Heizungsgesetz 2026: Neue Regeln, Verbote und was jetzt wirklich gilt

Baurecht, Heizung, Nachhaltigkeit

Das Heizungsgesetz steht erneut im Fokus, denn 2026 bringt nicht nur neue Fristen, sondern auch eine politische Neuaufstellung. Während einige Heizungen künftig nicht mehr erlaubt sind, bleiben andere weiterhin zulässig – allerdings unter strengeren Bedingungen. Für Bauherren und Eigentümer ist es wichtiger denn je, Fakten von Gerüchten zu trennen.

Mit dem Jahr 2026 rücken entscheidende Weichenstellungen für den Heizungsmarkt näher. Gleichzeitig sorgt die geplante Umbenennung und Überarbeitung des bisherigen Heizungsgesetzes für zusätzliche Unsicherheit, obwohl sich an den grundlegenden Zielen wenig ändern dürfte.

Vom „Heizungsgesetz“ zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das oft zitierte Heizungsgesetz ist rechtlich Teil des Gebäudeenergiegesetzes. Politisch soll dieser Begriff jedoch künftig verschwinden: Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gesetz unter dem neuen Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ weiterzuführen. Der Beschluss ist nach aktuellem Stand für Ende Februar 2026 vorgesehen.

Wichtig für Bauherren: Die Umbenennung bedeutet keinen Neustart bei null. Fachleute gehen davon aus, dass die grundlegenden Anforderungen bestehen bleiben, da Deutschland an europäische Klimaziele gebunden ist. Ziel bleibt es, den Gebäudesektor schrittweise klimaneutral zu machen und Investitionen in fossile Technik langfristig zu vermeiden.

Die 65-Prozent-Vorgabe bleibt der Maßstab

Seit Anfang 2024 gilt für viele Neubauten bereits die Vorgabe, dass neu installierte Heizungen einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Diese Regelung wird auch 2026 eine zentrale Rolle spielen.

Kern der Vorgabe ist, dass neue Heizsysteme perspektivisch nicht mehr überwiegend fossil betrieben werden dürfen. Zwar wird politisch über mehr Flexibilität und Technologieoffenheit diskutiert, doch Experten rechnen nicht mit einer Abkehr vom Grundprinzip. Ohne eine solche Vorgabe ließen sich die Klimaziele im Gebäudebereich kaum erreichen.

Was bedeutet die 65-Prozent-Regel in der Praxis?

Die 65-Prozent-Regel beschreibt den Anteil erneuerbarer Energie an der Wärmeerzeugung einer neuen Heizung. Erreicht wird dies vor allem durch Wärmepumpen, Fernwärme mit hohem erneuerbarem Anteil, Biomasseheizungen oder durch Hybridlösungen. Reine Gas- oder Ölheizungen ohne Ergänzung erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht mehr, sobald die Vorgabe greift.

Warum 2026 für viele Eigentümer zum Wendepunkt wird

Ob und wann die neuen Anforderungen greifen, hängt maßgeblich von der kommunalen Wärmeplanung ab. Großstädte müssen ihre Konzepte bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen. In diesen Kommunen gelten die neuen Vorgaben für den Heizungseinbau anschließend verbindlich.

Für Bauherren bedeutet das: Der Zeitpunkt der Wärmeplanung ist entscheidender als das Baujahr des Hauses. Wer in einer Stadt mit abgeschlossener Wärmeplanung eine neue Heizung einbaut, muss sich an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben halten.

Kommunale Wärmeplanung kurz erklärt

Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung künftig organisieren wollen – etwa durch Fernwärme, dezentrale Wärmepumpen oder Mischlösungen. Sobald sie beschlossen ist, werden neue Heizungen an diese Strategie gekoppelt. Für Eigentümer ist sie damit der wichtigste Auslöser für neue Pflichten.

Diese Heizungen sind 2026 verboten oder stark eingeschränkt

Mit Blick auf 2026 gibt es erstmals eine klare Liste von Heizsystemen, die entweder nicht mehr neu eingebaut oder nur noch eingeschränkt betrieben werden dürfen:

Kohle- und Koksheizungen: Neue Anlagen sind ab 2026 unzulässig. Bestehende Systeme müssen spätestens bis 2045 stillgelegt werden.

Sehr alte Heizungen: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, unterliegen einer Austauschpflicht, sofern sie nicht unter definierte Ausnahmen fallen.

Stromdirektheizungen: Ihr Einbau ist bundesweit stark eingeschränkt und in Mehrfamilienhäusern in der Regel unzulässig.

Offene Kamine: Sie dürfen nicht als reguläre Heizquelle genutzt werden, sondern nur gelegentlich.

Reine fossile Heizungen im Neubau: Öl- und Gasheizungen sind im Neubau bereits seit 2024 nicht mehr zulässig.

Anlagen mit behördlicher Austauschauflage: Wenn der Schornsteinfeger eine Austauschpflicht feststellt, muss diese umgesetzt werden.

Verstöße gegen geltende Vorgaben können mit Bußgeldern zwischen 5.000 und 50.000 Euro geahndet werden.

Bestehende Heizungen: Kein Zwang zum sofortigen Austausch

Trotz der verschärften Regeln gilt weiterhin: Funktionierende Heizungen müssen nicht pauschal ersetzt werden. Eigentümer dürfen bestehende Gas- oder Ölheizungen weiter betreiben, solange sie technisch einwandfrei funktionieren und keine Austauschpflicht besteht.

Relevant wird das Gesetz vor allem dann, wenn eine Heizung neu installiert oder vollständig ersetzt wird. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Anforderungen, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Welche Heizsysteme bleiben erlaubt?

Auch in Zukunft gibt es mehrere zulässige Heizlösungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärme
  • Pellet- und Biomasseheizungen (unter Auflagen)
  • Hybridheizungen mit erneuerbarem Hauptanteil
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Heizungen auf Basis von Biogas oder perspektivisch Wasserstoff

Reine Öl- und Gasheizungen sind aktuell noch nicht vollständig verboten, gelten aber als Auslaufmodelle. Spätestens 2045 sollen alle fossilen Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen ersetzt sein.

Wirtschaftliche Risiken fossiler Heizungen

Diese Entwicklung ist ein zentraler Grund, warum Politik und Verbraucherverbände davor warnen, heute noch in neue rein fossile Heizsysteme zu investieren. Neben steigenden CO₂-Abgaben drohen Eigentümern künftig auch finanzielle Nachteile durch sinkende Fördermöglichkeiten und strengere gesetzliche Vorgaben beim späteren Austausch.

Zudem wächst das Risiko von Wertverlusten bei Immobilien, wenn Heizsysteme nicht mehr dem gesetzlichen oder energetischen Standard entsprechen. Vor diesem Hintergrund gelten Investitionen in fossile Heizungen zunehmend als kurzfristige Lösung mit langfristigen Kostenrisiken.

Förderung bleibt entscheidend

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik zu erleichtern, setzt der Staat weiterhin auf umfangreiche Förderprogramme. Zuschüsse und zinsgünstige Kredite können einen erheblichen Teil der Investitionskosten abfedern.

Für Bauherren ist es daher sinnvoll, die Heizungsplanung immer gemeinsam mit der aktuellen Förderlandschaft zu betrachten. Da Förderbedingungen und -höhen regelmäßig angepasst werden, kann der Zeitpunkt der Antragstellung einen entscheidenden Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben.

Zudem sind viele Förderungen an technische Mindestanforderungen geknüpft, die bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden sollten. Wer frühzeitig plant und sich fachlich beraten lässt, kann finanzielle Vorteile sichern und spätere Nachbesserungen vermeiden.

Was Bauherren 2026 beachten sollten

Das Jahr 2026 markiert keinen radikalen Bruch, aber einen klaren Wendepunkt. Einige Heizsysteme sind dann endgültig nicht mehr zulässig, andere nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Gleichzeitig sorgt die politische Umbenennung des Gesetzes für neue Diskussionen, ohne die Richtung grundsätzlich zu ändern.

Bauherren und Eigentümer sollten daher:

  • den Stand der kommunalen Wärmeplanung prüfen,
  • langfristig auf erneuerbare Heizsysteme setzen,
  • Fördermöglichkeiten frühzeitig einplanen,
  • und steigende Betriebskosten fossiler Heizungen realistisch bewerten.

So lässt sich auch in einem sich wandelnden rechtlichen Umfeld eine sichere und zukunftsfähige Entscheidung treffen.

Bildquelle: © Maksym Yemelyanov | stock.adobe.com

4 Gedanken zu „Heizungsgesetz 2026: Neue Regeln, Verbote und was jetzt wirklich gilt“

    • Hallo und danke für Ihre Nachfrage!

      Die Inhalte im Beitrag basieren auf dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie den Plänen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung dieses Gesetzes ab 2026 – u. a. zur geplanten Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“.

      Falls sich im Detail doch ein Fehler eingeschlichen haben sollte, freuen wir uns über einen Hinweis – auch wir lernen täglich dazu.

      Viele Grüße, Ihr BauMentor-Team

      Antworten

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