Inhalt
- Der Bau eines Hauses ist ein Kraftakt für alle Beteiligten
- Diese Rechte hat der Nachbar beim Hausbau
- In diesen Fällen ist die Unterschrift des Nachbarn erforderlich
- Die Unterschrift des Nachbarn fehlt – darf dennoch gebaut werden?
- Wie geht es mit oder ohne Unterschrift des Nachbarn weiter?
- In welchen Fällen ist der Widerspruch des Nachbarn begründet?
- Respektvoller Dialog als Schlüssel zum Bauglück
Mit dem eigenen Haus erfüllt ihr euch einen lange gehegten Traum. Doch Vorsicht, ganz so einfach lässt sich der Wunsch nicht in die Tat umsetzen, schließlich wollen auch die Rechte und Bedürfnisse der Anwohner gewahrt bleiben. Aber welche Rolle spielt eigentlich die Zustimmung des Nachbarn, um euer Bauvorhaben zu realisieren?
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Somit ist es äußerst interessant, einem Hausbau zuzuschauen. Wie mag das fertige Gebäude wohl aussehen? Und welche Leute ziehen dort ein?
Doch ehe diese Fragen beantwortet werden können, wird viel Zeit verstreichen. Mehr noch, es kann gleichfalls laut und hektisch zugehen. Das stimmt nicht jeden milde.
Der Bau eines Hauses ist ein Kraftakt für alle Beteiligten
Bauarbeiter und Handwerker beginnen ihr Tagewerk am frühen Morgen und beenden es nicht selten erst in den Abendstunden. All das ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden – vom dabei anfallenden Geräuschpegel einmal ganz zu schweigen.
Die Baumaschinen zum Begradigen des Grundstücks, die anrollenden LKWs mit Baumaterialien, das nicht selten bis zum Anschlag aufgedrehte Radio und der raue Ton auf der Baustelle können die Nerven der Nachbarn strapazieren.
Kurzum, für die Anwohner ist der Bau eines neuen Hauses kein Vergnügen. Sie werden in ihren Freiheiten durchaus eingeschränkt. Hier stellt sich natürlich die Frage, welche Rechte die Nachbarn in einem solchen Falle eigentlich haben.
Allerdings sei ebenso gesagt, dass sowohl die geltenden Gesetze als auch die Rechtsprechung der letzten Jahre stets ausgleichende Ergebnisse angestrebt haben. Aber: Rechtswirksam untersagt werden kann ein Hausbau nur selten einmal.
Insbesondere eine bereits erteilte Baugenehmigung lässt sich kaum noch effektiv angreifen. Während die Zustimmung des Nachbarn in bestimmten Fällen, wie bei Grenzbebauungen oder erheblichen Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen, erforderlich sein kann, ist die rechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung hauptsächlich die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
Welche Schritte es vom Stellen des Bauantrags bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung gibt, könnt ihr in unserem Beitrag Bauantrag stellen: So klappt´s mit der Baugenehmigung für euer Eigenheim nachlesen.
Diese Rechte hat der Nachbar beim Hausbau
Das Baurecht wird durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Auch den Kommunen, Städte und Gemeinden kommt dabei das Privileg zu, eigene Normen zu beschließen. So kann beim Bau in der einen Straße noch erlaubt sein, was in einer angrenzenden Straße nur wenige Meter weiter bereits verboten ist.
Beim Mitspracherecht für die Nachbarn sind sich alle Baugesetze aber einig:
Das Baurecht sieht vor, dass Nachbarn unter bestimmten Umständen Einwände gegen ein Bauvorhaben erheben können, besonders wenn ihre Rechte durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Die endgültige Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung basiert jedoch auf einer umfassenden Prüfung der Einhaltung aller relevanten rechtlichen Bestimmungen.
Heißt konkret, dass ihr euren Bebauungsplan noch vor dem ersten Spatenstich euren Nachbarn vorlegen müsst. Diesen kommt nun zwar kein Mitbestimmungsrecht zu. Sie können euch im schlimmsten Falle aber die Zusage für den Bau verweigern.
Üblich ist es in solchen Fällen, dass der Bauantrag auch ein Formular vorsieht, auf dem die Unterschrift des Nachbarn eingeholt werden kann. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei um eine reine Formsache. Nur wenige Anwohner wehren sich vehement gegen den geplanten Neubau.
Selbst in derartigen Situationen lässt sich mit ein wenig Rücksicht aber ein Ausgleich schaffen. So kann etwa gemeinsam vereinbart werden, zu welchen Zeiten gebaut werden darf – und in welchen Stunden des Tages es dagegen ruhig zugehen soll.
Ohne die Zustimmung des Nachbarn beim Bauvorhaben kann die Erteilung der Baugenehmigung allerdings erschwert werden. Ein weiteres Recht steht den Anwohnern aber auch gegen die Baugenehmigung selbst zu: Gegen sie kann der Widerspruch eingelegt und bei Ablehnung der Klageweg beschritten werden.
In diesen Fällen ist die Unterschrift des Nachbarn erforderlich
Bereitet ihr euch auf den Bau des eigenen Hauses vor, solltet ihr daher schon möglichst frühzeitig den Kontakt zu den Anwohnern suchen. Bindet sie in eure Überlegungen ein und seid idealerweise auch ehrlich hinsichtlich der anstehenden Lärmbelästigung. Viele Nachbarn werden dafür Verständnis zeigen.
Daneben ist es wichtig, die Gebote der allgemeinen Rücksichtnahme einzuhalten. Ebenso sollte das Bauvorhaben erkennen lassen, dass ihr die örtliche Bauordnung respektiert. Insbesondere das Sicherstellen von Abstandsflächen muss dabei beachtet werden.
Auch die Gebietsverträglichkeit will gewahrt sein. Das bedeutet, dass ihr etwa in einem Wohngebiet keinen Veranstaltungsbetrieb eröffnen dürft. Insofern kommt der Zustimmung des Nachbarn beim Bauvorhaben schon eine erhebliche Rechtskraft zu.
Das zuvor Gesagte gilt indes nur für eine sogenannte förmliche Bauplanung. Ein solches Verfahren gilt für die meisten Immobilien. Lediglich eine nicht förmliche Baugenehmigung kann ohne die Unterschrift des Nachbarn erteilt werden.
Sie bezieht sich indes auf Gebäude, die eine maximale Grundfläche von 25 Quadratmetern vorsehen. Dabei dürfte es sich also gerade einmal um Garagen oder kleinere Gartenhäuser handeln. Wenn ihr dergleichen plant, müsst ihr die Anwohner also nicht in das Vorhaben einbeziehen. Gleichfalls ist ihre Zustimmung zum Bau nicht erforderlich.
Aber Vorsicht: Gerade Anbauten oder Garagen mit Zugang zum Haus werfen immer wieder juristische Streitfälle auf. Hier sollte zuvor mit den Baubehörden und den Nachbarn ermittelt werden, inwiefern es sich dabei um ein förmliches oder ein nicht förmliches Bauvorhaben handelt.
Die Unterschrift des Nachbarn fehlt – darf dennoch gebaut werden?
Viele Baubehörden haben sich in den letzten Jahren darum bemüht, die Prozesse zur Erteilung einer Baugenehmigung zu straffen. Die Zustimmung soll folglich schneller erteilt werden und somit den bürokratischen Aufwand deutlich senken.
Das gelingt zumindest in solchen Fällen auch ganz gut, in denen die Zustimmung des Nachbarn beim Bauvorhaben eingeholt und durch dessen Unterschrift auf dem Antrag bestätigt wurde.
Keine Zustimmung der Nachbarn – das ist zu tun
Wie aber ist zu verfahren, wenn sich die Anwohner weigern, ihre Einwilligung zu erteilen? Selbst in solchen Situationen müsst ihr euch nicht allzu viele Sorgen machen, denn auch hier wird den meisten Bauanträgen entsprochen.
Die Bauordnungen der Bundesländer sehen gegenwärtig häufig vor, dass der Nachbar zwar in das Bauvorhaben einbezogen werden muss. Das bedeutet, dass ihr die Planungen tatsächlich nur gemeinsam mit ihm vornehmen dürft. Ihr müsst dabei – im rechtlich gesicherten Rahmen – auf seine Bedürfnisse achten.
Dennoch weichen immer mehr Bauordnungen davon ab, auch die Unterschrift des Nachbarn für das Vorhaben einzufordern. Ratsam ist es, dass ihr euch in solchen Fällen bemüht, die Hintergründe der Verweigerung für den Bau zu erfragen – und idealerweise die vorliegenden Probleme zu lösen.
7 Gründe für die Verweigerung der Unterschrift
Leistet der Nachbar seinen Widerstand, ohne dazu eine juristisch belastbare Argumentation vorzulegen, wird euch die Baugenehmigung zumeist dennoch erteilt. Gründe für den Widerstand und Konflikte, bevor der erste Spatenstich vollzogen ist, gibt es dennoch eine ganze Reihe, zum Beispiel:
- Verletzung von Baugrenzen oder -linien
- Beeinträchtigung der Aussicht
- Schattenwurf
- Lärmbelästigung
- Wertminderung des eigenen Grundstücks
- Umweltauswirkungen
- Nicht-Einhaltung lokaler Bauvorschriften oder -pläne
Wie geht es mit oder ohne Unterschrift des Nachbarn weiter?
Bezieht ihr die Anwohner in euer Bauvorhaben ein, können also zwei unterschiedliche Wege beschritten werden: Ihr erhaltet die Zustimmung oder es erfolgt keine Unterschrift des Nachbarn.
Option 1: Zustimmung des Nachbarn erfolgt
Im Idealfall bekommt ihr die Unterschrift des Nachbarn ganz problemlos. In diesem Falle willigt der Anwohner in das Verfahren als solches ein. Im Ergebnis werdet ihr die Baugenehmigung relativ schnell erhalten.
Ebenso wird es für den Nachbarn nun natürlich schwierig, die anlaufenden Prozesse zu verhindern. Hierfür wiederum müsste er gute Gründe vorlegen. Geschieht das, wäre durch die Baubehörden oder die Gerichtsbarkeit zu überprüfen, ob ihr vielleicht der genehmigten Bauplanung zuwidergehandelt habt. Denn mit der Unterschrift des Nachbarn willigt auch ihr in die gemeinsamen Absprachen ein.
Option 2: Keine Unterschrift des Nachbarn
Natürlich ist es genauso vorstellbar, dass ihr die Zustimmung des Nachbarn beim Bauvorhaben leider nicht erhaltet. Daraus wiederum können sich unterschiedliche Folgen einstellen, die euch eine Menge Nerven kosten können.
Klar ist, dass in den meisten Fällen trotz fehlender Zustimmung eine Baugenehmigung durch die Behörden erteilt wird. Es sei denn, der Anwohner kann nachweisen, dass euer Bauvorhaben seine Rechte verletzt.
Gegen die Baugenehmigung kann er nun einen Widerspruch einlegen, später sogar den Klageweg beschreiten. Durch die fehlende Unterschrift des Nachbarn wahrt er folglich seine eigenen Rechte.
Im schlimmsten Falle lässt er die Baugenehmigung durch die Anfechtung nichtig werden. Erfahrungsgemäß ist bereits das Widerspruchsverfahren mit einem mehrwöchigen Zeitverlust verbunden. Ein großes Problem, denn die Frist sorgt dafür, dass ihr euer Bauvorhaben nicht anfangen dürft.
In welchen Fällen ist der Widerspruch des Nachbarn begründet?
Wie lange sich das Widerspruchsverfahren ausdehnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Je mehr Gründe der Nachbar vorbringt und je komplexere Sachverhalte diese berühren, desto mehr Zeit wird dafür eingeplant.
Wann ist ein solcher Widerspruch überhaupt zulässig?
Grundsätzlich gilt, dass die Anwohner gegen alle Verletzungen des geltenden Rechts im Allgemeinen sowie des vereinbarten Bauvorhabens im Besonderen vorgehen können. Oft handelt es sich um inhaltliche Fragen:
- Wurde genügend Abstand zum Grundstück der Nachbarn eingehalten?
- Bleiben die Rechte und Bedürfnisse des Nachbarn durch den Bau unberührt?
- Wird außerhalb der Ruhezeiten gebaut und dabei ein nicht hinnehmbarer Lärm produziert?
Themen also, die nicht zwingend vor Gericht geklärt werden müssen – sondern die sich sehr gut auch gemeinsam besprechen lassen. Nehmt daher frühzeitig Kontakt mit eurem potenziellem Nachbarn auf und weiht ihn in eure Baupläne ein.
Widerspruch gegen die Baubehörde
Auch die Baubehörde, die die Baugenehmigung erteilt hat, kann sich dem Widerspruch des Nachbarn ausgesetzt sehen. Hierbei werden eher die juristisch relevanten Themen diskutiert. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Bau einer Großraumdisco in einem Wohngebiet genehmigt oder ähnliche Abweichungen von den Vorschriften toleriert werden.
Stets gilt, dass die Baubehörde den Widerspruch innerhalb von maximal drei Monaten entscheiden muss. Ebenso kann der Nachbar gegen einen bereits begonnenen Hausbau durch das Einlegen eines Antrages auf Aussetzung vorgehen. Der Bau würde nun solange ruhen, bis die Rechtslage bestimmt wurde.
Respektvoller Dialog als Schlüssel zum Bauglück
Abschließend lässt sich sagen, dass der Weg zum eigenen Haus zwar mit Herausforderungen gepflastert ist, diese aber nicht unüberwindbar sind. Ein offener Dialog und das frühzeitige Einbeziehen der Nachbarn in eure Pläne können viele potenzielle Konflikte von vornherein vermeiden.
Dabei ist es wichtig, Verständnis für deren Bedenken zu zeigen und gemeinsame Lösungen zu suchen. Ob es um Lärmbelästigung, Schattenwurf oder die Einhaltung von Abstandsflächen geht – Kompromisse finden sich meist, wenn beide Seiten bereit dazu sind.
Vergesst dabei nicht, dass ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn auch nach Fertigstellung des Hauses von unschätzbarem Wert ist. So wird das neue Heim nicht nur ein Ort des persönlichen Glücks, sondern auch der harmonischen Nachbarschaft.
Letztendlich ist der Bau eines eigenen Hauses mehr als nur ein Projekt – es ist der Beginn eines neuen Lebenskapitels, das auf Respekt und Rücksichtnahme aufbaut. Mit der richtigen Herangehensweise, der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und einem offenen Ohr für die Anliegen der Nachbarn wird euer Traum vom Eigenheim Wirklichkeit – ohne dabei das Wohl der Gemeinschaft aus den Augen zu verlieren.
Titelbild: © Rainer Fuhrmann | stock.adobe.com
[…] hinaus ist es wichtig, die Nachbarschaft des Grundstücks zu kennen, in der ihr euer Bauprojekt realisieren wollt. Von der Lage des […]