Hausbau Förderung: Update zu den aktuellen Möglichkeiten

hausbau-foerderung

Aktualisiert am 9. Mai 2018

In diesem Beitrag geben wir Ihnen ein Update zur Hausbau Förderung und stellen Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor, wie Sie Ihren Traum vom Fertighaus realisieren und von welchen Maßnahmen Sie Gebrauch machen können. 

Wer heute ein Haus baut, profitiert von verschiedenen lukrativen Hausbau Förderungen. Denn zinsgünstige Darlehen von der Hausbank oder dem Arbeitgeber sind nicht die einzige Möglichkeit, kostensparender zum eigenen Fertighaus zu kommen. Je nach individuellen Voraussetzungen kommen dafür auch KfW-Darlehen, Wohn-Riester-Verträge, Fördermittel von Bund, Ländern und Gemeinden und das sogenannte Baukindergeld in Frage.

Hausbau Förderung durch KfW und BAFA

Planen Sie, Ihr Fertighaus nach den Vorgaben der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) zu bauen oder zu sanieren und anschließend darin zu wohnen, sollten Sie bei Ihrer Hausbank unbedingt einen Antrag auf Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. KfW-Darlehen sind mit einer Hypothek auf das eigene Haus besichert und in ihrer Höhe davon abhängig, welche Hausbau Förderung Sie beantragen.

Für Familien, die ihr neues Fertighaus energiesparend bauen, ist zum Beispiel der Kredit 153 – Energieeffizient Bauen die optimale Lösung: Das mit maximal 100.000 Euro geförderte Immobiliendarlehen hat eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren und eine Zinsbindung von 10 Jahren. Es wird für KfW 55, KfW 40 und KfW 40+ Häuser vergeben.

Handelt es sich bei Ihrem zu fördernden Fertighaus um einen Neubau, können Sie für die anfallenden Planungs- und Baubegleitungskosten noch zusätzlich Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro beantragen. Ebenfalls attraktiv für zukünftige Eigenheimbesitzer: die ersten fünf tilgungsfreien Jahre.

Für die drei Energiesparhäuser vergibt die KfW außerdem noch Tilgungszuschüsse von höchstens 5.000, 10.000 Euro und 15.000 Euro.

Kaufen Sie ein bestehendes Fertighaus, können Sie für die Sanierung oder den Umbau Fördergelder beantragen: Die KfW fördert Einzelmaßnahmen wie den Einbau von Wärmepumpen, kombinierten Heizungen und Solaranlagen bis zu 40 qm mit zinsgünstigen Darlehen.

Hat Ihr Fertighaus eine seit wenigstens zwei Jahren bestehende Heizungsanlage, die Sie durch eine Wärmepumpe oder Pelletheizung ersetzen oder um eine Solaranlage erweitern möchten, kommt für Sie ein BAFA-Zuschuss in Frage. Bei neuen Fertighäusern gibt es die BAFA-Förderung unter anderem bei Holzheizungen, Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen.

Wohn-Riester (Eigenheimrente)

Die ursprünglich als Altersvorsorge geplante Riester-Zulage lässt sich auch zur Hausbau Förderung verwenden. Voraussetzung für den Erhalt von Wohn-Riester ist allerdings, dass der Eigentümer später in seinem Fertighaus wohnt. Außerdem knüpft der Staat diese Fördergelder an weitere Bedingungen:

  • Das jeweilige Fertighaus befindet sich in Deutschland und ist erster Wohnsitz des Hauseigentümers.
  • Der Antragsteller ist Beamter oder Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Für den Erhalt des maximalen Förderbetrages zahlt er wenigstens vier Prozent seines Jahreseinkommens auf sein Riester-Konto ein.

Gewährt Ihnen der Staat die Wohn-Riester Hausbau Förderung, erhalten Sie für die eingezahlten Beträge jährlich für sich und Ihren Ehepartner jeweils 154 Euro und für jedes Ihrer Kinder 185 Euro. Kinder, die 2008 und später geboren wurden, bekommen 300 Euro pro Kind als Zuschuss. Sind Sie bei der Vertragsunterzeichnung noch nicht 25 Jahre alt, schenkt Ihnen der Staat noch zusätzlich 200 Euro.

Haben Sie Ihren Riester-Vertrag vor 2008 abgeschlossen, können Sie Ihr Sparguthaben ebenfalls zur Hausbau Förderung nutzen. Der Staat überweist die Förderung auf ein spezielles Wohnförderkonto und verzinst sie mit jährlich zwei Prozent.

Außerdem können Sie mit der Wohn-Riester-Zulage Steuern sparen: Sie ziehen Ihre jährliche Hausbau Förderung vom Förderhöchstbetrag 2.100 Euro ab und den verbleibenden Betrag dann von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen. Erhalten Sie eine Steuererstattung, setzen Sie diese am besten für eine Sondertilgung ein.

Außerdem können Sie Ihre eingezahlten Beträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Übrigens: Sie haben sogar dann noch einen Anspruch auf Hausbau Förderung, wenn Sie Ihr Fertighaus bereits im Jahr 2008 erworben haben.

Mit dem Eintritt ins Rentenalter müssen Sie allerdings für die nicht zum Bau Ihres Fertighauses genutzten Zuschüsse Steuern bezahlen. Der Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages lohnt sich hauptsächlich für Personen mit gutem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern.

Interessieren Sie sich für diese Hausbau Förderung, können Sie Ihren Antrag bei der ZfA (Zentralstelle für Altersvermögen) einreichen.

Hausbau Förderung durch Länder und Kommunen

Diverse deutsche Bundesländer unterstützen junge Familien, deren Jahreseinkommen unter einem bestimmten Höchstbetrag liegt, mit zinsvergünstigten Baudarlehen oder gewähren Tilgungszuschüsse. Die meisten der von Ländern und Kommunen vergebenen Fördermittel sind allerdings an den Erhalt eines Bankendarlehens geknüpft.

Außerdem muss der zukünftige Eigenheimbesitzer diese Hausbau Förderung vor der geplanten Baumaßnahme beantragen. Das attraktive Angebot richtet sich vorzugsweise an Familien mit mittlerem Einkommen (maximal 69.000 Euro Jahreseinkommen bei einem Dreipersonenhaushalt).

Die Vergabekriterien variieren von Bundesland zu Bundesland und beziehen auch Anzahl und Alter der im Haushalt lebenden Kinder und behinderte Familienmitglieder mit ein. Einziger Nachteil dieser Hausbau Förderung: Sind im Haushalt des jeweiligen Bundeslandes dafür keine Mittel mehr vorhanden, gehen die zukünftigen Hausbewohner leer aus.

Möchten Sie von dieser Hausbau Förderung profitieren, erhalten Sie bei Ihrer Landesbank weitere Informationen. Danach reichen Sie Ihren Antrag beim zuständigen Landratsamt oder Referat der kreisfreien Stadt ein.

Um den Zuzug in ihre Kommune zu unterstützen, bieten viele Städte und Gemeinden spezielle Hausbau Förderungen an. Dazu gehören Baudarlehen mit niedrigen Zinssätzen, Zuschüsse und das sogenannte Einheimischenmodell – die Vergabe preisgünstigen Baulandes an ortsansässige Haushalte.

Übrigens: Auch die deutschen Kirchen finanzieren den Bau oder Kauf eines Fertighauses mit Darlehen. Diese werden zinsgünstig oder sogar zinsfrei an junge Familien ausgereicht. Bei den geförderten Grundstücken handelt es sich meist um solche, die dem Erbbaurecht unterliegen.

Die Hausbau Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz richtet sich vornehmlich an Familien mit niedrigen Jahreseinkommen und kinderreiche Haushalte. Möchten Sie für Ihr neues Fertighaus die soziale Wohnraumförderung nutzen, können Sie Ihr Baugrundstück günstiger kaufen, einen Zuschuss oder ein attraktives Darlehen erhalten.

Je früher Sie Ihren Antrag vor dem Bau oder Kauf abgeben, desto größer sind Ihre Chancen, von den staatlichen Mitteln zu profitieren. Voraussetzung für den Erhalt der Hausbau Förderung ist eine Eigenkapitalleistung von 15 bis 25 Prozent. In manchen Bundesländern gelten sogar Sachleistungen und die Mithilfe beim Hausbau als separat zu fördernde Leistungen.

Über welches maximale Jahreseinkommen Singles, Verheiratete oder Familien verfügen dürfen, richtet sich im konkreten Fall nach dem jeweiligen Bundesland. Laut Wohnraumförderungsgesetz gelten für Alleinstehende Höchsteinkommen von 12.000 Euro (Verheiratete: 18.000 Euro). Kinder erhöhen diese Grenzen um jeweils 500 Euro jährlich, weitere im Haushalt lebende Personen um 4.100 Euro pro Jahr.

Baukindergeld

Die Wiedereinführung des Baukindergeldes ist schon seit mehreren Jahren geplant und soll 2018 realisiert werden. Antragstellende Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 75.000 Euro sollen dann zehn Jahre lang pro Kind und Jahr 1.200 Euro als Zuschuss erhalten.

Außerdem ist geplant, Familien mit dem Wunsch nach einem Fertighaus mit einem Kinderfreibetrag von 15.000 € pro Kind zu entlasten. Die spezielle Hausbau Förderung gilt für neue und bestehende Immobilien gleichermaßen. Die Antragstellung soll voraussichtlich ab dem Sommer 2018 möglich sein.

Fazit

Wer den Bau eines Eigenheims plant, kann dafür mehrere Hausbau Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind jedoch meist der eigene Immobilienkredit von der Bank und die Abgabe des Förderantrags vor Beginn der Baumaßnahme.

Haben Sie Fragen zu den Förderprogrammen oder möchten Sie Ihre Erfahrung mit unseren Lesern teilen? Dann freuen wir uns auf Ihren Kommentar.

Bildquelle: andibreit | pixabay

2 CommentsKommentar hinterlassen

  • Guten Tag!
    Vielen Dank für die Übersicht an möglichen Fördermitteln.

    Wir suchen nach finanziellen Fördermitteln, die nicht in Form eines Darlehens gewährt werden. Wir haben nicht vor einen weiteren Kredit aufzunehmen, da wir ein gewisses Eigenkapital aufbringen könnten.
    Wie sieht es mit direkten finanziellen Zuschüssen für einen Anbau an einen bestehenden Altbau für eine Familie mit vier Kindern in Rheinland-Pfalz aus? Welche Möglichkeiten gibt es da grundsätzlich?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Hallo David!

      Für den Anbau beläuft es sich bei den Fördermöglichkeiten meist auf ein Darlehen, z.B. eines der KfW Bank, weshalb die Möglichkeiten begrenzt sind. Es lohnt sich aber bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nachzufragen, ob es Zuschüsse für den energieeffizienten Anbau gibt. Die Bedingungen sind von Ort zu Ort unterschiedlich.

      Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen Ihnen viel Erfolg beim Anbau,
      Ihr BauMentor-Team.

Antwort hinterlassen

Your email address will not be published. Required fields are marked *