Sambatreppen werden auch als Raumspartreppen bezeichnet. Sie nehmen eine geringe Grundfläche ein, da die Stufen äußerst schmal sind und die Treppe steil verläuft. Die Sambatreppe verdankt ihren Namen den schmalen Stufen, die eine so geringe Auftrittsfläche bieten, dass jede Stufe abwechselnd nur mit einem Fuß betreten werden kann. Die Auftrittsflächen sind abwechselnd rechts und links angeordnet.
Wer eine Sambatreppe in seiner Immobilie platzieren möchte, hat baurechtliche Vorschriften zu beachten. Der Einbau einer Sambatreppe ist nicht gestattet, wenn diese eine notwendige Treppe darstellt. Notwendige Treppen sind solche, die den jeweils einzigen Zugang zu einem Wohnraum ermöglichen. Die schwierige Begehbarkeit würde andernfalls die Evakuierung der Bewohner im Notfall verzögern und das Risiko von Unfällen erhöhen. Zudem wäre die Sicherheit ortsunkundiger Gäste gefährdet.
Für Bauherren bedeutet dies, dass eine Sambatreppe nur den Zugang zu solchen Bereichen einer Wohnimmobilie ermöglichen darf, die nicht der Wohnung von Menschen dienen. Dazu gehören Dachböden, Speicher oder andere Abstellräume. Um ausreichenden Halt zu ermöglichen, sollte eine Sambatreppe auf beiden Seiten von Handläufen flankiert sein.