Notar beim Hausbau: Das sind seine Aufgaben

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Zur Abwicklung eines Grundstücks- oder Immobilienkaufs ist das Mitwirken eines Notars erforderlich. Darüber hinaus hat der Notar beratende Funktionen. Beim Hausbau wie beim Immobilienerwerb sind Notarkosten unumgänglich, denn der Gesetzgeber schreibt den Notartermin vor. Dessen Aufgaben sind in der Bundesnotarordnung festgelegt.

Die Hausbaukosten setzen sich nicht nur aus dem Kaufpreis einer Immobilie oder den veranschlagten Kosten für den Neubau zusammen, ein nicht unerheblicher Teil entfällt auf die Baunebenkosten. Diese können mehr als 15 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Auch die Notargebühren gehören dazu. Um die Finanzierung kalkulierbar zu halten, sollte vor Baubeginn ein Finanzierungsplan aufgestellt werden. Nicht selten lassen sich schon jetzt Kosten reduzieren.

Welche Aufgabe hat der Notar beim Bau des Eigenheims?

Der Notar ist Jurist und fungiert beim Hausbau als unabhängiger Vermittler. Er muss sicherstellen, dass der Kaufvertrag zu Gunsten beider Parteien abgewickelt wird. Nach Vertragsabschluss überwacht er die geleisteten Zahlungen, ist zuständig für den anschließenden Eintrag in Grundbuch und Handelsregister und holt behördliche Genehmigungen ein, sofern diese, zum Beispiel zur Ablösung einer bestehenden Grundschuld, erforderlich sind.

Die Notarkosten für den Grundbucheintrag lassen sich nicht umgehen, dennoch können Sie einige Aufgaben selbst erledigen und die Kosten dadurch senken. Ob Erbschaft, Schenkung, Kauf oder Hausbau, der Notar muss beide Geschäftspartner über die rechtlichen Folgen ihrer Entscheidungen aufklären und übernimmt hierbei Amtspflichten.

Insbesondere hat er die Aufgabe, Käufer vor nicht gesicherten Vorleistungen zu schützen. Er muss ihnen den rechtssicheren Erwerb des Grundstücks ermöglichen. Der Notar ist zu Neutralität verpflichtet.

Ob das Geschäft tatsächlich ratsam ist, kann nur der Käufer oder Bauherr selbst beurteilen. Er sollte sein Wunschobjekt vorher genau prüfen und auch die Finanzierung sicherstellen.

Notarkosten bei Grundstückserwerb und Hausbau

Um ein Haus bauen zu können, benötigen Sie zunächst ein eigenes Grundstück. Hierfür muss ein notariell beglaubigter Kaufvertrag abgeschlossen werden. Neben Gebühren für den Kaufvertrag fallen Kosten für die Grundschuldbestellung, Beratungskosten des Notars und eventuell Vollzugskosten an. Da diese Beträge gedeckelt sind, brauchen Sie keine horrenden Summen befürchten.

Beim Kauf einer Immobilie betragen die Notargebühren einschließlich Gebühren für den Grundbucheintrag etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Dieser Eintrag macht Ihre Eigentumsverhältnisse öffentlich.

Auch ein Bodengutachten fällt, genau wie der mögliche Abriss eines bestehenden Gebäudes, unter die Baunebenkosten. Man unterscheidet Baunebenkosten in der Bauvorbereitungsphase und in der Bauphase. Auch nach Fertigstellung des Hauses entstehen Nebenkosten für den Innenausbau oder die Gestaltung der Außenanlage.

Lassen Sie den Bauvertrag zusätzlich durch einen Anwalt prüfen, müssen Sie dafür ungefähr 250 Euro investieren. Für die Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt zuständig. Sie beträgt, abhängig vom Bundesland, zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Mit der Baugenehmigung für den Hausbau sind weitere Unkosten verbunden. Die zuständige Baubehörde erhebt Gebühren, die vom Gegenwert der Immobilie oder des Rohbaus abhängen. Baubestandteile wie Garagen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Auch hierfür fallen Gebühren an.

Bei den Notarkosten können Bauherren nur wenig einsparen. Da die Baunebenkosten seitens der Banken jedoch durch Eigenmittel abgedeckt sein sollten, lohnt es sich, diese in die Planungsphase mit einzubeziehen.

Formalitäten für einen Immobilien- und Grundstückskauf

Der Kaufvertrag muss beiden Parteien zwei Wochen vor dem Beglaubigungstermin vorliegen. So ist gewährleistet, dass der Käufer die rechtlichen Folgen seines Kaufes noch einmal überdenken kann. Jetzt hat er noch genügend Zeit, eventuelle offene Fragen zu klären.

Gibt es vertragliche Ungereimtheiten, kann der Notar zur Lösung des Problems beitragen. Da er jedoch zur Neutralität verpflichtet ist, muss er einen für beide Seiten ausgewogenen Vertrag erstellen. Entspricht der Vertrag diesen Vorgaben, gibt es weder für Verkäufer noch Verkäufer Ungereimtheiten oder Benachteiligungen.

Der Notar setzt das Formular auf und kümmert sich anschließend um den Grundbucheintrag. Nach Beurkundung und erst nach Aufforderung des Notars hat der Käufer den Kaufpreis zu entrichten.

Kann man beim Notar Kosten zu sparen?

Notarkosten sind ebenfalls Bestandteil der Baunebenkosten. Hier gibt es nur wenig Spielraum. Oft bieten Verkäufer an, das Geschäft mittels Notaranderkonto zu tätigen. Hierfür zahlen Sie den Kaufpreis auf ein Konto des Notars ein, der das Geld als Treuhänder verwaltet und nach dem Grundbucheintrag an den Verkäufer überweist. Die Gebühren hierfür können mehrere 100 Euro betragen.

Wenn Sie die Zahlungsvoraussetzungen schon im Kaufvertrag festlegen, lässt sich dies umgehen, denn der Notar muss die Erfüllung der Voraussetzungen ohne Zusatzkosten prüfen. Einige Banken akzeptieren statt einer Beurkundung einen beglaubigten Grundschuldenentwurf. Dieser darf nicht mehr als 130 Euro kosten.

Allerdings bestehen die meisten Banken auf eine Beurkundung, weil sich der Besteller der Grundschuld automatisch der Zwangsvollstreckung unterwirft. Eine Auflassungsvormerkung ist ebenfalls kostenpflichtig. Darin wird dem Käufer der schuldrechtliche Anspruch auf den Übertrag des Eigentums an der Immobilie zugesichert.

Sprechen Sie offen mit Ihrem Notar

Beim Erwerb eines Grundstücks für den Hausbau oder einer Immobilie ist ein notariell beglaubigter Vertragsabschluss notwendig. Zwar fallen Notarkosten an, doch mit etwas Geschick können Sie diese ein wenig reduzieren.

Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen alle günstigen Varianten des Immobilien- oder Grundstückskaufs aufzuzeigen. Scheuen Sie sich also nicht, ihn direkt darauf anzusprechen.

Bildquelle: rawpixel | Unsplash

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