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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat Auswirkungen auf einige Förderprodukte der KfW, die auch den Hausbau betreffen. Um welche es sich handelt und warum ihr euch als angehende Bauherren trotz des Stopps keine Sorgen um euer künftiges Traumhaus machen müsst, verraten wir euch in diesem Beitrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Es war ursprünglich zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie vorgesehen – mit 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds KTF.
Im Allgemeinen bedeutet das Urteil eine Ausgabensperre für Verpflichtungsermächtigungen des Bundes (§ 41 BHO). Die Folge der Ausgabensperre für die KfW: Einige Förderprogramme müssen vorerst gestoppt werden.
Kurze Erläuterung zum § 41 der Bundeshaushaltsordnung
Der § 41 BHO ermöglicht deutschen Behörden, rechtlich bindende Verpflichtungen für Ausgaben in zukünftigen Haushaltsjahren einzugehen, die im aktuellen Haushaltsplan ausgewiesen und vom Parlament genehmigt werden müssen, um Haushaltsdisziplin zu gewährleisten.
Welche KfW-Förderungen werden gestoppt?
Von der Haushaltssperre sind laut KfW folgende Programme betroffen:
1. Förderung genossenschaftlichen Wohnens
2. Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
3. BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023
4. IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung
In diesem Abschnitt erfahrt ihr mehr über die einzelnen Programme. Jedes davon hat spezifische Ziele und Richtlinien. Sie zielen darauf ab, bestimmte Aspekte des Wohnens und der städtischen Entwicklung zu verbessern und zu unterstützen.:
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Dieses Programm verfolgt das Ziel, genossenschaftliche Wohnprojekte zu unterstützen. Es bietet finanzielle Hilfen für
- die Errichtung,
- den Erwerb
- oder die Modernisierung von genossenschaftlichem Wohnraum.
Dies soll bezahlbaren und gemeinschaftlich organisierten Wohnraum fördern.
Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Das Programm 455-B bietet finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen, um Wohnungen altersgerecht und barrierefrei zu gestalten. Es zielt darauf ab, älteren Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein selbstständiges und sicheres Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
Ein Programm, das speziell für Wohnungsunternehmen gedacht ist, die sich aufgrund gestiegener Energiekosten oder anderer außergewöhnlicher Umstände in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Es dient dazu, um diese Unternehmen in solchen Härtefällen zu stabilisieren.
IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
Das Programm 202 fokussiert sich auf die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz in städtischen Quartieren. Es unterstützt Projekte, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in städtischen Gebieten beitragen.
Förderung gestoppt: Auswirkungen auf Bauherren
Für euch als angehende Bauherren bedeutet der Förderstopp der KfW, dass zum momentanen Zeitpunkt keine neuen Anträge gestellt werden können. Auch vorliegende Anträge werden nicht mehr bearbeitet.
Es gibt daher einen sofortigen Antrags- und Zusagestopp. Für euch als Bauherren und Eigenheimbesitzer sind die gestoppten Förderprogramme allerdings nur bedingt relevant.
Und keine Sorge: Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der Sperre nicht betroffen. Dies bietet euch eine gewisse Sicherheit, wenn ihr euch bereits in der Planungs- oder Bauphase befindet und auf diese Fördermittel angewiesen seid.
Programme WEF und KFN laufen weiter
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die darauffolgende Haushaltssperre haben unmittelbare Auswirkungen auf wichtige KfW-Förderprogramme. Während bereits zugesagte Förderungen sicher sind, stellt der Stopp neuer Anträge eine Herausforderung für zukünftige Bauvorhaben dar.
Dies bezieht sich jedoch nur auf die oben genannten Förderungen. Als angehende Bauherren könnt ihr also aufatmen.
Außerdem nicht ganz unwichtig zu erwähnen ist, dass der Förderstopp der vier genannten Programme nicht endgültig ist. Hinzu kommt – und das hat für euch als Bauherren eine große Bedeutung – dass ihr weiterhin auf die folgenden beiden Neubauförderungen bauen könnt:
Klimafreundlicher Neubau
✓ Förderkredit ab 0,01 %
✓ bis zu 150.000 Euro
✓ bis zu 35 Jahre Laufzeit
➥ weitere Infos
Wohneigentum für Familien
✓ Förderkredit ab 0,01 %
✓ Kredit bis zu 270.000 Euro
✓ für Familien mit Kindern
➥ weitere Infos
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob zusätzliche Programme gestoppt werden. Im Moment sieht es nicht danach aus. Wir halten euch diesbezüglich gerne auf dem Laufenden.
Und falls ihr wissen wollt, wie es aktuell dennoch möglich ist mit niedrigen Zinsen zu bauen, dann werft gerne ein Blick auf unser Fallbeispiel Bauen mit Zinsen unter drei Prozent.
Bildquelle: patpitchaya | pixabay.com