Baustellenzufahrt: Warum ist sie notwendig, wo wird sie beantragt und was kostet sie?

Rund um den Hausbau

Für den Hausbau sind schwere Fahrzeuge notwendig, welche zum einen die Bauelemente anliefern und zum anderen die Aufbauten anheben und an der richtigen Stelle platzieren. Damit für diese Baustellenfahrzeuge eine problemlose Anfahrt möglich ist, kommt es nicht selten vor, dass eine spezielle Baustellenzufahrt errichtet werden muss.

Für die Baustellenzufahrt ist in der Regel der Bauherr zuständig, welcher diese bei der zuständigen Behörde beantragen muss. Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen, denn für eventuelle Schäden, die durch die Baufahrzeuge entstehen können, kann der Bauherr voll haftbar gemacht werden.

Die Baustellenzufahrt

Bei der sogenannten Baustellenzufahrt handelt es sich um die Zufahrt für alle Baustellenfahrzeuge, welche für das Bauvorhaben notwendig sind. Durch die Baustellenzufahrt ist gewährleistet, dass diese Fahrzeuge den Platz bzw. das Grundstück, auf dem das Fertighaus erbaut werden soll, ohne Hindernisse erreichen.

Der Sinn und Zweck einer Baustellenzufahrt liegt neben dem problemlosen Erreichen des Bauorts auch darin, alle Verkehrsteilnehmer vor möglichen Gefahren zu warnen. Auch wird durch die Baustellenzufahrt gewährleistet, dass der vorhandene Untergrund durch die schweren LKWs und Baufahrzeuge nicht beschädigt wird.

Für euch als Bauherren gibt es hinsichtlich der Baustellenzufahrt einiges zu beachten. Liegt die Baustellenzufahrt in einem öffentlichen Straßenraum, darf diese nur durch das zuständige Straßenbau- und Tiefbauunternehmen angebracht werden. Das Unternehmen bzw. Straßen- und Tiefbauamt ist zuständig für die Errichtung bzw. Anlegung der Baustellenzufahrt sowie nach Fertigstellung des Bauprojektes für den Rückbau der Zufahrt.

Wichtig zu wissen: Der Bauherr muss die Baustellenzufahrt rechtzeitig beantragen. Legt er die Zufahrt auf eigene Faust an, kann er nicht nur für eventuelle Schäden an Untergrund, Objekten etc. haftbar gemacht werden, sondern muss ebenso mit einem Bußgeld rechnen.

Wie und wo wird die Baustellenzufahrt genehmigt?

Die Baustellenzufahrt muss zwingend und rechtzeitig beim zuständigen Straßen- und Tiefbauamt der Gemeinde beantragt werden. Der Antrag sollte einige Wochen vor dem eigentlichen Baubeginn gestellt werden, denn die Bearbeitung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Vor allem, wenn Zufahrtsstraßen zusätzlich gesperrt werden müssen. Als Bauherren solltet ihr den Termin für den Baubeginn also explizit mit dem Bauunternehmen abstimmen.

Handelt es sich um eine komplexe Baustellenzufahrt, für die, wie eben angesprochen, Straßensperrungen oder Umleitungen notwendig sind, erfolgt außerdem eine Begehung durch das Straßen- und Tiefbauamt, was für die Bauherren zusätzliche Kosten verursacht.

Für den Antrag der Baustellenzufahrt ist außerdem die Bauvorlageberechtigung notwendig. Am besten informiert ihr euch vorab bei der zuständigen Behörde, denn der Ablauf des Antragsverfahrens ist Ländersache und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Auflagen

Wie zuvor schon angesprochen, handhabt jedes Bundesland die Antragstellung sowie die Auflagen für die Baustellenzufahrt anders. Das bedeutet, dass es durchaus sein, dass ihr als Bauherren Auflagen erhaltet. Diese Auflagen können beispielsweise die tägliche Reinigung der verschmutzen Straße umfassen.

Zudem – solltet ihr die Baustellenzufahrt selbst anlegen – kann ein Sonderantrag für das Abstellen und Lagern von Baumaterial im öffentlichen Straßenbereich oder auch der schnellstmögliche Rückbau der Baustellenzufahrt nach Bauende auferlegt werden.

Die Baustellenzufahrt muss in jedem Fall so angebracht sein, dass zu jeder Zeit ein reibungsloser Verkehrs- sowie Transportfluss gewährleistet ist. Dabei spielt es selbstverständlich keine Rolle, ob die Zufahrt von euch oder vom Straßen- und Tiefbauunternehmen angelegt wird.

Dokumentation

Ein ganz wichtiger Punkt für euch als Bauherren ist die Dokumentation. Ihr solltet vor dem Anlegen der Baustellenzufahrt, währenddessen sowie nach dem Rückbau alles genau mittels Fotos dokumentieren – sprich den Untergrund sowie alle in der Umgebung befindenden Wege, Straßen/Pflaster und Objekte, die durch die Baustellenfahrzeuge beschädigt werden könnten.

Sollten während der Bauphase Schäden durch die Baustellenfahrzeuge verursacht werden, welche ihr nachweisbar nicht widerlegen könnt, müsst ihr für die Beseitigung dieser als Bauherren aufkommen. Aus diesem Grund ist eine genaue Voher-/Nachher-Dokumentation so wichtig.

Die Beschilderung “Baustellenausfahrt”

Für die Baustellenzufahrt gibt es laut Straßenverordnung bestimmte Voraussetzungen. So muss die Zufahrt entsprechend mit dem Zusatzzeichen “Baustellenzufahrt 1006-33” beschildert werden.

Bei diesem Verkehrsschild handelt es sich um ein Rechteck mit zwei unterschiedlichen Maßen (231 x 420 mm und 330 x 600 mm), welches in zwei Folientypen (RA1 und RA2) sowie zwei unterschiedlichen Materialien (Aluflach und Alform) zur Verfügung steht.

Nur diese sind als Beschilderung in der Straßenverkehrsordnung zugelassen. Wird die Baustellenzufahrt vom zuständigen Straßen- und Tiefbauamt errichtet – was in der Regel der Fall ist – müsst ihr euch nicht selbst um die Beschilderung bzw. das Zusatzzeichen Baustellenzufahrt 1006-33 kümmern.

Neuanlage einer Baustellenzufahrt: Kosten

Eine Neuanlage der Baustellenzufahrt ist normalerweise nur dann notwendig, wenn in einem bereits bestehenden Bezirk gebaut wird. In Neubaugebieten entfällt die Neuanlage der Baustellenzufahrt meist komplett, da bereits eine vorhanden ist. Muss dennoch eine Neuanlage erfolgen, müsst ihr als Bauherren für die Kosten aufkommen.

Zu diesen Kosten zählt das Antrags- und Genehmigungsverfahren, welches ohne Begehung zwischen 15 und 20 Euro kostet. Zusätzlich können für die Neuanlage der Baustellenzufahrt folgende Kosten entstehen:

  • Die Abtragung des Mutterbodens (ca. 2-3 Euro/m²)
  • Zusätzlicher Untergrund – Schotter, Sand (ca. 8-10 Euro/m²)
  • Antrag für eine Straßensperrung (ca. 100-150 Euro) + Auf- und Abbau inklusive Beschilderung (ca. 200-250 Euro)
  • Randbefestigung (ca. 4-6 Euro/m²)
  • Rückbau und Wiederherstellung des Ist-Zustands (ca. je nach Aufwand)

Wie ihr seht, können für die Neuanlage der Baustellenzufahrt etliche Kosten auf euch zukommen, die ihr bei einer eventuellen Baufinanzierung berücksichtigen solltet. Grob könnt ihr hier mit Kosten von 700 bis 1500 Euro rechnen. Die Kosten lassen sich leider nicht fix beziffern, da diese immer von der Größe sowie dem Aufwand für das Anlegen der Baustellenzufahrt (z.B. Straßensperrung, Material, etc.) abhängig sind.

Fazit

Die Planung und Errichtung der Baustellenzufahrt verursacht nicht nur zusätzliche Kosten, sondern benötigt auch eine gewisse Vorlaufzeit. Ist das Anlegen einer Baustellenzufahrt notwendig, um das Haus bauen zu können, seid ihr als Bauherr dafür verantwortlich. Ihr verpflichtet euch dazu, dem Bauunternehmen eine problemlose Zufahrt zum Grundstück sowie auf die Baustelle zu ermöglichen.

Sprecht euch diesbezüglich am besten mit eurem Fertighaushersteller bzw. Bauunternehmen ab. Dieses unterstützt euch bei der Antragstellung sowie der Ermittlung der Kosten.

Bildquelle: Satya Prem | pixabay.de

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