifferenz durch die Gebäudehülle strömt. Eine ergänzende Leckagesuche hilft, undichte Stellen aufzuspüren.
Vereinbart, wer die Messung durchführt, zu welchem Zeitpunkt sie erfolgt und welche Dokumentation ihr erhaltet. Besprecht auch, wie gefundene Undichtigkeiten beseitigt und anschließend kontrolliert werden. Eine Prüfung während des Bauablaufs kann besonders hilfreich sein, solange kritische Stellen noch zugänglich sind.
Die pauschale Aussage, der Nachweis sei grundsätzlich nicht vorgeschrieben, ist zu ungenau. Beispielsweise ist ein Luftdichtheitsnachweis erforderlich, wenn bei mechanischen Lüftungsanlagen die Wärmerückgewinnung oder eine regelungstechnisch verminderte Luftwechselrate entsprechend in der energetischen Berechnung angerechnet werden soll. Die Voraussetzungen regelt § 28 des Gebäudeenergiegesetzes.
Ein bestandener Test ist allerdings keine Garantie gegen Schimmel. Dafür spielen unter anderem Feuchteschutz, Wärmebrücken sowie ausreichendes Heizen und Lüften eine Rolle. Lasst euch deshalb bei der Übergabe auch in das vorgesehene Lüftungs- und Heizkonzept einweisen.
16. Versicherungsschutz: Nicht auf ein pauschales Paket verlassen
Einige Anbieter schließen Versicherungsleistungen in ihr Angebot ein. Für euch zählt jedoch nicht die Bezeichnung des Pakets, sondern dessen konkreter Schutzumfang. Prüft, welche Risiken abgedeckt sind und ob ihr selbst als Bauherren mitversichert seid.
Zu unterscheiden sind insbesondere die Bauherrenhaftpflicht für entsprechende Schadenersatzansprüche Dritter und die Bauleistungsversicherung für bestimmte unvorhergesehene Schäden am Bau. Welche Ereignisse versichert sind, richtet sich nach den Bedingungen. Für Feuerschäden am Rohbau ist ein entsprechender Schutz erforderlich, beispielsweise über eine Feuerrohbauversicherung.
Lasst euch Versicherer, Deckungssummen, Selbstbeteiligungen, Laufzeiten und Ausschlüsse nennen. Fragt auch nach Eigenleistungen und separat beauftragten Unternehmen. Beginnt der Schutz rechtzeitig, und reicht er bis zum Ende eures Bauvorhabens?
Bei privaten Bauhelfern kommen außerdem Melde- und Versicherungspflichten gegenüber der BG BAU hinzu. Bauherren selbst sind über die gesetzliche Bauhelferversicherung grundsätzlich nicht automatisch mitversichert. Informiert euch hierzu direkt bei der BG BAU über die Pflichten bei privaten Bauvorhaben.
17. DGNB-Zertifizierung: Nachhaltigkeit nachvollziehbar bewerten
Eine DGNB-Zertifizierung kann die Nachhaltigkeitsqualität eines Gebäudes transparent machen. Bewertet werden nicht nur einzelne Materialien, sondern das Gebäude anhand verschiedener Kriterien. Beim DGNB-System für kleine Wohngebäude zählen dazu ökologische und wirtschaftliche Aspekte ebenso wie Wohnkomfort und funktionale Qualität.
Fragt nach, ob euer konkretes Haus zertifiziert werden soll und welche Auszeichnungsstufe vereinbart ist. Lasst euch außerdem erklären, welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst und ob die Zertifizierungskosten im Angebot enthalten sind.
Besprecht frühzeitig, wie Änderungen an der Ausstattung oder bauseitige Leistungen in die Nachweisführung eingebunden werden. Klärt, wer die erforderlichen Unterlagen sammelt und wann ihr das Zertifikat erhaltet.
Eine Zertifizierung liefert eine Bewertung anhand definierter Anforderungen. Sie ist keine pauschale Garantie für völlige Schadstofffreiheit, dauerhaft niedrige Betriebskosten oder eine bestimmte Wertentwicklung. Nutzt sie deshalb als nachvollziehbaren Qualitätsnachweis und lasst euch die für euch wichtigen Kriterien erläutern.
Gut zu wissen: DGNB und QNG sind nicht dasselbe
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Qualitätssiegel. Eine DGNB-Zertifizierung kann eine Grundlage dafür sein; zusätzlich müssen die besonderen QNG-Anforderungen erfüllt werden. Ein DGNB-Zertifikat allein bedeutet daher nicht automatisch, dass euer Haus auch QNG erhält.
Beim KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ kann die Förderstufe mit QNG eine höhere Kreditsumme ermöglichen. Klärt Förderziel, Nachweise und Antragsvoraussetzungen bereits vor dem Vertragsabschluss mit den zuständigen Fachleuten. Eine Zertifizierung allein garantiert noch keine Förderung.
Entscheidend ist nicht die längste Leistungsliste, sondern ein klares Angebot
Nutzt die 17 Punkte, um eure Angebote Schritt für Schritt zu prüfen. Lasst für jede Leistung festhalten, ob sie enthalten ist, welchen Umfang sie hat und welche Aufgaben bei euch bleiben. Ergänzt offene Kosten und Termine, bevor ihr euch für einen Anbieter entscheidet.
Denkt dabei auch an das Ende der Bauphase. Vereinbart die Übergabe der erforderlichen Nachweise, Pläne und Bedienungsunterlagen sowie die Einweisung in die Haustechnik. Klärt außerdem den Ablauf der Abnahme und eure Ansprechpartner für Mängel und Kundendienst.
Vor der Unterschrift kann eine unabhängige technische und rechtliche Prüfung helfen, Lücken in der Leistungsbeschreibung und Risiken im Vertrag zu erkennen. Solche Angebots- und Vertragsprüfungen werden beispielsweise über den Bauherren-Schutzbund angeboten.
Unser Rat
Entscheidet euch für ein Angebot, das ihr inhaltlich versteht – nicht nur für einen Preis, der auf den ersten Blick attraktiv wirkt. Je klarer Leistungen, Kosten und Zuständigkeiten vereinbart sind, desto besser könnt ihr euer Bauvorhaben organisieren.
Welche Leistungen sind bei eurem Fertighausanbieter bereits inklusive? Und bei welchen Punkten musstet ihr genauer nachfragen? Teilt eure Erfahrungen gerne in den Kommentaren.
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