Manchmal läuft nicht alles rund im Leben – dies gilt natürlich auch für den Bau eines Hauses. Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten auf Grund von Baumängeln. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was ein Baumangel ist, welches die am häufigsten auftretenden Mängel sind und welche Ansprüche Sie im Falle eines Baumangels haben.
Von einem Baumangel spricht man, wenn der Ist-Zustand eines Bauwerkes nicht dem geschuldeten Soll-Zustand entspricht. Ein Baumangel liegt also vor, wenn eine Bauleistung nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sie nicht dem vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck entspricht.
Eine Bauleistung muss also die Beschaffenheit aufweisen, die entsprechende Bauleistungen üblicherweise haben. Kommt es zu Abweichungen, liegt ein Baumangel vor.
Laut der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) muss eine Bauleistung außerdem den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese stellen meist den erprobten Stand der Technik dar und werden durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien festgesetzt.
Um feststellen zu können, ob ein Baumangel vorliegt, muss zunächst geprüft werden, welche Soll-Leistung laut Vertrag zu erbringen ist. Ist dieser Punkt geklärt, muss die Soll-Leistung mit der tatsächlich erbrachten Bauleistung verglichen werden. Gibt es Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist-Zustand, handelt es sich um einen Baumangel.
Werden Baumängel nicht rechtzeitig behoben, kann es zu Bauschäden kommen. Ein Bauschaden ist die Folge eines Baumangels, weil zum Beispiel die Witterung das Gebäude unvorhergesehen angreifen kann. Sowohl Baumängel als auch Bauschäden können optische und funktionelle Beeinträchtigungen am Gebäude nach sich ziehen und wirken sich zudem auf die Stabilität und auch die Sicherheit des Gebäudes aus.
Welche Baumängel gibt es?
Doch was kann eigentlich alles während der Bauphase passieren, sodass das Gebäude anschließend beeinträchtigt wird und somit ein Baumangel vorliegt? Nachfolgend möchten wir Sie für verschiedene Baumängel sensibilisieren, so dass Sie bei der Abnahme Ihres Hauses wissen, worauf Sie achten müssen.
Risse im Mauerwerk oder im Putz: Eine unsaubere Verarbeitung von Baustoffen oder auch eine Kombination aus Baustoffen, die nicht zusammenpassen, verursacht oft Risse im Putz und im Mauerwerk.
Risse im Holz: Wird Holz verbaut, welches noch nicht richtig getrocknet wurde, können Risse entstehen, welche ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen können. Beispielsweise können Risse in tragenden Holzteilen die Stabilität eines Bauteils stark beeinträchtigen.
Risse im Estrich: Diese können entstehen, wenn Dehnungsfugen nicht an der richtigen Stelle gesetzt werden oder nicht breit genug sind.
Undichte Lüftungsanlagen: Sind Lüftungsanlagen nicht dicht, können Bauteile feucht und die Energieeffizienz gemindert werden.
Unsauberer Verbau der Fenster: Regen und Wind können eindringen und Wasserschäden verursachen, wenn der Übergang zwischen Putz und Fenster nicht sorgfältig ausgeführt wird.
Nicht entlüfteter Spitzboden: Schimmelbefall und Tauwasserschäden drohen, wenn der Spitzboden nach dem Ende der Bauarbeiten nicht regelmäßig gelüftet wird und so sichergestellt wird, dass die Feuchtigkeit entweichen kann.
Undichter Keller: Ein sehr kostspieliger Baumangel ist ein undichter Keller, welcher durch Planungs- und Materialfehler und auch durch eine unsachgemäße Ausführung entstehen kann.
Fehlende Entwässerung der Kelleraußentreppe: Feuchtigkeits- und Frostschäden können zum Beispiel durch nicht abfließendes Regenwasser entstehen.
Diese Aufzählung ist bei Weitem nicht zu Ende, da wir in diesem Artikel leider nicht auf alle möglichen Baumängel eingehen können. Wir möchten Ihnen lediglich einen Einblick in potentielle Gefahren geben. Ziehen Sie daher bei der Abnahme Ihres Hauses auf jeden Fall eine fachkundige Person zu Rate.
Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für einen Baumangel?
Bei der Abnahme Ihres Hauses bescheinigen Sie dem Bauträger und den Handwerkern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbracht haben. Mängel, die Sie bereits bei der Bauabnahme beanstanden, müssen vom Bauträger nachgebessert werden.
Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar und von Ihnen beanstandet werden, fallen unter die Gewährleistungsfrist. Dies bedeutet, dass der Bauträger diese nachbessern muss, wenn Sie beweisen können, dass der Mangel bereits in der Bauphase entstanden ist, jedoch zum Zeitpunkt der Abnahme nicht äußerlich sichtbar war und sich erst später ausgewirkt hat.
Man geht bei später auftretenden Mängeln davon aus, dass eine mangelhafte oder vertragswidrige Bauausführung für die Mängel verantwortlich ist. Ist der Mangel später aufgetreten und liegt nicht im Verschulden des Bauträgers, liegt jedoch kein Baumangel vor.
Teilweise ist schwer festzustellen, ob es sich um einen Baumangel oder um einen nachträglich entstandenen Schaden handelt. Ein Sturmschaden am Dach des Gebäudes kann zum Beispiel durch die Sturmböen selbst verursacht worden sein, sodass der Baumangel nicht die Ursache ist.
Der Schaden kann jedoch auch entstanden sein, wenn die Befestigung der Dachziegel unsachgemäß war und somit ein Baumangel vorliegt. Es muss also immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Der Tag der Abnahme ist entscheidend dafür, wer die Beweislast für einen Baumangel erbringen muss: Vor der Abnahme liegt diese beim Bauträger, nach der Abnahme geht die Beweislast auf Sie als Bauherren über.
Welche Ansprüche haben Sie bei einem Baumangel?
Liegt ein Baumangel an Ihrem Haus vor, ist für Sie wichtig zu wissen, welche Ansprüche Sie gegenüber dem Bauträger geltend machen können. Der vorrangige Anspruch, den Sie im Falle eines Baumangels haben, ist eine Beseitigung des Mangels durch den Bauträger.
Dieser kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn es ihm unmöglich ist, den Mangel zu beheben oder wenn es unverhältnismäßig oder unzumutbar ist. Sollte dies der Fall sein, können Sie eine Minderung des Preises erwirken.
Lehnt der Bauträger die Mängelbeseitigung aus einem anderen Grund und somit unberechtigterweise ab, können Sie die Beseitigung des Mangels selbst durchführen oder von einer Drittfirma durchführen lassen. Die hierfür entstehenden Kosten können Sie anschließend dem Bauträger in Rechnung stellen und darüber hinaus meist Schadensersatz verlangen.
Wie Sie sehen, sollten Sie, um möglichen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sehr gründlich bei der Abnahme Ihres Hauses sein und somit verhindern, dass Ihnen im Nachhinein Baumängel auffallen, bei denen Sie beweisen müssen, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden haben. Mängelrügen, die vor der Abnahme beanstandet werden, können wesentlich leichter und für Sie unkomplizierter abgewickelt werden. Seien Sie daher sorgfältig und ziehen Sie sich fachkundige Unterstützung heran.
Welche Erfahrungen haben Sie bereits mit Baumängeln gemacht? Haben Sie jemals etwas an Ihrem Gebäude beanstanden müssen? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen!
Bildquelle: 亨極堂 HENGstream Co. | unsplash.com