In der 53. Podcast-Episode stellen wir euch das neue Gebäudeenergiegesetz vor, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Ihr erfahrt, welche Vereinfachungen und Vorteile es mit sich bringt, welche Gesetze dafür weichen mussten, was es überhaupt regelt und inwiefern ihr als Bauherren vom GEG betroffen seid.
Seit dem 1. November letzten Jahres gibt es das neue Gebäudeenergiegesetz. Zugegeben gehen damit keine bahnbrechenden Veränderungen einher, allerdings ist es eine enorme Vereinfachung für euch als Bauherren, da drei etwas undurchsichtige Gesetze in ein Gesetz umgewandelt wurden. Gemeint sind das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Die 114 Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes beziehen sich unter anderem auf Anforderungen, die an die Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Verwendung von Energieausweisen gestellt werden. So verfolgt das GEG bei Neubauten und Modernisierungen das Ziel, dass diese möglichst wenig Energie verbrauchen und nachhaltige Energiequellen weiter in den Fokus rücken.
Welche Vorteile das GEG sonst noch mit sich bringt sowie weitere Details zum Inkrafttreten des Gesetzes bringen wir in der 53. Podcast-Episode in knapp zehn Minuten auf den Punkt.
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Die Shownotes zu Episode #53
Weitere Informationen zur aktuellen Podcast-Episode bekommt ihr unter den folgenden Links:
- Das neue Gebäudeenergiegesetz ist da – das solltest ihr wissen
- Was ihr über den Energieausweis wissen solltet
- Neuerungen ab 2021: Was hat sich für Bauherren geändert?
Wir würden uns freuen, wenn ihr auch beim nächsten Mal wieder mit dabei seid. Dann beschäftigen wir uns mit der richtigen Haustür, die nicht nur gut aussehen soll, sondern auch einige wichtige Funktionen erfüllen soll.