Planung gegen Feuer? Der Brandschutz beim Hausbau

Brandschutz

Das Fertighaus ist neu gebaut und durch eine Unaufmerksamkeit entsteht ein Brand, der verheerende Schäden mit sich bringt. Ein Szenario, das wir niemandem wünschen, auf das Sie jedoch im Notfall vorbereitet sein sollten. Daher geben wir Ihnen in diesem Beitrag nähere Informationen rund um das Thema Brandschutz.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. spricht in seinen aktuellen Statistiken von einem durch Brand zerstörten Privatvermögen von drei Milliarden Euro – pro Jahr! Doch es ist nicht ausschließlich der finanzielle Schaden, der zu beklagen ist. Außerdem sterben rund 500 Menschen jährlich durch Hausbrände. Die Feuerwehr wird etwa 200.000 Mal gerufen, wobei jeder vierte Brand ein Privathaus betrifft. Gute Gründe, um schon beim Hausbau über den Brandschutz nachzudenken.

Brandschutz hat Priorität: Die Vorschriften beim Hausbau

Der Brandschutz sollte beim Hausbau Priorität haben. So bestimmt die Landesbauverordnung in § 26 die allgemeinen Anforderungen an Baustoffe und Bauteile und ihr Brandverhalten.

Außerdem wird festgelegt, dass Teile, die aus brennbaren Baustoffen bestehen, eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus Baustoffen haben müssen. Auch Dämmstoffe dürfen nicht brennbar sein.

Die Landesbauverordnung sieht für jedes Bundesland weitere Details vor – sie hat Gesetzescharakter. Im Gegensatz dazu ist die Musterbauordnung zu sehen, die allerdings eher als Empfehlung gilt. In § 14 handelt sie vom Brandschutz und davon, dass bauliche Anlagen so zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass einem Brand vorgebeugt wird.

Es geht dabei sowohl um die Brandentstehung als auch um die Ausbreitung eines Brandes und des dabei entstehenden Rauches. Die Rettung von Menschen und Tieren muss bei einem Brand stets möglich sein. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass die Löscharbeiten wirksam durchführbar sind.

Allerdings sind somit auch keine konkreten Anweisungen und Vorschriften gegeben. Lediglich die Maßgabe, dass bei einem Heizungskeller eine Brandschutztür vorgeschrieben ist, kann in den einzelnen Verordnungen erlesen werden. Die übrigen Maßnahmen sind demnach Bestimmungen ohne Gesetzescharakter, die aber dennoch im Rahmen eines sicheren Wohnens angewendet werden sollten.

7 Maßnahmen für einen besseren Brandschutz

  1. Neben der Nutzung schwer entflammbarer bzw. nicht brennbarer Baustoffe und Bauteile ist der Brandschutz auf viele verschiedene Arten möglich. Bei der späteren Raumausstattung sollten Sie darauf achten, nur natürliche Materialien zu verwenden, die keine giftigen Gase beim Verbrennen entstehen lassen.
  2. Planen Sie Fluchtwege ein. Dazu zählt auch, dass sich elektrisch betriebene Rollläden manuell bedienen lassen müssen.
  3. Denken Sie außerdem an den Elektro-Check. Dieser ist seit 1997 auch für private Häuser Pflicht und sorgt für Sicherheit. Denn nicht selten sind es defekte Elektroinstallationen, die einen Brand im Haus verursachen. Der Check wird mit einem Protokoll abgeschlossen, das als Nachweis für die Sicherheit (auch gegenüber der Versicherung im Falle eines Brandschadens) gilt.
  4. Solaranlagen müssen mit einem Abstand von 15 Zentimetern zwischen den einzelnen Modulen installiert werden.
  5. Richten Sie für feuergefährliche Abfälle wie Sperrmüll oder Altpapier eine Sammelstelle außerhalb des Hauses ein.
  6. Installieren Sie in jedem Raum des Hauses einen Rauchmelder, der im besten Fall sowohl akustisch als auch optisch Alarm schlägt.
  7. In jeder Etage des Hauses sollte ein Feuerlöscher zu finden sein.

Ein Fall für die Versicherung: Wer ist im Schadensfall zuständig?

Treten durch einen Brandfall Schäden an den Einrichtungsgegenständen auf, so ist die Hausratversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert des Mobiliars, wobei auch Wertgegenstände und Schmuck bis zu einer bestimmten Wertgrenze in der Regulierungssumme inbegriffen sind. Wichtig ist hier die vereinbarte Versicherungssumme, denn sie gibt die Höchstgrenze der zu erstattenden Summe vor.

Treten Schäden am Gebäude auf, ist dafür die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie ersetzt die Kosten für Reparatur und/oder Wiederaufbau, wobei alle Gebäudeteile von der Versicherung erfasst werden, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Das betrifft somit auch eine angebaute Garage, einen Geräteschuppen und weitere Nebengebäude. Die Versicherungssumme sollte regelmäßig überprüft werden, denn sie muss dem Wert des Gebäudes entsprechen. Andernfalls droht eine Unterversicherung und Sie bekommen nur einen Teil des Schadens ersetzt.

Greift das Feuer auf das Nachbarhaus über, kann die private Haftpflichtversicherung nützlich sein. Denn hierbei haften Sie als Eigentümer und Schadensverursacher. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten im Schadensfall.

Brandschutz geht alle an

Wie bereits erwähnt, sollte der Brandschutz keineswegs außer Acht gelassen werden. Bei der Installation der Elektroanlage geschehen in der Regel die häufigsten Fehler, die später zu Hausbränden führen – neben den Bränden, die aus Unachtsamkeit geschehen (z. B. umgefallene Kerzen, heiße Asche,…) und die in vielen Fällen vermeidbar gewesen wären.

Da der Brandschutz in den Landesbauordnungen geregelt ist, ist Ihr Fertighausanbieter gezwungen, Maßnahmen gegen Brände und Brandherde einzuleiten. Durch die Weiterentwicklung von Materialien haben Fertighäuser mittlerweile auch keinen Nachteil mehr gegenüber Massivhäusern, was fälschlicherweise oftmals noch als Vorteil der Massivbauweise propagiert wird.

Wie stehen Sie zu dem Thema und welche Erfahrungen haben Sie bereits mit dem Thema Brandschutz gesammelt, die Sie mit uns teilen möchten. Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.

Bildquelle: Obed Hernández | Unsplash

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