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Obwohl die Wohngebäudeversicherung keine Pflichtversicherung beim Hausbau ist, empfehlen wir Ihnen, sich näher mit ihr auseinanderzusetzen. Daher erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag, welche Bereiche die Wohngebäudeversicherung abdeckt, für wen Sie geeignet ist und worauf Sie beim Vertragsabschluss unbedingt achten sollten.
Wer ein Haus kauft, wird in der Regel mit der Wohngebäudeversicherung konfrontiert. Entgegen häufiger Annahmen versichert sie nicht das Mobiliar im Haus, sondern die im und am Gebäude befindlichen festen und unbeweglichen Gegenstände. Versicherbar sind dabei unterschiedliche Schäden an der Ausstattung, die beispielsweise durch einen Brand, durch Wasser oder auch einen Sturm entstehen können.
Was genau ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Versicherungsform zählt zu den sogenannten Sachversicherungen. Sie wird immer für ein konkret zu definierendes Gebäude abgeschlossen, bei dem es sich um ein Objekt mit überwiegender Wohnnutzung handeln muss. Unter „überwiegend“ versteht der Gesetzgeber einen Anteil von mindestens 50 Prozent. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Haus zusätzlich partiell für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
Der rechtliche Kontext, dem die vertragliche Leistung einer Wohngebäudeversicherung zugeordnet ist, umfasst im Wesentlichen drei Gesetze. Hierbei handelt es sich um das privatrechtliche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das bundesrechtliche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und darüber hinaus das Handelsgesetzbuch (HGB).
In der Hauptsache beinhaltet die Wohngebäudeversicherung die finanzielle Absicherung gegenüber elementaren Grundgefahren, die zu Beschädigungen am und im Haus führen können. Dazu zählen Schäden durch Leitungswasser, weiterhin durch Brände beziehungsweise Feuer und außerdem durch Hagel und Sturm.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, individuelle vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die weitere Absicherungen ermöglichen. Entsprechende Optionen sind beispielsweise das Versichern gegen Erdbeben oder Überschwemmungen.
Für wen ist die Wohngebäudeversicherung geeignet?
Häufig besteht Unklarheit darüber, ob die Versicherung nicht ohnehin einer gesetzlichen Verpflichtung unterliegt. Dies ist derzeit nicht der Fall. Meist entsteht die Diskussion nach Hochwassern, die mit schweren Überflutungen und entsprechend verheerenden Schäden einhergehen. Eine obligatorische Versicherung ist jedoch vor dem Hintergrund einer diesbezüglichen Entscheidung des EU-Parlaments nicht gegeben.
Dennoch besteht in allen Bundesländern Einigung über die grundsätzliche Notwendigkeit einer Wohngebäudeversicherung. Sie ist wesentlich und sinnvoll für alle Personen, die im Besitz eines Hauses sind, unabhängig davon, ob es sich bei dem Gebäude um ein festes Haus oder ein Fertighaus handelt.
Viele Banken verlangen im Kontext einer Finanzierung für die Wohnimmobilie ohnehin das Vorliegen zumindest einer Feuerversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung sollte wenigstens in den elementaren Bereichen Schutz bieten. Ein Brand oder ein erheblicher Sturm können jederzeit geschehen, und die damit verbundenen Schadenskosten liegen häufig weit jenseits der finanziellen Möglichkeiten eines Hausbesitzers.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Der Versicherungsschutz umfasst alle Bestandteile des Gebäudes, die fest mit ihm verbunden sind. Dazu zählen unter anderem Türen und Türzargen, Fenster und Fensterrahmen, Treppen und Fußböden. Es handelt sich insgesamt um die nicht beweglichen Teile, somit ausdrücklich nicht um Möbel oder technische Geräte, für die eine Hausratversicherung zuständig ist.
Ein klassisches Beispiel für einen Versicherungsschaden, den eine Wohngebäudeversicherung übernimmt, ist ein Wasserrohrbruch. Hierbei kann das Wasser durch den Boden dringen und sowohl die Decke als auch den Boden beschädigen.
Gegebenenfalls sind Trocknungsarbeiten an der Decke und ein Austausch des Bodens erforderlich. Ein weiteres Beispiel ist ein Blitzeinschlag in das Gebäude. Die damit verbundenen Schäden sind gedeckt. Auch die Kosten für ein durch Sturm abgedecktes Hausdach werden übernommen.
Gibt es Preisunterschiede bei den Häuserarten?
Immer wieder wird diskutiert, ob Besitzer eines Massivhauses hinsichtlich der Versicherungsprämien im Vorteil sind gegenüber jenen, die ein Fertighaus besitzen. Es gibt bei manchen Anbietern das Argument, die massive Bauweise gehe mit einer höheren Stabilität einher und führe möglicherweise zu geringeren Schäden vor allem im Brandfall.
Diese Behauptung lässt sich jedoch schnell als unzutreffend zurückweisen, denn allein die Erteilung einer Baugenehmigung beinhaltet zahlreiche gesetzlich erforderliche Sicherheitsrichtlinien.
Grundsätzlich sind die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung beim Fertighaus und Massivhaus miteinander vergleichbar. Die Tarifunterschiede beziehen sich auf die jeweiligen Bauartklassen und beinhalten Angaben zur Bauweise, zur Konstruktion des Gebäudes, zur Art der Verkleidung und Ähnlichem mehr.
Interessenten, die eine Versicherung abschließen wollen, sollten einen unabhängigen Vergleich für ihr Gebäude erstellen lassen. Bei den jeweiligen Anbietern gibt es sehr erhebliche Unterschiede, die durch einen Versicherungsvergleich deutlich werden.
Die Kosten variieren je nach Bauartklasse, vereinbarter Selbstbeteiligung sowie den gewünschten Leistungen. Ein relevanter Faktor ist auch das Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet. Die witterungsbedingten Risiken können regional sehr unterschiedlich ausfallen und deutliche Preisunterschiede hervorrufen.
Eine Wohngebäudeversicherung im Bereich des Grundschutzes liegt entsprechend zwischen 150 und 350 Euro pro Jahr.
Worauf sollten Sie bei einem Versicherungsabschluss achten?
Häufig gehören zum Gebäude noch Nebengebäude, zum Beispiel eine Garage. Sie ist nicht automatisch mitversichert. Wenn ein Versicherungsschutz gewünscht ist, sollte dieser zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.
Vielfach gibt es Rohrleitungen, die nicht unmittelbar am Haus liegen. Falls benötigt, sind diese mit aufzuführen. Falls ein Kamin vorhanden ist, sollte dieser im Fall von durch ihn verursachte Schäden mit benannt werden. Bei Sturmschäden durch Bäume auf dem eigenen Grundstück müssen die Kosten für die Baumbeseitigung berücksichtigt werden.
Die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes kann erheblich individuell gestaltet werden. Es ist ratsam, sämtliche zum Haus zählende Bereiche vorab aufzulisten und einen eventuell zusätzlichen Schutz in die Versicherungspolice aufzunehmen.
Nutzen Sie gerne die Kommentar-Funktion und berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen mit der Wohngebäudeversicherung. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.