Architekt

Der aus dem Griechischen stammende Begriff „Architekt“ kann am ehesten mit „Baukünstler“, „Baumeister“ oder „oberster Handwerker“ übersetzt werden. Der Beruf des Architekten ist dabei eng mit dem Beruf des Bauingenieurs verwandt. Doch während es bereits im alten Griechenland den Berufsstand des Architekten gab, ist der Beruf des Bauingenieurs erst seit dem 18. Jahrhundert bekannt.

Architekten sind vor allem für den Entwurf, also Planung und Gestaltung verantwortlich. Der Arbeitsbereich eines Architekten umfasst allerdings auch Aufgaben rund um die Bauleitung- und Ausführung. Daher ist der Arbeitsbereich eines Architekten recht breit gefächert und enthält weit mehr als lediglich künstlerische und gestalterische Aspekte.

Der Architekt muss ebenso ein gewisses handwerkliches Geschick aufweisen und sollte nicht nur theoretisch am Bauwesen interessiert sein. Denn er trägt eine hohe Verantwortung, wenn es um die Sicherheit der von ihm entworfenen Gebäude und Bauwerke geht.

Daher ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ in Deutschland auch geschützt. Nur nach einem abgeschlossenen Architekturstudium sowie einer mehrjährigen Berufserfahrung ist es dem Architekten möglich, in die Liste der Architekten der deutschen Architektenkammer aufgenommen zu werden.

Erst dann darf sich der Betreffende tatsächlich ganz offiziell als Architekt bezeichnen. Der wohl am häufigsten zu nennende Arbeitsbereich des im Bauwesen tätigen Architekten ist der Hochbau.