Alles was Sie über die Grunderwerbsteuer wissen sollten

Grunderwerbsteuer

Was ist eigentlich die Grunderwerbsteuer, wie hoch ist der Steuersatz in den jeweiligen Bundesländern und inwiefern grenzt sie sich von der Grundsteuer ab? Die Antworten darauf finden Sie in diesem Blogbeitrag, der sich voll und ganz mit der Grunderwerbsteuer auseinandersetzt.

Wer sich mit dem Thema Hausbau beschäftigt wird zwangsläufig mit einem nicht unerheblich hohen finanziellen Posten konfrontiert, der Grunderwerbsteuer. Sie ist mit dem Kauf eines Grundstücks zu leisten und wird beim Abschluss des Kaufvertrags fällig. Die Steuer darf nicht vom Bankkredit gezahlt, sondern muss grundsätzlich aus der eigenen Tasche finanziert werden.

Was ist die Grunderwerbsteuer eigentlich?

Die Basis für die Steuer ist das sogenannte Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Dieses sieht die Zahlung einer Steuer auf der Berechnungsebene des Kaufpreises vor. Der Betrag ist Bestandteil der Kaufnebenkosten beim Hausbau und ist entsprechend zusätzlich zur Höhe des eigentlichen Kaufpreises in die Gesamtkalkulation einzubeziehen.

Die Bemessungsgrundlage für den notariellen Kaufpreis ist neben dem Grundstückswert auch eine eventuell darauf befindliche Immobilie. Der Empfänger der Steuer ist das Finanzamt.

Der Kaufvertrag beim Hausbau muss grundsätzlich notariell beurkundet werden, um rechtmäßig zu sein. Zu den vertraglichen Angaben gehört zwingend ein Passus über die Grunderwerbsteuer. Der Gesetzgeber sieht zunächst eine gemeinsame Steuerschuld von Eigentümer und Käufer vor. Erst durch ausdrückliche Zuweisung ist der Käufer zur Zahlung der Steuer verpflichtet.

Sobald die Beurkundung des Vertrags durch den Notar erfolgt ist, übermittelt dieser das Dokument an das Finanzamt. Es ist anschließend Aufgabe dieser Behörde, den Käufer schriftlich mit dem Bescheid zur Grunderwerbsteuer zu kontaktieren. Der übliche zeitliche Rahmen zur Begleichung der so entstandenen Steuerschuld liegt bei einem Monat, kann jedoch durch das Finanzamt auch länger anberaumt werden.

Erst nach der Zahlung der Steuer durch den Käufer erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Zu diesem Zweck erstellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die besagt, dass aus steuerlicher Sicht keine Bedenken gegen die Grundbuchänderung bestehen.

Die Höhe des Steuersatzes

Bis vor wenigen Jahren bestand bundesweit eine einheitliche Regelung. Die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes umfasste 3,5 Prozent des Wertes vom erworbenen Grundstück.

Seit dem 1. September 2006 haben alle Bundesländer die Möglichkeit, einen eigenen Steuersatz festzulegen. Der gesetzlich zulässige Rahmen erlaubt hierbei zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis des Grundstücks.

Viele Bundesländer nahmen die steuerliche Neuregelung zum Anlass, die bisherige Grunderwerbsteuer zu erhöhen. Die Unterschiede in den Steuersätzen variieren somit in den einzelnen Ländern sehr erheblich. Grund für die Erhöhung ist vor allem die jeweilige Haushaltslage und der Wunsch, die Finanzen entsprechend zu konsolidieren.

Seit der individuellen Regelung gab es bereits mehrere Erhöhungen der Steuer in den Ländern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand 2017) kann die Grunderwerbsteuer im Bundesdurchschnitt einen Anstieg von 5,37 Prozent verzeichnen.

Hier ein kurzer Überblick über die Steuersätze in den einzelnen Bundesländern:

Steuersatz von 3,5 Prozent

  • Bayern
  • Sachsen

Steuersatz von 4,5 Prozent

  • Hamburg

Steuersatz von 5 Prozent

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

Steuersatz von 6 Prozent

  • Berlin
  • Hessen

Steuersatz von 6,5 Prozent

  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Abgrenzung zur Grundsteuer

Häufig werden die beiden Steuerarten synonym verwendet, obwohl gänzlich verschiedene Inhalte damit verbunden sind. Eine Gemeinsamkeit besteht hingegen in der Relevanz für Immobilieneigentümer.

Grunderwerbsteuer

  • Die Steuer bezieht sich auf den Grunderwerb.
  • Sie wird nur ein einziges Mal beim Kauf fällig.
  • Sie wird an das Finanzamt bezahlt.
  • Der Betrag orientiert sich am Kaufpreis.

Grundsteuer

  • Die Steuer bezieht sich auf den Grundbesitz.
  • Sie ist jedes Jahr neu zu entrichten.
  • Sie wird an die Gemeinde bezahlt.

Allgemeine Tipps zur Grunderwerbsteuer

Bei der Zahlungsverpflichtung gibt es verschiedene Ausnahmen, die unter Umständen geltend gemacht werden können, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

1. Familie und Erbe

In verschiedenen Fällen entbindet der Gesetzgeber den Käufer von der Verpflichtung der Zahlung einer Grunderwerbsteuer. Bei einer Erbschaft und einer Schenkung fallen in der Regel keine Steuern an. Die Details hierzu sind komplex und einzelfallabhängig und können den Bestimmungen zur Erbschaftssteuer entnommen werden. Auch ein Verkauf in direkter Verwandtschaftslinie (Verwandte 1. Grades) ist grunderwerbsteuerfrei. Eine direkte Linie besteht zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Ehepartnern. Geschwister beispielsweise fallen nicht unter die direkte Linie.

2. Vertragstrennung beim Hausbau

Sparmöglichkeiten bestehen vor allem durch getrennte Verträge beim Hausbau. Wer Grundstück und Bauvorhaben trennt, zahlt nur für das eigentliche Grundstück die Steuer. Bei einer Gesamtkalkulation hingegen werden die Kosten wesentlich höher. Gerade Käufer, die erst später ein Haus bauen wollen, sind mit dieser Variante gut beraten.

3. Geringer Grundstückswert

Im äußerst selten vorkommenden Fall eines Grundstücks, das einen geringeren Kaufpreis als 2500 Euro hat, entfällt die Verpflichtung zur Steuerzahlung vollständig.

4. Umstrukturierung von Betrieben

Auch bei speziellen betrieblichen Umstrukturierungen mit unveränderlichen mittelbaren Beteiligungsverhältnissen kann die Steuer entfallen.

Verraten Sie uns gerne in den Kommentaren, welche Erfahrung Sie mit der Grunderwerbsteuer gemacht haben. Oder tauschen Sie sich mit anderen Lesern auf Facebook oder Twitter aus.

Bildquelle: FirmBee | pixabay.de

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