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Schnell kann aus dem lange geplanten Eigenheim ein Albtraum werden – etwa dann, wenn Feuchteschäden die Bausubstanz der Immobilie angreifen und teure Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Häufig wissen die Bewohner in solchen Fällen nicht, welche Schritte sie selbst unternehmen können und für welche Tätigkeiten sie lieber einen Fachmann rufen sollten.
Ein jedes Haus ist den Witterungsbedingungen ausgesetzt. Zwar mag es gut gegen das Eindringen von Kälte, Wind und Nässe isoliert sein – die Erfahrungen zeigen jedoch, dass ein vollständiger Schutz der Immobilie über viele Jahrzehnte hinweg nahezu unmöglich ist.
Feuchteschäden – was ist das eigentlich?
Feuchteschäden bezeichnen Schäden am Bauwerk, die durch den Eintritt von Wasser entstehen und die meist über einen längeren Zeitraum unbemerkt geblieben sind. Sie unterscheiden sich daher von akuten Notfällen, wie etwa dem geplatzten Wasserrohr oder der undichten Waschmaschine.
Als Ursache kommen meist ein schadhafter Putz an den Wänden, defekte Dachrinnen oder Löcher und Risse im Mauerwerk in Betracht. Sogar das fehlerhafte Beheizen der Innenräume kann derlei Schäden auslösen.
Getrennt davon betrachtet werden müssen typische Feuchteschäden beim Hausbau. Auch hier können die bereits erwähnten Ursachen so manchen Mangel hervorrufen. Insbesondere nicht passgerecht zusammengefügte Bauteile neigen dazu, Nässe in den Aufbau eindringen zu lassen. Ein zusätzlicher Grund für die Schäden liegt darin, dass ihr Aufbau zu schnell erfolgt und die notwendige Zeit für das Austrocknen kaum noch gewährleistet wird.
Natürlich ist es ein Vorteil für den Bauherrn, wenn seine Immobilie innerhalb weniger Tage errichtet wird. Doch die folgenschwere Kehrseite des straffen Zeitplans macht sich dort bemerkbar, wo Beton und Estrich nicht genug Wasser entzogen wird, ehe die Eigentümer das Haus schlüsselfertig übernehmen.
Was sind die Ursachen für Feuchteschäden?
Zu unterscheiden ist, ob die Feuchteschäden im Innen- oder im Außenbereich des Gebäudes auftreten. Für den letztgenannten Fall kommen natürlich das Wasser des Regens sowie allgemein eine hohe Luftfeuchtigkeit infrage, wie sie in manchen Wohngegenden durchaus üblich ist.
Ebenso ist zu bedenken, dass in den Boden gelassene Wände – etwa beim Keller – direkt mit dem Erdreich in Berührung kommen. Auch darin wird die Nässe gespeichert, die nach einem Regenschauer in den Sand eindringt. Das Mauerwerk zum Beispiel muss daher diesen widrigen Bedingungen angepasst werden, soll es der Feuchtigkeit möglichst lange trotzen. Zudem gilt es, den vorhandenen Putz und die sonstigen Isolierungsmaßnahmen alle zehn bis 15 Jahre zu erneuern.
Feuchteschäden im Innenbereich resultieren meist aus einer falschen Belüftung sowie einem fehlerhaften Beheizen der Räumlichkeiten. Wer in den Zimmern nicht wenigstens ein oder zwei Mal am Tag die Fenster weit öffnet, löst die Gefahr aus, dass die beim Bewohnen der Räume austretende Atemluft nicht abziehen kann.
Auch in der Küche oder im Bad wird es oft nass. Findet das Wasser keinen Weg hinaus, setzt es sich in Wänden und Böden fest. Gleiches gilt für die Verwendung der Heizung: Kann sie nicht verhindern, dass sich im Herbst und im Winter die Feuchtigkeit im Mauerwerk einnistet, entsteht dort Schimmel, der die Substanz der Wände bedroht und der als gesundheitsschädlich für die Bewohner gilt.
Wo treten Feuchteschäden besonders oft auf?
Schon genannt wurden die Küche und das Bad. Räumlichkeiten also, in denen offen mit dem Wasser hantiert wird. Oft neigen die hiesigen Wände dazu, ein überdurchschnittlich hohes Maß an Feuchtigkeit aufzuweisen.
Häufig lassen sich hier in kleinen Ecken und Nischen sowie hinter Fliesen und dem Putz immer wieder Schimmelpilze finden. Sind sie mit dem bloßen Auge nicht erkennbar, so kann bereits ein modriger und ins Faulige reichende Geruch auf ihre Existenz hinweisen.
Lassen sich derlei Anzeichen auch im Wohn- und Schlafbereich erkennen, müssen sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um von Kinder bewohnte Zimmer handelt.
Weitere neuralgische Punkte für die Feuchteschäden sind im Dachgeschoss sowie im Keller zu sehen. Hier treten meist Temperaturen und eine Luftfeuchtigkeit auf, die sich von den Bedingungen im Wohnbereich deutlich unterscheiden. Im Regelfall sorgt eine mangelhafte Isolierung dafür, dass die Nässe in die Mauern oder in die Balkenkonstruktion einziehen kann.
Wird sie dort nicht schnell erkannt und beseitigt, drohen massive Schäden an der Substanz des Gebäudes. Ein Umstand, der auch die Haushaltskasse belastet. So kann das Austauschen einzelner Dachbalken mit erheblichen Mühen und Kosten verbunden sein. Demgegenüber können Feuchteschäden im Eigenheim direkt durch den Auf- oder Umbau auftreten. Sie müssen daher vor der Abnahme durch den Bauherrn sofort reklamiert werden.
Wie werden Feuchteschäden behoben?
Haben sich Nässestellen im Mauerwerk oder im Gebälk eingenistet, können sie dort oft über Monate oder sogar Jahre hinweg schädigend einwirken. Denn nicht immer machen sie sich durch einen oberflächlichen Schimmelpilz oder einen modrigen Geruch bemerkbar. Lassen sich derartige Symptome aber doch feststellen, muss umgehend gehandelt werden. Schadhafte Stellen in Holz und Stein können zumeist ohne erheblichen Aufwand entfernt werden, das entstandene Loch wird gekittet.
Weisen Balken, Bretter und Dielen gröbere Mängel auf, werden sie sogar gänzlich ausgetauscht. Ein Verfahren, das übrigens auch mit einzelnen Steinen im Mauerverbund durchgeführt werden kann. Wichtig dabei ist es, vorhandene Schäden und offensichtliche Schimmelkulturen restlos abzutragen, damit sich diese nicht erneut ausbreiten.
Damit dürften allerdings lediglich die Symptome behoben sein, während die Ursachen der Feuchteschäden weiterhin vorliegen. Wer auch sie beseitigen möchte, muss weitreichende Maßnahmen ergreifen: So ist es erforderlich, sämtliche undichte Stellen im Mauerwerk und in der Dachkonstruktion zu finden und zu beheben. Eine Aufgabe, die oft von Baugutachtern durchgeführt wird.
Bereits kleinste Mängel, wie etwa Risse im Holz und im Stein, werden dabei erkannt. Ebenso ist daran zu denken, Putz- und Isolationsschichten regelmäßig aufzufrischen. Auch an ihnen nagt der Zahn der Zeit.
Zuvor ist es natürlich notwendig, das einmal durchfeuchtete Mauerwerk oder die Balken gründlich zu trocknen. Spezielle Heizlüfter sind für diese Tätigkeit geeignet, um alle Wasserreste zu entfernen.
Wer ist für die Feuchteschäden verantwortlich?
Die durch die Nässe entstehenden Schäden lassen sich oft schnell beheben. Doch wer haftet eigentlich dafür?
Grundsätzlich ist die Baufirma für alle durch sie erledigten Arbeiten verantwortlich. Juristisch wird dabei ein Werkvertrag ausgeführt. Seine Gewährleistungspflicht umfasst etwa die Beseitigung von Mängeln oder den Ersatz eines Schadens. Geltend gemacht werden können diese Ansprüche innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der Bauleistungen.
Zeigt sich in diesem Zeitraum, dass die Wand unzureichend verputzt oder die Isolierungsschicht am Mauerwerk des Kellers fehlerhaft angebracht wurde, kann die Verantwortlichkeit der Baufirma oder einzelnen Handwerkern zugewiesen werden. Ihnen obliegt nun die Pflicht, den Schaden zu beseitigen oder einen finanziellen Ausgleich dafür zu schaffen.
Etwas anders gestaltet sich die Lage, wenn die Ursache des Schadens nicht in der Bauleistung an sich liegt. Einerseits ist an ein Verschulden des Bewohners zu denken. Läuft ihm die Waschmaschine aus, heizt und lüftet er zu selten oder lässt er defekte Rohrleitungen nicht reparieren, so kann er im Unglücksfalle nicht auf einen Ersatz des Schadens hoffen – vielmehr haftet er dafür selbst.
Andererseits ist gerade beim Ausschluss von Feuchteschäden immer auch daran zu denken, dass Baumaterialien wie Holz oder Stein über Jahre und Jahrzehnte anfällig für Risse, poröse Stellen und sonstige Mängel sind. Daher kommt dem Immobilieneigentümer die Pflicht zu, die Bausubstanz regelmäßig auf Mängel zu überprüfen. Er haftet auch hier für auftretende Schäden.
Werden Feuchteschäden durch die Versicherung reguliert?
Vermutlich kommt jeder Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung wenigstens einmal in seinem Leben mit einem Schaden in Berührung, der durch austretende Nässe ausgelöst wird. Werden lediglich der Teppich und das Parkett in Mitleidenschaft gezogen, mag das zunächst ärgerlich sein. Für die oft vergleichsweise geringen Auswirkungen springt die Hausratversicherung ein. Sie sollte daher stets abgeschlossen werden.
Werden auch Güter anderer Personen, etwa der Nachbarn, durch einen selbstverursachten Schaden des Bewohners beeinträchtigt, wird die Regulierung dagegen eher über eine Haftpflichtversicherung vorgenommen. Sie begleicht den Schaden, wenn das aus der Waschmaschine laufende Wasser das in der darunter liegenden Wohnung befindliche Eigentum zerstört.
Haftet der Gebäudeeigentümer aber für Mängel in der Bausubstanz, genügen die vorgenannten Versicherungen nicht mehr. Ist also das Dach kaputt oder wurden Risse im Putz der Wände nicht rechtzeitig geschlossen, so greifen die Hausrat- und die Haftpflichtpolice meist nicht.
Feuchteschäden können in derartigen Fällen aber über eine Gebäudeversicherung beglichen werden. Allerdings lohnt es sich, solche Versicherungen individuell auszuarbeiten und dabei sämtliche Gewährleistungen aufzunehmen, die erforderlich sind.
Eine vorherige Beratung sowie eine Begehung des Hauses durch einen Gutachter können helfen, alle Risiken einzubeziehen. Gelingt das, müsst ihr euch nicht vor den tatsächlichen, den rechtlichen und den wirtschaftlichen Folgen der Feuchteschäden fürchten.
Bildquelle: A_Different_Perspective | pixabay.de