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Der Hausbau ist eine spannende, aber auch herausfordernde Aufgabe, die viele Fragen aufwirft. Eines der zentralen Themen ist der Kontakt mit dem Bauamt. Was prüft das Bauamt genau? Worin besteht der Unterschied zur Bauaufsichtsbehörde? Und was solltet ihr als Bauherren beachten? In diesem Beitrag geben wir euch wertvolle Tipps und Handlungsempfehlungen, um den Genehmigungsprozess zu verstehen und erfolgreich zu meistern. Erfahrt, wie ihr euer Bauprojekt sicher und regelkonform realisieren könnt.
Das Bauamt ist euer richtiger Ansprechpartner, wenn es darum geht, euer Bauvorhaben planerisch zu begleiten. Der Zuständigkeitsbereich des Bauamts ist dabei sehr breit gefächert und umfasst:
- Anlagen und öffentliche Gebäude
- Abwasserversorgung
- Bautätigkeiten im Hochbau
Das Bauamt bereitet die Raum- und Bauleitplanung vor. Es erstellt dazu Bebauungspläne. Außerdem hat es die wichtige Aufgabe, Planungen vorzunehmen, um Baugebiete zu erschließen.
Was passiert danach? Nach den Planungen muss das Einverständnis der zuständigen Gremien der Gemeinde eingeholt werden, damit das Projekt rechtskräftig wird.
Unterschiede zwischen Bauamt und Bauaufsichtsbehörde
Das Bauamt und die Bauaufsichtsbehörde werden oft für ein und dasselbe gehalten, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Das Bauamt befasst sich mit Planungsaufgaben und ist zuständig für Hochbautätigkeiten, die Wasserversorgung, Abwasserversorgung sowie die Aufsicht über öffentliche Gebäude und Einrichtungen in eurer Gemeinde.
Die Bauaufsichtsbehörden hingegen haben die Aufgabe, baurechtliche Vorschriften einzuhalten und die Bestimmungen der Bauordnung in eurem Bundesland zu überwachen.
Hier eine kurze Übersicht über die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde:
BAUAMT
➤ Erstellen von Bebauungsplänen
➤ Baugebiete erschließen
➤ Verwalten öffentlicher Gebäude
➤ Bauprojekte finanziell unterstützen
➤ Informationen und Beratung
BAUAUFSICHTSBEHÖRDE
➤ Bauvorschriften überwachen
➤ Bauanträge genehmigen
➤ Baustellen kontrollieren
➤ Maßnahmen bei Verstößen
➤ Sicherheit gewährleisten
Wann kommt ihr mit dem Bauamt in Kontakt?
Wenn ihr Änderungen an einem Gebäude vornehmen wollt, ohne vorher eine Genehmigung eingeholt zu haben, kann das Bauamt verlangen, dass ihr das Gebäude in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Im schlimmsten Fall kann es euch auch dazu zwingen, eurer Geschäft zu schließen. Falls ihr euch nicht sicher seid, ob ihr für eurer Vorhaben eine Genehmigung benötigt, informiert euch vorab beim Bauamt oder der zuständigen Aufsichtsbehörde.
In der Regel müsst ihr euch bei folgenden Baumaßnahmen mit dem Bauamt in Verbindung setzen:
- bei Neu- oder Umbau von Gebäuden
- wenn ihr eine angrenzende Fläche nutzen möchtet
- wenn ihr Betriebsräume auf eine neue Weise nutzen wollt
In einigen Bundesländern ist es erforderlich, dass ihr das Bauamt bei kleineren Projekten, wie dem Bau von Zäunen oder einer Garage, informieren müsst. Für kleinere Vorhaben, wie zum Beispiel, wenn ihr eine Fassade renovieren möchtet, ist keine Genehmigung erforderlich. Ihr solltet euch vorab bei der zuständigen Baubehörde erkundigen.
Was prüft das Bauamt?
Wenn ihr ein Bauvorhaben plant, ist das Bauamt ein wichtiger Ansprechpartner. Es prüft zunächst, ob euer Projekt den örtlichen Bebauungsplänen entspricht. Das heißt, es wird geschaut, ob ihr die Baugrenzen einhaltet, die richtige Nutzung des Grundstücks plant und alle Umweltschutzvorschriften beachtet.
Auch die bautechnischen Vorschriften werden genau unter die Lupe genommen. Das Bauamt achtet darauf, dass eure Pläne den Anforderungen der Landesbauordnung genügen. Dazu gehören wichtige Aspekte wie
- Brandschutz,
- Statik,
- Schallschutz und
- Energieeffizienz.
Insbesondere der Brandschutz ist entscheidend, da er die Sicherheit aller zukünftigen Bewohner betrifft.
Das Bauamt stellt außerdem sicher, dass alle notwendigen Nachweise und Berechnungen, wie der Wärmeschutznachweis, vorliegen. Auch die Stellungnahmen anderer Fachbehörden, beispielsweise zum Denkmalschutz oder Hochwasserschutz, müssen berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die städtebauliche Verträglichkeit. Das Bauamt prüft, ob euer Gebäude ins Stadtbild passt und die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt. Wenn ihr vom Bebauungsplan abweichen wollt, kann auch die Zustimmung der Nachbarn erforderlich sein.
Abschließend wird kontrolliert, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt sind. Erst wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind, könnt ihr mit der Baugenehmigung rechnen. So stellt das Bauamt sicher, dass euer Bauprojekt sicher und gesetzeskonform ist.
Kann ich bei einer Ablehnung des Bauantrags Berufung einlegen?
Das Genehmigungsverfahren kann insbesondere dann scheitern, wenn gegen die örtlichen Gesetze zum Natur- oder Denkmalschutz verstoßen wird. Als Bauherren habt ihr jedoch das Recht, gegen eine Ablehnung Widerspruch einzulegen.
Einreichung des Widerspruchs
Ein Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids mit einer plausiblen Begründung eingereicht werden. Es ist ratsam, ein Gutachten eines Bausachverständigen beizufügen, um eure Argumente zu untermauern und die Erfolgsaussichten des Widerspruchs zu erhöhen.
Nachdem ihr den Widerspruch eingereicht habt, prüft die zuständige Behörde eure Einwände erneut. In dieser Phase könnt ihr versuchen, mit der Behörde in einen Dialog zu treten und mögliche Kompromisse auszuhandeln.
Beispielsweise könnten kleinere Anpassungen am Bauvorhaben helfen, die Genehmigung doch noch zu erhalten. Dies kann ein sehr effektiver Weg sein, um eine Einigung zu erzielen, ohne den formellen Rechtsweg beschreiten zu müssen.
Erneute Ablehnung des Bauamts
Sollte die Behörde euren Widerspruch erneut ablehnen, habt ihr die Möglichkeit, den Bescheid vor Gericht anzufechten. Ein solcher Rechtsstreit kann jedoch zeit- und kostenintensiv sein und das Bauvorhaben für längere Zeit verzögern.
Es ist daher wichtig, gut abzuwägen, ob dieser Schritt für euch sinnvoll ist. In vielen Fällen ist es hilfreich, sich rechtlichen Beistand zu holen, um die Erfolgsaussichten einer Klage besser einschätzen zu können. Oder greift auf die Unterstützung eines Bausachverständigen zurück.
Während des gesamten Prozesses ist eine sorgfältige Dokumentation aller Schritte und Korrespondenzen essenziell. Haltet alle relevanten Unterlagen, Gutachten und Schriftwechsel geordnet und griffbereit. Dies kann im Falle eines gerichtlichen Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein.
Welche Tipps für den Kontakt mit dem Bauamt gibt es?
Da die rechtlichen Grundlagen, die den Bau betreffen, sehr komplex sind, sind sie auf verschiedene Instanzen verteilt. Damit stellt man sicher, dass das gültige Baurecht auf die einzelnen Kommunen angepasst wird.
Schaut persönlich beim Bauamt vorbei
Es ist daher immer von Vorteil, einen Termin beim Bauamt zu vereinbaren, wenn ihr den Kauf eines Bauplatzes plant. Bei diesem Gespräch könnt ihr dann klären, ob euer Vorhaben auf dem betreffenden Grundstück realisierbar ist. Dies gilt auch für alle andere Veränderungen eines Grundstücks.
Übrigens gibt es in größeren deutschen Städten Bebauungspläne mit konkreten Anforderungen beziehungsweise Einschränkungen, die ihr online abrufen könnt. Sollte dies nicht möglich sein, müsst ihr euch telefonisch oder persönlich vor Ort melden.
Was solltet ihr tun, wenn kein Bebauungsplan vorliegt und ihr ein Gebäude plant, das eine ganz eigene Bauweise aufweist? In diesem Fall ist eine Bauvoranfrage empfehlenswert.
Höchste Zeit für den Bauantrag
Habt ihr alle wichtigen Aspekte berücksichtigt, könnt ihr einen Bauantrag stellen. Der Architekt oder Bauleiter ist gewöhnlich dafür verantwortlich, die Dokumente in der korrekten Ausführung vorzulegen.
Beachtet, dass diese Leistung nicht kostenlos ist. Informiert euch daher vorab, um nicht mit unbekannten Summen überrascht zu werden, schließlich ist die Bewilligung des Bauantrags zeitaufwendig.
Beim Bau eines Fertighauses ist diese Leistung oftmals inklusive. Hört passend hierzu gerne mal in unsere 69. Podcast-Episode rein, wo wir euch mehr über die Leistungen der Fertighausanbieter verraten:
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Mehr InformationenGemeinsam mit dem Bauamt zum Eigenheim
Der Prozess des Hausbaus kann komplex und herausfordernd sein, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der vielen rechtlichen und bautechnischen Vorschriften. Das Bauamt spielt dabei eine entscheidende Rolle. Es stellt sicher, dass alle Bauprojekte den geltenden Vorschriften entsprechen.
Damit es bei der Kommunikation mit dem Bauamt keine Probleme gibt, haben wir abschließend sechs Handlungsempfehlungen für euch.
1. Frühzeitige Planung und Beratung
Vereinbart frühzeitig einen Termin beim Bauamt, um alle relevanten Fragen zu klären und sicherzustellen, dass euer Bauvorhaben den örtlichen Bebauungsplänen entspricht. Nutzt die Beratungsmöglichkeiten, um mögliche Hürden frühzeitig zu erkennen.
2. Genehmigungsprozesse verstehen
Macht euch mit den verschiedenen Genehmigungsprozessen vertraut. Stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
3. Professionelle Unterstützung
Zieht in Erwägung, einen erfahrenen Architekten oder Bauleiter zu beauftragen – oder eben den richtigen Fertighausanbieter. Diese Experten können euch helfen, die erforderlichen Dokumente in der korrekten Ausführung vorzulegen und den gesamten Genehmigungsprozess zu begleiten.
4. Regelmäßige Kommunikation
Haltet regelmäßigen Kontakt mit dem Bauamt und der Bauaufsichtsbehörde, um den Status eures Antrags zu verfolgen und auf etwaige Rückfragen schnell reagieren zu können.
5. Rechtlichen Beistand einholen
Im Falle einer Ablehnung eures Bauantrags solltet ihr nicht zögern, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann euch dabei unterstützen, einen Widerspruch einzulegen oder den Bescheid vor Gericht anzufechten.
6. Zeitmanagement
Plant ausreichend Zeit für den Genehmigungsprozess ein. Unvorhergesehene Verzögerungen können den Bauplan erheblich beeinträchtigen.
Mit der richtigen Vorbereitung, den notwendigen Fachkenntnissen und/oder einem zuverlässigen Fertighausanbieter könnt ihr sicherstellen, dass euer Bauvorhaben reibungslos verläuft und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eurem Traum vom eigenen Haus steht dann nichts mehr im Wege.
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