Klimafreundlicher Neubau 2026: Alles zur KfW-Förderung 297/298, EH55 und QNG

Förderung, Nachhaltigkeit

Wer klimafreundlich bauen oder einen klimafreundlichen Neubau kaufen möchte, kann weiterhin von der KfW-Förderung profitieren. Das Programm Klimafreundlicher Neubau, kurz KFN, bietet euch zinsgünstige Kredite für energieeffiziente und nachhaltige Wohngebäude. 2026 ist besonders spannend, weil neben dem Effizienzhaus 40 auch die befristete Effizienzhaus-55-Förderstufe wieder eine Rolle spielt. In diesem Beitrag erfahrt ihr, was aktuell für KfW 297 und 298 gilt, welche Förderstufen es gibt, wie hoch der Kredit ausfallen kann und worauf ihr beim Antrag unbedingt achten solltet.

Der Hausbau gehört zu den größten Investitionen in eurem Leben. Umso wichtiger ist es, alle Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen. Gerade bei nachhaltigen Fertighäusern, energieeffizienter Haustechnik und einer guten Planung können KfW-Kredite eure Finanzierung spürbar entlasten.

Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude läuft unter den Produktnummern 297 und 298. Es richtet sich an alle, die klimafreundliche Wohnimmobilien in Deutschland bauen oder als Neubau erstmals kaufen möchten. Gefördert werden unter anderem private Bauherren, Selbstnutzer, Vermieter, Unternehmen, Genossenschaften und weitere Investoren.

Damit die Förderung zu eurem Bauvorhaben passt, solltet ihr euch früh mit den technischen Anforderungen, der Heiztechnik, den notwendigen Nachweisen und der richtigen Antragstellung beschäftigen. Denn die KfW-Förderung kann ein wichtiger Finanzierungsbaustein sein, ist aber an klare Bedingungen geknüpft.

Klimafreundlicher Neubau 2026 – das Wichtigste auf einen Blick

✓ KfW 297 richtet sich vor allem an private Selbstnutzer.
✓ KfW 298 ist für weitere Antragsteller und Investoren vorgesehen.
✓ Gefördert werden aktuell Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 mit QNG.
✓ Ohne QNG sind bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich.
✓ Mit QNG steigt der maximale Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
✓ Die EH55-Förderstufe ist befristet und endet spätestens am 31. Dezember 2026, sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind.
✓ Der Antrag läuft über euren Finanzierungspartner und muss rechtzeitig vor dem verbindlichen Start gestellt werden.

Was bedeutet Klimafreundlicher Neubau bei der KfW?

Ein klimafreundlicher Neubau ist aus Sicht der KfW ein Wohngebäude, das bestimmte energetische und ökologische Anforderungen erfüllt. Es geht also nicht nur darum, wenig Energie zu verbrauchen. Entscheidend ist auch, wie viele Treibhausgase euer Gebäude über seinen Lebenszyklus verursacht.

Für euch als Bauherren bedeutet das: Die Förderung hängt stark davon ab, welchen Effizienzhaus-Standard euer Neubau erreicht, welche Heiztechnik eingebaut wird und ob zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG, vorliegt.

Gerade beim Fertighaus kann das Thema interessant sein, weil viele Anbieter bereits mit sehr energieeffizienten Gebäudehüllen, erneuerbaren Heizsystemen, Photovoltaik, Lüftungsanlagen und nachhaltigen Baustoffen arbeiten. Trotzdem solltet ihr die Förderfähigkeit nie einfach voraussetzen, sondern frühzeitig mit eurem Fertighausanbieter und einem Energieeffizienz-Experten klären.

Was ist ein Effizienzhaus?

Ein Effizienzhaus beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude ist. Ein Effizienzhaus 40 benötigt beispielsweise deutlich weniger Primärenergie als ein Standardgebäude. Entscheidend sind unter anderem Dämmung, Fenster, Wärmebrücken, Luftdichtheit, Heiztechnik und Lüftung.

KFN 2026: Welche Förderstufen gibt es aktuell?

Im Programm Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude gibt es aktuell drei wichtige Förderstufen. Sie unterscheiden sich vor allem beim Effizienzhaus-Standard, bei den Anforderungen an Nachhaltigkeit und beim maximalen Kreditbetrag.

Effizienzhaus 55 – Wohngebäude

  • Effizienzhaus-55-Standard
  • keine Öl- oder Gasheizung
  • gültige Baugenehmigung oder zulässiger Baubeginn nach Landesrecht
  • keine Lebenszyklusanalyse erforderlich
  • kein QNG erforderlich
  • bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit

Klimafreundliches Wohngebäude

  • Effizienzhaus-40-Standard
  • Lebenszyklus-Anforderung an Treibhausgasemissionen
  • keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung
  • Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten
  • kein QNG-Zertifikat erforderlich
  • bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG

  • Effizienzhaus-40-Standard
  • QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM
  • Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich
  • keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung
  • zusätzliche Nachhaltigkeitsberatung notwendig
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit

Damit ist das Programm für unterschiedliche Ausgangssituationen interessant. Wer besonders nachhaltig plant, sollte die QNG-Stufe prüfen. Wer bereits ein genehmigtes EH55-Projekt plant, kann durch die befristete EH55-Förderung möglicherweise einen zusätzlichen Finanzierungsvorteil nutzen.

Wichtig zur EH55-Förderung

Die EH55-Förderstufe ist befristet und endet spätestens am 31. Dezember 2026. Da die Förderung von verfügbaren Bundesmitteln abhängt, solltet ihr euch nicht allein auf eine spätere Beantragung verlassen. Entscheidend ist der Antragseingang bei der KfW.

Effizienzhaus 40 und 55: Was ist der Unterschied?

Die Zahl bei einem Effizienzhaus zeigt vereinfacht gesagt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz ist. Je kleiner die Zahl, desto anspruchsvoller ist der energetische Standard.

Effizienzhaus 40

Ein Effizienzhaus 40 benötigt eine besonders gute Gebäudehülle, hochwertige Fenster, eine effiziente Wärmeversorgung und eine sorgfältige Planung.

Meist kommen Wärmepumpe, Photovoltaik, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine sehr gute Dämmung zusammen.

Effizienzhaus 55

Ein Effizienzhaus 55 ist weniger anspruchsvoll als EH40, kann aber 2026 im Rahmen der befristeten Förderstufe wieder interessant sein.

Gerade für Bauherren, deren Planung bereits weit fortgeschritten ist, kann EH55 dadurch eine realistische Alternative sein.

Mehr Grundlagen findet ihr in unserem Beitrag über das Energieeffizienzhaus und die KfW-40-Förderung.

Was ist das QNG und warum ist es für die Förderung wichtig?

QNG steht für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Dabei geht es nicht nur um Energieeffizienz, sondern um eine umfassendere Bewertung eures Hauses. Berücksichtigt werden unter anderem Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus, Baustoffe, Schadstoffe, Rückbau- und Recyclingfähigkeit, Barrierefreiheit und weitere Nachhaltigkeitsaspekte.

Für euch ist das QNG vor allem deshalb interessant, weil es den maximalen Kreditbetrag bei KfW 297/298 erhöht. Erfüllt euer Neubau die Anforderungen an ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG, sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich. Ohne QNG liegt der maximale Kreditbetrag bei bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Allerdings ist das QNG kein Punkt, den ihr kurz vor Fertigstellung noch nebenbei erledigt. Die Nachhaltigkeitszertifizierung sollte von Beginn an in die Planung einbezogen werden. Ihr benötigt zusätzlich zur Energieeffizienz-Expertin oder zum Energieeffizienz-Experten auch eine Nachhaltigkeitsberatung beziehungsweise eine passende Zertifizierungsstelle.

Wenn ihr euch tiefer mit dem Siegel beschäftigen möchtet, lest gerne unseren Beitrag zum QNG-Siegel beim Hausbau.

KfW 297/298 Voraussetzungen: Wann ist ein Neubau förderfähig?

Damit ihr den Kredit für einen klimafreundlichen Neubau nutzen könnt, muss euer Vorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche Anforderungen genau gelten, hängt von der gewählten Förderstufe ab. Einige Punkte sind jedoch für alle Varianten wichtig.

  • Der Neubau oder Ersterwerb muss sich in Deutschland befinden.
  • Es muss sich um ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung handeln.
  • Der Antrag muss über einen Finanzierungspartner gestellt werden.
  • Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz muss eingebunden werden.
  • Bei QNG benötigt ihr zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit.
  • Die technischen Anforderungen der jeweiligen Förderstufe müssen eingehalten und nachgewiesen werden.
  • Der Kauf eines Grundstücks wird im Programm Klimafreundlicher Neubau nicht gefördert.

Gerade beim Fertighaus solltet ihr deshalb früh prüfen, ob euer Hausanbieter Erfahrung mit KFN, Effizienzhaus 40, QNG und den notwendigen Nachweisen hat. Förderfähigkeit entsteht nicht automatisch dadurch, dass ein Haus „nachhaltig“ oder „energieeffizient“ beworben wird.

Hilfreich ist eine frühe Energieberatung beim Neubau. So erkennt ihr rechtzeitig, ob Dämmung, Haustechnik, Wärmeversorgung und Nachhaltigkeitsanforderungen zu eurem Förderziel passen.

Welche Heizung ist bei KfW 297/298 erlaubt?

Die Heiztechnik ist einer der wichtigsten Punkte bei der KfW-Förderung. Bei den Effizienzhaus-40-Stufen sind Heizungen auf Basis von Öl, Gas oder Biomasse ausgeschlossen. Typische Lösungen sind daher zum Beispiel Wärmepumpen, passende Wärmenetze oder andere erneuerbare Systeme.

Bei der befristeten EH55-Förderung gelten etwas andere Regeln. Öl- und Gasheizungen sind auch hier ausgeschlossen. Die Wärmeversorgung muss auf erneuerbaren Energien basieren. Biomasse ist bei EH55 nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sollte aber immer konkret mit Energieeffizienz-Experten und Finanzierungspartner geprüft werden.

In der Praxis setzen viele Neubauten heute auf eine Wärmepumpe, häufig kombiniert mit Photovoltaik und einer gut gedämmten Gebäudehülle. Das passt nicht nur zur Förderung, sondern reduziert langfristig auch eure laufenden Energiekosten.

KfW 297/298: Wie hoch ist der Kredit 2026?

Die KfW-Förderung wird bei KfW 297/298 als zinsvergünstigter Kredit vergeben. Einen direkten Zuschuss erhaltet ihr als private Bauherren in diesem Programm nicht. Der finanzielle Vorteil entsteht vor allem durch die günstigeren Kreditkonditionen im Vergleich zu einer klassischen Baufinanzierung.

Die Höhe des möglichen Kreditbetrags hängt von der Förderstufe ab:

  • Effizienzhaus 55 – Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude nach EH40: bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude nach EH40 mit QNG: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit

Bei einem Einfamilienhaus entspricht eine Wohneinheit in der Regel einer Wohnung. Bei einem Mehrfamilienhaus kann der Kreditbetrag entsprechend je Wohneinheit angesetzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Laufzeit kann je nach Darlehensvariante bis zu 35 Jahre betragen. Die Zinsbindung liegt bei bis zu zehn Jahren. Die konkreten Zinssätze ändern sich regelmäßig, da sie sich am Kapitalmarkt orientieren und zum Zeitpunkt der KfW-Zusage festgelegt werden.

Wichtig zu den KfW-Zinsen

Die Zinssätze der KfW ändern sich regelmäßig und orientieren sich am Kapitalmarkt. Plant deshalb nicht mit veralteten Beispielzinsen, sondern prüft kurz vor dem Finanzierungsgespräch die aktuellen Konditionen. Verbindlich ist der Zinssatz, der am Tag der KfW-Zusage festgelegt wird.

KfW-Förderung beantragen: Schritt für Schritt zum Antrag

Die KfW-Förderung beantragt ihr nicht direkt bei der KfW, sondern über eure Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge. Wer zu früh startet oder Verträge falsch abschließt, kann die Förderung riskieren.

  1. Förderziel klären: Prüft, ob EH55, EH40 oder EH40 mit QNG für euer Bauvorhaben realistisch ist.
  2. Energieeffizienz-Experten einbinden: Der Experte prüft die energetischen Anforderungen und erstellt die notwendigen Nachweise.
  3. Bei QNG Nachhaltigkeitsberatung einplanen: Für die QNG-Stufe braucht ihr zusätzlich eine entsprechende Beratung und Zertifizierung.
  4. Planung und Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören unter anderem Baupläne, Energieberechnungen, Lebenszyklusanalyse und bei EH55 die Baugenehmigung beziehungsweise der zulässige Baubeginn.
  5. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen: Die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, wird für den Förderkredit benötigt.
  6. Finanzierungspartner auswählen: Sprecht mit eurer Bank oder Sparkasse, bevor ihr Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufverträge verbindlich abschließt.
  7. KfW-Antrag stellen: Euer Finanzierungspartner leitet den Antrag an die KfW weiter.
  8. Zusage abwarten: Erst mit der KfW-Zusage könnt ihr die Fördermittel verbindlich einplanen.
  9. Bau umsetzen und Nachweise sammeln: Achtet darauf, dass die geplante Förderstufe tatsächlich eingehalten wird.
  10. Bestätigung nach Durchführung einreichen: Nach Abschluss des Bauvorhabens reicht ihr die BnD über euren Finanzierungspartner ein.

Beim Kauf eines Neubaus erhaltet ihr die Bestätigung nach Durchführung in der Regel vom Bauträger oder Fertighaushersteller. Lasst euch deshalb schon vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, welche Effizienzhaus-Stufe und welche Förderanforderungen zugesichert werden.

Weitere Grundlagen zu Unterlagen und Nachweisen findet ihr auch in unserem Beitrag zum Energieausweis beim Neubau.

Verträge und Baubeginn: Diese Fehler solltet ihr vermeiden

Ein häufiger Fehler bei Förderprogrammen ist ein zu früher Start. Viele Bauherren unterschätzen, wie streng die Vorgaben zur Antragstellung sind. Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss vor dem verbindlichen Start gestellt werden.

Planungs- und Beratungsleistungen könnt ihr bereits vor dem Antrag nutzen. Bei Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufverträgen solltet ihr aber vorsichtig sein. Sie können problematisch werden, wenn sie vor Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden und keine passende aufschiebende Bedingung enthalten.

Für die EH55-Förderstufe gelten zusätzliche Besonderheiten. Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufverträge dürfen hier erst ab dem 16. Dezember 2025 abgeschlossen worden sein. Außerdem muss der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise vor der ersten Kaufpreiszahlung gestellt werden.

Achtung: Förderung nicht durch falsche Reihenfolge riskieren

Schließt Verträge nur, wenn die Förderbedingungen berücksichtigt sind. Startet nicht vorschnell mit dem Bau und besprecht vor Unterschrift mit eurem Finanzierungspartner, welche Formulierungen im Vertrag notwendig sind.

KfW 297 oder 298: Welche Produktnummer ist die richtige?

Die Programme 297 und 298 gehören beide zum Klimafreundlichen Neubau für Wohngebäude. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer den Antrag stellt und wie die Immobilie genutzt wird.

KfW 297

Typischer Einsatz:
Klimafreundlicher Neubau bei privater Selbstnutzung.

Für wen interessant?
Private Bauherren, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen möchten.

Beispiel:
Ihr baut ein Einfamilienhaus und zieht selbst ein.

KfW 298

Typischer Einsatz:
Klimafreundlicher Neubau ohne private Selbstnutzung beziehungsweise für weitere Antragsteller.

Für wen interessant?
Vermieter, Unternehmen, Investoren, Wohnungswirtschaft und weitere Antragsteller.

Beispiel:
Ihr baut ein Mehrfamilienhaus mit vermieteten Wohneinheiten.

Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten kann die Antragstellung komplexer werden. Wenn ihr beispielsweise ein Haus mit Einliegerwohnung plant oder einzelne Einheiten selbst nutzt und andere vermietet, solltet ihr früh mit dem Finanzierungspartner klären, ob KfW 297, KfW 298 oder eine Kombination relevant ist.

KfW 296, 297/298 oder 300: Welches Neubauprogramm passt zu euch?

Neben KfW 297 und 298 gibt es weitere Förderprogramme, die für euren Neubau interessant sein können. Besonders wichtig sind der KfW-Kredit 296 für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment und KfW 300 für Familien.

KfW 296

Für wen?
Bauherren und Käufer, die klimafreundlich und flächeneffizient bauen oder kaufen möchten.

Kernpunkt:
Niedrigpreissegment, Flächeneffizienz, Lebenszyklusanforderungen und Kostengrenzen.

Kredit:
bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit

Mehr zu KfW 296 lesen

KfW 297/298

Für wen?
Bauherren, Käufer und Investoren klimafreundlicher Wohngebäude.

Kernpunkt:
EH55, EH40 oder EH40 mit QNG.

Kredit:
bis zu 100.000 Euro ohne QNG, bis zu 150.000 Euro mit QNG je Wohneinheit

Offizielle KfW-Informationen öffnen

KfW 300

Für wen?
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.

Kernpunkt:
Selbstgenutztes klimafreundliches Wohneigentum, Einkommensgrenzen und Kinderzahl.

Kredit:
zwischen 170.000 und 270.000 Euro, abhängig von Förderstufe, Einkommen und Kinderzahl

Offizielle KfW-Informationen öffnen

Wichtig: Die Programme lassen sich nicht beliebig miteinander kombinieren. KfW 296 ist für dieselbe Wohneinheit beispielsweise nicht gleichzeitig mit KfW 297/298 oder KfW 300 nutzbar. Lasst daher immer prüfen, welches Programm für eure persönliche Situation am sinnvollsten ist.

Welche Kosten werden beim klimafreundlichen Neubau gefördert?

Über KfW 297 und 298 werden nicht nur reine Baukosten berücksichtigt. Förderfähig sind auch bestimmte Nebenkosten rund um Bau, Kauf, Planung und Baubegleitung.

  • Bauwerkskosten für den Neubau
  • Kaufpreis beim Ersterwerb eines neu errichteten Wohngebäudes oder einer neuen Eigentumswohnung
  • Planungs- und Baubegleitungsleistungen
  • Leistungen von Energieeffizienz-Experten
  • Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitsberatung
  • bei QNG zusätzlich Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung

Nicht gefördert werden dagegen Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie der Kauf eines Grundstücks. Diese Kosten müsst ihr separat in eurer Baufinanzierung berücksichtigen.

Lohnt sich KfW 297/298 für Fertighaus-Bauherren?

Gerade beim Fertighaus kann das KFN-Programm interessant sein, weil viele Anbieter energieeffiziente Standards bereits früh in der Planung berücksichtigen. Dämmung, Fenster, Haustechnik, Lüftung, Photovoltaik und Wärmepumpe lassen sich bei einem Neubau gut aufeinander abstimmen.

Ein weiterer Vorteil: Erfahrene Fertighausanbieter kennen die Anforderungen an Effizienzhäuser und können euch oft sagen, welche Hausvarianten grundsätzlich für EH40, EH55 oder QNG geeignet sind. Trotzdem ersetzt das nicht die notwendige Prüfung durch Energieeffizienz-Experten und, bei QNG, durch Nachhaltigkeitsberater.

Fragt euren Anbieter daher möglichst früh:

  • Welche Effizienzhaus-Stufe erreicht das geplante Haus?
  • Ist eine QNG-Zertifizierung möglich?
  • Wer erstellt die notwendigen Nachweise?
  • Welche Mehrkosten entstehen für EH40 oder QNG?
  • Welche Heiztechnik ist vorgesehen?
  • Ist der Zeitplan mit den Förderbedingungen vereinbar?

Wichtig ist auch die Wirtschaftlichkeit. Ein höherer energetischer Standard kann zunächst mehr kosten. Dafür profitiert ihr langfristig von niedrigeren Energiekosten, besserem Wohnkomfort und einem zukunftssicheren Gebäudestandard.

Typische Fehler beim KfW-Antrag

Die KfW-Förderung kann eure Finanzierung verbessern, ist aber an klare Regeln gebunden. Viele Probleme entstehen nicht wegen der technischen Anforderungen, sondern wegen falscher Reihenfolge oder unvollständiger Unterlagen.

Zu spät mit dem Energieeffizienz-Experten sprechen

Die Förderfähigkeit sollte nicht erst kurz vor dem Bauantrag geprüft werden. Je früher die energetische Planung eingebunden ist, desto besser lassen sich Gebäudehülle, Heiztechnik und Nachweise aufeinander abstimmen.

Veraltete Zinsen einplanen

KfW-Zinsen ändern sich regelmäßig. Nutzt deshalb keine alten Zinssätze aus früheren Artikeln oder Pressemitteilungen als feste Finanzierungsgrundlage.

QNG unterschätzen

Die QNG-Zertifizierung braucht Zeit, Abstimmung und geeignete Nachweise. Wer sie erst spät in der Planung berücksichtigt, riskiert Mehrkosten oder verpasst die höhere Förderstufe.

Verträge zu früh abschließen

Verbindliche Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufverträge können problematisch sein, wenn sie nicht korrekt gestaltet sind. Gerade bei der EH55-Förderstufe gelten zusätzliche Fristen.

Heiztechnik falsch planen

Öl, Gas und bei den EH40-Stufen auch Biomasse sind für die KFN-Förderung ausgeschlossen. Die Heiztechnik muss daher früh zur gewählten Förderstufe passen.

Besprecht die Förderung nicht isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit eurer gesamten Baufinanzierung, den Baunebenkosten und euren langfristigen Rücklagen.

Checkliste: Klimafreundlicher Neubau mit KfW-Förderung

☐ Förderstufe klären: EH55, EH40 oder EH40 mit QNG
☐ Energieeffizienz-Experten frühzeitig beauftragen
☐ Bei QNG Nachhaltigkeitsberatung und Zertifizierung einplanen
☐ Heiztechnik prüfen und fossile Energieträger vermeiden
☐ Baugenehmigung und Baubeginn bei EH55 genau prüfen
☐ Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
☐ Finanzierungspartner vor Vertragsabschluss einbinden
☐ KfW-Zusage abwarten, bevor ihr Fördermittel fest einplant
☐ Nach Fertigstellung Bestätigung nach Durchführung einreichen
☐ Aktuelle KfW-Konditionen kurz vor Antragstellung prüfen

Lohnt sich der klimafreundliche Neubau mit KfW-Förderung?

Die KfW-Förderung kann sich für euch lohnen, wenn ihr ohnehin energieeffizient und zukunftssicher bauen möchtet. Besonders interessant wird das Programm, wenn euer Hausanbieter die Anforderungen an Effizienzhaus 40 oder QNG gut abbilden kann und die Mehrkosten im Verhältnis zum Finanzierungsvorteil sinnvoll bleiben.

Auch die befristete EH55-Förderstufe kann für einige Bauherren attraktiv sein. Sie ist aber kein Freifahrtschein für jede Planung. Entscheidend bleibt, dass die Voraussetzungen eingehalten werden, der Antrag rechtzeitig gestellt wird und noch Bundesmittel verfügbar sind.

Unser Tipp: Betrachtet die Förderung nicht nur als Möglichkeit, Baukosten zu senken. Ein klimafreundlicher Neubau kann euch langfristig durch geringere Energiekosten, moderne Haustechnik, bessere Planbarkeit und einen höheren Wiederverkaufswert Vorteile bringen.

Klimafreundlicher Neubau 297/298: Früh planen und Förderung sichern

Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau bleibt auch 2026 eines der wichtigsten Förderprogramme für Bauherren, die energieeffizient und nachhaltig bauen möchten. Mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit ohne QNG und bis zu 150.000 Euro mit QNG kann der Kredit ein wichtiger Baustein eurer Finanzierung sein.

Gleichzeitig gilt: Die Förderung ist anspruchsvoll. Ihr braucht eine saubere Planung, die richtigen Experten, vollständige Nachweise und eine korrekte Antragstellung. Sprecht deshalb frühzeitig mit eurem Fertighausanbieter, Energieeffizienz-Experten und Finanzierungspartner.

Wenn alle Beteiligten gut zusammenarbeiten, kann die KfW-Förderung euch dabei helfen, euer Haus klimafreundlicher, effizienter und finanziell besser planbar umzusetzen.

Offizielle Informationen prüfen

Da Förderbedingungen, Zinssätze und verfügbare Bundesmittel sich ändern können, solltet ihr vor dem Antrag immer die aktuellen KfW-Informationen prüfen:

KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
KfW 296: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
KfW 300: Wohneigentum für Familien

Häufige Fragen zum klimafreundlichen Neubau

KfW 297 ist vor allem für private Selbstnutzer vorgesehen. KfW 298 richtet sich an weitere Antragsteller, zum Beispiel Vermieter, Unternehmen oder Investoren. Beide Programme gehören zur Förderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude.

Für Effizienzhaus 55 und klimafreundliche Wohngebäude nach Effizienzhaus 40 sind bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich. Mit QNG-Zertifizierung steigt der maximale Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Ja, die KfW fördert Effizienzhaus 55 innerhalb der Produktfamilie Klimafreundlicher Neubau befristet. Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2026 und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.

Nicht immer. Für die Basisförderung eines klimafreundlichen Wohngebäudes nach Effizienzhaus 40 ist QNG nicht zwingend erforderlich. Mit QNG steigt jedoch der maximale Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Das solltet ihr vermeiden. Der Antrag muss über euren Finanzierungspartner gestellt werden, bevor ihr verbindlich startet. Planungs- und Beratungsleistungen sind zwar vorher möglich, aber Bauarbeiten, Kaufpreiszahlungen oder verbindliche Verträge können die Förderung gefährden.

KfW 296 fördert klimafreundliche und flächeneffiziente Wohngebäude im Niedrigpreissegment. KfW 297/298 fördert klimafreundliche Wohngebäude mit den Stufen EH55, EH40 und EH40 mit QNG. Für dieselbe Wohneinheit könnt ihr die Programme nicht einfach parallel nutzen.

Teilweise ja, aber nicht beliebig. Häufig kommt zum Beispiel eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 in Betracht. Andere Programme wie KfW 296 oder KfW 300 können für dieselbe Wohneinheit ausgeschlossen sein. Prüft die Kombination immer mit eurem Finanzierungspartner.

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