Bauantrag stellen: Kein einfaches Unterfangen

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Die ersten Schritte Ihres Bauvorhabens sind eingeleitet und es fehlt nur noch die Baugenehmigung, um endlich loszulegen? Dann wird es höchste Zeit, den Bauantrag zu stellen. Was dieser beinhaltet, wo er einzureichen ist und warum Sie den formellen Teil lieber abgeben sollten, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Bevor Sie einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt stellen, sollten Sie bereits erste Punkte der Planungsphase erfolgreich abgehakt haben. Hierzu zählt unter anderem die Finanzierung, die längst in trockenen Tüchern sein sollte, denn bekanntlich ist „ohne Moos nix los“. Auch über das Grundstück, auf dem Sie Ihr Fertighaus errichten wollen, sollten Sie sich keine Gedanken mehr machen müssen.

Im Anschluss geht es darum, den passenden Fertighausanbieter zu finden, auf den Sie sich voll und ganz verlassen können. Sind Sie sich unsicher, welcher der richtige für Sie ist, dann nehmen Sie doch einfach Beratungsgespräche bei mehreren Herstellern wahr.

Ist der passende Partner gefunden, folgt die Bedarfsanalyse sowie die Auswahl des gewünschten Hausmodells. Nach weiteren intensiveren Absprachen mit dem Architekten rückt der Bauantrag in greifbare Nähe.

Bauvoranfrage vor der Antragsstellung

Bevor Sie sich jedoch um den Bauantrag bemühen, ist es in einigen Fällen sinnvoll, eine Bauvoranfrage zu stellen. Aus dieser wiederum geht ein so genannter Bauvorbescheid der Baugenehmigungsbehörde hervor. Bei der Bauvoranfrage wird geprüft, ob eine Baugenehmigung überhaupt erteilt werden kann.

Geprüft wird unter anderem die Erschließung an das lokale Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungssystem oder ob das gewünschte Traumhaus der ortstypischen Architektur entspricht. Der Vorbescheidsantrag wird von Ihnen als künftiger Bauherr gestellt.

Der große Vorteil der Bauvoranfrage besteht darin, dass die Entscheidung darüber rechtsverbindlich ist. Das bedeutet, dass Entscheidungen aus dem Vorbescheid in der Baugenehmigung nicht wieder aufgehoben werden können. Daher ist die Bauvoranfrage eine gute Möglichkeit, sich bereits frühzeitig abzusichern, dass Ihr Bauvorhaben auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Bauantrag stellen: Wer macht´s?

Es ist nicht unbedingt ein Kinderspiel, einen Bauantrag zu stellen. Nicht nur, dass dieser mit jeder Menge Papierkram verbunden ist, viele Laien sind oftmals mit dem Ausfüllen überfordert. Wir raten Ihnen daher den Bauantrag von Ihrem Fertighaushersteller abwickeln zu lassen.

Auch, wenn Sie die Zuständigkeit für die Formalitäten des Antrags an Ihren Fertighausanbieter abgegeben haben, so sind Sie gemeinsam mit dem Bauvorlageberechtigten der offizielle Antragsteller. Beim Bauvorlageberechtigten handelt es sich normalerweise um einen Architekten, der von Beginn an mit dem Bauvorhaben und den Gegebenheiten, die für die Erteilung der Baugenehmigung Voraussetzung sind, vertraut ist.

Unser Tipp: Achten Sie beim Kaufvertrag Ihres Hauses darauf, dass sich der Fertighausanbieter um die Formalitäten des Bauantrages kümmert. Meist ist diese Tätigkeit im Festpreis enthalten.

Der Ablauf der Antragstellung

Um mit der Antragstellung zu beginnen, benötigt Ihr Fertighausanbieter, sofern Sie diesen mit den Formalitäten beauftragt haben, sowohl einen Lageplan als auch einen Bebauungsplan. Beide Pläne, welche die Grundvoraussetzung für Ihren Bauantrag sind, erhalten Sie bei der zuständigen Kommune.

Der Bauantrag wird schließlich von Ihrem Fertighaushersteller erstellt. Der Inhalt des Antrags richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und ist daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel sollte dieser jedoch die folgenden Dokumente und Nachweise enthalten:

  • Bauzeichnungen
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Lage- und Freiflächenplan
  • Übersichtsplan
  • Angaben zur Erschließung des Grundstücks mit Abwasser und Energie
  • Bauzeichnungen, u.a. mit Grundrissen, Raumbezeichnungen, Ansichten
  • Grundflächenberechnung
  • weitere Nachweise, wie zum Beispiel zu Wärme- und Schallschutz, Pkw-Stellplätze
  • Kostenaufstellung

Liegen alle Dokumente und Nachweise vor, wird Ihnen der „Papierberg“ zur Unterschrift übergeben. Gemeinsam mit der Unterschrift des Architekten reichen Sie den Bauantrag in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein.

Das Bauamt erteilt daraufhin – im Idealfall – die Baugenehmigung. Diese wiederum ist sichtbar am Bauplatz aufzuhängen.

Bauanträge kosten Zeit, Nerven und Geld

In Bezug auf die Vielzahl an Dokumenten und Nachweisen wird nochmals deutlich, mit welch großem Aufwand eine Antragstellung verbunden ist und dass es sich beim Ausfüllen der Formalitäten nicht gerade um ein Kinderspiel handelt. Geben Sie den formellen Teil daher an Ihren Fertighaushersteller ab. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch jede Menge Nerven.

Falls Sie sich gefragt haben, welche Kosten für den Bauantrag auf Sie zukommen, so gibt es zwei einfache Richtwerte. Entweder gehen Sie pauschal von Kosten in der Höhe zwischen 4.000 bis 6.000 Euro aus oder Sie berechnen 0,5 Prozent von den Gesamtkosten des Hausbaus. Abweichungen können bei beiden Richtwerten durchaus auftreten.

Haben Sie Fragen zum Bauantrag oder möchten Sie Ihre Erfahrung mit unseren Lesern teilen? Dann freuen wir uns über den Austausch mit Ihnen.

Bildquelle: Silvia Brazzoduro | Unsplash

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