Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fristen, Vorteile und Antragstellung

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Plant ihr gerade den Bau oder die umfangreiche Sanierung eines Hauses? Dann seid ihr bestimmt schon einmal auf das Kürzel BEG gestoßen. Was ein wenig geheimnisvoll klingen mag, meint aber eine sinnvolle Unterstützung. Denn mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird eine neue Richtlinie umschrieben, mit der ihr schneller und einfacher einen Antrag für den Kredit zum Hausbau stellen könnt. Doch welche Veränderungen im Vergleich zu früheren Darlehensangeboten gehen damit einher?

Vielleicht hegt ihr den Gedanken, in der nahen Zukunft ein Haus zu bauen oder eines zu kaufen. Eventuell befindet ihr euch aber auch schon mitten in den Planungen für dieses doch recht einschneidende Ereignis. Da will gut überlegt sein, wieviel Platz benötigt wird und welche finanziellen Mittel überhaupt zur Verfügung stehen.

Natürlich dürft ihr während des gesamten Prozesses von unterschiedlichen Fördersummen profitieren, die euch vom Bund und den Ländern bereitgestellt werden. Dabei kann es allerdings vorkommen, dass die Hausbau-Förderung an besondere Bedingungen geknüpft ist – es müssen also bestimmte Kriterien eingehalten werden, damit euer Antrag genehmigt wird. Vereinfacht wird das durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG. Auf sie soll in diesem Artikel einmal genauer eingegangen werden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – was ist das eigentlich?

Hättet ihr eure Planung für den Hausbau in den letzten Jahren schon verwirklicht, so wärt ihr mit einer großen Zahl an unterschiedlichen Unterstützungsleistungen konfrontiert worden, die ihr beim Staat und dem jeweiligen Bundesland hättet beantragen dürfen. Das Spektrum an Mitteln für die Hausbau-Förderung war dabei so groß, dass selbst Experten ihre liebe Mühe hatten, dieses Chaos noch zu überblicken. Wie also hätte ein Laie dabei die richtigen Entscheidungen treffen sollen?

Zur Vereinfachung der Hausbau-Förderung wurde nun die BEG beschlossen. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die umfangreiche Menge an undurchsichtigen Programmen spürbar gesenkt wird. Damit wird zudem ein einfacheres Verfahren bei der Antragstellung angestrebt. Dem Wunsch nach mehr Transparenz wurde somit entsprochen. Dennoch lohnt es sich, die Bundesförderung für effiziente Gebäude einmal näher zu betrachten.

Kennt ihr eigentlich die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) sowie das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG)? Habt ihr eventuell bereits vom Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) gehört?

Personen, die sich in jüngster Vergangenheit mit dem Hausbau beschäftigt haben, kamen um diese rechtlichen Grundlagen nicht herum. Denn mit ihnen sollten solche Gebäude durch die öffentlichen Kassen finanziell unterstützt werden, die einen besonderen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zu einer ebenso nachhaltigen wie ökologischen Bauweise leisten.

Alle diese Normen wurden nun in einigen neuen Richtlinien, zum Beispiel dem Gebäudeenergiegesetz, zusammengefasst. Zum Teil ging damit sogar eine inhaltliche Veränderung der Normen einher. Der Vorteil besteht jetzt darin, dass ihr als Bauherren schneller überschauen könnt, welche Unterstützung euch zusteht.

Die BEG als zeitgemäße Hausbau-Förderung gilt formal seit dem 1. Januar 2021. Seit diesem Tag könnt ihr eure Anträge für finanzielle Leistungen somit entweder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Unterstützt werden durch den Bund und die Länder dabei Neubauten und Vollsanierungen – sowohl von Wohn- als auch von Nichtwohngebäuden. Ebenso können Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden bezuschusst werden.

Obwohl die Bundesförderung für effiziente Gebäude längst in Kraft getreten ist, kann für alle bisher gültigen Regelungen noch bis zum 30. Juni 2021 eine Förderung beantragt werden. Ansprechpartner dafür ist alleine die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Was geschieht mit den bisherigen Förderprogrammen?

Befasst ihr euch schon lange mit der Hausbau-Förderung und mit den Leistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, so müsst ihr euch nun nicht zwingend auf die neue BEG umstellen. Weiterhin kann für euch die KfW der richtige Ansprechpartner sein, um den Bau oder die Sanierung eines Energiesparhauses mit finanziellen Zuwendungen zu unterstützen.

Als Energiesparhaus wird dabei jedes Gebäude bezeichnet, das sowohl beim Errichten als auch beim Bewohnen mit einer sehr geringen Menge an Wasser, Strom und Heizkraft auskommt. Ebenso wichtig ist es, dass dabei vorrangig auf erneuerbare Rohstoffe gesetzt wird. Auf diese Weise tut ihr nicht allein der Umwelt etwas Gutes – vielmehr entlastet ihr auch die Haushaltskasse erheblich. Zudem seid ihr künftig unabhängig von der öffentlichen Energieversorgung.

Möchtet ihr zunächst also auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude verzichten und lieber bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eine Hausbau-Förderung beantragen, so habt ihr dafür noch Zeit bis zum 30. Juni 2021. Hierbei könnt ihr auf Darlehen mit geringem Zinssatz sowie auf Tilgungszuschüsse hoffen.

Erforderlich dabei ist indes, dass eure Immobilie in eine der folgenden drei Kategorien eingeteilt werden kann: Die KfW unterscheidet nämlich zwischen dem Effizienzhaus 55, dem Effizienzhaus 40 sowie dem Effizienzhaus 40 Plus. Die jeweilige Zahl definiert den Primärenergiebedarf, die folglich beim Effizienzhaus 55 bei 55 Prozent und beim Effizienzhaus 40 bei 40 Prozent liegt.

Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto mehr finanzielle Unterstützung wird in der Regel für das Gebäude gewährt. Umfasst sind von der Förderung übrigens nicht nur Neubauten. Auch Sanierungsmaßnahmen werden bezuschusst.

Natürlich stellt sich bei solchen Begriffen auch immer die Frage, wie eigentlich berechnet wird, in welche Effizienzklasse das Haus einzuteilen ist. Zunächst wird der Dämmung der Immobilie ein besonderes Augenmerk gewidmet. Und dabei ist nicht alleine der Wärmeschutz an der Gebäudehülle gemeint. Auch die Kellerwände sowie das Dach müssen mit dämmenden Materialien in bestimmter Stärke gegen das Austreten von warmer Luft geschützt werden.

Das gilt natürlich gleichfalls für die Fenster. Hier kann eine Mehrfachverglasung also durchaus sinnvoll sein. Immerhin vergeudet ihr damit keine Energie, während ihr zusätzlich sogar den Lärm von der Straße reduzieren könnt. Für die Einteilung in die Effizienzklasse ist es darüber hinaus bedeutsam, ob im Gebäude weitere Anlagen für eine unabhängige Energieversorgung vorhanden sind. Dazu gehört etwa die Sole-Wasser-Wärmepumpe.

Erreicht eure Immobilie einen solchen Standard, könnt ihr unabhängig von der Bundesförderung für effiziente Gebäude noch bis Ende Juni 2021 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eine Hausbau-Förderung beantragen. Bei positivem Bescheid wird euch pro Wohneinheit ein Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro gewährt. 

Je nach Effizienzklasse erhaltet ihr zudem einen Tilgungszuschuss. Beim KfW-Effizienzhaus 55 liegt dieser bei 15 Prozent der Gesamtsumme. Der Zuschuss kann also maximal 18.000 Euro betragen. Deutlich besser seid ihr dagegen mit dem KfW-Effizienzhaus 40 gestellt, da hier der Anteil schon 20 Prozent ausmacht – immerhin 24.000 Euro, die euch bezuschusst werden können. Am besten schneidet ihr aber mit dem KfW-Effizienzhaus 40 Plus ab, das mit einer Tilgungsförderung von 25 Prozent den Spitzenreiter definiert – dem eine finanzielle Unterstützung von bis zu 30.000 Euro zusteht.

Wie verändert die neue BEG die Hausbau-Förderung?

Die Anträge für ein Darlehen für das Effizienzhaus könnt ihr folglich noch bis 30. Juni 2021 bei der KfW stellen. Erst ab dem 1. Juli 2021 ist das nicht mehr möglich. Ab diesem Datum steht den Bauherren nur noch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude offen. In der Kurzform ist dabei oft von der BEG WG die Rede – immerhin bezieht sich dieser Kredit vornehmlich auf Wohngebäude.

Zwar sind auch Eigentümer von Nichtwohngebäuden berechtigt, eine solche Hausbau-Förderung zu beantragen. Gerade bei euch als Privatpersonen wird es sich dabei aber bestenfalls um Garagen und kleinere Zusatzgebäude zum eigentlichen Wohnhaus handeln. Die Bewilligungskriterien für Betriebsgebäude sollen uns an dieser Stelle nicht interessieren. Die Anforderungen dafür könnt ihr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfragen.

Wissenswert ist allerdings, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt wird. Wenn ihr euch auf die Suche nach zusätzlichen Informationen begebt, achtet stets darauf, von welcher Hausbau-Förderung genau die Rede ist.

Als eine Klasse kommen die sogenannten Nichtwohngebäude in Betracht. Sie wurden im BEG NWG zusammengefasst. Hierbei handelt es sich um Immobilien, bei denen mehr als die Hälfte des verfügbaren Platzes nicht zu Wohnzwecken verwendet wird.

Als weitere Klasse werden die Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude definiert – und in der BEG EM aufgeführt. Als Einzelmaßnahmen gelten alle Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes, die nicht mit einem Neubau oder einer umfangreichen Sanierung einhergehen. Gemeint ist also etwa das Einfügen einer Wärmepumpe oder einer ähnlichen Anlage.

Als für euch interessanteste Klasse bleibt somit die BEG WG übrig – die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die sich auf Wohngebäude bezieht. Sie wurde entwickelt, um euch als Bauherren mehr Anreize zu liefern und eure Immobilie noch energieeffizienter zu errichten, auch wenn dabei nicht übersehen werden darf, dass ein solcher Schritt immer auch mit hohen Anfangsinvestitionen, mit zusätzlichen Planungen und gewiss ein wenig mehr Zeitaufwand verbunden ist.

Dennoch gilt es, mit Blick auf das Jahr 2030 gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Ziele des Klimaschutzprogramms tatsächlich erreicht werden. Somit wurde durch die Hausbau-Förderung ein zusätzlicher Ansporn für die Hausbauer geschaffen, um bei der Fassaden- und Dachdämmung oder bei der Fensterverglasung auf moderne Qualität setzen zu können – statt aus Kostengründen solche Materialien wählen zu müssen, die nicht energieeffizient sind.

Die Vorteile der BEG auf einen Blick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bringt eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich. Welche das sind, haben wir im Folgenden kurz für euch zusammengefasst: 

  • Vereinfachung der Antragstellung: Mit einem Antrag können sämtliche Förderangebote genutzt werden. Formulare müssen nur einmal ausgefüllt und Unterlagen nur einmal zur Antragstellung eingereicht werden. Die Nachweise erfolgen nach Umsetzung der Positionen.
  • Die Antragstellung ist online möglich und die Bearbeitung soll innerhalb von vier Wochen erfolgen.
  • Die Förderung lässt sich als Zuschuss oder in Form eines Kredits beantragen. Das kommt individuellen Bedürfnissen entgegen und erweitert den finanziellen Spielraum.
  • Die Höchstsumme der förderfähigen Kosten wurde von 120.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht.
  • Bauberatung wird verstärkt gefördert: Das hilft bei der nachhaltigen Planung der eigenen Projekte und bei der Stellung des Antrags selbst.
  • Erreicht eure Immobilie die erforderlichen Standards, so dürft ihr eigenständig entscheiden, ob ihr die finanzielle Unterstützung als Zuschuss- oder als Kreditförderung in Anspruch nehmen möchtet.

Welche Veränderungen löst die Bundesförderung für effiziente Gebäude aus?

Im Rahmen der modernen Gesetzgebung müsst ihr euch ab dem 1. Juli 2021 natürlich auch auf neue Anforderungen einstellen. Heißt konkret, dass ein Antrag zur Hausbau-Förderung nur dann bewilligt werden kann, wenn sich das Gebäude in wenigstens eines von zwei Paketen einordnen lässt.

Einerseits existiert das EE-Paket. Gemeint sind Immobilien, die beim Errichten und Bewohnen auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Dabei kann es sich etwa um die Nutzung der Sonnenkraft durch Solaranlagen auf dem Dach, um Anschlüsse an das Fernwärmenetz, um die Verwendung von Biomasse zum Heizen oder um den Einbau einer Wärmepumpe handeln. Andererseits steht euch das NH-Paket offen. Hier werden alle Gebäude eingeordnet, die über ein Zertifikat zur qualifizierten Nachhaltigkeit bei Aufbau und Betrieb verfügen.

Mit den Veränderungen gehen aber auch Verbesserungen einher. Etwa bei der Fördersumme. Erreicht euer Gebäude eines der beiden im BEG genannten Pakete oder entspricht es den Kriterien zum KfW-Effizienzhaus 40 Plus, so erhöht sich je Wohneinheit die maximale Fördersumme von bislang 120.000 auf 150.000 Euro.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, so steigen die Zuschüsse beim KfW-Effizienzhaus 55 und beim KfW-Effizienzhaus 40 sogar um jeweils 2,5 Prozent. Eine solche Besserstellung ist beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus zwar nicht möglich, dennoch profitiert ihr auch hier, denn die weiterhin bestehenden 25 Prozent an Zuschüssen werden nun nicht mehr wie zuvor auf 120.000 Euro, sondern auf 150.000 Euro berechnet. Immerhin ein Anstieg von 7.500 Euro, auf den ihr nicht verzichten solltet und der das finanzielle Risiko des Hausbaus etwas dämpft.

Somit ergibt sich im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude eine neue Übersicht für den Hausbau: Für ein Gebäude der Klasse „KfW 55 EE“ stehen Zuschüsse in Höhe von nunmehr 17,5 Prozent auf eine Kreditsumme von 150.000 Euro offen – das sind 26.500 Euro statt zuvor 18.000 Euro. Bei einer Immobilie der Klasse „KfW 40 EE“ werden künftig Zuschüsse von 22,5 Prozent auf die Summe von 150.000 angelegt – 33.750 Euro statt der bisherigen 24.000 Euro.

Auch ohne prozentuale Steigerung ergeben sich beim Haus der Klasse „KfW 40 Plus“ neue Zahlen. Trotz Beibehaltung der 25 Prozent erhöht sich der Zuschuss bei Anstieg der Kreditsumme. Statt der 30.000 Euro zuvor könnt ihr als Bauherren nun auf 37.500 Euro hoffen. Es lohnt sich also, die Kriterien der Energieeffizienz beim Neubau zu beachten.

Welche Anforderungen genau erfüllt werden müssen, erfahrt ihr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, denn es gibt einige Besonderheiten. Handelt es sich bei eurem Gebäude etwa um ein KfW-Effizienzhaus 55, so bedeutet das nicht automatisch, dass die Immobilie auch direkt in die neue Klasse „KfW 55 EE“ eingeordnet werden kann.

Die EE-Klassen sind vielmehr erst dann eröffnet, wenn der Anteil an erneuerbarer Energie im gesamten Energiehaushalt des Gebäudes bei mindestens 55 Prozent liegt. Gelingt euch das nicht, so könnt ihr also weiterhin auf die bisherige Hausbau-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückgreifen. Allerdings gilt nunmehr, dass die Kreditsumme von 120.000 Euro nicht überschritten werden darf und dass die Zuschüsse auf 15 sowie auf 20 Prozent begrenzt sind.

Wie wirkt sich das neue BEG auf die Antragstellung aus?

Durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude kommt es aber auch zu veränderten Bedingungen für die Stellung eines Antrages. Hierbei müsst ihr sehr sorgfältig vorgehen. Immerhin kann es bei Verpassen einer Frist durchaus sein, dass euer Wunsch nicht oder nur teilweise bewilligt wird.

War es bisher so, dass die Formulare mit Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden mussten, so solltet ihr euch nun etwas mehr beeilen, denn der Stichtag im BEG ist ab dem 1. Juli 2021 jenes Datum, an dem ihr die anstehenden Bauarbeiten beauftragt habt. Das bedeutet konkret, dass die Hausbau-Förderung schon zu einem Zeitpunkt beantragt werden muss, an dem ihr mit dem Bauunternehmen sowie mit dem Lieferanten für die benötigten Materialien noch keinerlei Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen habt.

Natürlich kann es gerade in diesem Punkt immer einmal zu Missgeschicken kommen. Habt ihr die Kontrakte zur Lieferung der Materialien sowie zur Leistung einzelner Baumaßnahmen schon unterschrieben, so ist eine verspätete Antragstellung auch weiterhin möglich. Zwar ist eine Kreditbewilligung nach den Regeln der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude nun nicht mehr zulässig – die Formulare können aber dennoch nach den alten Regelungen bewertet und somit bewilligt werden.

Das gilt allerdings nur für den Zeitraum, in dem die eigentlichen Arbeiten auf der Baustelle noch nicht begonnen haben. Sobald die Handwerker also die ersten Tätigkeiten erfüllen, ist eine Antragstellung ausgeschlossen. In diesen Punkten müsst ihr daher sehr sorgfältig planen. Sprecht sämtliche Vorhaben idealerweise nicht nur mit der Bank ab, sondern lasst euch beim Ausfüllen der Formulare auch von einem Architekten helfen.

Übrigens kam es in der jüngeren Vergangenheit schon zu manchem Streitfall, da nicht eindeutig erkennbar war, wie die bereits erwähnten Liefer- und Leistungsverträge beschaffen sein müssen. So stellte sich etwa die Frage, ob auch alle Gespräche im Rahmen der Planung und der Beratung rund um den Hausbau hier einzuordnen sind.

Dabei gilt nunmehr, dass sich Lieferverträge ausnahmslos auf die Anlieferung von Baustoffen und Leistungsverträge nur auf das Erbringen einer tatsächlichen Leistung beziehen. Beim Architekten kann das der konkrete Entwurf eines Gebäudes sein, bei den Bauarbeitern wäre es das Verrichten der für den Hausbau erforderlichen Tätigkeiten. Planung und Beratung gehören nicht dazu. Der Antrag für die Hausbau-Förderung kann daher selbst nach Unterschrift unter einem Planungs- oder Beratungsvertrag ganz normal gestellt werden.

Somit ist für euch nunmehr eine Frage interessant: Wann erhaltet ihr den Zuschuss? Hierfür wiederum ist es erforderlich, dass für die Baumaßnahmen nicht alleine ein Vertrag abgeschlossen wurde. Vielmehr müssen die Tätigkeiten auf der Baustelle beendet worden sein. Einerseits ist es dabei möglich, auf eine Fertigstellung des gesamten Gebäudes zu warten. Andererseits kann auch auf eine Beendigung einzelner Bauabschnitte hingewirkt werden.

Jeweils gilt, dass für die verrichteten Arbeiten ein Nachweis erbracht werden muss, damit ihr in den Genuss der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude kommt. Dafür genügt es im Regelfall schon, wenn die Leistungen durch das Bauunternehmen als beendet erklärt und sie von euch oder durch einen von euch beauftragten Architekten endgültig abgenommen worden sind. 

10 Facts zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zum Abschluss unseres Beitrags zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude haben wir die zehn wichtigsten Fakten noch einmal für euch zusammengefasst:

  1. Die bisher bekannte Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau kann noch bis zum 30.06.2021 beantragt werden.
  2. Ab dem 1. Juli 2021 wird die Hausbau-Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude finanziell unterstützt. Damit werden alle zuvor gültigen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusammengefasst.
  3. Die Zusammenfassung soll eine einfachere Antragstellung, eine schnellere Bewilligung sowie den Abbau von Bürokratie erreichen.
  4. Die maximale Kreditsumme erhöht sich von bisher 120.000 auf nunmehr 150.000 Euro.
  5. An die Stelle der bisherigen KfW-Effizienzhäuser treten die EE-Klassen, die beim neuen Gebäude auf eine besonders hohe Nutzung erneuerbarer Energien abstellen.
  6. Gebäude der EE-Klassen können neben der Kreditsumme auf einen erhöhten Zuschuss von weiteren 2,5 Prozent im Vergleich zum bisherigen KfW-Darlehen hoffen.
  7. Die erhöhten Zuschüsse greifen nur dann, wenn das neu errichtete oder umfangreich sanierte Gebäude künftig wenigstens 55 Prozent seiner Energie für die für Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Quellen bezieht.
  8. Je Wohneinheit kann sich eine finanzielle Verbesserung von 9.750 Euro beim neuen BEG im Vergleich zum alten KfW-Kredit ergeben.
  9. Der Antrag muss vor Abschluss eines auf die Bauarbeiten gerichteten Liefer- oder Leistungsvertrages gestellt werden.
  10. Die bewilligten Zuschüsse erhält der Bauherr erst nach Beendigung der Bauarbeiten. Hierbei kann das Ausführen einzelner Bauabschnitte genügen.

Schaut gerne auch mal auf dem YouTube-Kanal von Hanse Haus vorbei. Hier wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude noch einmal etwas ausführlicher erklärt: 

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Natürlich haben wir die wichtigsten Informationen zur BEG auch in unserem Podcast aufbereitet. 

Wir hoffen, dass wir euch mit diesem Beitrag einen guten Einblick in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude geben konnten. Habt ihr bereits Erfahrung mit der BEG gesammelt, tauscht euch gerne in Kommentaren mit den anderen Lesern und natürlich mit uns aus. 

Bildquelle: nattanan23 | pixabay.de

2 CommentsKommentar hinterlassen

    • Hallo Herr Querbach,

      die BEG gilt bereits seit dem 1. Januar 2021. Das bedeutet, dass sie seit Anfang des Jahres ihre Anträge bei der KfW oder dem BAFA stellen können.

      Viel Erfolg beim Hausbau und schöne Osterfeiertage!

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