Eigener Parkplatz am Haus: So plant ihr den Stellplatz fürs Auto

Baurecht

Bei der Planung eures Hauses sollten Faktoren im Vordergrund stehen, die dafür sorgen, dass ihr euch in den eigenen vier Wänden rundum wohlfühlt. Doch nicht nur das Wohnen selbst will gut durchdacht sein – auch euer Auto braucht einen passenden Platz. Ein sinnvoll geplanter Stellplatz schützt es vor Hitze, Hagel, Sturm und Einbrüchen und sorgt gleichzeitig für mehr Komfort im Alltag. Welche Stellplatzlösungen es gibt und worauf ihr bei der Planung achten solltet, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Stellplatz anlegen: Das sind eure Optionen

Wenn ihr einen Stellplatz für euer Auto auf dem eigenen Grundstück anlegen möchtet, solltet ihr euch frühzeitig für eine passende Lösung entscheiden. Je nach Platzangebot, Budget und gewünschtem Schutz unterscheiden sich die verschiedenen Stellplatzarten deutlich.

Diese Optionen kommen beim Hausbau am häufigsten infrage:

Unbefestigter Stellplatz

Ein unbefestigter Stellplatz ist ein Parkplatz ohne feste Oberfläche, der meist aus Schotter, Kies oder verdichtetem Erdreich besteht. Diese Variante findet man vor allem auf ländlichen Grundstücken oder bei wenig genutzten Stellflächen. Sie zählt zu den günstigsten Lösungen.

Der größte Nachteil zeigt sich bei Regen oder Schnee: Es kann schnell matschig werden, wodurch nicht nur das Fahrzeug verschmutzt, sondern auch der Weg ins Haus unangenehm wird. Für dauerhaft genutzte Stellplätze ist diese Lösung daher nur bedingt empfehlenswert.

Stellplatz mit befestigtem Untergrund

Ein Stellplatz mit befestigtem Untergrund verfügt über eine gepflasterte oder asphaltierte Oberfläche. Er ist langlebig, pflegeleicht und schützt das Fahrzeug vor Schäden durch lose Steine oder unebenen Untergrund.

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Für Stellplätze gibt es viele Varianten, zum Beispiel, ob mit befestigtem oder unbefestigtem Untergrund

Zudem erleichtert ein befestigter Stellplatz das Ein- und Aussteigen erheblich – nasse oder schmutzige Schuhe gehören hier meist der Vergangenheit an. Allerdings bleibt das Auto ungeschützt im Freien und ist Witterungseinflüssen sowie unbefugtem Zugriff weiterhin ausgesetzt.

Nachhaltige Stellplätze am Haus: Umweltfreundliche Alternativen zu Asphalt & Beton

Wer heute einen Stellplatz plant, sollte neben Komfort und Optik auch die Auswirkungen auf Umwelt und Grundstück berücksichtigen. Klassische Asphalt- oder Betonflächen versiegeln den Boden vollständig, sodass Regenwasser nicht mehr versickern kann. Das kann langfristig zu Problemen mit Staunässe oder der Grundstücksentwässerung führen.

Nachhaltige Stellplatzlösungen setzen daher auf wasserdurchlässige Materialien, die den natürlichen Wasserkreislauf unterstützen und dennoch ausreichend stabil für Fahrzeuge sind. Besonders verbreitet sind:

Rasengittersteine

Sie verbinden Tragfähigkeit mit einer grünen Optik und ermöglichen die direkte Versickerung von Regenwasser.

Ökopflaster oder Drainpflaster

Durch breite Fugen oder spezielle Poren kann Wasser kontrolliert abfließen.

Kies- oder Splittflächen

Sie verhindern Spurrillen und sorgen für eine dauerhaft ebene Stellfläche.

Ein zusätzlicher Vorteil nachhaltiger Stellplätze: Sie heizen sich im Sommer weniger stark auf und fügen sich optisch harmonisch in den Garten ein.

Carport

Ein Carport ist ein überdachter Stellplatz, der sich meist direkt am Haus oder in unmittelbarer Nähe befindet. Er besteht in der Regel aus Holz oder Metall und schützt das Fahrzeug zuverlässig vor Regen, Schnee und direkter Sonneneinstrahlung.

Im Vergleich zur Garage ist ein Carport oft günstiger, da weniger Material und Bauzeit erforderlich sind. Ein Nachteil ist jedoch der eingeschränkte Sicherheitsaspekt: Das Auto bleibt frei zugänglich und ist weder vor Vandalismus noch vor Tieren wie Mardern geschützt, die Schäden im Motorraum verursachen können.

Garage

Eine Garage ist ein geschlossener Stellplatz, der entweder an das Haus angebaut oder direkt integriert wird. Sie bietet den höchsten Schutz für das Fahrzeug – sowohl vor Witterungseinflüssen als auch vor Diebstahl.

Zusätzlich dient die Garage häufig als Stauraum für Fahrräder, Gartengeräte oder Werkzeuge und bietet ein hohes Maß an Privatsphäre. Allerdings ist sie auch die kostenintensivste Lösung im Vergleich zu Carports oder offenen Stellplätzen.

6 gute Gründe für einen Stellplatz am Haus

✔ Bequemlichkeit durch kurze Wege
✔ Schutz vor Witterungseinflüssen
✔ Sicherheit durch Nähe zum Haus
✔ Wertsteigerung der Immobilie
✔ Zeitersparnis statt Parkplatzsuche
✔ Barrierefreiheit durch leichteren Zugang zum Haus

E-Mobilität mitdenken: Stellplatzplanung für Elektroautos

Auch wenn ihr aktuell noch kein Elektroauto fahrt, lohnt es sich, bei der Stellplatzplanung bereits an die Zukunft zu denken. Die Elektromobilität gewinnt stetig an Bedeutung – und nachträgliche Anpassungen sind oft deutlich teurer als eine vorausschauende Vorbereitung.

Schon einfache Maßnahmen können später viel Aufwand sparen. Dazu zählt vor allem die Vorbereitung für eine Wallbox, also eine fest installierte Ladestation für Elektrofahrzeuge. Empfehlenswert sind:

  • ein Leerrohr vom Hausanschluss bis zum Stellplatz,
  • ausreichend dimensionierte Stromleitungen,
  • sowie Platz für einen separaten Stromzähler, falls erforderlich.

Besonders unkompliziert lässt sich die Ladeinfrastruktur in einer Garage oder unter einem Carport umsetzen, da hier Witterungsschutz und kurze Wege zum Hausanschluss gegeben sind. Aber auch bei offenen Stellplätzen ist eine Wallbox möglich, sofern sie wetterfest installiert wird.

Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach plant, kann den Stellplatz sinnvoll in das Energiekonzept des Hauses integrieren und das Elektroauto teilweise mit selbst erzeugtem Strom laden. Wer heute vorbereitet, bleibt flexibel – unabhängig davon, wann der Umstieg auf ein E-Auto tatsächlich erfolgt.

Eigener Parkplatz am Haus – was ihr vor dem Bau beachten solltet

In der Regel wird die erforderliche Anzahl an Kfz-Stellplätzen bereits während der Hausplanung berücksichtigt. Doch auch nachträglich kann es notwendig werden, zusätzliche Stellplätze zu schaffen – etwa bei einer Nutzungsänderung des Gebäudes oder wenn der Vorgarten in einen weiteren Kfz-Stellplatz umgewandelt werden soll.

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Auch der eigene Parkplatz am Haus sollte im Detail geplant werden, um Fehler zu vermeiden

Während ein offener, unbebauter Stellplatz auf einem Privatgrundstück häufig frei angelegt werden kann – sofern keine Belästigung durch Abgase entsteht – gelten für den Bau von Garagen oder Carports strengere Vorgaben.

Hier müssen Bauvorschriften, Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken sowie Regelungen zum Straßenverkehr eingehalten werden. In bestimmten Fällen kann zudem die Zustimmung der Nachbarn erforderlich sein.

Wichtig: Die rechtlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde.

Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die richtige Dimensionierung des Stellplatzes eine zentrale Rolle. Breite und Länge von Stellplatz, Carport oder Garage sollten so bemessen sein, dass ausreichend Platz zum Rangieren vorhanden ist.

Abgerundete Zufahrten erleichtern das Ein- und Ausparken deutlich – insbesondere im Vergleich zu engen, rechtwinkligen Zufahrtslösungen. Auch das vollständige Öffnen der Fahrzeugtüren sowie des Kofferraums muss problemlos möglich sein.

Befinden sich rechts oder links der geplanten Stellplatzfläche bauliche Hindernisse wie Mauern, Zäune oder Hauswände, müssen die üblichen Mindestbreiten unter Umständen überschritten werden. Gerade bei der Planung einer Garage oder eines Carports empfiehlt es sich daher, die Abmessungen des eigenen Fahrzeugs genau zu kennen und ausreichend Reserve einzuplanen – insbesondere bei größeren Autos oder Familienfahrzeugen.

Wie dürft ihr den Stellplatz nutzen?

Grundsätzlich dürft ihr euren eigenen Stellplatz für alles nutzen, was dem Zweck eines Kfz-Stellplatzes entspricht. Dazu zählen in der Regel unter anderem:

  • Autos
  • Motorräder
  • Fahrräder
  • Campervans
  • Wohnmobile
  • Anhänger
  • Wohnwagen

Voraussetzung ist, dass euer Stellplatz ausreichend groß ist und ihr keine geltenden Bauvorschriften, Satzungen der Gemeinde oder Regelungen einer Eigentümergemeinschaft verletzt. Gerade in Wohnanlagen oder Neubaugebieten können zusätzliche Vorgaben gelten, die die Nutzung einschränken.

Unabhängig davon solltet ihr darauf achten, dass von eurem Stellplatz keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für andere entstehen. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Gegenstände abzustellen, die:

  • die Zufahrt zu anderen Stellplätzen oder Garagen blockieren,
  • auf Gehwege oder öffentliche Verkehrsflächen ragen,
  • oder die Sicht von Verkehrsteilnehmern einschränken.

Im Zweifel gilt: Je ordentlicher und zweckgebundener der Stellplatz genutzt wird, desto geringer ist das Risiko von Konflikten mit Nachbarn oder Behörden.

Wann ist euer Stellplatz genehmigungspflichtig?

Ein offener Stellplatz auf dem eigenen Grundstück oder im Vorgarten ist in vielen Fällen nicht genehmigungspflichtig. Je nach Art der Gebäudenutzung kann sogar eine Mindestanzahl an Kfz-Stellplätzen vorgeschrieben sein, die auf dem Grundstück nachzuweisen ist.

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Die Umsetzung eures Stellplatzes unterliegt bestimmten Richtlinien, die ihr einhalten solltet

Offene Stellplätze lassen sich vergleichsweise kostengünstig realisieren und können – bei entsprechender Zufahrtsmöglichkeit – auch im Vorgarten angelegt werden. Dennoch solltet ihr vorab prüfen, ob örtliche Satzungen oder Gestaltungsvorgaben Einschränkungen vorsehen, etwa zur Versiegelung von Flächen oder zur Nutzung des Vorgartens.

Für den Bau eines Carports oder einer Garage ist in Deutschland hingegen in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Allerdings gibt es Ausnahmen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind.

In manchen Fällen gelten Carports oder Garagen bis zu einer bestimmten Größe als genehmigungsfrei, müssen aber dennoch den Vorgaben des Bebauungsplans und den geltenden Abstandsflächen entsprechen.

Daher gilt auch hier: Informiert euch frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde, um spätere Probleme oder unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Der Weg zur Baugenehmigung einer Garage oder eines Carports

Wie bereits erwähnt, sind Carports und Garagen in vielen Fällen genehmigungspflichtig. Auch wenn es je nach Bundesland Ausnahmen geben kann, solltet ihr grundsätzlich davon ausgehen, dass vor dem Bau eine Prüfung durch die zuständige Baubehörde erforderlich ist. Im Allgemeinen umfasst das Genehmigungsverfahren folgende vier Schritte:

1. Bauplanung

In der Planungsphase wird geprüft, ob der Carport oder die Garage den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht. Dazu zählen unter anderem die zulässige Größe, die Bauweise sowie die einzuhaltenden Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken. Zusätzlich müssen die örtlichen Bauvorschriften und Gestaltungssatzungen berücksichtigt werden.

2. Antragsstellung

Für die Baugenehmigung müsst ihr einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Dieser enthält alle relevanten Unterlagen zur Bauplanung. Dazu gehören in der Regel:

  • ein Lageplan,
  • Grundrisse und
  • Ansichten des geplanten Carports oder der Garage.

Je vollständiger und sorgfältiger die Unterlagen vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft das Genehmigungsverfahren.

3. Bauphase

Während der Bauphase müssen alle Vorgaben des Baugenehmigungsbescheids sowie die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden. In einigen Fällen erfolgen Kontrollen durch die Baubehörde, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Hinweis: Verstöße gegen Bauvorschriften können empfindliche Bußgelder oder sogar den Rückbau des Bauwerks nach sich ziehen. Eine gründliche Planung und rechtzeitige Abstimmung mit den Behörden ist daher unerlässlich.

4. Abnahme

Nach Fertigstellung des Carports oder der Garage erfolgt die Abnahme durch die Baubehörde. Dabei wird überprüft, ob das Bauwerk den genehmigten Plänen entspricht und fachgerecht errichtet wurde. Erst nach dieser Abnahme gilt das Bauvorhaben als ordnungsgemäß abgeschlossen.

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Die Stellplatzverordnung

Wer einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück anlegen möchte, sollte sich frühzeitig mit den Vorgaben der jeweiligen Stellplatzverordnung befassen. Diese regelt, wie viele Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen sind und welche Mindestmaße sie haben müssen. In der Regel ist pro Wohneinheit mindestens ein Kfz-Stellplatz vorgeschrieben.

Die Stellplatzverordnung ist keine bundesweit einheitliche Regelung, sondern wird auf Landes- oder kommunaler Ebene festgelegt. Sie bestimmt unter anderem die Anzahl, Größe und Ausführung von Stellplätzen für Wohngebäude, Bürogebäude, Einkaufszentren und andere Nutzungsarten.

Darüber hinaus enthält sie Vorgaben zur Barrierefreiheit, zur Beleuchtung sowie teilweise zur Oberflächenbeschaffenheit von Stellplätzen. Ziel der Verordnung ist es, ausreichend Parkraum zu schaffen und gleichzeitig den ruhenden Verkehr in Städten und Gemeinden sinnvoll zu steuern.

Für einen Stellplatz parallel zur Straße sind 6,50 Meter üblich. Für Kleinwagen können wiederum Ausnahmeregelungen genehmigt werden.

Checkliste zur Stellplatzplanung

Bevor ihr euch für einen Stellplatz, Carport oder eine Garage entscheidet, solltet ihr folgende Punkte prüfen:

☐ Wie viele Fahrzeuge sollen jetzt und künftig auf dem Grundstück stehen?
☐ Reicht die Stellplatzgröße auch für größere Fahrzeuge oder ein Wohnmobil?
☐ Welche Vorgaben macht der Bebauungsplan oder die Stellplatzverordnung?
☐ Ist eine Baugenehmigung für Carport oder Garage erforderlich?
☐ Soll der Stellplatz barrierefrei nutzbar sein?
☐ Welche Oberfläche ist sinnvoll: befestigt, wasserdurchlässig oder begrünt?
☐ Möchtet ihr den Stellplatz auf E-Mobilität vorbereiten (Wallbox, Leerrohre)?
☐ Wird zusätzlicher Stauraum benötigt (z. B. Garage statt Carport)?
☐ Passt der Stellplatz optisch zu Haus, Einfahrt und Garten?

Je früher ihr euch mit diesen Fragen beschäftigt, desto reibungsloser lässt sich der Stellplatz in die Gesamtplanung des Hauses integrieren – und teure Nachrüstungen lassen sich vermeiden.

Mehr Komfort mit dem eigenen Stellplatz

Ein eigener Parkplatz am Haus bedeutet vor allem eines: Komfort im Alltag. Denn ein Anspruch auf einen öffentlichen Stellplatz direkt vor dem eigenen Grundstück besteht nicht.

Als Grundstücksbesitzer seid ihr daher gut beraten, den Stellplatz bereits bei der Planung des Hausbaus und der Flächennutzung mitzudenken und eure Wünsche frühzeitig mit dem Architekten oder dem Hausbauunternehmen abzustimmen.

Die Möglichkeiten sind vielfältig – ganz gleich, ob ihr euch für einen offenen Stellplatz, einen Carport oder eine Garage entscheidet. Welche Lösung für euch infrage kommt, hängt unter anderem von den Platzverhältnissen auf dem Grundstück, dem verfügbaren Budget sowie den örtlichen Wetterbedingungen ab.

Vor dem Bau solltet ihr euch zudem über die geltenden Anforderungen für Kfz-Stellplätze in eurem Bundesland informieren. Euer Fertighausanbieter oder Architekt kann euch hierbei unterstützen und auf mögliche Vorgaben oder Besonderheiten hinweisen.

Wie sieht die Situation rund um den Stellplatzbau in eurem Bundesland aus? Welche Vorschriften musstet ihr einhalten? Teilt eure Erfahrungen gern in den Kommentaren und berichtet, wie ihr euren Kfz-Stellplatz geplant habt und ob es dabei Herausforderungen gab.

25 Gedanken zu „Eigener Parkplatz am Haus: So plant ihr den Stellplatz fürs Auto“

  1. Wir haben ein Haus an einer engen Straße. Leider blockieren gegenüber parkende Fahrzeuge von Zeit zu Zeit unsere Ausfahrt.
    Nun planen wir einen zusätzlichen Stellplatz parallel zur Straße auf unserem Grundstück anzulegen.
    Dafür müssten wir lediglich den Zaun einige Meter entfernen. So könnten wir im spitzen Winkel bequem auf unser Grundstück gelangen.
    Gibt es bestimmte Auflagen für einen Stellplatz längs zur Straße ?

    Antworten
    • Hallo Herr Strixner,

      hier lohnt es sich bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt nachzuhaken. In vielen Fällen gibt es Vorschriften bezüglich der Stellplatzgröße, Zufahrt und dem Abstand zur Straße oder zum Zaun.

      Diese sind oft im Bebauungsplan oder der örtlichen Garagenverordnung festgelegt. Es kann auch notwendig sein, eine Genehmigung zu beantragen, wenn der Stellplatz die Zufahrt zur Straße oder den öffentlichen Raum betrifft. Es wäre ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde oder dem Bauamt über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

      Viel Erfolg und beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

      Antworten
  2. Hallo,
    wir sind gerade dabei ein Reihenendhaus zu erwerben, welches über einen Anwohnerweg zu erreichen ist und wo bereits ein genehmigungsfreier Carport gebaut wurde.
    Für den Anwohnerweg ist eine Durchfahrt verboten mit der Ausnahme per Schild “zum Be- und Entladen für Anwohner frei”.
    Ist der Stellplatz auf dem Grundstück legal oder können wir hier ggfs. zukünftig Probleme bekommen?

    Antworten
    • Hallo Robin!

      Ein Stellplatz auf privatem Grundstück ist grundsätzlich legal, sofern er den geltenden Bau- und Nutzungsrechten entspricht. Da der Anwohnerweg jedoch eine Einschränkung durch das “Durchfahrt verboten”-Schild mit Ausnahme für Be- und Entladen hat, könnte es problematisch sein, diesen Weg regelmäßig für die Zufahrt zum Stellplatz zu nutzen.

      Wir empfehlen Ihnen, dies mit der zuständigen Baubehörde oder Gemeinde zu klären, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

      Viele Grüße, Ihr Baumentor-Team

      Antworten
  3. Ich habe den Bau einer Gehwegüberfahrt von der Stadt genehmigt bekommen, habe ihn dann auch errichtet. Leider habe ich es in den letzten 1,5 Jahren seit Fertigstellung der Gehwegüberfahrt krankheitsbedingt nicht geschafft, einen Parkplatz auf meinem Grundstück zu errichten, so dass ich oft wegen Parkplatzmangel mein Auto auf meiner eigenen Einfahrt parke. Nun soll ich ohne eine Vorwarnung bzw. ohne eine Fristsetzung zur Fertigstellung des Parkplatzes die zuvor genehmigte Gehwegüberfahrt auf eigene Kosten zurückbauen. Die Stadt widerruft somit die Genehmigung. Was kann ich tun und wie stehen die Chancen die Gehwegüberfahrt zu behalten?

    Antworten
    • Hallo Dilek,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist bedauerlich, dass die Krankheit den Bau verzögert hat. Prüfen Sie die Genehmigungsauflagen, um mögliche Fristen oder Bedingungen zu klären.

      Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit der Stadt, um Ihre Situation zu schildern. Oft lassen sich Lösungen finden. Sollte dies nicht helfen, ziehen Sie einen Anwalt für Verwaltungsrecht hinzu, um den Widerruf prüfen zu lassen.

      Viel Erfolg bei der Klärung und ein paar schöne Feiertage,
      Ihr BauMentor-Team.

      Antworten
    • Hallo Heidrun,

      eine Möglichkeit zur Stabilisierung ist das Verfüllen des Hohlraums mit Injektionsharz oder speziellem Füllmaterial. Der Beton kann alternativ aber auch teilweise entfernt und der Untergrund stabilisiert werden, bevor Sie neu betonieren. Ein Fachmann vor Ort hilft Ihnen hier weiter, wenn Sie sich unsicher sind.

      Beste Grüße und viel Erfolg!

      Antworten
  4. Hi,
    ich möchte einen Stehplatz vor meinem Haus bauen oder bauen lassen, aber ich kenne mich nicht aus. Ich komme aus Kanada und daher sind die verschiedene Berufsarten und Zuständigkeiten ein wenig fremd. An wen soll ich mich wenden, um einen Stehplatz am Hang bauen zu lassen. Doofe Frage sicherlich aber trotzdem muss ich fragen. 🙂

    Antworten
    • Hallo Dash,

      das ist keine doofe Frage, ganz im Gegenteil. Für den Bau eines Stehplatzes am Hang würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Bauunternehmer oder einen Landschaftsarchitekten zu wenden.

      Ein Bauunternehmer kann die technischen Aspekte des Baus übernehmen, während ein Landschaftsarchitekt Ihnen bei der Gestaltung und optimalen Nutzung des Geländes helfen kann. Beide Berufsgruppen arbeiten oft Hand in Hand, um ein solches Projekt erfolgreich umzusetzen. Was dann tatsächlich umsetzbar ist, klären Sie am besten mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

      Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

      Antworten
  5. Ich habe einen festen Stellplatz am Haus in Kiel. Diesen möchte ich als Fläche für ein Gewächshaus umwandeln und mit einem 1,50m hohen Zaun umzäunen.
    Geht das so einfach oder muss das Amt für Bauordnung dem zustimmen?

    Antworten
    • Lieber Martin,

      grundsätzlich benötigen Sie für den Bau eines Gewächshauses und das Errichten eines Zauns in Kiel möglicherweise eine Genehmigung vom Amt für Bauordnung. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

      1. Prüfen Sie zunächst den Bebauungsplan für Ihr Grundstück. Es gibt oft spezifische Regelungen, die die Nutzung und Bebauung von Flächen betreffen.
      2. In Schleswig-Holstein gelten bestimmte Regelungen für Gewächshäuser. Kleinere Gewächshäuser bis zu einer bestimmten Größe und Höhe sind in der Regel verfahrensfrei, das heißt, sie benötigen keine Baugenehmigung. Diese Größe kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
      3. Für Zäune gibt es ebenfalls Regelungen. Ein 1,50 m hoher Zaun kann in vielen Fällen genehmigungsfrei sein, aber auch hier können lokale Vorschriften gelten, die Abstände zu Grundstücksgrenzen oder bestimmte Materialien betreffen.

      Um sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, direkt beim Amt für Bauordnung in Kiel nachzufragen.

      Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

      Antworten
  6. Wie sieht es in Schleswig-Holstein mit einem einfachen Stellplatz aus? Dieser soll im Garten (Garten geht zur Straße raus) entstehen. Eine Zufahrt in daher vorhanden und unsere Nachbarn haben so ebenfalls zwei Stellplätze gebaut.
    Wichtig: Wir und unsere Nachbarn sind Mieter und die Häuser gehören dem gleichen Vermieter. Der Vermieter druckst bei uns etwas rum, da es schon Stellplätze gibt, hat es aber bei den Nachbarn erlaubt (diese haben ebenfalls weitere Stellplätze).
    Uns müssen in S-H Stellplätze befestigt sein und auch genehmigt werden? Und wo genau kann ich dies erfragen?

    Antworten
    • Hallo Ann-Kathrin,

      mm einen Stellplatz in Ihrem Garten in Schleswig-Holstein einzurichten, sollten Sie folgende Schritte beachten:

      1. Lokale Vorschriften prüfen: Informieren Sie sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt über den Bebauungsplan und die Nutzungsarten, die in Ihrem Bereich zulässig sind. Es kann sein, dass für die Anlage eines Stellplatzes eine Baugenehmigung benötigt wird.

      2. Befestigung und Genehmigung: Stellplätze müssen häufig befestigt sein, um den Vorschriften zu entsprechen. Zusätzlich zur Zustimmung Ihres Vermieters benötigen Sie möglicherweise auch eine Genehmigung der Baubehörde.

      3. Informationen und Genehmigungen einholen: Wenden Sie sich für spezifische Informationen und Anforderungen an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erhalten Sie Auskunft über notwendige Schritte und erforderliche Genehmigungen.

      Es ist wichtig, sowohl die Zustimmung Ihres Vermieters als auch alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um Ihr Vorhaben rechtskonform umzusetzen.

      Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

      Antworten
  7. Hi ! I live in BW , I am the owner of a flat . All of the owners have in total 5 parking places , all next to each other , clearly specified in Grundbuch and numbered . My question is : am i allowed to build one Carport or Garage if my parking place is in the middle ? What approvals are needed ? I have read that in BW is not mandatory approvals for carports if they have maximum 20mc . I want in any case to ask the authorities, but want to know if the owners of the side parking places should be asked or not . Thank you in advance

    Antworten
    • Hi Jan!

      It’s great that you’re considering a carport or garage for your parking space in BW. Regulations can vary, so it’s best to consult your local building department for specific approvals and requirements. While involving neighboring owners may not be mandatory, it’s a good practice for a harmonious living environment.

      Good luck, your BauMentor team.

      Antworten
  8. Wir haben zur Baugenehmigung einen Stellplatzplan dazu bekommen vom Bauamt. Unsere neuen Miteigentümer wollen nun zwei der Stellplätze per Beschluss verlegen. Ist das ohne Genehmigung des Bauamtes möglich? Es ging damals bei Erstellen des Plans um die Beeinträchtigung der Nachbarn.

    Antworten
    • Liebe Inge,

      ein einfacher Stellplatz ist normalerweise nicht genehmigungspflichtig. Da der Plan jedoch vom Bauamt ausgestellt wurde, macht es Sinn, nochmal auf das Bauamt zuzugehen. Da uns der genaue Sachverhalt nicht bekannt ist, können wir hier keine weitere Auskunft geben.

      Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

      Antworten
  9. ich bekomme von der Stadt keine Genehmigung um über einen 1 Meter breiten Streifen Stadtgrundstück zu fahren um meinen geplanten Stellplatz zu erreichen. Da sich eine Zufahrt zu einem Schulgrundstück direkt daran befindet.

    Antworten
    • Hallo Heike,

      das ist natürlich sehr ärgerlich, dass Sie keine Genehmigung bekommen. Ich hoffe, dass die Stadt sich vielleicht doch noch einsichtig zeigt und Sie Ihren geplanten Stellplatz erreichen können. Manchmal lohnt es sich, noch ein zweites Mal nachzuhaken, obwohl die Richtlinien auf der anderen Seite oftmals auch sehr starr sind.

      Beste Grüße, Daniel vom BauMentor.

      Antworten
      • Hallo Fr Asare,

        die Kosten für eine Parkplatzgenehmigung für Hausbesitzer in Hamburg können variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Standort, Dauer der Genehmigung und örtlichen Vorschriften. Es ist am besten, sich direkt an die zuständige Behörde oder das örtliche Ordnungsamt in Hamburg zu wenden, um genaue Informationen zu den aktuellen Gebühren und Anforderungen für Parkplatzgenehmigungen zu erhalten. Diese können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, die aktuellsten Informationen zu erhalten.

        Beste Grüße vom BauMentor-Team.

        Antworten

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