Wohneigentum für Familien: Das solltet ihr über die lukrative Neubauförderung wissen

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Das Bundesbauministerium ließ das sogenannte Baukindergeld zum 31. Dezember 2022 auslaufen. Damit Familien mit Kindern sich zukünftig trotz der aktuellen Kostenexplosion ein eigenes Haus leisten können, gibt es seit dem 1. Juni 2023 eine neue Wohneigentumsförderung für Familien. Das Programm heißt “Wohneigentum für Familien” (WEF). Es ermöglicht einkommensschwächeren Familien, zinsvergünstigte KfW-Kredite für einen geplanten Hausbau oder -kauf zu beantragen.

Ein Haus mit zeitgemäßem Umweltstandard zu bauen oder entsprechendes Wohneigentum zu erwerben, ist mittlerweile eine kostspielige Angelegenheit geworden. Verantwortlich dafür sind viele Faktoren: die aktuelle Zinsentwicklung, die gestiegenen Energiekosten und der Baustoffmangel sind einige der derzeitigen Kostentreiber.

Unterstützung beim Neubau für Familien

Da das sogenannte Baukindergeld 2023 ausgelaufen ist, werden Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen seit Januar 2023 beim Erwerb von klimagerechten Neubauten benachteiligt. Daher legt das Bundesbauministerium in Zusammenarbeit mit der “Kreditanstalt für Wiederaufbau” (KfW) ein Förderprogramm mit der Bezeichnung “Wohneigentum für Familien” (WEF) auf.

Dadurch sollen Familien mit minderjährigen Kindern, die einen klimagerecht errichteten Neubau erwerben oder ein eigenes Haus nach entsprechenden Vorgaben bauen möchten, durch günstige KfW-Kredite unterstützt werden. Entsprechende Förderanträge könnt ihr seit dem 1. Juni 2023 bei der KfW einreichen.

Wichtig: Ab dem 16. Oktober gibt es weitere Verbesserungen bei der KfW-Förderung “Wohneigentum für Familien”. Alle Informationen dazu bekommt ihr in unserem Beitrag WEF – ab 16.10. noch mehr Förderung für den Hausbau.

Zinsgünstiger Kredit statt Zuschuss

Die maximale Fördersumme je Familie und Wohneinheit beträgt 240.000 Euro.

Wichtig: Die Neubau-Förderung 2023 wird im Unterschied zum ehemaligen Baukindergeld nicht mehr als familiärer Zuschuss, sondern in Form eines zinsgünstigen KfW-Kredits mit familienfreundlichen Rückzahlungsmöglichkeiten gewährt.

Neubau und erstmalige Anschaffung als Voraussetzung

Eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung und Auszahlung der beantragten Kreditsumme ist jedoch, dass die zu kaufende Immobilie ein Neubau ist. Dieser muss zudem den modernen Umweltstandards von Niedrigenergiehäusern entsprechen.

Für den Bau eines Wohnhauses für die Familie gelten dieselben Grundbedingungen. Zudem dürft ihr vorher noch kein eigenes Haus besessen, erworben oder gebaut haben. Ihr müsst also Erstkäufer einer selbst bewohnten Immobilie sein – und könntet ohne die neue Förderungsmöglichkeit gar nicht zu einem Eigenheim kommen.

Möglich wäre aber auch, dass ihr die Immobilie zusammen mit anderen Mitnutzern erwerbt und mindestens 50 Prozent der Finanzierung übernehmen könnt. Das wäre beispielsweise bei einem Doppelhaus, Reihenhaus oder einem Zweifamilienhaus der Fall.

Was hat es mit der neuen Wohneigentumsförderung auf sich?

Das Förderprogramm “Wohneigentum für Familien (WEF)” soll Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen durch zinsgünstige KfW-Kredite beim Bau oder beim Kauf von Wohneigentum unterstützen.

Gefördert werden sollen der Neubau oder der Kauf neu gebauter und klimafreundlicher Immobilien. Bedingung für die Bewilligung von Förderanträgen ist, dass angehende Bauherren oder Käufer eines klimagerecht erstellten Neubaus samt ihren minderjährigen Kindern in dem Haus wohnen wollen.

Ihre finanziellen Ressourcen würden aber unter den heutigen Bedingungen keinen Immobilienkauf ermöglichen. Die Familie soll im erworbenen oder mit Eigenleistung gebauten Wohnhaus ihren alleinigen Wohnsitz oder ihren Hauptwohnsitz nehmen.

Es geht bei diesem Förderprogramm explizit um eine Neubau-Förderung für 2023, die das ausgelaufene Baukindergeld 2023 ersetzen soll. Familienministerin Clara Geywitz stellte das vorläufige Konzept zu diesem Förderprogramm schon im Januar dieses Jahres vor.

Eine gute Zusammenfassung zur Wohneigentumsförderung bekommt ihr übrigens auf dem YouTube-Kanal von Hanse Haus:

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In welchem Zusammenhang steht das Baukindergeld mit der neuen Förderung?

Bisher sah die Wohneigentumsförderung für Familien die mögliche Inanspruchnahme von Baukindergeld vor. Diese staatliche Förderung konnte von Familien mit Kindern in Form eines Zuschuss zum erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentumsbeantragt werden. Doch das Fördermittel Baukindergeld lief 2022 aus. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel waren inzwischen ausgeschöpft.

Wohneigentum für Familien “ersetzt” Baukindergeld

Ab Januar 2023 gab es für private Bauherren oder Immobilienkäufer keine Möglichkeit mehr, Baukindergeld für 2023 zu beantragen. Das erschwerte es finanzschwächeren Familien mit minderjährigen Kindern, einen eigenen Neubau/Hauskauf zu finanzieren. Mit dem neuen kreditbasierten Förderprogramm “Wohneigentum für Familien” wird das Baukindergeld 2023 ersetzt.

Durch dieses von der KfW mit zinsgünstigen Krediten ausgestatteten Förderprogramm soll es finanzschwächeren Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ermöglicht werden, erstmals Wohneigentum zu erwerben. Es geht bei diesem Förderprogramm explizit um eine durch günstige Kredite unterstützte Neubauförderung.

Eine bereits bestehende Immobilie – beispielsweise ein geerbtes Wohnhaus – nach umweltgerechten Standards umzubauen, kann also mit diesem Förderprogramm nicht finanziert werden. Ebenso kann ein schon begonnenes Bauvorhaben nicht mehr mit diesem Förderprogramm finanziert werden. Die mit dem Kredit erworbene oder selbst gebaute Immobilie muss zudem mit einer klimaschonenden Bauweise errichtet werden.

Finanzschwache Familien im Vordergrund

Finanzschwache Familien mit kleinen Kindern können gemäß dieser Vorgaben nun selbst eine umweltgerechte Immobilie bauen. Sie können einen entsprechend ausgestatteten Neubau mit Hilfe eines zinsgünstigen KfW-Kredites erwerben.

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Bildquelle: © zepyhr_p | stock.adobe.com

Die KfW-Förderung “WEG” (KfW-Listennummer 300) kann jedoch nur von Familien mit einem maximalen Jahreseinkommen bis 60.000 Euro in Anspruch genommen werden. Interessant ist aber, dass das maximal vorhandene Jahreseinkommen mit jedem im Haushalt der Familie wohnenden minderjährigen Kind um 10.000 Euro höher ausfallen darf.

Festgesetzt ist, dass der Kreditantrag die maximale Summe von 240.000 Euro nicht überschreiten darf. Insgesamt sollen von der KfW alljährlich 350 Millionen Euro als Kreditsumme für den familiären Erwerb von klimagerechten Neubauten oder den Kauf eines entsprechend ausgestatteten Neubaus zur Verfügung gestellt werden.

Die Neubau-Förderung 2023 der KfW dient einerseits der Unterstützung von Familien mit minderjährigen Kindern, die keine finanziellen Spielräume haben. Andererseits werden damit aber auch klimagerechtere Bauprojekte gefördert.

Effizienzhaus 40 als Mindestanforderung

Die beantragte Fördersumme kann nicht für Bestandsimmobilien oder schon im Bau befindliche Wohnbauten beantragt werden. Sie kann außerdem nicht unmittelbar nach dem Kauf eines klimagerechten Neubaus oder kurz vor der Fertigstellung eines eigenen Hauses beantragt werden.

Die neue Fördermöglichkeit gilt außerdem nur für klimagerechte Neubauten oder Immobilien-Erstkäufe, die als Minimal-Anforderung den Standard eines Effizienzhauses 40 erfüllen müssen.

Eine Bedingung für die Antragstellung und Bewilligung des Förderantrages ist also, dass die neue Immobilie bestenfalls einen Verbrauch von 40 Prozent Primärenergie hat. So legt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.

Als Primärenergie wird dabei der durchschnittliche Verbrauch aller Gerätschaften gerechnet, die für das Heizen, die Warmwasserversorgung und den Ausgleich von Wärmeverlusten durch das Lüften in Betrieb genommen werden müssen.

Übernahme der Planungskosten und Baubegleitung noch offen

Noch im Klärungsprozess befand sich Anfang 2023 offensichtlich die Frage, ob die KfW-Kredite beim Bau oder beim Kauf entsprechender Immobilien inklusive der dafür anfallenden Nebenkosten auch die anfallenden Planungskosten sowie die Baubegleitung durch einen Fachmann für Energieeffizienz oder eine Beratung in Sachen Nachhaltigkeitszertifizierung mit abdecken sollten.

Derzeit gehen die Kreditbewilligungen für die Förderstufe 2 davon aus. Eine Grundbedingung an die diese Förderung beantragenden Familien ist, dass die Familie selbst Eigentümer der erworbenen Immobilie ist und diese auch selbst bewohnen wird. Die Antragsteller dürfen außerdem das Baukindergeld nicht schon im Vorjahr in Anspruch genommen haben.

Mit Hilfe der Fördersumme ein neues Haus zu bauen und diese Immobilie dann zu vermieten oder mit Gewinn zu verkaufen, soll ausgeschlossen werden. Es darf auch keine eben bezogene Bestandsimmobilie mit dem Effizienz-Status 40 oder höher rückwirkend über die Neubau-Förderung 2023 finanziert werden.

Wer kann die Wohneigentumsförderung beantragen?

Die im Juni 2023 angelaufene Wohneigentumsförderung für Familien darf von folgenden Familien bzw. Privatpersonen beantragt werden:

  • von Familien, die ein klimafreundliches Wohnhaus bauen möchten
  • von Privatpersonen, die binnen eines Jahres nach der Bauabnahme erstmals einen klimafreundlichen Familien-Neubau erwerben möchten
  • von Familien, die Eigentümer dieser Immobilie sein werden
  • sowie von Familien, die Miteigentümer einer neu errichteten Immobilie sein werden und mindestens 50 Prozent der Kaufsumme mitfinanzieren
  • von Paaren mit mindestens einem im selben Haushalt lebenden, noch minderjährigen Kind
  • von Familien, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen die Summe von 60.000 Euro (plus 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind) nicht übersteigt
  • von Familien, die vor der Antragstellung noch kein Wohneigentum erworben hatten oder bereits Wohneigentum besaßen
  • sowie von Familien, die das KfW-Zuschussprogramm 424 bzw. das sogenannte Baukindergeld des Bundes bisher nicht in Anspruch genommen haben.

Bewilligt werden die KfW-Neubaukaukredite lediglich für Familien mit minderjährigen Kindern, die ihren Neubau selbst gebaut oder einen Neubau binnen eines Jahres nach der Bauabnahme erworben haben. Es muss sich um den Ersterwerb einer Immobilie mit einem Effizienzgrad von mindestens 40 handeln.

Klimafreundlich errichtete Immobilien sind für die Antragsstellung erforderlich. Vorgesehen sind zwei Förderstufen.

Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude

Förderstufe eins sieht den Bau oder den Kauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes mit dem Mindeststatus eines Effizienzhauses 40 vor. Außerdem werden bestimmte Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen gestellt. Diese müssen den Kriterien des “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” entsprechen und den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes umfassen.

Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Förderstufe zwei gilt für ein klimafreundliches Wohngebäude, das mindestens die klimagerechten Anforderungen erfüllt, die an Effizienzhäuser 40 gestellt werden. Die noch zu bauende oder zu erwerbende Immobilie muss zudem allen Anforderungen genügen, die an das “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” gestellt werden.

Dies bezieht sich auf den höheren Standard QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM. Außerdem muss das erworbene oder im Bau befindliche Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erhalten.

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Nachhaltiges Haus mit QNG-Zertifizierung | Bildquelle: Hanse Haus GmbH

Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung

Der Förderkredit darf lediglich für eine Wohneinheit beantragt werden. Als förderfähig werden die gesamten Bauwerkskosten angesehen. Dazu addieren sich die Kosten für die Fachplanung und die Baubegleitung.

Die geplante Fördersumme umfasst nach derzeitigem Stand auch alle Dienstleistungen, die in der Förderstufe zwei für eine Lebenszyklus-Analyse sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung erforderlich sind. Sie beinhaltet zudem die Materialkosten, die bei baulichen Eigenleistungen anfallen.

Wie bereits beim Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude gilt auch hier die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen aus dem KfW-Merkblatt zum Thema “Energieeffizientes Bauen” als verpflichtend. Das entsprechende PDF könnt ihr euch unter folgendem Link runterladen:

Identisch mit dem oben genannten Programm ist auch die vorgegebene Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal kann ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms “Wohneigentum für Familien” eine Kreditsumme von 240.000 Euro je Familie und Wohneinheit ergeben. Das bedeutet aber nicht, dass jede Familie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Hause leben soll, 240.000 Euro für den Bau oder den Kauf eines Eigenheims bewilligt bekommt.

Der maximal bewilligte Kreditbetrag der KfW ist von bestimmten Kriterien abhängig. Dazu gehören die Kosten für das zu erwerbende oder zu bauende Gebäude oder die Anzahl der minderjährigen Kinder, die bei der Antragstellung dort wohnen sollen.

Für junge Familien mit geringem bis mittlerem Jahreseinkommen bieten die zinsgünstigen KfW-Kredite angesichts der horrenden Bauzinsen von derzeit vier Prozent oft die einzige Möglichkeit, in jungen Jahren zu Wohneigentum zu kommen. Zu beachten sind bei der Antragstellung die beiden im qualitativen Anspruch unterschiedlichen Förderstufen.

Wie sehen die maximal möglichen Kreditbeträge für die erste Förderstufe “Klimafreundliches Wohngebäude” aus?

Die Summen, die beantragt werden können, sind fix. Leben bei der Antragstellung ein oder zwei minderjährige Kinder mit im geplanten Neubau, können als Fördersumme des Programms “Wohneigentum für Familien” maximal 140.000 Euro bei der KfW beantragt werden.

Bei drei oder vier Kindern erhöht sich die maximale KfW-Fördersumme je Kind um 10.000 Euro auf insgesamt 165.000 Euro Kredit.

Ab fünf Kindern kann eine Familie mit einer Bewilligung der beantragten 190.000 Euro Kreditsumme für ihren Neubau oder den Erstkauf einer nach modernen Umweltstandards gebauten Immobilie rechnen.

Wie sehen die maximal möglichen Kreditbeträge für die zweite Förderstufe “Klimafreundliches Wohngebäude” aus?

In der zweiten Förderstufe, die höhere Ansprüche an die Klimagerechtigkeit der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie stellt, sehen die Fördermöglichkeiten etwas anders aus. Die zu erwartenden Gesamtkosten für den Erwerb oder Bau fallen aber auch höher aus.

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Bildquelle: © Robert Kneschke | stock.adobe.com

Der Kredithöchstbetrag in der zweiten Förderstufe “Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG” wurde bei einem oder zwei minderjährigen Kindern mit 190.000 festgesetzt. Eine junge Familie mit 3 oder 4 Kindern kann maximale Kreditbewilligungen bis zu 215.000 Euro erhalten. Bei 5 oder mehr Kindern wurde die Fördersumme bei maximal 240.000 festgesetzt.

Da das Baukindergeld 2023 entfallen ist und dieser Fördertopf als Zuschuss nicht mehr zur Verfügung steht, wurde der Antrag auf die Wohneigentumsförderung für Familien bei der KfW davon abhängig gemacht, dass ihr bisher kein Baukindergeld beantragt hattet.

Wenn ihr in diesem Jahr das neue Kreditprogramm der KfW nutzen möchtet, das den Erwerb von Wohneigentum für Familien finanziell unterstützt, sollte im Vorjahr oder im Jahr davor kein Antrag auf Baukindergeld gestellt worden sein.

Kann die Förderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Der Antrag auf eine Finanzierung klimagerechter Neubauten oder entsprechender Neuerwerbungen für das Programm “Wohneigentum für Familien” kann unter bestimmten Bedingungen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm Nummer 124 kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die beantragte Gesamtfördersumme dadurch nicht so erhöht wird, dass sie die maximale Summe förderfähiger Kosten übersteigt.

Ausgeschlossen wird eine zusätzliche Förderung des Förderprogramms “Wohneigentum für Familien” in Kombination mit dem Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau KfN” mit der KfW-Kennziffer 297/298.

Was ist beim Beantragen des Förderkredits zu beachten?

Zu beachten ist, dass die KfW-Fördergelder, die für den Erwerb von Wohneigentum für Familien zur Verfügung gestellt werden, vor dem Bau oder dem geplanten Erwerb einer nachhaltig gebauten Immobilie gestellt werden müssen.

Wer schon seit April eine Immobilie mit Umweltstandard baut und dann noch die neuen Fördermöglichkeiten nutzen möchte, hat leider Pech gehabt. Diese Vorgehensweise entspricht eindeutig nicht den Vergaberegeln.

Antrag vor dem Kauf oder Neubau stellen

Es lohnt sich angesichts der Fördersummen jedoch, zuerst den Antrag zu stellen und erst nach dessen Bewilligung den Kauf eines Neubaus mit hohem Umweltstandard oder den Bau eines ebensolchen Eigenheims durchzuführen.

Es darf nur nicht verschwiegen werden, dass man noch vor dessen Auslaufen Ende 2022 einen Antrag auf Baukindergeld gestellt hatte. Außerdem darf man noch keine andere Immobilie für die Familie besessen haben.

Man muss ein Erstnutzer sein. Der Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Lieferungs- bzw. eines Leistungsvertrags für eine Immobilie darf erst nach der Bewilligung der Förderung unterzeichnet werden.

Antragstellung bei Baubeginn

Möglichkeit zwei ist folgende: Falls ein Familienvater bereits ein Beratungsgespräch über das geplante Kauf- oder Bauvorhaben mit einem Mitarbeiter der KfW genossen hat, darf er alternativ auch erst bei Baubeginn einen Antrag auf die neuen Fördergelder stellen. Ohne das Beratungsgespräch ist das jedoch nicht möglich.

Gleiches gilt, wenn der Abschluss eines Kauf-, Lieferungs- oder Leistungsvertrags unmittelbar bevorsteht. Auch hier ist das vorherige Beratungsgespräch erforderlich.

Die Bedingungen für den Erhalt der neuen Wohneigentumsförderung für Familien müssen nachweislich erfüllt sein. Das bedeutet: Das Beratungsgespräch über eine Neubau-Förderung 2023 muss von den Mitarbeitern der KfW dokumentiert worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente werden für den Antrag auf Fördergelder aus dem KfW-Programm “Wohneigentum für Familien” benötigt:

  • Einkommensteuerbescheide beider Eltern aus dem Vorjahr und dem davor liegenden Jahr vor der Antragstellung
  • die Geburtsurkunden der minderjährigen eigenen Kinder
  • die Geburtsurkunden adoptierter Minderjähriger oder minderjähriger Pflegekinder, die dauerhaft mit im Haus wohnen
  • eine Meldebestätigung mit Einzugsdatum, aus dem die neue Immobilie als alleiniger Wohnsitz oder Hauptwohnsitz der Familie erkennbar wird
  • sowie ein Grundbuchauszug, der die Eigentümerverhältnisse dokumentiert.

Die Antragsteller des Förderprogramms müssen zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der neu erworbenen oder neu gebauten Immobilie sein. Zudem müssen anerkannte Experten den Neubau begleiten. Es geht unter anderem darum, durch deren Expertise die Energieeffizienz des neuen Hauses begutachten und bestätigen zu lassen.

Bei der zweiten Förderstufe muss außerdem eine QNG-Zertifizierung vorgelegt werden. Wenn die Wohneigentumsförderung für Familien die Ressortabstimmung ohne veränderte Details überstanden hat, finden sich alle notwendigen Informationen zur Neubau-Förderung 2023 auf der KfW-Webseite. Die bisher dort eingestellten Informationen sollten noch unter dem Vorbehalt eventueller Detailänderungen betrachtet werden.

Geld beim Bau sparen mit der Wohneigentumsförderung

Wer in Sachen Wohneigentumsförderung für Familien die Augen offen hält, kann einen beträchtlichen Teil der Finanzierung für den Bau oder den Kauf eines neu gebauten Niedrigenergiehauses mit dem Effizienz-Standard 40 oder höher über einen günstigen KfW-Kredit stemmen.

Damit erhalten auch weniger betuchte Familien mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern die Chance, ein eigenes Haus zu bauen, obwohl sie nicht mehr als 60.000 Euro Jahreseinkommen vorweisen können. Für jedes weitere Kind darf das Jahreseinkommen der Familie um 10.000 Euro höher angelegt werden.

Der Bau von umweltschonenden und energiesparenden Neubauten wird mit diesem Förderprogramm ebenso gefördert wie der familienfreundliche Erwerb eines entsprechenden Eigenheims.

Bildquelle: © Pic Snipe | stock.adobe.com

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