Baustelleneinrichtung: Richtlinien, Pflichten und Kosten

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Bauarbeiten erfordern immer eine Baustelleneinrichtung. Mit ihr soll ein sicheres und wirtschaftlich sinnvolles Ausführen aller anstehenden Tätigkeiten ermöglicht werden. Doch worum handelt es sich dabei und welche zusätzlichen Kosten können anfallen?

Wenn ihr ein Haus bauen möchtet, dann müssen die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen gewährleistet sein. Das bedeutet, dass die einzelnen Gewerbe wissen wollen, wann ihr Einsatz erforderlich ist. Der Kranfahrer muss vorab erfahren, wo er sein schweres Gefährt abstellen kann. Wie sieht es zudem mit Toiletten und eventuell mit Übernachtungsmöglichkeiten für die Arbeiter aus? Ist eine schnelle medizinische Hilfe im Notfall möglich?

Die Baustelleneinrichtung – was ist das eigentlich?

Die Baustelleneinrichtung soll sicherstellen, dass alle auf der Baustelle anfallenden Tätigkeiten vollends ausgeführt werden – ohne damit Gefahren für die Handwerker, Beschädigungen für das Material, Störungen für den Verkehr oder andere Beeinträchtigungen zu begünstigen.

Wie eine solche Baustelleneinrichtung konkret auszusehen hat, wird zuvor im sogenannten Baustelleneinrichtungsplan definiert. Hierfür sind unterschiedliche Fragen zu beantworten:

  • Handelt es sich um eine große oder eine kleine Baustelle?
  • Wieviel Zeit werden die grundsätzlichen Arbeiten dort in Anspruch nehmen?
  • Wie ist die Verkehrslage rund um das Areal beschaffen?
  • Müssen neben den überirdischen auch unterirdische Tätigkeiten ausgeführt werden?

Es gilt folglich, alle Rahmenbedingungen zu betrachten, die mit den baldigen Arbeiten in Verbindung stehen. Sind sämtliche Fragen beantwortet und ist auf dieser Basis der Plan erstellt worden, kann – meist deutlich vor dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten – mit der Baustelleneinrichtung begonnen werden.

Was gehört zur Baustelleneinrichtung?

Der Baustelleneinrichtungsplan hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Welche Voraussetzungen vor Ort zu schaffen sind, lässt sich daher nicht pauschal sagen. Grundsätzlich muss aber ein Zufahrtsweg zur Baustelle führen. Zudem ist ein Stellplatz für den Kran und anderes schweres Gerät einzuplanen. Ein eigener Bereich zur Lagerung der Baumaterialien wird benötigt.

Ebenso ist dafür zu sorgen, dass Schutt und Abfälle nicht im Weg liegen. Sie sollen in einem Container abtransportiert werden können. Zum Betreiben der Baustelle ist ein Generator für Strom erforderlich. Auch ein Wasseranschluss muss vorhanden sein, ganz zu schweigen von der Toilette für die Bauarbeiter.

Ein Aufenthaltscontainer für die Handwerker ist gerne gesehen. Er dient darüber hinaus als Baustellenbüro. Handelt es sich um größer angelegte Bauarbeiten, kann sogar eine Dienststelle für die Baustellenleitung oder einen Architekten benötigt werden. Von hier aus muss zudem eine reibungslose Kommunikation gewährleistet sein. Anschlüsse für das Telefon und das Internet sind also zu schaffen.

Auch Erste-Hilfe-Maßnahmen und eine medizinische Versorgung muss jederzeit möglich sein. Anfahrtswege dürfen daher nicht zugestellt sein, was Einsatzkräfte im Notfall nur behindern würde.

Zur Begrenzung des gesamten Areals sieht die Baustelleneinrichtung übrigens einen Bauzaun vor. Er wird aufgestellt, um Unbefugten den Zugang zur Baustelle zu verweigern oder zumindest erheblich zu erschweren.

Welche Rolle spielt der Baustelleneinrichtungsplan?

Alle vorgenannten Maßnahmen ergeben sich aus dem Baustelleneinrichtungsplan. Er wird durch die Baustellenplaner erstellt und folgt den gesetzlichen Vorgaben für das sichere Arbeiten auf der Baustelle. Sein Inhalt wird durch die Bauleitung vorgegeben. Dies kann entweder der Bauherr selbst oder der Architekt beziehungsweise Bauunternehmer sein.

In einigen Fällen wird der Plan zudem durch das zuständige Bauamt beeinflusst. Das Ziel besteht darin, als Basis aller anstehenden Tätigkeiten eine Skizze für das sichere und wirtschaftlich sinnvolle Arbeiten zu erstellen.

Im Baustelleneinrichtungsplan müssen alle bereits erwähnten Faktoren erwähnt werden. Zunächst sind damit die vor Ort gegebenen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Verkehrslage, der Schnitt des Grundstücks, eventuelle Zufahrtswege oder Stellplätze, gemeint. Anschließend muss aufgezeigt werden, welche Anlagen und Maßnahmen die Baustelleneinrichtung umfassen wird.

Der Plan sollte zudem mögliche Alternativszenarien erkennen lassen: Ändert sich die bisherige Organisation, wenn sich die Bauarbeiten vom warmen Sommer in den kalten Winter erstrecken? Muss für die Kranzufahrt ein Bürgersteig blockiert werden – oder gibt es noch andere Wege, um die Baustelle zu erreichen? Wie ist zu verfahren, wenn es zu starken Verzögerungen der Arbeiten kommt?

Welche rechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden?

Die Grundregeln für den Baustelleneinrichtungsplan und die Baustelleneinrichtung selbst ergeben sich aus der Baustellenverordnung. Allerdings handelt es sich dabei um einen Gesetzestext, der Vorschriften auch aus anderen Rechtsbereichen einbezieht. So etwa aus der Arbeitsstättenverordnung oder dem Arbeitsschutzgesetz.

Ebenso gilt, dass nicht allein die Baustelle an sich und die auf ihr stattfindenden Arbeiten betrachtet werden müssen. Die Frage, ob eine Beeinträchtigung des Verkehrs oder die Blockierung eines Bürgersteigs durch den aufgestellten Kran rechtmäßig ist, kann sich nur mit dem Verkehrsrecht beantworten lassen. Gleiches gilt für die Beseitigung von Abfällen oder die Nutzung von Wasser.

Es kann also durchaus schwierig sein, alle für die Baustelleneinrichtung in Frage kommenden Rechtsbereiche auch tatsächlich zu erkennen – und sie für die Planung zu berücksichtigen. Ratsam ist es daher, den Kontakt entweder zu einem Architekten oder zur örtlichen Baubehörde zu suchen, denn eine Missachtung der Gesetze dürfte unangenehme Konsequenzen auslösen: Schnell wird ein Ordnungsgeld in Höhe von mehreren einhundert Euro fällig, wenn etwa der Straßenverkehr für eine längere Zeit blockiert wird.

Je besser ihr alle diese Umstände plant und die gültigen Normen dabei einbezieht, desto eher seid ihr für den Streitfall mit dem Ordnungsamt, der Polizei oder den Nachbarn gewappnet.

Wer haftet im Schadensfall?

Trotz bester Planung der Baustelleneinrichtung und der strengen Beachtung aller im Baustelleneinrichtungsplan verankerten Grundsätze kann es immer einmal zu Unfällen kommen. Hier stellt sich die Frage, wer für diese haftet.

Dabei gilt, dass jedes ausführende Gewerbe die Verkehrssicherungspflichten für die Baustelle sowie die in der eigenen Branche anerkannten Vorsichtsmaßnahmen zu gewährleisten hat. Befinden sich mehrere unterschiedliche Betriebe vor Ort, so kann der Bauherr einem von ihnen die Gesamtverantwortung übertragen.

Gemäß § 4 der Baustellenverordnung wärt ihr in solchen Fällen also dazu befugt, unter allen anwesenden Personen den sogenannten Baustellenkoordinator zu bestimmen. Einem solchen Koordinator kommt die Kontrollpflicht zu.

Selbst dieses Vorgehen entbindet euch aber nicht von der Gesamtverantwortung. Denn es ist egal, ob Unfälle schuldlos oder zumindest fahrlässig entstehen. In jedem Fall kommt dem Bauherren eine Aufsichtspflicht zu. Ihr müsstet die gesamte Baustelleneinrichtung mit allen dazugehörigen Anlagen also regelmäßig überprüfen, um Fehler zu entdecken und sie zu beheben.

Eure Haftung umfasst dabei nicht alleine die hier tätigen Personen, sondern kann sich ebenso auf Dritte beziehen. Das gesamte Areal muss daher durch euch so gut gesichert sein, dass Unbefugte die Baustelle nicht betreten können. Gelingt ihnen das doch und passiert ihnen dort ein Unglück, haftet ihr für etwaige Schadensersatzansprüche.

Mit welchen Kosten ist für die Baustelleneinrichtung zu rechnen?

Das sichere und wirtschaftlich sinnvolle Ausführen aller Bauarbeiten will also sorgfältig geplant sein – womit Zeit und Aufwand verbunden sind. Doch wie sieht es mit den anfallenden Kosten aus?

Hier gilt, dass ihr oft die Qual der Wahl habt. Einerseits ist es möglich, alle erforderlichen Maßnahmen als Einzelposten zu betrachten und entsprechend zu bezahlen – so etwa das Schaffen eines Zufahrtsweges, das Aufstellen des Krans oder das Beseitigen des Schutts.

Andererseits könnt ihr mit vielen Bauunternehmen aber auch einen Pauschalvertrag abschließen, der die gesamte Baustelleneinrichtung umfasst. Bauherren wählen oft jenes Angebot, das für sie preisgünstiger ausfällt.

Als Faustregel gilt, dass die Baustelleneinrichtung etwa fünf bis zehn Prozent der für die gesamten Bauarbeiten veranschlagten Rechnung erreicht. Ein mit 200.000 Euro geplanter Hausbau kann also 10.000 bis 20.000 Euro für den Zufahrtsweg, den Stellplatz für den Kran oder die Toilette der Bauarbeiter erfordern.

Keine Zusatzkosten erwarten euch dagegen in der Regel beim Bau eines Fertighauses. Hier ist die Baustelleneinrichtung oftmals eine der Inklusivleistungen, die vertraglich festgelegt wurden. Fragt hier jedoch im Vorhinein nach, ob dies tatsächlich der Fall ist.

Doch wie sieht es eigentlich bei euch aus: Finden bei euch schon bald Bauarbeiten statt, für die ihr solche Einrichtungs- und Sicherungsmaßnahmen planen müsst? Wenn ja, bezahlt ihr jeden Posten einzeln oder habt ihr euch für ein Gesamtpaket bei einem Fertighausanbieter entschieden?

Bildquelle: annawaldl | pixabay.de

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