Das Heizungsgesetz 2026 ist nicht mehr nur ein Entwurf: Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Regeln des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe wurde gestrichen, Gas- und Ölheizungen sind wieder ausdrücklich zulässig. Für eure Heizungsplanung zählen trotzdem nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern vor allem langfristige Kosten und Zukunftssicherheit.
In diesem Beitrag erfahrt ihr, was das neue Heizungsgesetz für Neubau, Fertighaus und Bestandsgebäude bedeutet, welche Vorgaben für fossile Heizungen gelten und wie die aktuelle Heizungsförderung aufgebaut ist.
Das Wichtigste zum Heizungsgesetz 2026
✓ Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.
✓ Die allgemeine 65-Prozent-Regel ist entfallen.
✓ Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybrid-, Gas- und Ölheizungen sind möglich.
✓ Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiterlaufen und repariert werden.
✓ Heizungsbrennstoffe müssen ab 2045 vollständig klimaneutral sein.
✓ Die Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 angepasst.
Heizungsgesetz 2026: Was gilt seit dem 29. Juli?
„Heizungsgesetz“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die gesetzlichen Vorgaben zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und lässt euch mehr Freiheit bei der Wahl der Heiztechnik.
Die frühere pauschale Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, gilt für Neu- und Bestandsbauten nicht mehr. Das bedeutet jedoch nicht, dass beim Hausbau keine energetischen Anforderungen mehr bestehen. Gebäudehülle, Energiebedarf, technische Nachweise und weitere Vorgaben müssen weiterhin berücksichtigt werden.
Den offiziellen Überblick zum aktuellen Rechtsstand findet ihr bei der Bundesregierung.
Rechtsstand: 7. August 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Energie-, Rechts- oder Förderberatung.
Welche Heizungen sind jetzt erlaubt?
Das Gesetz schreibt euch kein bestimmtes Heizsystem vor. Je nach Gebäude und Standort kommen unter anderem folgende Lösungen infrage:
- Wärmepumpe: nutzt Umweltwärme und passt besonders gut zu gut gedämmten Häusern mit niedrigen Vorlauftemperaturen.
- Fern- oder Nahwärme: kann sinnvoll sein, wenn ein verlässliches Netz mit transparenten Preisen vorhanden oder konkret geplant ist.
- Biomasseheizung: benötigt Lagerraum und eine passende Brennstoffversorgung.
- Hybridheizung: kombiniert mehrere Wärmeerzeuger, ist dadurch aber meist komplexer.
- Gas-, Öl- und Flüssiggasheizung: sind zulässig, bleiben jedoch von Brennstoffpreisen, CO₂-Kosten und künftigen Beimischungspflichten abhängig.
Prüft außerdem die kommunale Wärmeplanung. Sie löst zwar keine 65-Prozent-Pflicht mehr aus, kann euch aber wichtige Hinweise darauf geben, ob in eurem Gebiet künftig ein Wärmenetz vorgesehen oder geprüft wird.
Erlaubt bedeutet nicht automatisch wirtschaftlich
Vergleicht nicht nur die Anschaffungskosten. Rechnet auch Energieverbrauch, Wartung, CO₂-Kosten, mögliche Netzentgelte, Brennstoffverfügbarkeit und spätere Ersatzinvestitionen über einen längeren Zeitraum ein.
Gas- und Ölheizung: Biotreppe ab 2029
Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss die sogenannte Biotreppe beachten. Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe steigt stufenweise:
- ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent
- ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent
Ab 2045 müssen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Zusätzlich soll ab 2028 eine Grüngas- und Grünölquote für Brennstoffanbieter gelten. Die Bundesregierung will die Details dazu bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festlegen.
Vorsicht bei „H2-ready“
Eine wasserstofffähige Gasheizung garantiert euch weder ein späteres Wasserstoffnetz noch günstigen Brennstoff. Klärt vor der Entscheidung, ob es vor Ort belastbare Ausbaupläne gibt und welche Umrüstung tatsächlich erforderlich wäre.
Was gilt für bestehende Heizungen?
Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung müsst ihr nicht allein wegen des neuen Gesetzes austauschen. Sie darf grundsätzlich weiterbetrieben, gewartet und repariert werden. Fällt die Anlage später irreparabel aus, könnt ihr wieder zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen.
Nutzt einen anstehenden Austausch trotzdem für eine ehrliche Bestandsaufnahme. Heizlast, Dämmstandard, benötigte Vorlauftemperatur, Heizflächen und örtliche Versorgungsmöglichkeiten entscheiden darüber, welche Lösung technisch und wirtschaftlich zu eurem Haus passt.
Was bedeutet das für ein neues Fertighaus?
Auch im Neubau dürft ihr grundsätzlich zwischen verschiedenen Heizungen wählen. Moderne Fertighäuser haben jedoch meist einen geringen Wärmebedarf und arbeiten mit Flächenheizungen. Dadurch ist eine Wärmepumpe häufig effizient und gut planbar.
Eine pauschale Empfehlung gibt es dennoch nicht. Prüft vor der Entscheidung:
- Wie hoch sind Heizlast und erwarteter Jahresverbrauch?
- Ist ein Fernwärmeanschluss verfügbar und langfristig kalkulierbar?
- Kann eine Photovoltaikanlage einen Teil des Strombedarfs decken?
- Wie viel Platz und Schallschutz benötigt die Technik?
- Welche Lösung bleibt auch bei veränderten Energiepreisen tragfähig?
Plant zudem den Technikraum, Leitungswege und elektrische Leistung frühzeitig. So bleibt ihr offen für Speicher, Photovoltaik und spätere Erweiterungen.
Planungstipp für euren Angebotsvergleich
Lasst euch für mindestens zwei Heizsysteme eine Vollkostenrechnung mit denselben Annahmen erstellen. Nur wenn Wärmebedarf, Energiepreise, Wartung, Finanzierung und Nutzungsdauer gleich angesetzt werden, sind die Angebote wirklich vergleichbar.
Heizungsförderung 2026: Was ihr wissen müsst
Die KfW-Heizungsförderung 458 richtet sich an bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für einen Neubau ist dieses Programm nicht vorgesehen. Dort solltet ihr stattdessen die aktuellen Möglichkeiten für einen klimafreundlichen Neubau prüfen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der Heizungsförderung unter anderem folgende Eckpunkte:
- 30 Prozent Grundförderung
- insgesamt bis zu 80 Prozent Förderung mit möglichen Boni
- maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
- bis zu 22.400 Euro maximaler Zuschuss bei einem Fördersatz von 80 Prozent
- Einkommensbonus: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen
- 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus bei erfüllten Voraussetzungen
Mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das für den Einkommensbonus maßgebliche Haushaltseinkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert. Zum 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag erstmals um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Förderantrag richtig vorbereiten
Ihr benötigt zunächst eine Bestätigung zum Antrag. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten. Stellt den Antrag anschließend vor Beginn des Vorhabens. Die aktuellen Details findet ihr direkt bei der KfW.
So trefft ihr eine zukunftssichere Entscheidung
Das neue Gesetz gibt euch mehr Auswahl, nimmt euch die Entscheidung aber nicht ab. Geht deshalb in dieser Reihenfolge vor:
- Wärmebedarf und technische Voraussetzungen berechnen lassen.
- Regionale Netze und kommunale Wärmeplanung prüfen.
- Investitions- und Betriebskosten über viele Jahre vergleichen.
- Photovoltaik, Speicher und Energiemanagement mitdenken.
- Förderantrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fazit zum Heizungsgesetz 2026
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die pauschale 65-Prozent-Regel und ihr erhaltet mehr Freiheit bei der Heizungswahl. Gas und Öl sind damit rechtlich wieder leichter möglich, aber nicht automatisch die günstigste oder sicherste Lösung für die nächsten Jahrzehnte.
Gerade beim neuen Fertighaus solltet ihr das Heizsystem gemeinsam mit Gebäudehülle, Flächenheizung, Photovoltaik und Technikraum planen. Entscheidend ist nicht, was gerade noch erlaubt ist, sondern welche Lösung langfristig zu eurem Haus, eurem Budget und eurer Region passt.
FAQ zum Heizungsgesetz 2026
Ja. Die pauschale Vorgabe für die Wärmeversorgung von Neu- und Bestandsbauten ist seit dem 29. Juli 2026 entfallen. Andere energetische Anforderungen an Gebäude gelten weiterhin.
Grundsätzlich ja. Prüft trotzdem alle übrigen energetischen und örtlichen Vorgaben sowie die langfristige Versorgung mit klimaneutralen Brennstoffen. Ab 2045 dürfen Heizungsbrennstoffe nur noch klimaneutral sein.
Nein, allein das neue Heizungsgesetz löst keine sofortige Austauschpflicht aus. Eine bestehende Anlage darf grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden.
Sie betrifft insbesondere neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in bestehende Gebäude eingebaut werden. Der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe steigt von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040.
Nein. Das Programm richtet sich an bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gelten andere Förderprogramme.
In gut gedämmten Fertighäusern ist eine Wärmepumpe häufig sinnvoll, weil sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen effizient arbeitet. Je nach Standort können auch Fernwärme oder andere Lösungen passen. Entscheidend ist eine individuelle Berechnung statt einer pauschalen Empfehlung.
Welche Förderung gibt für Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe in einem 1 Familienhaus??
Hallo Levernz,
Sie erhalten für die Umrüstung von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus bis zu 70 % Förderung über das KfW-Programm 458 – abhängig von der Art der Wärmepumpe und Ihrem Einkommen. Hier finden Sie weitere Infos: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/
Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.
Morrn,
woher habt ihr das, gibt es einen Quellennachweis?
Grüße!
Hallo und danke für Ihre Nachfrage!
Die Inhalte im Beitrag basieren auf dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie den Plänen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung dieses Gesetzes ab 2026 – u. a. zur geplanten Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“.
Falls sich im Detail doch ein Fehler eingeschlichen haben sollte, freuen wir uns über einen Hinweis – auch wir lernen täglich dazu.
Viele Grüße, Ihr BauMentor-Team