Wann ein Rauchmelder Pflicht ist und was Sie noch wissen sollten

rauchmelder-pflicht

In Neubauten sowieso, aber auch in zahlreichen Bestandsbauten sind Rauchmelder mittlerweile Pflicht. Wir verraten Ihnen daher unter anderem, warum Rauchmelder so wichtig sind, worauf Sie beim Kauf achten sollten und wie Sie sich im Alarmfall richtig verhalten.

Die Rauchmelderpflicht besteht nicht grundlos im gesamten Bundesgebiet. Mit Blick auf die Anzahl der Brandtoten in Deutschland wird deutlich, warum Rauchwarnmelder so wichtig sind. So starben im Jahr 2015 trotz Halbierung im Vergleich zu 1981 noch immer offiziell 367 Personen durch Rauch, Feuer und Flammen.

Warum sind Rauchmelder Pflicht?

Die Todesursache Kohlenmonoxidvergiftung wurde sogar bei mehr als 600 Menschen registriert. Ohne zu wissen, ob die Opfer nun einen funktionstüchtigen Rauchmelder montiert hatten oder nicht: Grundsätzlich übernehmen Rauchwarnmelder die Funktion, Bewohner bei Ausbruch eines Feuers beziehungsweise bei Rauchentwicklung zu warnen.

Dies ist vor allem im Schlaf wichtig. Hat der menschliche Körper in den nächtlichen Ruhemodus gewechselt, funktioniert der Geruchssinn nicht. Es wäre Ihnen im Brandfall mit Rauchentwicklung demnach nicht möglich, die für Sie giftigen Gase rechtzeitig zu riechen. Sind Sie wach, reagiert Ihre Nase hingegen auf den Geruch von Rauch. Viele Brandtote verlieren ihr Leben auch nicht durch das Feuer an sich, sondern sterben an einer Rauchvergiftung.

Ungefähr drei Atemzüge genügen, um die für Menschen lebensbedrohliche Konzentration gefährlicher Gase aufzunehmen. Dabei handelt es sich um kleinste Mengen, die Ihrem Organismus dementsprechend schnell schaden. Umso wichtiger ist die Montage mehrerer Rauchmelder in Ihren heimischen vier Wänden.

Ein entsprechend lauter Signalton (85 dB) macht gerade mit Blick auf einen Brand in der Nacht beziehungsweise bei gleichzeitig schlafenden Personen im Haus Sinn. Nur so schützen Sie sich selbst, Ihre Liebsten, Tiere und letztlich Ihr Hab und Gut sowie das Haus an sich.

Wie ist die Rauchmelderpflicht gesetzlich geregelt?

Ein bundeseinheitliches Rauchmelderpflichtgesetz gibt es nicht. Stattdessen regelt jedes Bundesland die Rauchmelderpflicht selbst in seiner jeweiligen Landesbauordnung. Dadurch sind Rauchmelder Pflicht in allen 16 deutschen Bundesländern trotz eines fehlenden landesweiten Gesetzes.

Die Ausführungen in den entsprechenden Schriften beziehen sich auf privates Wohnen in Häusern, Eigentums- und Mietwohnungen. Grundsätzlich weisen alle Bestimmungen der 16 Bundesländer bedeutende Gemeinsamkeiten auf. Lediglich in Details unterscheiden sie sich voneinander.

Grob zusammengefasst thematisieren die Regelungen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern, wer die Rauchwarnmelder anbringen und in welchen Räumen eines Hauses dies geschehen muss. Dabei nehmen die Landesbauordnungen auf die Norm DIN 14676 Bezug, die als Anwendungsnorm die Verwendung der Rauchmelder beschreibt. Dazu zählt beispielsweise der Fakt, dass in manchen Räumen Rauchmelder Pflicht sind.

Dies trifft zum einen auf das Kinderzimmer, zum anderen auf das Schlafzimmer zu. Die Montage in diesen beiden Räumlichkeiten ist wichtig, weil Groß und Klein in ihnen schlafen und somit im Falle eines Brandes ganz besonders schnell und zuverlässig gewarnt werden. Zudem ist die Anbringung eines Rauchwarnmelders in Fluren Vorschrift, die als Rettungsweg dienen.

Die Montage eines Rauchmelders in Wohnzimmern bietet sich ebenfalls an, verbringen doch sicher auch Sie viel Zeit in diesem Raum. Eine während des Fernsehens am Abend angezündete Kerze, durch einen Kurzschluss das TV-Gerät an sich und viele weitere potenzielle Gefahrenquellen können einen Brand im Wohnzimmer verursachen.

Die Installation in der Küche und im Bad empfehlen wir Ihnen auf Grund der vergleichsweise hohen und häufigen Entwicklung von Dampf nicht. Fehlalarme wären die Folge, weswegen auf Hitze anstatt Rauch reagierende Wärmemelder dort die bessere Lösung sind.

Wie funktionieren Rauchmelder?

Die Funktionsweise eines Rauchmelders richtet sich danach, auf welchem Prinzip sie basiert. Insgesamt gibt es drei verschiedene Arten von Rauchwarnmeldern, die auf unterschiedliche Weise funktionieren beziehungsweise ein Prinzip mit einem anderen kombinieren. Doch egal, ob Sie sich nun für einen

  • foto-optischen
  • thermo-optischen oder
  • Ionisationsrauchmelder

entscheiden: Sie alle registrieren Rauch- beziehungsweise Brandgas und schlagen bereits bei geringen Mengen durch einen lauten Signalton Alarm. Der foto-optische Rauchmelder ist recht verbreitet und hat in seiner Rauchkammer eine Diode installiert. Jene sendet einen Infrarotstrahl aus, der vollkommen gerade – also ungebrochen – durch die Rauchkammer verläuft. Dringt nun Rauch in diese Kammer ein, bricht der Strahl und wird in andere Richtungen abgelenkt. Zwangsläufig trifft er auf einen Sensor, der den schrillen Alarmton auslöst.

Das Prinzip des foto-optischen Rauchwarnmelders machen sich auch thermo-optische Ausführungen zunutze. Allerdings kombinieren jene die Laserstrahl-Technik mit den Vorzügen von Wärmemeldern: Ein Vergleichs- und ein Messheißleiter dienen dazu, um rasche Erhöhungen der Umgebungstemperaturen zu registrieren.

Der Sinn dieser foto-optischen Rauchwarnmelder darf aber zumindest bezweifelt werden, da die foto-optische Funktionsweise um einiges schneller als die thermische wirkt und der Alarm letztlich durch das foto-optische Prinzip ausgelöst wird.

Auch die Ionisationsrauchmelder sind eher selten in Deutschland zu finden. Sie sind zwar besonders sensibel und reagieren bereits bei minimalen Mengen an Rauch. Doch in ihrem Inneren befindet sich ein radioaktiv strahlendes Element zwischen zwei Platten aus Metall. Die Strahlen (Alpha und Beta) ionisieren und erzeugen einen Stromfluss. Durch eindringenden Rauch nimmt jener ab, was den Alarm auslöst.

Mit Blick auf die radioaktive Strahlung müssen Sie sich keine Sorgen machen, solange der Rauchmelder geschlossen ist. Brennt das Haus nieder, steht aber eventuell eine aufwendige Spezialentsorgung an. Insbesondere dann, wenn sich die radioaktiven Überreste im Schutt nicht lokalisieren lassen.

Kurz und gut: Foto-optische Rauchwarnmelder sind nicht grundlos am weitesten verbreitet.

Worauf sollten Sie beim Kauf eines Rauchmelders achten?

Qualität steht beim Kauf eines Rauchwarnmelders an erster Stelle. Das Design sollte Ihnen ebenso egal sein wie der Preis. Verzichten Sie auf den Erwerb besonders günstiger Modelle und achten Sie stattdessen darauf, dass Ihr neuer Rauchmelder alle wichtigen Normen einhält.

Zum einen sollte ein Rauchmelder das Zeichen der VdS Schadenverhütung enthalten, da jenes nach Aussage der Gesellschaft „maximale Qualität und Zuverlässigkeit“ dokumentiert. Geprüfte Sicherheit garantiert zum anderen das CE-Zeichen, das unter anderem auf die Zulassung in der EU verweist.

Achten Sie des Weiteren darauf, dass Ihr neuer Rauchwarnmelder die Normen DIN 14676 (Anwendungsnorm) und DIN 14604 (Gerätenorm) erfüllt. Schließlich sollte Ihr Gerät auch das unabhängige Qualitätszeichen Q erhalten haben, das sowohl für den Rauchmelder als auch dessen Batterien eine Lebensdauer von zehn Jahren garantiert.

Ein erhöhtes Maß an Sicherheit und weniger Fehlalarme zeichnen die Q-Rauchwarnmelder ebenfalls aus. Gerne können Sie auch nach Funkrauchmeldern Ausschau halten, die untereinander vernetzt sind und sich Brände gegenseitig melden.

Brandmelder, Rauchwarnmelder und Rauchmelder

Bevor Sie Ihre neuen kleinen Helfer kaufen, sollten Sie den Unterschied zwischen Brandmeldern, Rauchwarnmeldern und Rauchmeldern kennen. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden diese Geräte meist synonym verwendet, allerdings gibt es grundlegende Unterschiede.

So fungiert die Bezeichnung Brandmelder als Oberbegriff und schließt auch Flammen- oder Wärmemelder mit ein. Rauchmelder bezeichnen Geräte, die den Rauch zwar erkennen, aber selbst keinen Alarm von sich geben. Dies geschieht über eine externe Anlage.

Im Gegensatz dazu können Rauchwarnmelder einen eigenen Alarm in Form eines Tons absetzen, da sie über einen Lautsprecher verfügen.

Die Wartung des Rauchmelders

Die Vorschriften hinsichtlich der Wartung eines Rauchmelders sind in der DIN 14767 geregelt. Grundsätzlich wird empfohlen, alle zwölf Monate die Funktionstüchtigkeit des Gerätes zu überprüfen.

Je nach Bundesland unterscheiden sich hier die Verantwortlichen, meistens sind aber die Mieter zuständig. Im Eigenheim bleibt natürlich nur der Besitzer. Allerdings haben Vermieter generell dafür Sorge zu tragen, dass die Funktionstüchtigkeit der Rauchwarnmelder erhalten bleibt.

Wichtig ist jedoch immer, der Bedienungsanleitung zu folgen. Eine ordnungsgemäße Prüfung umfasst fünf Punkte. Testen Sie zuerst durch Drücken der Prüftaste, ob das Gerät einwandfrei funktioniert. Spätestens nach einigen Sekunden sollte ein Signalton erklingen. Bleibt dieser aus, gilt es, die Batterie auszutauschen.

Nützt auch dies nichts, tauschen Sie den Rauchwarnmelder aus. Schauen Sie sich aber zunächst noch das Gerät in Ruhe an (Schritt zwei). Möglicherweise ist es verschmutzt oder die Öffnungen für den Rauch sind verstopft.

In einem dritten Schritt beziehen Sie auch die Umgebung in die Prüfung ein. Rauchmelder dürfen nie zu nah an Möbeln und anderen störenden Objekten montiert sein, da sonst der Rauch im Brandfall nicht ungehindert in die Rauchkammer strömen kann.

In Schritt vier checken Sie, ob in allen wichtigen Räumen Rauchwarnmelder montiert sind. Möglicherweise haben Sie einen zuvor nicht genutzten Raum umfunktioniert.

Wichtig: Überall, wo jemand schläft, sollte ein Rauchmelder montiert sein.

Punkt fünf – das eventuelle Austauschen der Batterien bei Geräten ohne Q-Kennzeichnung – schließt die Prüfung ab.

Was, wenn ein Rauchmelder Alarm schlägt?

Wenn einer Ihrer Rauchwarnmelder Alarm schlägt, sind verschiedene Szenarien denkbar. Ausgangspunkt ist stets der schrille Alarmton, woraufhin Sie in dessen Richtung laufen.

Kommt Ihnen kein Rauch entgegen? Dann können Sie die Tür zu diesem Zimmer öffnen. Entdecken Sie keinen Brandherd, handelt es sich wahrscheinlich um einen Fehlalarm.

Gehen Sie wirklich auf Nummer sicher und sorgen Sie dann dafür, dass das Alarmsignal aufhört. Können Sie aber wirklich einen Brandherd entdecken, müssen Sie abwägen, ob Sie das kleine (!) Feuer selbst löschen können oder nicht.

Gehen Sie kein Risiko ein, denn oftmals ist die Konzentration giftigen Rauchs im Raum bereits eine Minute nach Entstehung des Brandes gefährlich hoch. Verlassen Sie unverzüglich die Wohnung.

Alternativ und im Gegensatz zum beschriebenen ersten Fall sehen Sie bereits beim Hinlaufen starken Rauch. Dann verzichten Sie auf Löschversuche, denn jetzt ist nur noch wichtig, die Wohnung zu verlassen und dabei idealerweise kaum Rauch einzuatmen. Kriechen Sie, falls möglich, da in Bodennähe weniger Rauch ist.

Sie haben weitere Gedanken zu diesem Thema oder bereits konkrete Erfahrungen mit Rauchwarnmeldern gesammelt? Über Ihren Kommentar freuen wir uns.

Bildquelle: werner22brigitte | Pixabay

Antwort hinterlassen

Your email address will not be published. Required fields are marked *