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Wenn ihr beim Hausbau Geld sparen möchtet, könnt ihr via Eigenleistung viele handwerkliche Tätigkeiten selbst erbringen. Wenn dies auch zuerst einfach klingen mag, so gilt es doch, einiges im Vorfeld zu beachten – besonders in rechtlicher Hinsicht. Der Arbeitsschutz beim Hausbau sowie der Schutz auf der Baustelle mit entsprechenden Vorschriften stehen dabei im Fokus.
Egal ob nicht ausreichend abgesicherte Gerüste, falsch montierte Maschinen, unsachgemäß gelagerte Chemikalien oder herumliegendes Werkzeug – grundsätzlich trägt der Bauherr als Initiator eines Bauvorhabens auch die Verantwortung für selbiges. Aus diesem Grund obliegen ihm Einleitung und Umsetzung gemäß den via Baustellenverordnung (BaustellV) fixierten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Letztere beinhalten u.a. eine Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz. Demnach ist die Arbeit so zu gestalten, dass die Gefährdung des Lebens sowie der Gesundheit aller Beteiligten möglichst vermieden werden kann.
Rechtslage beim Hausbau in Eigenleistung
Die Rechtslage bei Eigenleistungen stellt sich wie folgt dar: Bauherren befinden sich prinzipiell gegenüber Dritten in Haftung – immer dann, wenn es auf ihrer Baustelle durch Gefahren zur Verursachung von Schäden kommt. Auf der anderen Seite besitzt der Bauherr Haftungsansprüche sowohl gegenüber beauftragten Baufirmen als auch Handwerkern bei deren Mängeln, Fehlern sowie Pflichtverletzungen.
Erbringt ihr Eigenleistungen am Bau, kann dadurch das Haftungsgefüge an Komplexität zunehmen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eure Eigenleistung sich als Voraussetzung für Folgeleistungen von Unternehmen erweist.
Wenn ihr selbst etwas „schlampig“ arbeitet und dadurch nachfolgende Arbeiten ungenügend ausfallen beziehungsweise sich verzögern – wer haftet in einem solchen Fall dann gegenüber wem?
Eine Antwort auf diese Frage kann sich als schwierig herausstellen. Nicht selten werden derartige Streitfragen sogar vor Gericht ausgetragen. Als Bauherren solltet ihr euch immer bewusst sein, dass Eigenleistungen ein erhöhtes Haftungsrisiko bedingen – vor allem, wenn es nicht nur um Endarbeiten geht.
Ergo: Ihr könnt das „Bauen in eigener Regie“ im Rahmen eurer Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichern – dies müsst ihr sogar! Natürlich erhöht sich durch den Einschluss von Eigenleistungen auch euer Versicherungsbeitrag. Der Zuschlag hängt vom Wert der Eigenleistung ab.
Eure Aufmerksamkeit sollte in diesem Kontext auch dem Thema „Bauhelfer“ gelten. Bestimmt könnt ihr euch vorstellen, auch Freunde, Verwandte, Nachbarn, Kollegen, möglicherweise auch Handwerker aus dem Bekanntenkreis o.ä. als sogenannte Bauhelfer einzusetzen. So nützlich solche Freundschaftsdienste auch für euch sein können, sie werfen gleichwohl rechtliche Fragen auf – nicht nur in puncto Versicherung.
Von essentieller Bedeutung gilt die Unterscheidung zwischen echter Bauhilfe und Gefälligkeitsleistungen. Eine präzise gesetzliche Abgrenzung existiert leider nicht. Eine Gefälligkeit wird im Normalfall einmalig, kurzzeitig, unentgeltlich sowie in einem überschaubaren Rahmen erbracht, währenddessen arbeitet ein richtiger Bauhelfer nicht nur länger, häufiger und auch regelmäßiger mit, sondern erhält für seine Leistung(en) gegebenenfalls Aufwandsentschädigungen.
Wie auch immer – ob gefällig oder hauptamtlich – Bauherren haften in der Regel für ihre Bauhelfer mit. Letztere agieren immerhin im Auftrag der Bauherren.
Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) anmelden
Keine Frage: Wenn ihr als Bauherren einen Teil der Bauarbeiten zusammen mit Freunden, Angehörigen, Nachbarn etc. ausführt, müsst ihr ein besonderes Haftungsrisiko beachten – Arbeitsschutz beim Hausbau sowie Schutz auf der Baustelle inklusive. Rechtlich betrachtet werdet ihr sogar zum Unternehmer – auch alle Unfallverhütungsvorschriften gelten von nun an für euch.
Ihr solltet eure Hilfskräfte bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) binnen einer Woche nach Baubeginn anmelden, ganz unabhängig davon, ob sie ein Entgelt für ihre Arbeit erhalten oder nicht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein Bauhelfer lediglich einmalig aushilft.
Solltet ihr als Bauherren die Anmeldung versäumen, so sind eure Helfer dennoch gesetzlich versichert. Jedoch müsst ihr dann – sollte der Versicherungsfall eintreten – mit vollen Regressansprüchen sowie Bußgeldern bis zur Höhe von 10.000 Euro via Berufsgenossenschaft rechnen.
Wer nicht gemeldet werden muss seid ihr selbst sowie eure Lebens- oder Ehepartner. Hier ist eine einfache Unfallversicherung ausreichend. Führt euch bitte immer vor Augen, dass sich das Risiko, „ertappt“ zu werden, als nicht gerade gering erweist – immerhin leitet das zuständige Bauamt die Anmeldung an die Versicherer weiter.
Auch sollte es euch jederzeit möglich sein, einen Nachweis zu euren privaten Helfern liefern zu können. Letzterer sollte insbesondere folgende Informationen beinhalten: Namen der helfenden Personen mit Angaben über die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und Art der Arbeiten sowie gegebenenfalls Summe des gezahlten Entgelts. Ihr haftet zudem für die Schäden, welche eure freiwilligen Laienhelfer verursachen.
Wird beispielsweise eine Wasserleitung angebohrt, so werdet ihr persönlich zur Kasse gebeten. Damit noch nicht genug: Auch entstandene Mängel am Bauobjekt durch eure privaten Helfer müsst ihr aus eigener Tasche finanzieren. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt nämlich lediglich für jene Schäden auf, welche eure Helfer einem Dritten zufügen – zum Beispiel, wenn ein Backstein ein fremd parkendes Auto beschädigt.
Sollte es sich um ein kleineres Bauvorhaben handeln, könnte ein Schaden wie der erwähnte via Privathaftpflicht mit abgedeckt sein – in einem solchen Fall erscheint ein genauer Blick in die Versicherungspolice absolut empfehlenswert.
Auch Bauherren können von der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) profitieren
Bauherren unterliegen einer versicherungsrechtlichen Pflicht: So sind Bauherren verpflichtet, via entsprechender Versicherung all die Helfer und Personen, welche in irgendeiner Weise am Bau beteiligt sind, abzusichern. Im Falle von Unfällen trägt die Versicherung etwaige dadurch resultierende Kosten.
Doch wie muss der Bauherr selbst sich absichern, der auf seiner eigenen Baustelle mitarbeitet?
Es wird davon ausgegangen, dass der Bauherr natürlich nicht als Beschäftigter des beauftragten Handwerksunternehmens zu betrachten sei. Als Unternehmer entsprechender nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ist er vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen.
Gleichwohl besteht für den Bauherrn die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Versicherung bei der BG Bau abzuschließen und auf diese Weise von deren Leistungen zu profitieren. Dazu bedarf es lediglich eines schriftlichen formlosen Antrags seitens des Bauherrn. Wer schon über eine private Unfallversicherung verfügt, der sollte deren Leistungsumfang auf jeden Fall mit jenem von der BG Bau offerierten Schutz abgleichen.
Eine weitere Alternative bietet sich Bauherren via Abschluss einer sogenannten Bauhelferunfallversicherung. Diese Versicherung lässt sich zudem auch für sämtliche Hilfskräfte abschließen – auf diese Weise könnt ihr die Leistungen der gesetzlichen Bauhelferunfallverscherung beispielsweise um Tagegelder und Todesfallleistung ergänzen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist es hierbei unerheblich, ob der Versicherte später – nach seinem Unfall – weiterhin erwerbsfähig ist oder nicht.
Maßnahmen in puncto Arbeitsschutz auf der Baustelle und Schutz auf der Baustelle
Keine Frage: Unfälle am Bau zählen zu den schwersten und kostenintensivsten. Der Arbeitsschutz beim Hausbau und der Schutz auf der Baustelle verlangen unbedingt entsprechende Maßnahmen. Gerade bei unfallbedingten Verdienstausfällen können immense Summen auflaufen, weshalb Arbeitsschutz beim Hausbau und Schutz auf der Baustelle mit entsprechenden Maßnahmen auch unbedingt anzuwenden sind.
Bauherren sind dazu angehalten, Belehrungen in puncto Arbeitsschutz durchzuführen – auch deren Einhaltung obliegt dem Bauherrn. Sichere Kleidung (Stahlkappenschuhe & Co.) ist natürlich Pflicht. Auch ist strengstens darauf zu achten, dass Alkoholkonsum unterbliebt. Sollte es zu einem Unfall kommen, werden die Ermittler all diesen Punkten nachgehen.
Sind Nachlässigkeiten erkennbar und nachweisbar, muss der Bauherr mit einem Verlust seines Versicherungsschutzes rechnen. In der Folge muss er auch die Kosten alleine tragen. Ohne Zweifel: Der Schutz auf der Baustelle genießt höchste Priorität.
Selbstverständlich müssen auch im Rahmen der Mitarbeit aufgestellte Rüstungen sowie Bausicherungsmaßnahmen den Vorschriften entsprechen. Die speziellen Anforderungen regeln die Bauvorschriften verbindlich. Letztere schreiben beispielsweise vor, dass die Baustelle nicht nur ausreichend zu kennzeichnen sei, sondern auch Warnhinweise deutlich sichtbar anzubringen seien.
Vor allem die Gefahr spielender Kinder im Baustellenbereich sollte jeden Bauherrn zu verstärktem Sicherheitsbewusstsejn aufrufen. Bauzäune müssen selbstverständlich sicher zu verschließen sein und das Areal komplett eingrenzen. Darüber hinaus müssen sich auch elektrische Anlagen, vor allem der Baustromkasten als sicher wie auch ungefährlich erweisen. Etwaige defekte Kabel muss ein Fachmann umgehend reparieren – ehe ein Schaden passieren kann.
All das, was in puncto Erd- bzw. Aushubarbeiten für den Bauherrn beziehungsweise Bauunternehmer verbindlich gilt, trifft in gleicher Weise auch auf die privaten Bauhelfer zu. Prinzipiell muss dem Schutz auf der Baustelle via Warnschildern, einer Unterweisung der Belegschaft sowie im Notfall unverzüglich zu erreichenden Ersthelfern mit einsprechendem Erste Hilfe-Material unbedingt Rechnung getragen werden.
Fazit
Arbeitsschutz beim Hausbau sowie Schutz auf der Baustelle erweisen sich zweifellos als zentrale Themen beim Hausbau in Eigenleistung. Ihr solltet das Haftungsrisiko für eure eingesetzten privaten Helfer keinesfalls unterschätzen. Deshalb wird der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtpflichtversicherung für euch selbst dringend empfohlen. Darüber hinaus erscheint auch die Anmeldung eurer Bauhelfer bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft ebenso dringend geboten – möglicherweise bietet sich auch der Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung an.
Wie auch immer – eine Meldung bei der Bauberufsgenossenschaft beinhaltet selbstverständlich auch, dass sich die Betroffenen an die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften halten. Dies bedeutet beispielsweise, dass Bauherren sowie Helfer angemessene Schutzkleidung tragen müssen. Zudem müssen Maschinen und Geräte sicher bedient wie auch Absturzsicherungen und Gerüste installiert werden. Wenn ihr dies alles berücksichtigt, dann sollte es auch problemlos mit dem Hausbau in Eigenleistung klappen – entsprechende Sicherheit sowie Kostensenkung inklusive.