Vereinfachtes Genehmigungsverfahren – Erklärung, Vorteile und Beantragung

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Wer ein Haus bauen möchte, steht nicht nur vor logistischen und finanziellen, sondern auch und vor allem vor bürokratischen Herausforderungen. Bevor der eigentliche Bauprozess beginnen kann, ist eine ganze Reihe an Genehmigungen einzuholen, für die wiederum unzählige Unterlagen benötigt werden. Hinzu kommt die Wartezeit bei den Behörden. Glücklicherweise besteht jedoch in einigen Fällen die Möglichkeit, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zu nutzen – auch beim Neubau von Häusern. Wie genau dieses Verfahren aussieht, wer es nutzen kann und welche Vorteile es in der Praxis mit sich bringt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Das grundsätzliche Recht zur Bebauung des eigenen Grundstücks, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, wird durch die berechtigten Interessen anderer Beteiligter eingeschränkt. So sind von einem Neu- oder Anbau etwa auch Nachbarn betroffen, deren Rechte gesetzlich ebenfalls festgehalten sind. Aus diesem Grund ist vor dem Bauverfahren eine Baugenehmigung einzuholen. Im Rahmen der Erteilung wird die Rechtmäßigkeit des Vorhabens überprüft und schließlich attestiert.

Was ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren?

Da das Genehmigungsverfahren jedoch aufwendig und mit relativ hohen Kosten verbunden ist, besteht sowohl auf Seiten der Behörden als auch auf der der Bauverantwortlichen ein Interesse daran, es nicht in vollem Maße durchlaufen zu müssen. An dieser Stelle kommt das sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren ins Spiel.

In diesem Verfahren wird die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen nicht durch die Behörde geprüft, sondern durch Sachverständige oder die zuständigen Architekten bescheinigt. Nichtsdestotrotz sind alle Unterlagen und Nachweise, die im Rahmen eines regulären Verfahrens nötig wären, beim Bauamt einzureichen. Auch die Fertigstellung des Baus muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

In welchen Fällen genügt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren?

Gesetzlich ist in den Bundesländern klar geregelt, wann ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ausreicht. Da das Baurecht Ländersache ist, unterscheiden die Bedingungen, die vorliegen müssen, sich geringfügig voneinander. In jedem Falle sind jedoch die folgenden Voraussetzungen nötig:

  • Es handelt sich um ein Wohngebäude oder ein sogenanntes Nebengebäude (etwa eine Garage) im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung.
  • Dem geplanten Wohngebäude ist keine Garage mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche angeschlossen.
  • Das geplante Gebäude ist kein Hochhaus (in einigen Bundesländern).
  • Die öffentliche Erschließung des Grundstücks ist sichergestellt.
  • Das Bauvorhaben ist mit dem Bebauungsplan der betreffenden Region vereinbar. Ein Bebauungsplan für die Region muss vorliegen.
  • In NRW: Die zuständige Gemeinde fordert nicht innerhalb eines Monats die Einleitung eines ordentlichen Baugenehmigungsverfahrens.

Beim Hausbau durch Privatpersonen ist somit in beinahe allen Fällen die Nutzung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens möglich.

Welche Vorteile bringt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit sich?

Die Vorteile, die der Erhalt der Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, mit sich bringt, liegen auf der Hand. So entfällt etwa ein beachtlicher Teil der Wartezeit auf die Genehmigung. Auch die Kosten, die mit der Baugenehmigung verbunden sind, liegen im vereinfachten Verfahren deutlich unter denen des gewöhnlichen Verfahrens.

Insgesamt kann damit festgehalten werden, dass die Vorteile des vereinfachten Genehmigungsverfahrens in der Absenkung des finanziellen sowie des bürokratischen Aufwands bestehen.

Wie wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren beantragt?

Wer eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Diese Anträge unterscheiden sich – ebenso wie die zuständigen Stellen – von Bundesland zu Bundesland. Zu beachten ist hierbei auch, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in den Bundesländern unterschiedliche Namen trägt, was bei der Suche nach dem passenden Formular von Bedeutung ist.

In Baden-Württemberg ist das Verfahren etwa unter dem Begriff Kenntnisgabeverfahren bekannt. In Nordrhein-Westfalen hingegen heißt es Verfahren für genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen.

Der Ablauf unterscheidet sich jedoch nicht: In allen Fällen muss das jeweils passende Formular ausgefüllt und zusammen mit allen geforderten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Eine vorherige Absprache mit dem leitenden Architekten ist hierfür nötig – schließlich müssen auch diese am verkürzten Verfahren interessiert sein.

Wann ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren sinnvoll?

Die eindeutigen Vorteile des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens lassen es für die meisten privaten Bauverantwortlichen attraktiv erscheinen. Doch lohnt sich die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren tatsächlich immer?

Tatsächlich kann in einigen Fällen auch ein reguläres Genehmigungsverfahren sinnvoll sein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Architekten, die das Projekt leiten, nicht über längere Berufserfahrung verfügen. In einigen Fällen raten die Architekten explizit vom vereinfachten Verfahren ab, da es für sie mit zusätzlicher Verantwortung verbunden ist, die sie nicht in jedem Falle zu tragen bereit sind.

Darüber hinaus ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren nur sinnvoll, wenn die rechtliche Lage eindeutig ist. Bei außergewöhnlichen Bauvorhaben oder der Berührung rechtlicher Grauzonen ist hingegen eher zum regulären Verfahren zu raten, um spätere Probleme zu vermeiden.

Beim Hausbau durch Privatpersonen ist das in aller Regel jedoch nicht der Fall, sodass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren hier völlig zu Recht eine große Beliebtheit genießt.

Bildquelle: © Aerial Mike | stock.adobe.com

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