Neuerungen ab 2021: Was hat sich für Bauherren geändert?

hausbau-aenderungen-2021

Wer einen Hausbau im Jahr 2021 plant oder eine bestehende Immobilie sanieren möchte, sieht sich diversen Änderungen im neuen Jahr ausgesetzt. Von einigen könnt ihr als Bauherr und Eigentümer profitieren und mit ihnen bares Geld sparen. Wir verraten euch, was sich mit dem Jahreswechsel geändert hat. 

Die Auswirkungen der CO2-Steuer auf das Heizen

Auch im Jahr 2021 werden wir als Gesellschaft gemeinsam den Auswirkungen des Klimawandels entgegensteuern müssen. Schadstoffe können dabei auf unterschiedlichen Wegen eingespart werden – so etwa beim Erwerb eines Autos, das mit umweltfreundlichem Antrieb fährt. Doch selbst daheim besitzt ihr einiges Potenzial für Veränderungen. Beispielsweise beim Betrieb der Heizung.

Vielleicht gehört ihr ja zu jenen Hauseigentümern, die die Innenräume noch immer mit fossilen Brennstoffen auf die gewünschte Temperatur bringen. Aber für Erdgas, Diesel, Heizöl und Benzin müsst ihr im neuen Jahr mit steigenden Kosten rechnen. Denn deutschlandweit schlägt nunmehr die CO2-Steuer erheblich zu Buche.

Diese Abgabe an die Staatskasse sieht vor, dass pro Tonne an ausgestoßenem Kohlenstoffdioxid satte 25 Euro berechnet werden. Heißt konkret, dass ihr im Falle einer Gasheizung, die bei normalem Gebrauch über das Jahr gesehen etwa vier bis fünf Tonnen an CO2 ausstößt, mit zusätzlichen Kosten von über 100 Euro rechnen müsst.

Ein weiteres Manko liegt darin, dass diese Steuer in den kommenden Jahren erheblich steigt. Schon im Jahr 2025 werden statt 25 sogar 55 Euro je Tonne fällig. Es lohnt sich daher, bereits in den kommenden Monaten die Weichen in Richtung des modernen und umweltschonenden, gleichzeitig aber kostensparenden Heizens zu stellen.

Rückkehr zum normalen Steuersatz von 19 Prozent

Auch in anderen Bereichen müsst ihr mit steigenden Kosten planen. So wurde im Zuge der Corona-Pandemie der normale Steuersatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz wurde von sieben auf fünf Prozent reduziert. Auf diese Weise sollten Kaufanreize für die Bürger geschaffen und die landesweite Wirtschaft angekurbelt werden – selbst in den ungewissen Zeiten, in denen manchem Menschen das Einkommen wegbrach.

Aber: Diese Einsparungen liefen am Ende des Jahres 2020 aus. Wenn ihr künftig also ein neues Baugrundstück erwerben oder die erforderlichen Materialien für den Hausbau 2021 kaufen wollt, so werden dafür wieder die regulären Steuersätze fällig.

Wie sieht es aber aus, wenn im vergangenen Jahr schon Baumaßnahmen eingeleitet wurden? Hier gilt, dass jener Zeitpunkt ausschlaggebend ist, an dem die Abnahme durch den Bauherren erfolgt. Das bedeutet: Jede bauliche Veränderung, die zur Zeit des gesenkten Steuersatzes begonnen wurde, ist immer dann mit dem regulären Steuersatz zu berechnen, wenn das so geschaffene Resultat erst im Jahre 2021 durch den Auftraggeber akzeptiert wird.

Habt ihr allerdings einige Teilaufträge bereits im letzten Jahr abgenommen, so gilt für sie die reduzierte Steuer. Nehmt ihr weitere Teilprojekte erst im neuen Jahr ab, müsst ihr darauf den regulären Steuersatz entrichten.

Einsparungen durch geteilte Maklerkosten

Auch eine andere aktuelle Kostenentscheidung dürfte interessant für euch sein. Sie ist bereits am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die mit ihr verbundene Veränderung der Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch soll eine Regulierung des bislang etwas unübersichtlichen Makler-Marktes ermöglichen.

Zwar gilt auch weiterhin, dass sich die Provision für den zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie herangezogenen Makler je nach Bundesland spürbar unterscheiden kann. Geregelt wurde aber die Frage, wer für die Rechnung künftig aufkommt. Entscheidend ist dabei nunmehr der Grundsatz, dass der Käufer durch dieses Gesetz in keinem Falle mehr Provision zahlen soll als der Verkäufer.

Zwar war zunächst ein reines Bestellerprinzip angedacht gewesen. Das hätte bedeutet, dass jene Partei die Gebühren für den Makler zu entrichten hat, die diesen auch bestellt. Stattdessen kam es in der Neuformulierung der Normen nun anders: Ab 23. Dezember 2020 kommt zunächst alleine der Verkäufer für die Provision auf, sofern er den Makler engagiert hat.

Er kann die fälligen Gesamtkosten aber zu 50 Prozent auf den Käufer umlegen, sobald Letztgenannter mit diesem Vorschlag einverstanden ist. Bestellen indes beide Seiten den Makler, so kommen sie auch gleichermaßen für die Kosten auf. Insgesamt findet somit eine Besserstellung des Käufers im Vergleich zum Verkäufer statt.

Die Vorteile der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was ändert sich für Bauherren darüber hinaus im Jahre 2021? Klar ist, dass die Planung und Errichtung ebenso wie die Renovierung und Sanierung von Gebäuden einen spürbar effizienteren Charakter erhalten sollen.

Bereits in den letzten Jahren konntet ihr zwar von unterschiedlichen finanziellen Zuschüssen profitieren, wenn ihr euer Haus energetisch umgerüstet habt. Vielfach war es aber relativ unübersichtlich und für Laien kaum einschätzbar, welche Hilfen wem genau zustanden. Ändern soll sich dieses “Chaos” nun durch die sogenannte BEG – gemeint ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Mit ihr werden diverse Unterstützungsmaßnahmen in einem Paket gebündelt.

Bei der Sanierung oder dem Hausbau 2021 könnt ihr somit von Zuschüssen zwischen 20 und 45 Prozent profitieren, wenn ihr etwa die Wände, das Dach oder die Fenster modernisiert. Auch die gesamte Anlagentechnik und das Heizsystem werden bezuschusst. Verbindet ihr eure Immobilie mit dem öffentlichen Wärmenetz, so werdet ihr finanziell gleichfalls besser gestellt.

Zudem werden sämtliche Maßnahmen der Digitalisierung belohnt, die sich dem Ziel widmen, das Haus energetisch zu sanieren. Betroffen sind davon neben den Wohngebäuden auch solche Immobilien, die nicht bewohnt werden – gemeint sein können etwa Arbeitsräume, Garagen und Werkstätten. Anträge dürfen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen ebenso wie für die Planung und die Baubegleitung gestellt werden.

Finanzielle Erleichterungen durch das Gebäudeenergiegesetz

Schon in den vergangenen Jahren konntet ihr für einen Neu- und Umbau immer dann Fördergelder beantragen, wenn damit ein energieeffizienter Fortschritt verbunden war. Unterschiedliche Gesetze waren dafür einschlägig, so etwa das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) oder das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG). Alle diese Normen wurden im neuen Gebäudeenergiegesetz gebündelt, das im November 2020 in Kraft getreten ist – und von dem ihr auch im neuen Jahr noch erheblich finanziell profitieren könnt.

Belohnt wird der Neu- oder Umbau von Gebäuden immer dann, wenn möglichst wenig Energie verwendet wird – und diese zudem aus nachhaltigen Quellen stammt. So nennt das Gesetz unterschiedliche Möglichkeiten und stellt ihnen die jeweiligen Fördersummen bei. Auf diese Weise seht ihr recht schnell, welche Maßnahmen für euch besonders lukrativ ausfallen.

So bringt euch etwa das Errichten von Sonnenkollektoren auf dem Hausdach mindestens zwei Vorteile. Einerseits produziert ihr euren Strom künftig selbst – und das ebenso umweltfreundlich wie kostensparend. Andererseits werden die Planung und der Aufbau sowie der Betrieb solcher Kollektoren durch das Gebäudeenergiegesetz finanziell gefördert. Ganz zu schweigen davon, dass ihr überschüssigen Strom sogar verkaufen dürft.

Neue Energielabels für mehr Klarheit

Doch Veränderungen im Bereich der Energieeffizienz sind künftig auch für alle Geräte angedacht, die ihr im Haus verwendet. Bereits heute verfügen diese über unterschiedliche Klassifizierungen, die auf einem beigefügten Label ablesbar sind. Dieses Vorgehen wird beibehalten und verbessert.

Solche Geräte, die besonders sparsam arbeiten und nur äußerst geringe Mengen an Energie benötigen, werden ab dem 1. März 2021 in die Stufe A eingeordnet. Erweist sich der Herd oder der Kühlschrank aber als echter Stromfresser, so landet er in der Stufe G – das ist somit das negativste Label, das einem Gerät ab März ausgestellt werden kann.

Allerdings werden sich nicht alleine die Etikettierungen ändern. Vielmehr wurden im gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union gänzlich neue Anforderungen an die Haushaltsmaschinen entwickelt. Dabei gilt, dass die Kriterien zur neuen Einstufung deutlich strenger ausfallen als zuvor.

Besitzt ihr also eine Waschmaschine der bisherigen Energieklasse A+++, so würde diese nach derzeitigem Stand besonders energiesparend arbeiten. Ab März 2021 dürfte sich das gleiche Gerät dennoch in einer niedrigeren Stufe wiederfinden. Für euch als Verbraucher bringt diese Veränderung den Vorteil mit, dass ihr anhand des einfacheren Klassensystems nun besser ablesen könnt, welchen Energiebedarf das Gerät in eurem Haushalt haben wird.

Das Baukindergeld wird bis Ende März 2021 verlängert

Was ändert sich für Bauherren im neuen Jahr? Vielleicht war das eine der Fragen, denen ihr euch zuletzt nicht mehr ausreichend widmen konntet. Denn die Corona-Pandemie hat vielen Planungen und Zielen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das gilt zuweilen auch für diverse Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden konnten.

Genannt werden muss hier etwa das sogenannte Baukindergeld, das ursprünglich für Baumaßnahmen bis Ende Dezember des Jahres 2020 bewilligt wurde. Verfügt ihr über Kinder und habt ihr ein Haus gebaut, so dürft ihr das Baukindergeld nun für den Förderungszeitraum bis zum 31. März 2021 beantragen.

Mit diesem Zuschuss will der Staat den Bau sowie den Kauf von Immobilien unterstützen, die von Familien als Wohneigentum genutzt werden. Bis zu 1.200 Euro pro Kind und Jahr werden dabei über eine Dauer von maximal zehn Jahren an die Hauseigentümer ausgezahlt. Voraussetzung war, dass der Kaufvertrag bis Ende Dezember 2020 unterzeichnet wurde oder dass bis dahin die Baugenehmigung vorlag – diese Frist wurde nun auf den 31. März 2021 verschoben.

Das Hausbau-Jahr 2021 kann kommen

Das neue Jahr bringt viele Neuerungen für euch als Bauherren mit sich. So dürft ihr euch als Bausparer beispielsweise auch über eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie freuen. Zudem werden die Einkommensgrenzen angehoben – ein weiteres Plus. Nicht ganz unwichtig diesbezüglich: Die Prämienanpassung gilt nicht nur für neu abgeschlossene Bausparverträge, sondern auch für bestehende.

Spannend wird im neuen Jahr auch die Entwicklung der Bauzinsen zu beobachten sein, die sich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau befinden. Einige Experten gehen davon aus, dass diese in der zweiten Jahreshälfte wieder ansteigen könnten.

Außerdem interessant ist, ob der Boom an Neubauten weiter anhält, wo künftig vermehrt gebaut wird – in der Stadt oder auf dem Land – und welche Bautrends uns erwarten?

Wir freuen uns jedenfalls auf das was kommt und blicken 2021 positiv entgegen. Über aktuelle Informationen halten wir euch selbstverständlich, wie gewohnt, auf dem Laufenden.

Antwort hinterlassen

Your email address will not be published. Required fields are marked *