Energieausweis

Ein Energieausweis enthält Informationen bezüglich der energetischen Merkmale eines Hauses und dient zum Vergleich mit anderen Immobilien. Andere Bezeichnungen für den Energieausweis sind zum Beispiel auch der Energieverbrauchsausweis oder der Energiebedarfsausweis. In einem solchen Ausweis werden in der Regel der Energiebedarf sowie der Energieverbrauch eines Hauses eingetragen.

Der Energiebedarfsausweis wird immer dann ausgestellt, wenn eine Immobilie gebaut wird. Diesem Ausweis sind dann die energetischen Merkmale des fertigen Hauses zugrunde zu legen.

Für die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ist der Bauherr verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Ausstellung unmittelbar nach Fertigstellung der Immobilie erfolgt und ihm dieser Energieausweis, sofern er gleichzeitig Eigentümer der Immobilie ist, dann auch ausgehändigt wird.

Eigentümer sind nämlich verpflichtet, den Energieausweis ihrer Immobilie auf Verlangen der zuständigen Landesbehörde vorzuzeigen. Ein einmal ausgestellter Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Um die energetischen Merkmale eines Hauses zu ermitteln, wird dessen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ausgewertet. Hierzu erfasst man die sogenannte energetische Nutzfläche der Immobilie, also die Fläche, die mit Energie, beispielsweise Wärme und Strom, versorgt wird. Dies ist der Ausgangspunkt für den Verbrauch und die Ausstellung des Energiebedarfsausweises.

Die konkreten Daten werden beispielsweise aus vergangenen Heizkostenabrechnungen entnommen. Danach werden Immobilien in sogenannte Energieeffizienzklassen eingeteilt. Diese müssen dann auch im Energieausweis zu finden sein.

Gesetzliche Grundlage zur Ausstellung und zum Inhalt des Energiebedarfsausweises finden sich in den §§ 85, 87 des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG. Hier sind beispielsweise die Angaben aufgelistet, die ein Energiebedarfsausweis mindestens enthalten muss. Weiterhin finden sich hier Vorgaben, die bei der Inserierung einer Immobilie zur Vermietung, Verpachtung oder zum Verkauf bezüglich der Angaben aus dem Energieausweis einzuhalten sind.