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Damit euer Traum vom Haus kein Traum bleibt, habt ihr die ersten Schritte unternommen, ihn in die Tat umzusetzen. Das Planungsgespräch mit dem Architekten bietet euch die Chance, Details und offene Fragen zum geplanten Projekt mit einem ausgewiesenen Experten zu klären. Dieser Beitrag fasst zusammen, wie ihr euch am besten auf das Architektengespräch vorbereitet.
Sicher habt ihr bereits viele Ideen dazu, wie euer Traumhaus aussehen soll. Doch wie genau sind eure Vorstellungen zu einzelnen Details? Soll euer Haus einen Keller haben oder auf einer Bodenplatte errichtet werden? Habt ihr euch bereits über die Anzahl und die Anordnung der Räume Gedanken gemacht? Möchtet ihr ein energieeffizientes Haus, auf dem womöglich eine Solaranlage installiert wird? Benötigt ihr eine Garage oder ein Carport? Wie soll euer Haus beheizt werden?
Themen im Planungsgespräch mit dem Architekten
Vor allem eure individuellen Wünsche sind Gegenstand des Architektengesprächs. Darüber hinaus könnt ihr alle Fragen zu Bauleistungen, Preisen, Planungsdetails und Extras stellen.
Tipp: Lasst euch jede Einzelheit genau erklären. Fragt so lange, bis ihr alles verstanden habt. So verringert ihr die Gefahr von Missverständnissen und beugt unliebsamen Überraschungen vor.
Damit der Architekt euch optimal unterstützen kann, empfiehlt sich zunächst eine genaue Bedarfsanalyse als Grundlage für die weitere Bauplanung und das erfolgreiche Umsetzen eures Bauprojekts.
Die wichtigsten Aspekte der Bedarfsanalyse:
- Größe des Hauses
- Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück
- Gründung (Keller oder Bodenplatte)
- Grundriss
- Anordnung der Räume und Nebenräume
- Form und Größe von Fenstern und Türen
- Ausstattungsmerkmale (z. B. Küche und Bad)
- Haustechnik/Erschließung des Grundstücks
- Energieeffizienz (Kriterien für staatliche Förderung, z. B. für Solaranlagen oder Wärmerückgewinnung)
- Außenanlagen (z. B. Nebengebäude, Terrasse, Gartenanlage)
Tipp: Schaut euch Musterhäuser an, die euch gefallen. Lasst euch inspirieren. Plant langfristig (z. B. Kinderzimmer oder Einliegerwohnung). Fertigt Skizzen, um eure Vorstellungen zu veranschaulichen. Erstellt Checklisten, damit ihr im Planungsgespräch mit dem Architekten nichts vergesst.
Nicht zuletzt geht es im Architektengespräch auch um eine nüchterne Bestandsaufnahme, ob sich all eure Wünsche umsetzen lassen. Im ersten Planungsgespräch mit dem Architekten müssen eure Vorstellungen mit den baulichen Gegebenheiten und dem finanziellen Budget in Einklang gebracht werden.
Welche Informationen benötigt der Architekt noch?
Nicht jedes Haus lässt sich auf jedem Grundstück errichten. Bebauungspläne enthalten mitunter zahlreiche Vorgaben (von der maximal zulässigen Höhe der Bebauung über Dachform und -neigung bis hin zu Spiel- und Stellplätzen usw.). Um herauszufinden, was realistisch möglich ist, benötigt der Architekt weitere Informationen:
- Gibt es einen Bebauungsplan?
- Ist ein Baugrundgutachten erforderlich?
- Wie sieht der finanzielle Rahmen aus?
- Könnt/Wollt ihr Eigenleistungen erbringen, um die Baukosten zu senken?
Beste Voraussetzungen für ein erfolgreiches Architektengespräch schafft ihr, wenn ihr bereits verfügbare Unterlagen vorher zusammenstellt. Dazu gehören:
- Grundbuchauszug,
- Lageplan des Grundstücks (Flurkarte/Auszug aus dem Liegenschaftskataster),
- Bebauungsplan,
- Finanzierungszusage der Bank oder (Bau-)Sparkasse.
Wie geht es nach dem Planungsgespräch weiter?
Die Zusammenarbeit mit einem Architekten garantiert Planungssicherheit und Kostenkontrolle in jeder Projektphase. Schon in dieser frühen Planungsphase hat der Architekt sämtliche Kosten im Blick. Zeichnet sich ab, dass einige eurer Wünsche mit dem vorhandenen Budget nicht zu realisieren sind, können bereits im ersten Architektengespräch kostengünstigere Alternativen besprochen werden.
Nachdem ihr eure Vorstellungen im Architektengespräch dargelegt habt, ist es die Aufgabe des Architekten das Projekt unter Beachtung eurer Vorgaben und des von euch vorgegebenen Budgets zu planen, zu koordinieren und umzusetzen. Als Sachverständiger wird er dabei alle bautechnischen und baurechtlichen Aspekte des Projektes berücksichtigen. Dazu zählt auch das Einholen notwendiger Genehmigungen bei Behörden.
Da es im Fertigbau bereits einen gewissen Planungsvorlauf zur Basis des Gebäudes gibt, ist die für den Baukörper erforderliche Planungsphase entsprechend kürzer. Weitere Planungsschritte müssen Gegebenheiten und Vorgaben beachten, die unabhängig vom Haus sind. Dazu gehören beispielsweise Besonderheiten des Grundstücks. Handelt es sich um eine Lückenbebauung oder um schwierigen Baugrund, ist eventuell ein Baugrundgutachten notwendig.
Gibt es einen Bebauungsplan, müsst ihr euch als Bauherren an die darin enthaltenen Bestimmungen halten. In diesem Fall prüft der Architekt zunächst, was nicht umsetzbar ist, weil der Bebauungsplan dies nicht zulässt.
Liegt kein Bebauungsplan vor, sind die Gestaltungsspielräume entsprechend größer. Womöglich schlägt der Architekt dann vor, zuerst eine Bauvoranfrage zu stellen, bei der die zuständigen Behörden prüfen, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Da die positive Antwort auf eine solche Bauvoranfrage rechtsverbindlich ist, lässt sich auf diese Weise schnell absichern, dass euer Bauprojekt am vorgesehenen Standort umgesetzt werden kann.
Basierend auf den im Planungsgespräch mit dem Architekten festgehaltenen Ergebnissen werden Eure Ideen und Entwürfe den unumgänglichen Vorgaben angepasst und in Bauzeichnungen und -plänen dokumentiert. Anschließend wird ein Angebot erstellt. In einem weiteren Architektengespräch kann gegebenenfalls noch das eine oder andere Detail verändert werden.
Tipp: Plant für jedes Architektengespräch ausreichend Zeit ein. Schaut euch alle Unterlagen genau an. Sprecht offen über eure Wünsche oder aus eurer Sicht erforderliche Anpassungen. Fragt nach, solange noch etwas unklar ist.
Das Stellen des Bauantrags
Erst wenn ihr den Bauplänen und den veranschlagten Kosten zustimmt, wird der Architekt einen Bauantrag stellen, falls ihr ihn dazu beauftragt. Im Fertigbau ist es verbreitet, dass Bauherren die Formalitäten der Antragstellung dem Fertighausanbieter oder einem von ihm beauftragten Architekten übertragen. Sie gelten dann als sogenannte Bauvorlageberechtigte.
Nichtsdestotrotz bleibt ihr gemeinsam mit dem Bauvorlageberechtigten formal die Antragsteller. Deshalb ist es wichtig, dass ihr euch über alle Details eures Bauantrages genau informiert.
Unser Ziel war es, die wichtigsten Fakten zum Planungsgespräch mit dem Architekten zusammenzutragen und euch damit beim Vorbereiten von Architektengesprächen zu unterstützen. Wir sind neugierig, wie unser Beitrag bei euch ankommt. Hinterlasst gerne einen Kommentar.
Bildquelle: @nordwood | unsplash.com