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Jeder, der ein Haus bauen will, geht immer ein Risiko ein. Ihr fragt euch vielleicht, was geschieht, wenn die Baufirma während eines Hausbaus Insolvenz anmeldet? Steht ihr als Bauherr dann mit einem nur halb fertigen Haus da? Habt ihr jetzt erst richtig Stress und Ärger und müsst andere Firmen mit der Fortsetzung eures Bauvorhabens beauftragen?
Grundsätzlich hat jedes Bauunternehmen, das als Auftragnehmer Bauleistungen durchführt, gegenüber einem Auftraggeber Vertragspflichten zu erfüllen. Diese sind wiederum im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) festgelegt.
Die Bestimmungen nach dem BGB oder der VOB/B umfassen alle Gewährleistungspflichten während des gesamten Zeitraumes von Baubeginn bis zur Abnahme. Zu den Pflichten, die bei einem Vertragserfüllungsgeschäft zu leisten sind, zählen unter anderem Ausführung, Gewährleistung, Schadenersatz bei Nichterfüllung des Gewerks und Überzahlungen.
Schutz durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft findet nicht nur innerhalb der Baubranche, sondern auch im Maschinen-, Anlagen sowie Garten- und Landschaftsbau Verwendung.
Im Grunde sichert eine solche Vertragserfüllungsgarantie alle aus einem Werkvertrag resultierenden Verpflichtungen eines Auftragnehmers gegenüber einem Auftraggeber ab. Hierzu zählen Komponenten wie die sorgfältige und vertragsgemäße Ausführung, die Sicherstellung von Ansprüchen auf Gewährleistung, Schadenersatz und die Erstattungspflicht bei Überzahlungen.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft schützt somit den Auftraggeber vor allen auftretenden Schäden, die bei einer Insolvenz des Auftragnehmers eintreten können. Ebenso tritt sie bei Nichterfüllung oder Verweigerung vertraglich vereinbarter Leistungen durch die Baufirma ein.
Anbieter und Kosten einer Vertragserfüllungsgarantie
Vertragserfüllungsbürgschaften können sowohl bei Kreditinstituten in Form eines Avalkredits oder bei Versicherungsgesellschaften als Kautionsversicherung abgeschlossen werden. Von Bürgen, die mit dem Auftragnehmer abhängig sind, sollte nach Möglichkeit abgesehen werden.
Die Kosten für eine Vertragserfüllungsgarantie werden in der Regel von der Höhe der Bürgschaft abhängig gemacht. Tritt eine Versicherung als Bürge ein, erfolgt die Festsetzung eines Bürgschaftsrahmens.
Daneben können mehrere verschieden hohe Bürgschaften festgelegt werden, die durch eine Summe gedeckt werden, welche alle Bürgschaften umfasst. Garantien sollten somit immer individuell an die Gegebenheiten des jeweiligen Gewerks angepasst werden.
Nach den Regelungen des § 771 BGB ist eine Bürgschaft schriftlich unter Verzicht auf Einrede der Vorausklage zu erstellen. Sie darf nach § 17 Nr. 4 Satz 2 VOB/B nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sein und ist nach den Vorschriften des Auftraggebers auszustellen.
Nach Abnahme einer Baumaßnahme ist die Bürgschaft zurückzugeben, wenn sie nicht auch für die Zeit einer weiteren Gewährleistung Anwendung findet. Dies ist immer dann der Fall, wenn separat eine Gewährleistungsbürgschaft abgegeben wurde.
Häufig wird jedoch eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Bauabnahme in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt. Die Urkunde wird bei Abschluss der Maßnahme im Original an die bürgende Bank oder Versicherung zurückgegeben.
Obwohl ein solches Vertragserfüllungsgeschäft hauptsächlich im Bereich von Verpflichtungen zu einer ordnungsgemäßen Bauausführung für Sicherheit sorgt, ist sie kein Bestandteil allgemeiner Geschäftsbedingungen. Ein Vertragserfüllungsgeschäft muss somit immer individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden.
Spezielle Vertragserfüllungsbürgschaft
Die §§ 631 ff. BGB regeln die spezielle Vertragserfüllungsbürgschaft, welche sich von der allgemeinen Vertragserfüllungsbürgschaft unterscheidet.
Die spezielle Bürgschaft wird dann gestellt, wenn ein Bauherr mit einem Bauunternehmen einen Ratenzahlungsplan vereinbart hatte. Auch das spezielle Vertragserfüllungsgeschäft soll die rechtzeitige Herstellung eines Gewerks ohne Mängel sicherstellen.
Vertragserfüllungsgeschäft nach Ende der Baumaßnahme
Grundsätzlich existieren keine verbindlichen Regelungen für die Stellung einer Bürgschaft. Jedoch sollte ab einer Auftragssumme von etwa 20.000 Euro immer eine Garantie vereinbart werden.
Da Gewährleistungsansprüche noch lange nach einem Vertragsabschluss bestehen, muss ein Auftraggeber befürchten, dass beauftragte Firmen einige Jahre nach Fertigstellung einer Baumaßnahme nicht mehr in der Lage sind, eine Gewährleistung sicherzustellen. Auch für diese Fälle werden von Banken und Versicherungen Vertragserfüllungsbürgschaften offeriert, deren jeweilige Laufzeit mit Erteilung eines Auftrags beginnt.
Sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers einschließlich der daraus folgenden Leistungen richten sich nach den jeweiligen Verjährungsfristen. Sollte der Auftragnehmer während der Phase seiner Vertragserfüllung insolvent werden, erhält der Auftraggeber einen Sicherheitsbehalt, der für ihn eine Garantie für seine Ansprüche darstellt.
Hausbau mit Fertigstellungsversicherung
Eine weitere Form der Absicherung eines Bauherrn vor einem Insolvenzrisiko ist der Abschluss einer Fertigstellungsversicherung. In diesem Fall ist jedoch das Bauunternehmen Versicherungsnehmer. Auch diese Versicherung schützt vor entstehenden Schadenersatzansprüchen durch einen Bauherrn bei Eintritt einer Insolvenz des Bauunternehmens und einer damit verbundenen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen aus einem Bauvertrag.
Der Bauherr macht seine Ersatzansprüche direkt bei einer Fertigstellungsversicherung geltend. Er wendet sich nicht direkt an das insolvente Bauunternehmen. Die Versicherung deckt jedoch im Gegensatz zu einer Fertigstellungsbürgschaft keine Verzögerungsschäden ab.
Sind möglicherweise mehrere Unternehmen an einem Bau beteiligt, kommt eine Versicherung für eintretende Schäden anderer nicht auf. Eine Fertigstellungsversicherung sollte nur abgeschlossen werden, wenn die gesamte Baumaßnahme durch ein einziges Unternehmen durchgeführt wird.
Wir hoffen, dass wir euch mit unserem Beitrag über das Vertragserfüllungsgeschäft einen guten Einblick in die Thematik geben konnten. Für Fragen hierzu oder eigene Erfahren findet ihr natürlich – wie immer – genügend Platz in den Kommentaren.
Bildquelle: nikarthur | Unsplash.com