Inhalt
Der Energieausweis dient der energetischen Bewertung eines Gebäudes. Er hilft Immobilienbesitzern dabei, einen genauen Überblick über den Energiebedarf ihres Hauses zu erhalten. Wir verraten Ihnen, was es sonst noch mit dem Energieausweis auf sich hat.
Für Bauherren bringt der „Typenschein“ für Häuser viele Vorteile: Er belegt etwa beim Hausbau ganz klar und nach objektiv messbaren Kriterien den energetischen Zustand eines Gebäudes. Alle mit dem Energieverbrauch zusammenhängenden Vor- und Nachteile eines Wohnobjekts werden so nachvollziehbar dargelegt.
Der Energieausweis ist Pflicht
Der Energieausweis ist eine Vorgabe des Gesetzgebers und beim Hausbau für jedes neu errichtete Gebäude vorgeschrieben. Eigentümer und Bauherren müssen daher sicherstellen, dass sie diesen Ausweis vom Architekten oder Planer erhalten. Auch dann, wenn ein Haus umfassend saniert wird und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung erfolgt, ist der Energieausweis Pflicht.
Ebenfalls ist der Energieausweis erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft bzw. neu vermietet wird. Das Dokument informiert den Käufer oder den Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte seines künftigen Heims. Wer in einem bestehenden Mietverhältnis lebt, hat als Mieter allerdings keinen Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen.
Er muss nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden. Wer seine Immobilie selbst nutzt, oder kein neues Mietverhältnis abschließt, muss den Energieausweis also nicht vorzeigen. Es gibt noch weitere Einschränkungen: Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmeter und Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht befreit.
Zwei verschiedene Arten von Energieausweisen
Der Gesetzgeber kennt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Die bedarfsorientierte Variante zeigt unabhängig vom Nutzerverhalten, wie es bei der Immobilie um Energieeffizienz und um die Bausubstanz bestellt ist.
Der einfachere Verbrauchsausweis gibt einen Überblick über die voraussichtlich erforderliche Energiemenge, die eine Immobilie benötigt. Diese Einschätzung basiert auf der Auswertung des bisherigen Verbrauchs an Energie.
Welcher Ausweis ist nun für welches Gebäude zulässig?
Für den kostengünstigeren Energieverbrauchsausweis (oft unter hundert Euro) müssen folgende Auflagen erfüllt sein: Im Gebäude müssen sich mindestens fünf Wohnungen befinden, oder der Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt. Das heißt, dass der mit mehreren hundert Euro deutlich teurere Energiebedarfsausweis immer dann vorgeschrieben ist, wenn die Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten besitzt und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde. Davon ausgenommen sind Immobilien, die nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden, oder die die Anforderungen bei ihrer Fertigstellung bereits erfüllten.
Handelt es sich um ein Gewerbeobjekt oder eine andere Immobilie, die nicht Wohnzwecken dient, ist ein sogenannter “Energieausweis für Nichtwohngebäude” erforderlich. Dabei fließen in den Energiekennwert auch der Energiebedarf für Klimaanlage, Lüftung und die Beleuchtung des Gebäudes ein. Für Neubauten muss grundsätzlich immer ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Mieter und Käufer einer Immobilie müssen den Energieausweis rechtzeitig vor Vertragsabschluss einsehen können: etwa als Aushang bei der Besichtigung der Wohnung bzw. des Hauses oder durch Übersenden per E-Mail oder Fax. Dabei muss immer das gesamte Dokument inklusive aller Modernisierungsempfehlungen, so diese Teil des Ausweises sind, enthalten sein.
Als Vermieter muss man den Ausweis spätestens bei der Besichtigung des Objekts dem Interessenten vorlegen oder aushändigen. Nicht mehr zulässig ist die früher gängige Vorgangsweise, den Ausweis entweder gar nicht, oder nur bei ausdrücklichem Nachfragen durch den Interessenten vorzuzeigen.
Worauf Sie bei Wohnungsanzeigen achten sollten?
Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung – EnEV – im Jahr 2014 müssen auch in Immobilieninseraten Angaben zum Energieausweis gemacht werden. Die Verordnung schreibt vor, dass das Inserat die Art des Ausweises nennt (verbrauchs- oder bedarfsbasiert) und das Baujahr des Gebäudes, die Energieeffizienzklasse, den Endenergieverbrauch bzw. –bedarf und den primären Heizträger.
Abkürzungen dürfen nur dann verwendet werden, wenn diese unmissverständlich sind. Daher bieten viele Print- und Onlinemedien ein Abkürzungsverzeichnis an.
Welche Behörde ist für den Energieausweis zuständig?
Die Zuständigkeit für den Energieausweis ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist sind das Bauordnungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde jener Kommune oder jener Kreise, in denen sich die Immobilie befindet, dafür zuständig. Die Behörde ahndet auch Verstöße rund um die (fehlende) Ausstellung des Energieausweises und kann dabei Bußgeldbescheide in der Höhe von mehreren Tausend Euro ausstellen. Daher sollte man sich beim Hausbau rechtzeitig um die Bescheinigung kümmern und bei Unklarheiten unbedingt Kontakt mit den Behördenvertretern aufnehmen.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Die Energieeinsparverordnung regelt, wer einen Energieausweis für ein Gebäude ausstellen darf. Die Aussteller müssen laut Verordnung eine „baunahe“ Ausbildung absolviert haben.
Als Berechtigte gelten zum Beispiel Ingenieure, Architekten sowie qualifizierte Techniker und Handwerker rund um den Hausbau. Sie müssen zudem weitere Voraussetzungen erfüllen und etwa erfolgreich eine Fortbildung zum Thema energiesparendes Bauen absolviert haben.
Meist sind Energieberater also Baufachleute, die sich mit dem Energieverbrauch gut auskennen, die mit Dämmung und Fenstertausch vertraut sind, über Heizungs- und Solartechnik Bescheid wissen und zudem die gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV kennen.
Experten, die dafür qualifiziert sind, findet man zum Beispiel in der bundesweiten Datenbank für Energieausweis-Aussteller der Deutschen Energie-Agentur (dena). Hier kann man nach Angabe der Postleitzahl qualifizierte Aussteller in seiner Region finden.
Der beauftragte Experte erstellt den Ausweis im Rahmen einer Energieberatung. Dabei nimmt er oder sie das Haus genau unter die Lupe und sieht sich etwa den Stand der Heizung und der Haustechnik sowie den Zustand von Dach, Fenstern und Wänden an. In seinem Gutachten bewertet der Sachverständige den Zustand des Hauses und empfiehlt nützliche Sanierungsmaßnahmen.
Haben Sie besondere Erfahrungen mit dem Energieausweis gemacht, die Sie mit unseren Lesern teilen wollen? Dann hinterlassen Sie gerne einen Kommentar.