Bei jedem Hausbau wird, zusätzlich zur Gebäudefläche selbst, ein weiterer Teil der Grundstücksfläche versiegelt. Dies betrifft unter anderem Terrasse, Garage oder Carport sowie Gehwege. Versiegelte Flächen sind sowohl begehbar als auch mit dem Pkw befahrbar. Umgekehrt wird das natürliche Versickern von Niederschlägen verhindert. Die Bodenversiegelung hat negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit sowie auf die Selbstregulierung des Wasserhaushaltes. Was ihr über die Versiegelung sonst noch wissen solltet, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Baurecht regelt Bodenversiegelung
Eine entscheidende Grundlage für die Art und den Umfang von versiegelten Flächen ist die Berechnung der Niederschlagsgebühr. Sie orientiert sich unter anderem daran, ob Niederschläge wie Regen in den Erdboden versickern – können – oder ob sie direkt beziehungsweise mittelbar in den Kanalanschluss respektive über den Straßeneinlauf in die öffentliche Kanalisation abgeführt werden.
Bodenversiegelungen werden in die drei gängigen Kategorien leicht, stark und vollversiegelt unterteilt. Wenig oder leicht versiegelt sind zum Beispiel Natursteinpflaster mit weiten Fugen oder wassergebundene Splitt- und Schotterflächen. Als stark versiegelt gelten Steine, Pflaster und Rasenfugenpflaster mit schmaler oder ohne eine feste Verfugung. Vollversiegelt sind asphaltierte sowie betonierte Flächen mit Fugenvollguss.
Die Grundflächenzahl, abgekürzt GRZ definiert denjenigen Flächenanteil eines Baugrundstückes, der überbaut, in dem Sinne vollversiegelt werden darf – und darüber hinaus auch den Flächenanteil am Grundstück, der unbebaut versiegelt werden kann. Rechtsgrundlagen dafür sind das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes sowie der örtliche Bebauungsplan – Stichwort: Gesamtfläche für Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Außenmauern oder Nebenbauten. Die GRZ ist als ein- oder zweistellige Dezimalzahl in dem betreffenden Bebauungsplan ausgewiesen.
Bodenversiegelung und Hausbau – Vollversiegelung vs. Teilversiegelung
Der Bauherr sollte sich bewusst machen, dass versiegelte Flächen keinen Niederschlag wie Regenwasser oder schmelzenden Schnee aufnehmen können – eins wie das andere fließt direkt in die Kanalisation. Bei Starkregen ist die Situation vergleichbar oder noch ausgeprägter.
Gemeinden gehen vermehrt dazu über, das Ableiten von Niederschlagswasser getrennt von der Ableitung des Schmutzwassers zu berechnen. Grundlage für diese Berechnung sind GRZ, Größe in m² sowie die Art der Bodenversiegelungen.
Bei der Selbstnutzung des Gebäudes trägt der Eigentümer diese durch versiegelte Flächen entstehenden Abwasserkosten. Sie gehören zu den Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung BetrKV, die an Haus- und Wohnungsmieter weitergegeben werden können.
Für Bauherren und Besitzer von Bestandsimmobilien gilt: Sowohl aus ökologischen als auch finanziellen Gründen sollte das Verhältnis zwischen unversiegelten und versiegelten Grundstücksanteilen möglichst ausgewogen sein.
Niederschlagswasser – das Abflussproblem für versiegelte Flächen
Jegliches Wasser, das wegen versiegelter Flächen nicht ins Erdreich versickern kann, wird als Niederschlagswasser bezeichnet. Davon zu unterscheiden ist das Schmutzwasser als gebrauchtes Abwasser aus dem Haushalt. Beide Abwässer fließen in die öffentliche Kanalisation. Sie werden in der Kläranlage gereinigt und stehen anschließend als – in Deutschland – trinkbares Frischwasser wieder zur Verfügung.
Frisch- und Schmutzwasser werden nach dem tatsächlichen Verbrauch in m³ abgerechnet – Stichwort: Wasseruhr. Für Niederschlagswasser gibt es keine verbrauchsabhängige Abrechnungsmöglichkeit. Maßgebliche Grundlagen sind die ebene Gebäudefläche zuzüglich der Bodenversiegelungen.
Abhängig von der örtlichen Gegebenheit wird für die Wasserableitung unterschieden in…
1. Mischsystem
Es ist das am meisten genutzte System innerhalb der Abwassertechnik. Alle Abwässer, von Regen- über Schmutz- und Fremdwasser werden als Mischwasser in einer gemeinsamen Leitung zum Klärwerk abgeführt. Für Regen- als Niederschlagswasser ist das jedoch nicht notwendig, denn es ist nicht klär-, anders gesagt nicht reinigungsbedürftig.
2. Trennsystem
Seit den 1990er-Jahren wird die Entwässerungstechnik sukzessive von Misch- auf Trennsystem umgestellt – also auf Systeme zur getrennten Ableitung von Schmutz- und von Niederschlagswasser. Das wird beispielsweise in ein nahegelegenes Gewässer abgeleitet. Aus ökologischer Sicht ist eine Regenwasserversickerung in offenen Gräben als Zwischenspeicherung empfehlenswert bis sinnvoll.
Das Trennsystem der Gemeinde sowie die unversiegelte Grundstücksfläche des Immobilienbesitzers wirken sich einerseits kostensparend aus und sind andererseits ein wirksamer Beitrag zur Sicherung des ökologischen Gleichgewichtes. Denn Niederschlagswasser, das versickern kann, braucht nicht gereinigt zu werden. Darüber hinaus fördert es die Grundwasserneubildung sowie den Hochwasserschutz.
Versiegelte Flächen und ihre ökologischen Auswirkungen
- Die Bodenversiegelung hat direkte Auswirkungen auf das Kleinklima des versiegelten Grundstückes. Im Sommer wird die Luft durch Wasserverdunstung merklich abgekühlt
- Eine versiegelte Fläche unterbindet diesen natürlichen Vorgang – Stichwort: vollversiegelte Flächen in Großstädten
- Pflanzen verdunsten ebenfalls Wasser. Abhängig von ihrer Art und Größe sind sie darüber hinaus ein Schattenspender
- Bodenversiegelungen lassen sich nicht so mir nichts, dir nichts wieder entsiegeln. Auch im Nachhinein bleibt die natürliche Bodenstruktur gestört
Bodensterben – Rückgang der Bodenfruchtbarkeit
Bodenversiegelungen wirken sich überaus negativ auf die Bodenfruchtbarkeit aus. Der versiegelte Erdboden kann, bildlich gesprochen, nicht mehr atmen. Die Folge: Der Boden stirbt, und mit ihm alle darin enthaltenen Organismen unter dem Sammelbegriff Lebewesen. Ein Gasaustausch ist nicht mehr möglich, sobald der Erdboden für Licht und Sauerstoff unerreichbar ist. Der über einen längeren Zeitraum hinweg versiegelte Erdboden ist de facto ein toter Boden.
Bodenfruchtbarkeit ist ganz allgemein die Eignung des Erdbodens, das Pflanzenwachstum zu ermöglichen und zu fördern. Fruchtbarer Boden lässt sich leicht durchwurzeln, bietet den Pflanzen Halt und versorgt sie über ihre Wurzeln mit Wasser, Luft sowie Nährstoffen.
Wasserhaushalt – Störung des natürlichen Wasserabflusses
Der Wasserhaushalt ist das Ergebnis der Aufnahme und Abgabe von Wasser in einem definierten Gebiet oder auf einer bestimmten Fläche. Bodenversiegelungen stören den Wasserhaushalt, denn sie verhindern das Versickern von Regen- und von Niederschlagswasser im Erdboden. Anstelle dessen wird jeglicher Niederschlag über die Kanalisation abgeleitet. Das verhindert ein Auffüllen des Grundwasservorrates mit der langfristigen Folge von Wasserknappheit. Umgekehrt staut sich Wasser auf der versiegelten Fläche und führt stellenweise zur Überschwemmung.
Bodenfeuchte und Niederschlagswasser sind eine wesentliche Quelle für den gesamten Bodenwasserhaushalt. Sie ist der jeweilige Wasserzustand eines Bodens – nicht jedoch sein Wassergehalt für die Pflanzenversorgung.
Unversiegelte und versiegelte Flächen – Vorteile vs. Nachteile
Jede Bodenversiegelung ist ein Versiegeln der Natur. Versiegelte Flächen sind aus vielerlei Gründen notwendig – insofern haben sie auch ihre Berechtigung. Besiedelung sowie Infrastruktur für Verkehr, Leben und Wohnen sind ohne Boden- und Flächenversiegelungen weder denkbar noch machbar.
Demgegenüber steht der Erhalt von unversiegelten Flächen. Sie haben in ihrer Natürlichkeit vielfältige Funktionen – nach der Bodenversiegelung sind sie unausführbar. Das gilt auch und ganz besonders für das Eigenheim im Grünen, wenn die unbebaute Grundstücksfläche überproportional stark versiegelt wird. Sicherlich ist sie leicht zu reinigen und wirkt dauerhaft gepflegt. Umgekehrt ist dieser Grundstücksteil für das Leben von Pflanzen, Tieren und Organismen im wahrsten Sinne des Wortes verloren.
Fazit – Bodenversiegelung in Maßen
Die Lösung könnte – oder besser gesagt – sollte lauten: Das eine tun, und das andere nicht lassen. Auf Bodenversiegelungen als solche kann nicht verzichtet werden. Der Eigenheimbesitzer hat jedoch die Wahl unter mehreren Arten an Bodenversiegelungen.
Mit den Vorschriften von Baurecht und Grundflächenzahl werden die gesetzlichen Grenzen vorgegeben. Sie dürfen nicht überschritten, sondern müssen eingehalten werden. Alles Weitere bleibt der individuellen Entscheidung des Eigenheimbesitzers überlassen. Aus mehrerlei Sichtweise, unter anderem ökologisch und finanziell, tut er gut daran, die versiegelte Fläche auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen.
Letztlich soll das Eigenheim im Grünen keine Worthülse sein, sondern das, was es ausdrückt: ein Leben und Wohnen inmitten der grünen Natur mit Rasen und Pflanzen, mit Zier- und Nutzgarten.
Was ist eure Meinung dazu? Welche Erfahrungen habt ihr mit der Bodenversiegelung auf eurem Grundstück gemacht? Schreibt uns eure Meinung und hinterlasst gerne einen Kommentar.
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