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Manchmal läuft nicht alles rund im Leben – dies gilt natürlich auch für den Bau eines Hauses. Daher kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten auf Grund von Baumängeln. In diesem Beitrag zeigen wir euch, was ein Baumangel ist, welches die am häufigsten auftretenden Mängel sind und welche Ansprüche ihr im Falle eines Baumangels habt.
Von einem Baumangel spricht man, wenn der Ist-Zustand eines Bauwerkes nicht dem geschuldeten Soll-Zustand entspricht. Ein Baumangel liegt also vor, wenn eine Bauleistung nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sie nicht dem vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck entspricht.
Abweichungen vom Soll-Zustand = Baumangel
Eine Bauleistung muss die Beschaffenheit aufweisen, die entsprechende Bauleistungen üblicherweise haben. Kommt es zu Abweichungen, liegt ein Baumangel vor.
VOB und Bauvertrag bestimmen den Baumangel
Laut der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) muss eine Bauleistung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese stellen meist den erprobten Stand der Technik dar und werden durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien festgesetzt.
Um feststellen zu können, ob ein Baumangel vorliegt, muss zunächst geprüft werden, welche Soll-Leistung laut Vertrag zu erbringen ist. Ist dieser Punkt geklärt, muss die Soll-Leistung mit der tatsächlich erbrachten Bauleistung verglichen werden. Gibt es Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist-Zustand, handelt es sich um einen Baumangel.
Werden Baumängel nicht rechtzeitig behoben, kann es zu Bauschäden kommen. Ein Bauschaden ist die Folge eines Baumangels, weil zum Beispiel die Witterung das Gebäude unvorhergesehen angreifen kann.
18 Beispiele für Baumängel
- Risse in den Wänden und Decken
- undichte Dachkonstruktionen
- Feuchtigkeit oder Wassereintritt
- Probleme mit der Wärmedämmung
- fehlerhafte Fenster- und Türmontage
- schlechte Bauausführung und Montagefehler
- unzureichende Belüftungssysteme
- fehlerhafte Dampfsperren
- mangelhafte Abdichtung von Bädern und Küchen
- unsaubere Verarbeitung
- mangelhafte Elektroinstallationen
- fehlerhaft installierte Haustechnik
- unebene Böden
- schlechte Qualität der Materialien
- Setzungsrisse im Fundament
- Schimmelbildung in Innenräumen
- falsch eingebaute Steckdosen
- undichte Kellerwände
Sowohl Baumängel als auch Bauschäden können optische und funktionelle Beeinträchtigungen am Gebäude nach sich ziehen. Sie wirken sich zudem auf die Stabilität und auch die Sicherheit des Gebäudes aus.
Baumängel protokollieren und geltend machen
Bei der Abnahme eures Hauses bescheinigt ihr dem Bauträger und den Handwerkern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbracht haben. Mängel, die ihr bereits bei der Bauabnahme beanstandet habt, müssen vom Bauträger nachgebessert werden.
10 TIPPS, DIE IHR BEI DER BAUABNAHME BEACHTEN SOLLTET
1. Dokumentiert die Baumängel anhand einer Mängelliste
2. Vereinbart einen Termin mit dem Hausbauunternehmen
3. Holt euch Unterstützung von einem Sachverständigen
4. Erstellt ein detailliertes Abnahmeprotokoll
5. Vereinbart eine Gewährleistung für Mängel
6. Fotografiert potenzielle Baumängel, sobald sie euch auffallen
7. Überprüft die Funktion technischer Installationen
8. Vergleicht die getätigten Arbeiten mit den Plänen
9. Gleicht die vereinbarten Leistungen ab
10. Klärt offene Finanzen vor der Abnahme
Mängelliste zur Dokumention der Baumängel während des Hausbaus
Um keinen Mangel zu übersehen, ist es hilfreich, systematisch vorzugehen. Die Qualität der Auftragsausführung bei der Übergabe jedes einzelnen Abschnittes sollte genau dokumentiert werden.
Die Mängelliste beim Hausbau enthält neben der schriftlichen Zusammenstellung auch eine Fotodokumentation. Mit dieser können Abweichungen schnell erkannt und zu jeder Zeit bei Rechtsstreitigkeiten nachgewiesen werden.
Als Mängelliste beim Hausbau eignet sich unter anderem eine Excel-Tabelle. Diese sollte folgende Rubriken enthalten:
- Nummerierung des Mangels
- Bezeichnung der Arbeit/ Aufgabe
- Verantwortlichkeit für die Ausführung
- Beschreibung des Mangels/ der Abweichung
- Anmerkungen
Die Mängelliste wird für die neun wichtigsten Bereiche geführt und ist je nach Objekt anzupassen.
1. Außenbereich
- Gartenanlage
- Terrasse
- Carport
- Garage
- Zufahrt und Wege
- Kanalisation mit korrekter Höhenanbindung
- sichere Schachtabdeckungen
- Außenbeleuchtung
- Klingel- und Alarmanlage
- Unversehrtheit der Türen und Fenster
- Funktionsfähigkeit der Rollläden
2. Dach
- Anordnung der Dachziegel
- Dachluken
- Begehungshilfen, Schnee- und Laubgitter
- Neigung der Dachrinnen
- Fallrohre
- Schornsteinabdichtungen
- Rauchabzug
- Blitzableiter
3. Dachboden
- Fußbodenaufbau
- Bodenluke
- Dämmung
- Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
- Behandlung der Holzbalken
- Zugang zum Dachboden
- Sparrenabstände
- Abdichtung von Fugen und Anschlüssen
4. Türen und Fenster
- Position und Abmessungen der Türen und Fenster
- Position der Tür- und Fensterbeschläge
- ordnungsgemäßes Verschließen
- Vorhandensein der Schlüssel
- Funktionsfähigkeit der Fenster und Rollläden
- Dichtigkeit
- ordnungsgemäßes Verfugen
5. Wände, Decken
- Einhaltung der Deckenhöhen und Raummaße
- gerade Ausrichtung der Decken, Böden und Wände
- Schalldichtigkeit
- Dämmung
- Fußbodenbelag
- Fußbodenleisten
6. Treppen
- Treppenbelag
- Handläufe
- Befestigung
- Geräusche beim Begehen
7. Sanitärräume
- Waschbecken
- Badewanne
- Dusche
- WC
- Armaturen
- Abläufe
- Fugen
- Wasserdruck
- Wasseruhren
8. Küche
- Elektrogeräte
- Dunstabzug
- Armaturen
- Abläufe
- Wasseruhren
9. Elektrotechnik
- Steckdosen
- Antenne
- Kabelanschluss
- Telefon
- Lichtschalter
- Herdanschluss
- Verteilerdosen
- Klimaanlage
- Rauchmelder
10. Heizung
- Heizkörper
- Rohrleitungen
11. Haustechnik
- Alarmanlage
- Wärmepumpe
- Photovoltaik/ Solarthermie
- Wasseraufbereitung
- Regenwasseranlage
- Notstromanlage
Bei der Bauabnahme ist zu prüfen, ob alle vertraglich vereinbarten oder erforderlichen Tests erfolgt sind und protokolliert wurden. Auch die Frage, ob die Prüfungsergebnisse den Vorgaben entsprechen, ist vom Bauunternehmen zu beantworten. All diese Angaben gehören ins Übergabeprotokoll beziehungsweise bei Abweichungen in die Mängelliste.
Vorlagen für eine Mängelliste sind im Internet und bei der Verbraucherzentrale erhältlich. Ebenso könnt ihr Musterschreiben für die Aufforderung zur Mangelbeseitigung kostenfrei downloaden.
Baumängel, die nach der Bauabnahme auftreten
Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar und von euch beanstandet werden, fallen unter die Gewährleistungsfrist. Dies bedeutet, dass der Bauträger diese nachbessern muss.
Allerdings müsst ihr beweisen, dass der Mangel bereits in der Bauphase entstanden ist, jedoch zum Zeitpunkt der Abnahme nicht äußerlich sichtbar war und sich erst später ausgewirkt hat.
Man geht bei später auftretenden Mängeln davon aus, dass eine mangelhafte oder vertragswidrige Bauausführung für die Mängel verantwortlich ist. Ist der Mangel später aufgetreten und liegt nicht im Verschulden des Bauträgers, liegt jedoch kein Baumangel vor.
Baumangel oder nachträglicher Schaden?
Teilweise ist schwer festzustellen, ob es sich um einen Baumangel oder um einen nachträglich entstandenen Schaden handelt. Ein Sturmschaden am Dach des Gebäudes kann zum Beispiel durch die Sturmböen selbst verursacht worden sein, sodass der Baumangel nicht die Ursache ist.
Der Schaden kann jedoch auch entstanden sein, wenn die Befestigung der Dachziegel unsachgemäß war und somit ein Baumangel vorliegt. Es muss also immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.
Der Tag der Bauabnahme ist entscheidend dafür, wer die Beweislast für einen Baumangel erbringen muss: Vor der Abnahme liegt diese beim Bauträger, nach der Abnahme geht die Beweislast auf euch als Bauherren über.
Welche Ansprüche habt ihr bei einem Baumangel?
Liegt ein Baumangel an eurem Haus vor, ist für euch wichtig zu wissen, welche Ansprüche ihr gegenüber dem Bauträger geltend machen könnt. Der vorrangige Anspruch, den ihr im Falle eines Baumangels habt, ist eine Beseitigung des Mangels durch den Bauträger.
Dieser kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn es ihm unmöglich ist, den Mangel zu beheben oder wenn es unverhältnismäßig oder unzumutbar ist. Sollte dies der Fall sein, könnt ihr eine Minderung des Preises erwirken.
Lehnt der Bauträger die Mängelbeseitigung aus einem anderen Grund und somit unberechtigterweise ab, könnt ihr die Beseitigung des Mangels selbst durchführen oder eine Drittfirma beauftragen.
Die hierfür entstehenden Kosten könnt ihr anschließend dem Bauträger in Rechnung stellen. Darüber hinaus habt ihr die Möglichkeit einen Schadenersatz zu verlangen.
Wie ihr seht, solltet ihr, um möglichen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sehr gründlich bei der Abnahme eures Hauses sein und somit verhindern, dass euch im Nachhinein Baumängel auffallen, bei denen ihr beweisen müsst, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden haben.
Mängelrügen, die vor der Abnahme beanstandet werden, können wesentlich leichter und für euch unkomplizierter abgewickelt werden. Seid daher sorgfältig und zieht euch fachkundige Unterstützung heran.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Ein Baumangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht. Im Folgenden haben wir die bekanntesten Baumängel für euch aufgelistet:
Während der Bauabnahme solltet ihr Baumängel dokumentieren, einen Termin mit dem Bauunternehmen vereinbaren und Sachverständige hinzuziehen. Baumängel, die nach der Abnahme auftreten, fallen unter die Gewährleistungsfrist. Die Beweislast für Baumängel liegt vor der Abnahme beim Bauträger, danach beim Bauherren.
Bei Baumängeln habt ihr als Bauherr Anspruch auf
- Mängelbeseitigung durch den Bauträger,
- eine Preisminderung
- oder Schadensersatz.
Welche Erfahrungen habt ihr bereits mit Baumängeln gemacht? Habt ihr jemals etwas an eurem Gebäude beanstanden müssen? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Titelbild: © Andrey Popov | stock.adobe.com
Gilt das nicht komplette öffnen (45°) von Fenster aufgrund des Aufschraubwicklers (manuelle Rolladen) als Baumangel? Wenn ja, wieviel kann man dafür an Rabatt von der Rechnung verlangen? 3 Fenster haben einen Rolladen. Alle 3 lassen sich nicht komplett öffnen.
Hallo An Ja,
wenn Fenster aufgrund eines Aufschraubwicklers für manuelle Rollläden nicht vollständig geöffnet werden können, könnte das als Baumangel gelten. Ein solcher Mangel beeinträchtigt die Funktionalität der Fenster und sollte in Ihrem Bauvertrag geprüft werden. Wie hoch der Rabatt sein sollte, können wir hier aber nicht genau sagen. Ein Bausachverständiger kann in diesem Fall helfen, den genauen Wert des Mangels und die Höhe des möglichen Rabatts zu bestimmen.
Beste Grüße,
Ihr BauMentor-Team.
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