Erschließungskosten

Wird ein Grundstück neu erschlossen, fallen bestimmte Kosten an, die an die jeweilige Kommune entrichtet werden müssen. Diese Abgaben werden Erschließungskosten – und oftmals auch Erschließungsbeitrag – genannt. Hierzu zählen unter anderem Kosten für die öffentliche Wasserversorgung, den Anschluss an die Kanalisation sowie das Stromnetz.

Kosten fallen immer dann an, wenn auf einem unerschlossenen Grundstück gebaut werden soll. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie entstehen keine Erschließungskosten.

Die Höhe der anfallenden Erschließungskosten ist sehr unterschiedlich. Sie richtet sich nach der Grundstückslage und dem damit verbundenen Aufwand sowie nach der jeweiligen Kommune.