Als bezugsfertig wird ein Gebäude bezeichnet, wenn es einen baulichen Zustand erreicht hat, der eine bestimmungsgemäße Nutzung beziehungsweise ein dauerhaftes Bewohnen grundsätzlich ermöglicht. Dabei müssen die wesentlichen Arbeiten abgeschlossen sein. Kleinere Restarbeiten schließen die Bezugsfertigkeit nicht zwangsläufig aus.
Wann gilt ein Haus als bezugsfertig?
Für ein Wohnhaus bedeutet Bezugsfertigkeit insbesondere, dass die wesentlichen Voraussetzungen für eine sichere und zumutbare Nutzung vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise eine funktionsfähige Strom- und Wasserversorgung, Heizung und sanitäre Einrichtungen sowie ein sicherer Zugang zum Gebäude.
Nicht jede kleinere Restarbeit muss bereits erledigt sein. Ob ein Gebäude tatsächlich bezugsfertig ist, hängt deshalb immer vom konkreten Zustand und vom vorgesehenen Nutzungszweck ab.
Bezugsfertig ist nicht gleich schlüsselfertig
Beim Hausbau solltet ihr die Begriffe „bezugsfertig“ und „schlüsselfertig“ nicht automatisch gleichsetzen. Gerade die Bezeichnung schlüsselfertig ist nicht mit einem allgemein verbindlichen Leistungsumfang verbunden.
Auch bei einer als bezugsfertig angebotenen Ausbaustufe solltet ihr deshalb genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind. Bodenbeläge, Malerarbeiten, Außenanlagen oder andere Arbeiten können je nach Anbieter unterschiedlich geregelt sein.
Warum ist der Vertrag entscheidend?
Für euch als Bauherren ist besonders wichtig, welchen Fertigstellungsgrad ihr vertraglich vereinbart habt. Die Bauleistungsbeschreibung sollte deshalb möglichst genau festhalten, welche Arbeiten der Hausanbieter bis zur Übergabe übernimmt.
Bei Bauträgerverträgen besitzt die Bezugsfertigkeit darüber hinaus eine besondere Bedeutung für den gesetzlich geregelten Zahlungsplan. Bei anderen Vertragsmodellen können dagegen abweichende Vereinbarungen gelten.