Inhalt
- Welche Leistungen werden in einem Bauabnahmeprotokoll festgehalten?
- Welchen Zweck erfüllt das Abnahmeprotokoll?
- Welche rechtliche Wirkung hat ein Abnahmeprotokoll?
- Wer verfasst das Bauabnahmeprotokoll?
- Wie sieht ein Abnahmeprotokoll aus und welche Inhalte weist es aus?
- Welche Ratschläge zur Erstellung eines Abnahmeprotokolls gibt es?
- Fazit
Ein Protokoll für die Bauabnahme dokumentiert den Zustand eines Gebäudes. Zudem kann dieses dazu beitragen, Streitigkeiten zwischen verschiedenen, am Hausbau beteiligten Personen zu vermeiden und so Kosten zu sparen. Wir verraten euch, was ihr sonst noch zum Bauabnahmeprotokoll wissen solltet.
Welche Leistungen werden in einem Bauabnahmeprotokoll festgehalten?
Das Bauabnahmeprotokoll ist von entscheidender Bedeutung, da es besagt, dass das Gebäude den üblichen Vorschriften sowie den gängigen Sicherheitsbestimmungen entspricht. Das Protokoll für die Bauabnahme wird vom Verantwortlichen für die Überwachung der Arbeiten ausgestellt. Es muss bei jeder Baumaßnahme ausgefüllt werden. Es sichert die Qualitätskontrolle des Bauvorhabens und verhindert dadurch unangenehme Folgen nach Abschluss der Arbeiten.
Bauabnahmen könnt ihr nur dann erfolgreich gestalten, wenn alle Vertragspartner das Abnahmeprotokoll unterzeichnen. Es ist also bedeutsam, dieses Protokoll sorgfältig auszufüllen. Für die spätere Gewährleistungsphase des Hauses dient es als wichtige Referenz. Passieren bei der Erstellung des Protokolls für die Bauabnahme Fehler, könnten diese Folgekosten verursachen. Daher sollten Bauherren genau überlegen, ob sie dieses Protokoll lieber gemeinsam mit dem Architekten oder aber vom Baugutachter erstellen lassen möchten, um die größtmögliche Richtigkeit des Protokolls zu gewährleisten.
Welchen Zweck erfüllt das Abnahmeprotokoll?
Es lohnt sich, wenn ihr die Bauabnahme gründlich vorbereitet. Denn mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls beginnt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Risiken. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Bauherr. Die Beweislast hat nun er zu tragen. Treten nach der Bauabnahme Mängel auf, für welche im Protokoll keine Regelung getroffen worden sind, ist es am Bauherrn nachzuweisen, dass diese vom ursprünglichen Auftragnehmer verursacht worden sind.
Oft entspricht die endgültige Qualität der Arbeit nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen. Auch deshalb ist es unerlässlich, dass bei der Fertigstellung eines jeden Projekts ein Protokoll für die Bauabnahme angefertigt wird. Denn, in diesem Protokoll wird die effektive Bauausführung genauestens dokumentiert.
Welche rechtliche Wirkung hat ein Abnahmeprotokoll?
Das Abnahmeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, mit dem die Bauleistungen rechtlich verbindlich als „abgenommen“ festgehalten werden. Darin sind überdies alle Baumängel und sämtliche Minderleistungen beschrieben und dokumentiert.
Die Bauabnahme ist eine einseitige Willenserklärung des Bauherrn, durch welche er erklärt, dass der Bau seinen Vorstellungen entspricht und er mit dem Ergebnis zufrieden ist. Die Unterschrift des ausführenden Vertragspartners ist üblich, aber nicht zwingend notwendig. Jede an der Bauabnahme beteiligte Person bekommt ein unterzeichnetes Exemplar ausgehändigt.
Wer verfasst das Bauabnahmeprotokoll?
Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, wer für das Schreiben des Abnahmeprotokolls zuständig ist. Allerdings ist es üblich, dass der Bauherr, der Bauunternehmer, der Bauleiter und gegebenenfalls auch ein Baugutachter bei einer gemeinsamen Begehung des fertiggestellten Gebäudes die vereinbarte Bauleistung fachmännisch beurteilen.
Oftmals schreibt ein Vertreter des Bauunternehmers das Protokoll. Allerdings hält dieser die Sachverhalte häufig aus seiner Sichtweise fest. Darum raten wir euch, unbedingt selbst an den Abnahmegesprächen teilzunehmen.
Wie sieht ein Abnahmeprotokoll aus und welche Inhalte weist es aus?
Das Protokoll für die Bauabnahme sollte folgende Angaben enthalten:
- die Baumaßnahme inklusive Kurzbeschreibung,
- das Datum der Begehung sowie das Datum der Bauabnahme,
- anwesende Personen,
- vereinbarte Leistungen des Bauunternehmens und
- die Unterschrift des Bauherrn.
In einem aussagekräftigen Abnahmeprotokoll müssen alle relevanten Leistungen aus dem Bauvertrag detailliert aufgeführt werden, damit jede einzelne Bauleistung sorgfältig überprüft und abgenommen werden kann. Auch die Zusatzvereinbarungen sind darin zu erwähnen. So kann sichergestellt werden, dass sämtliche Leistungen im Protokoll erfasst worden sind.
Ein von euch beauftragter Baugutachter kennt die kritischen Punkte und er weiß anhand des Bauvertrags, anhand der Baupläne sowie anhand des Bebauungsplans exakt, worauf er zu achten hat. Bevor das Abnahmeprotokoll vom Bauherrn unterzeichnet wird, sollte dieser sicherstellen, dass alle angesprochenen Baumängel darin genau aufgeführt worden sind. So können gegebenenfalls rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um mögliche Mängel zu beheben.
Ebenfalls sind im Protokoll die Rechte des Bauherrn hinsichtlich der voraussichtlichen Behebung der Mängel aufzuführen. Falls sich der Bauunternehmer in Verzug befindet, ist eine Geltendmachung einer Vertragsstrafe wegen Verzugs im Protokoll ausdrücklich festzuhalten. Es lohnt sich, wenn ihr einen unabhängigen Baugutachter beauftragt, der darauf achtet, dass der Hausbau korrekt durchgeführt wird.
Achtet darauf, dass im Protokoll für die Bauabnahme alle Angaben mit jenen im Bauvertrag übereinstimmen. Sich im Nachhinein auf den Bauvertrag zu berufen, ist ein schwieriges Unterfangen. Gerichte haben in der Vergangenheit geurteilt, dass abweichende Vereinbarungen im Abnahmeprotokoll durchaus verbindlich sind.
Zahlreiche Bauunternehmer nutzen Standard-Abnahmeprotokolle, da keine offiziellen Vorlagen zur Verfügung stehen. Ein PDF-Muster eines Abnahmeprotokolls lässt sich zudem leicht im Internet finden. Doch die standardisierten Protokolle führen oftmals die verschiedenen Bauleistungen nicht detailliert auf. Deshalb ist es nicht ratsam, solche Protokolle zu verwenden. Zudem hat jeder Hausbau seine eigenen Bedingungen.
Welche Ratschläge zur Erstellung eines Abnahmeprotokolls gibt es?
Für die Erstellung eines Abnahmeprotokolls lohnt es sich, wenn ein Freund oder ein Familienmitglied der Protokollaufnahme beiwohnt. Dadurch habt ihr die Möglichkeit, euch vollumfänglich auf die Bauabnahme zu konzentrieren. Es ist wichtig, dass ihr die Bauabnahme fotografisch dokumentiert. Dadurch lassen sich mögliche Baumängel belegen. Zudem ergänzen diese Fotos die schriftliche Beschreibung der Mängel.
Kontrolliert das Bauabnahmeprotokoll eingehend. Der Bauherr selbst legt fest, welche Inhalte das Protokoll enthalten soll. Falls ihr feststellt, dass vertragsgemäß vereinbarte Leistungen nicht erbracht worden sind, habt ihr das Recht, diese Nichterfüllung im Protokoll zu erwähnen. Diese Erwähnung ist auch dann möglich, wenn der Bauleiter eine andere Ansicht vertritt. Gelangt ihr jedoch zu keiner Einigung, lohnt es sich, die Streitfrage von einem Juristen klären zu lassen.
Fazit
Es ist wichtig, dass sich der Bauherr die Zeit nimmt, um das Bauabnahmeprotokoll sorgfältig auszufüllen. Jede Abweichung von den ursprünglichen Plänen ist darin zu vermerken. Überdies müssen alle Mängel, die bei der offiziellen Inspektion entdeckt worden sind, detailliert beschrieben und dokumentiert werden.
Mit dem Bauabnahmeprotokoll könnt Ihr sicher sein, dass das Bauvorhaben den üblichen Anforderungen entspricht. Durch die Abnahme wird gewährleistet, dass das Haus oder die Wohnung den geläufigen Vorgaben entspricht. Das Protokoll bietet die Grundlage für eine erfolgreiche Bauabnahme und es sichert den Abschluss eines Projekts. Das Ausfüllen eines Bauabnahmeprotokolls ist überdies obligatorisch. Zukünftige Streitigkeiten lassen sich so vermeiden.
Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Erstellen eines Abnahmeprotokolls gemacht? Teilt uns diese gerne in den Kommentaren mit.
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