Eigener Parkplatz am Haus: So plant ihr den Stellplatz fürs Auto

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Bei der Planung eures Hauses sollten Faktoren im Vordergrund stehen, die dafür sorgen, dass ihr euch in den eigenen vier Wänden stets pudelwohl fühlt. Aber auch euer Auto sollte nicht zu kurz kommen, weshalb ihr es vor Hitze, Hagel, Sturm und Einbrechern schützen solltet. Wie euch das am besten gelingt und welche Möglichkeiten es an verschiedenen Stellplätzen gibt, verraten wir euch in diesem Beitrag. 

Stellplatz anlegen: Das sind eure Optionen

Wenn ihr vorhabt, einen Stellplatz für ein Auto auf eurem Grundstück anzulegen, müsst ihr zunächst entscheiden, welche Parkplatzvariante ihr bevorzugt beziehungsweise welche den besten Schutz für euer Fahrzeug bietet. Folgende Optionen bieten sich an:

Unbefestigter Stellplatz

Ein unbefestigter Stellplatz ist ein Parkplatz, der keine feste Oberfläche hat und daher in der Regel aus Schotter, Kies oder Erde besteht. Diese Art von Parkplatz wird oft auf ländlichen oder abgelegenen Grundstücken oder Baustellen genutzt und ist meist die günstigste Option.

Ein Nachteil des unbefestigten Stellplatzes ist, dass bei Regen oder Schnee eine Menge Matsch und Schmutz entstehen können. Dadurch wird nicht nur euer Auto verschmutzt, sondern auch eure Schuhe beim Aussteigen. 

Stellplatz mit befestigtem Untergrund

Ein Stellplatz mit befestigtem Untergrund hingegen ist ein Parkplatz mit einer gepflasterten oder asphaltierten Oberfläche. Diese Art von Parkplatz ist langlebig und bietet besseren Schutz vor Schäden am Fahrzeug durch Schotter oder Kieselsteine.

Ein Stellplatz mit befestigtem Untergrund erleichtert zudem das Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug. Auch nasse Füße sind hier eine Seltenheit. Einer der Nachteile ist allerdings, dass das Auto frei zugänglich und kaum geschützt ist. 

Carport

Ein Carport ist ein überdachter Stellplatz, der sich meist auf einem Grundstück neben einem Haus befindet. Carports bestehen in der Regel aus Holz oder Metall. Sie bieten Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und direkter Sonneneinstrahlung.

Sie sind oft eine kostengünstigere Alternative zu Garagen, da sie weniger Materialien und Bauzeit erfordern. Ein Nachteil ist der Aspekt der Sicherheit, da ein Carport nicht vor Vandalismus oder Tieren schützt. Das Auto ist frei zugänglich, sodass sich zum Beispiel ein Marder problemlos über die Kabel unter der Motorhaube des Autos hermachen kann. 

Garage

Eine Garage ist ein geschlossener Stellplatz, der normalerweise direkt an oder in das Haus integriert wird. Garagen bieten den besten Schutz für das Fahrzeug. Sie sind komplett verschlossen und somit auch vor Diebstahl geschützt.

Garagen können auch als zusätzlicher Stauraum genutzt werden und bieten oft eine höhere Privatsphäre. Sie sind allerdings teurer als Carports oder Stellplätze mit befestigtem oder unbefestigtem Untergrund.

6 GUTE GRÜNDE FÜR EINEN STELLPLATZ AM HAUS

✔ Bequemlichkeit durch kurze Wege
✔ Schutz vor Witterungseinflüssen
✔ Sicherheit durch Nähe zum Haus
✔ Wertsteigerung der Immobilie
✔ Zeitersparnis statt Parkplatzsuche
✔ Barrierefreiheit durch leichteren Zugang zum Haus

Eigener Parkplatz am Haus – was ihr vor dem Bau beachten solltet

Üblicherweise wird die erforderliche Anzahl an Kfz-Stellplätzen schon während des Hausbaus miteingeplant. Aber auch im Nachhinein, zum Beispiel bei der Nutzungsänderung eines Gebäudes, kann es nötig werden, Parkplätze hinzuzufügen oder den Vorgarten in einen zusätzlichen Kfz-Stellplatz umzuwandeln.

Während ein unbebauter Stellplatz auf einem Privatgrundstück meist frei gewählt werden kann – solange es nicht zur Belästigung mit Abgasen kommt – sind bei dem Bau von Garagen oder Carports Bauvorschriften und Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sowie zum Straßenverkehr einzuhalten. Auch eine Genehmigung der Nachbarn ist in manchen Fällen erforderlich.

Wichtig: Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Breite und Länge des Stellplatzes, des Carports oder der Garage müssen so berechnet werden, dass genügend Platz zum Rangieren gegeben ist. Im Gegensatz zur rechtwinkeligen Bebauung erleichtern abgerundete Zufahrtswege das Ein- und Ausparken. Auch das Öffnen der Türen und des Kofferraums darf keine Probleme bereiten.

Befindet sich rechts oder links der geplanten Stellplatzfläche zum Beispiel eine Mauer, müssen die geforderten Mindestbreiten eventuell überschritten werden. Gerade bei der Planung einer Garage oder eines Carports macht es Sinn, die Abmessungen des Fahrzeugs genau zu kennen, um den benötigten Platz richtig einzuplanen.

Wie dürft ihr den Stellplatz nutzen?

Grundsätzlich dürft ihr auf eurem eigenen Stellplatz alles abstellen, was mit dem Zweck des Stellplatzes vereinbar ist. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Fahrräder
  • Autos
  • Motorräder
  • Campervan
  • Wohnmobil
  • Anhänger
  • Wohnwagen

Alles ist erlaubt, sofern euer Stellplatz ausreichend groß ist und ihr nicht gegen etwaige lokale Bauvorschriften oder Regelungen der Eigentümergemeinschaft verstoßt.

Ihr solltet allerdings darauf achten, dass keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für andere Verkehrsteilnehmer oder Anwohner entstehen. So dürft ihr beispielsweise keine Gegenstände abstellen, die die Zufahrt zu anderen Stellplätzen oder Garagen blockieren oder auf Gehwege ragen

Wann ist euer Stellplatz genehmigungspflichtig?

Ein offener Stellplatz auf dem eigenen Grundstück oder im Vorgarten ist in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Je nach Gebäudenutzung ist sogar eine Mindestanzahl an Stellplätzen vorgeschrieben.

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Ein offener Stellplatz lässt sich kostengünstig realisieren. Er kann sogar im Vorgarten umgesetzt werden, sofern es eine Zufahrtsmöglichkeit gibt.

Für den Bau eines Carports oder einer Garage ist in Deutschland in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Auch hier gilt: Erkundigt euch im Vorhinein über die örtlichen Bauvorschriften.

Der Weg zur Baugenehmigung einer Garage oder eines Carports

Wie bereits erwähnt, ist ein Carport oder eine Garage genehmigungspflichtig. Im Allgemeinen sind bei einem Bauvorhaben eines Carports oder einer Garage folgende vier Schritte zu beachten:

1. Bauplanung

Es ist wichtig, dass der Carport oder die Garage den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht und die vorgegebenen Abstandsflächen eingehalten werden. Zudem muss die Bauplanung den örtlichen Bauvorschriften entsprechen.

2. Antragsstellung

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. In diesem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen und Pläne zur Bauplanung enthalten. Dazu gehören unter anderem der Lageplan, Grundriss und Ansichten des geplanten Bauwerks.

3. Bauphase

Während der Bauphase müssen alle Vorgaben des Baugenehmigungsbescheids und der örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden. Zudem sollten regelmäßig Kontrollen durch die Baubehörde erfolgen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.

Beachtet, dass euch bei Verstößen gegen die Bauvorschriften empfindliche Bußgelder oder sogar der Abriss des Bauwerks drohen können. Daher solltet ihr euch im Vorfeld ausreichend informieren und beraten lassen.

4. Abnahme

Nach Fertigstellung des Carports oder der Garage muss eine Abnahme durch die Baubehörde erfolgen. Hierbei wird überprüft, ob das Bauwerk den Vorgaben entspricht und ordnungsgemäß errichtet wurde.

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Die Stellplatzverordnung

Wer einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück anlegen möchte, sollte sich zudem über die Anforderungen an einen privaten Parkplatz in der Stellplatzverordnung informieren. Pro Wohneinheit muss in der Regel mindestens ein Kfz-Stellplatz nachgewiesen werden.

Die Stellplatzverordnung ist eine Verordnung in Deutschland, die die Anzahl und Größe von Stellplätzen für verschiedene Arten von Gebäuden regelt. Sie legt fest, wie viele Stellplätze für Wohngebäude, Bürogebäude, Einkaufszentren und andere Arten von Gebäuden erforderlich sind und wie groß diese sein müssen.

Die Verordnung enthält auch Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Beleuchtung von Stellplätzen. Ziel ist es, die Anzahl der Stellplätze zu regulieren und sicherzustellen, dass ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden sind, um den Verkehr und das Parken in Städten und Gemeinden zu verbessern.

Die Mindestbreite für den Parkplatz liegt bei 2,30 Meter, wenn hauptsächlich Kleinwagen dort geparkt werden sollen. Ansonsten ist eine Breite von 2,50 Meter einzuplanen und nachzuweisen. Für spezielle barrierefreie Parkplätze kann zudem eine Mindestbreite von 3,50 Metern gefordert werden.

Die einzuplanende Länge des Parkplatzes hängt von der Zufahrt ab sowie von der Art und Weise, wie das Fahrzeug zur Straße geparkt wird. Bei einem Parkplatz mit einem 90-Grad-Winkel zur Straße muss üblicherweise eine Mindestlänge von fünf Metern eingehalten werden.

Für einen Stellplatz parallel zur Straße sind 6,50 Meter üblich. Für Kleinwagen können wiederum Ausnahmeregelungen genehmigt werden.

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Mehr Komfort mit dem eigenen Stellplatz

Ein eigener Parkplatz am Haus bietet Komfort, denn ein Recht auf einen Parkplatz an der Straße vor dem eigenen Grundstück besteht nicht. Als Grundstücksbesitzer seid ihr daher gut beraten, wenn ihr bei der Planung des Hausbaus und der Flächennutzung euren Stellplatz gleich miteinzeichnet und dem Architekten sowie dem Hausbauunternehmen eure Vorstellungen mitteilt.

Möglichkeiten für Stellplätze gibt es viele. Ganz egal, ob offener Stellplatz, Carport oder Garage. Welche Art von Parkplatz für euch infrage kommt, hängt von den Platzverhältnissen auf dem Grundstück, dem Budget sowie von den Wetterbedingungen vor Ort ab.

Vor dem Bau solltet ihr euch über die Anforderungen für Kfz-Stellplätze in eurem Bundesland kundig machen. Euer Fertighausanbieter beziehungsweise der Architekt kann euch hierzu ebenfalls eine Auskunft geben.

Wie sieht die Lage zum Stellplatzbau in eurem Bundesland aus? Welche Vorschriften musstet ihr einhalten? Erzählt uns gerne in den Kommentaren, wie ihr euren Kfz-Stellplatz geplant habt und ob ihr auf Schwierigkeiten bei der Verwirklichung gestoßen seid.

16 CommentsKommentar hinterlassen

  • Hallo, ich habe folgende Frage!Ich habe eine betonierte Hofeinfahrt ,der Untergrund ist ein Hohlraum!Die Einfahrt wird jetzt brüchig!Welche Möglichkeiten habe ich zur Stabilisierung?

    • Hallo Heidrun,

      eine Möglichkeit zur Stabilisierung ist das Verfüllen des Hohlraums mit Injektionsharz oder speziellem Füllmaterial. Der Beton kann alternativ aber auch teilweise entfernt und der Untergrund stabilisiert werden, bevor Sie neu betonieren. Ein Fachmann vor Ort hilft Ihnen hier weiter, wenn Sie sich unsicher sind.

      Beste Grüße und viel Erfolg!

  • Hi,
    ich möchte einen Stehplatz vor meinem Haus bauen oder bauen lassen, aber ich kenne mich nicht aus. Ich komme aus Kanada und daher sind die verschiedene Berufsarten und Zuständigkeiten ein wenig fremd. An wen soll ich mich wenden, um einen Stehplatz am Hang bauen zu lassen. Doofe Frage sicherlich aber trotzdem muss ich fragen. 🙂

    • Hallo Dash,

      das ist keine doofe Frage, ganz im Gegenteil. Für den Bau eines Stehplatzes am Hang würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Bauunternehmer oder einen Landschaftsarchitekten zu wenden.

      Ein Bauunternehmer kann die technischen Aspekte des Baus übernehmen, während ein Landschaftsarchitekt Ihnen bei der Gestaltung und optimalen Nutzung des Geländes helfen kann. Beide Berufsgruppen arbeiten oft Hand in Hand, um ein solches Projekt erfolgreich umzusetzen. Was dann tatsächlich umsetzbar ist, klären Sie am besten mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

      Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

  • Ich habe einen festen Stellplatz am Haus in Kiel. Diesen möchte ich als Fläche für ein Gewächshaus umwandeln und mit einem 1,50m hohen Zaun umzäunen.
    Geht das so einfach oder muss das Amt für Bauordnung dem zustimmen?

    • Lieber Martin,

      grundsätzlich benötigen Sie für den Bau eines Gewächshauses und das Errichten eines Zauns in Kiel möglicherweise eine Genehmigung vom Amt für Bauordnung. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

      1. Prüfen Sie zunächst den Bebauungsplan für Ihr Grundstück. Es gibt oft spezifische Regelungen, die die Nutzung und Bebauung von Flächen betreffen.
      2. In Schleswig-Holstein gelten bestimmte Regelungen für Gewächshäuser. Kleinere Gewächshäuser bis zu einer bestimmten Größe und Höhe sind in der Regel verfahrensfrei, das heißt, sie benötigen keine Baugenehmigung. Diese Größe kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
      3. Für Zäune gibt es ebenfalls Regelungen. Ein 1,50 m hoher Zaun kann in vielen Fällen genehmigungsfrei sein, aber auch hier können lokale Vorschriften gelten, die Abstände zu Grundstücksgrenzen oder bestimmte Materialien betreffen.

      Um sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, direkt beim Amt für Bauordnung in Kiel nachzufragen.

      Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

  • Wie sieht es in Schleswig-Holstein mit einem einfachen Stellplatz aus? Dieser soll im Garten (Garten geht zur Straße raus) entstehen. Eine Zufahrt in daher vorhanden und unsere Nachbarn haben so ebenfalls zwei Stellplätze gebaut.
    Wichtig: Wir und unsere Nachbarn sind Mieter und die Häuser gehören dem gleichen Vermieter. Der Vermieter druckst bei uns etwas rum, da es schon Stellplätze gibt, hat es aber bei den Nachbarn erlaubt (diese haben ebenfalls weitere Stellplätze).
    Uns müssen in S-H Stellplätze befestigt sein und auch genehmigt werden? Und wo genau kann ich dies erfragen?

    • Hallo Ann-Kathrin,

      mm einen Stellplatz in Ihrem Garten in Schleswig-Holstein einzurichten, sollten Sie folgende Schritte beachten:

      1. Lokale Vorschriften prüfen: Informieren Sie sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt über den Bebauungsplan und die Nutzungsarten, die in Ihrem Bereich zulässig sind. Es kann sein, dass für die Anlage eines Stellplatzes eine Baugenehmigung benötigt wird.

      2. Befestigung und Genehmigung: Stellplätze müssen häufig befestigt sein, um den Vorschriften zu entsprechen. Zusätzlich zur Zustimmung Ihres Vermieters benötigen Sie möglicherweise auch eine Genehmigung der Baubehörde.

      3. Informationen und Genehmigungen einholen: Wenden Sie sich für spezifische Informationen und Anforderungen an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erhalten Sie Auskunft über notwendige Schritte und erforderliche Genehmigungen.

      Es ist wichtig, sowohl die Zustimmung Ihres Vermieters als auch alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um Ihr Vorhaben rechtskonform umzusetzen.

      Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

  • Hi ! I live in BW , I am the owner of a flat . All of the owners have in total 5 parking places , all next to each other , clearly specified in Grundbuch and numbered . My question is : am i allowed to build one Carport or Garage if my parking place is in the middle ? What approvals are needed ? I have read that in BW is not mandatory approvals for carports if they have maximum 20mc . I want in any case to ask the authorities, but want to know if the owners of the side parking places should be asked or not . Thank you in advance

    • Hi Jan!

      It’s great that you’re considering a carport or garage for your parking space in BW. Regulations can vary, so it’s best to consult your local building department for specific approvals and requirements. While involving neighboring owners may not be mandatory, it’s a good practice for a harmonious living environment.

      Good luck, your BauMentor team.

  • Wir haben zur Baugenehmigung einen Stellplatzplan dazu bekommen vom Bauamt. Unsere neuen Miteigentümer wollen nun zwei der Stellplätze per Beschluss verlegen. Ist das ohne Genehmigung des Bauamtes möglich? Es ging damals bei Erstellen des Plans um die Beeinträchtigung der Nachbarn.

    • Liebe Inge,

      ein einfacher Stellplatz ist normalerweise nicht genehmigungspflichtig. Da der Plan jedoch vom Bauamt ausgestellt wurde, macht es Sinn, nochmal auf das Bauamt zuzugehen. Da uns der genaue Sachverhalt nicht bekannt ist, können wir hier keine weitere Auskunft geben.

      Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

  • ich bekomme von der Stadt keine Genehmigung um über einen 1 Meter breiten Streifen Stadtgrundstück zu fahren um meinen geplanten Stellplatz zu erreichen. Da sich eine Zufahrt zu einem Schulgrundstück direkt daran befindet.

    • Hallo Heike,

      das ist natürlich sehr ärgerlich, dass Sie keine Genehmigung bekommen. Ich hoffe, dass die Stadt sich vielleicht doch noch einsichtig zeigt und Sie Ihren geplanten Stellplatz erreichen können. Manchmal lohnt es sich, noch ein zweites Mal nachzuhaken, obwohl die Richtlinien auf der anderen Seite oftmals auch sehr starr sind.

      Beste Grüße, Daniel vom BauMentor.

      • Hallo Fr Asare,

        die Kosten für eine Parkplatzgenehmigung für Hausbesitzer in Hamburg können variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Standort, Dauer der Genehmigung und örtlichen Vorschriften. Es ist am besten, sich direkt an die zuständige Behörde oder das örtliche Ordnungsamt in Hamburg zu wenden, um genaue Informationen zu den aktuellen Gebühren und Anforderungen für Parkplatzgenehmigungen zu erhalten. Diese können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, die aktuellsten Informationen zu erhalten.

        Beste Grüße vom BauMentor-Team.

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