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Das neue Jahr 2024 bringt eine aufregende Entwicklung in der Heizungsbranche mit sich. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat einen neuen Förderfahrplan für den Einbau klimafreundlicher Heizungen vorgestellt. Dies ist eine bedeutende Nachricht für alle, die in Erwägung ziehen, auf neue Heizsysteme zurückzugreifen oder sie zu modernisieren und dabei gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten.
Zunächst ist wichtig, dass die Förderung gestaffelt startet. Ab dem 27. Februar 2024 können Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit, also Einfamilienhäusern, Anträge stellen.
Für andere Antragstellergruppen wird die Förderung im Laufe des Jahres 2024 verfügbar sein. Ein genauer Termin steht hierfür noch nicht fest.
Wie funktioniert die Heizungsförderung?
Die Bundesregierung unterstützt die Investitionen in klimafreundliche Heizungen durch Zuschüsse und Ergänzungskredite, die über die KfW bereitgestellt werden. Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser können bis zu 70 Prozent Zuschussförderung erhalten, mit einem maximalen Förderbetrag von 21.000 Euro.
Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro möglich. Die Förderung umfasst die Grundförderung, den Effizienzbonus, den Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus.
Erklärung zur Grundförderung und den Bonusförderungen
➥ Grundförderung: 30 Prozent gibt es, wenn ihr auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigt.
➥ Klimageschwindigkeitsbonus: Für den Austausch eurer ehemaligen funktionierenden Heizung gibt es einen Bonus in Höhe von 20 Prozent.
➥ Einkommensbonus: Beträgt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro oder weniger erhaltet ihr weitere 30 Prozent.
➥ Effizienzbonus: 5 weitere Prozent bekommt ihr bei der Verwendung von Wärmepumpen.
Welche Heizungsanlagen werden gefördert?
Im Rahmen des neuen Förderprogramms werden verschiedene klimafreundliche Heizungsarten unterstützt. Im Folgenden stellen wir euch einige der geförderten Heizungssysteme kurz vor:
1. Solarthermische Anlagen
Solarthermie nutzt die Energie der Sonne, um Wärme zu erzeugen. Sie ist besonders umweltfreundlich, da sie auf erneuerbare Energiequellen setzt und hilft, den CO2-Ausstoß zu verringern.
2. Biomasseheizungen
Diese Heizungsart verwendet organische Materialien wie Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz als Brennstoff. Biomasseheizungen sind eine nachhaltige Alternative, da sie auf nachwachsenden Rohstoffen basieren.
3. Wärmepumpen
Wärmepumpen ziehen Wärme aus der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder dem Erdboden und wandeln sie in Heizenergie um. Wärmepumpen gelten als besonders effizient und umweltfreundlich, vor allem, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden.
4. Brennstoffzellenheizung
Diese innovative Technologie erzeugt Wärme und Strom durch die chemische Reaktion von Wasserstoff mit Sauerstoff. Brennstoffzellen sind effizient und produzieren sehr geringe Emissionen.
5. Wasserstofffähige Heizungen
Wasserstofffähige Heizungen sind in der Lage, Wasserstoff als Brennstoff zu nutzen. Wasserstoff hat das Potenzial, eine Schlüsselrolle in der Energiewende zu spielen, insbesondere wenn er aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Ab dem 1. Februar 2024 könnt ihr euch auf der Webseite der KfW über die Fördervoraussetzungen informieren und euch im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Dies ist ein notwendiger Schritt, um später einen Förderantrag stellen zu können.
➥ Hier geht´s zum Kundenportal
Für die Antragstellung ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch erforderlich. Ihr solltet ihn gemeinsam mit dem Förderantrag einreichen.
Ergänzender KfW-Förderkredit
Ab dem 27. Februar 2024 wird für Antragsteller, die bereits eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW erhalten haben, ein ergänzender, zinsgünstiger Förderkredit zur Verfügung stehen. Dieser kann zum Beispiel bei der Hausbank beantragt werden, die die Förderung in diesem Fall für euch beantragt.
Kurz zusammengefasst hier nochmal die wichtigsten Informationen zur Antragstellung für die Heizungsförderung:
- Registrierung im Kundenportal “Meine KfW” ab 1. Februar 2024
- Voraussetzung für die Beantragung ist ein abgeschlossener Lieferungs- und Leistungsvertrag
- Ergänzungskredit wird beim Partner der Baufinanzierung beantragt
- Zeitpunkt der Antragstellung ist weiterhin offen
Was passiert mit bestehenden Förderungen?
Es ist ebenfalls wichtig zu betonen, dass die bestehenden Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten bleiben. Dies trifft auch auf Komplettsanierungen zum Beispiel beim Effizienzhaus zu.
Auch das Kombinieren mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Hierzu zählen Kredite, Zulagen und Zuschüsse bis zu einer Grenze von 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wie geht es nun weiter mit dem Förderfahrplan?
Die neue Heizungsförderung, die mit dem Heizungsgesetz 2024 einhergeht, ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Zukunft. Sie bietet eine hervorragende Gelegenheit für euch als Hausbesitzer, um
- eure Immobilie zu modernisieren,
- die Energiekosten zu senken
- und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Was die Heizungsförderung betrifft, solltet ihr unbedingt auf dem Laufenden bleiben, da die jüngste Vergangenheit bei Fördermaßnahmen der KfW gezeigt hat, dass jederzeit Anpassungen vorgenommen werden können. Änderungen bekommt ihr entweder bei uns mit oder direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Titelbild: © Maksym Yemelyanov | stock.adobe.com