Inhalt
- Welche Voraussetzungen kennt das Förderprogramm der L-Bank?
- Welche Leistungen umfasst das Förderprogramm Wohnen mit Kind?
- Welche Maßnahmen werden durch die L-Bank finanziert?
- Welche Vorhaben werden nicht finanziert?
- Können zusätzliche Förderungen beantragt werden?
- Wie erfolgt die Antragstellung für das Förderprogramm Wohnen mit Kind?
Im Bundesland Baden-Württemberg lebenden Familien soll der Weg zum Eigenheim geebnet werden. So bietet die L-Bank allen Eltern das Förderprogramm Wohnen mit Kind an. Wir verraten euch, was es damit auf sich hat und was die Voraussetzungen für die Beantragung sind.
Mit dem Förderprogramm Wohnen mit Kind wird ein bereits bestehender Kredit aufgestockt. Die Darlehenssumme kann etwa für den Kauf, den Neubau oder die Modernisierung eines Gebäudes verwendet werden. Allerdings erfolgt eine Bewilligung des dafür erforderlichen Antrages nur unter bestimmten Kriterien. Ebenso ist zu beachten, dass die Beratung und der Vertragsschluss nicht durch die L-Bank selbst vorgenommen werden.
Welche Voraussetzungen kennt das Förderprogramm der L-Bank?
Die Hürden für einen positiven Bescheid auf einen bei der L-Bank gestellten Antrag liegen nicht allzu hoch. Entscheidend dabei ist es zunächst, dass die Förderung ausnahmslos an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind ausgezahlt wird.
Übrigens werden auch gleichgeschlechtliche Ehen mit Nachwuchs unter dem Familienbegriff verstanden.
Darüber hinaus muss sich das Förderprogramm Wohnen mit Kind auf den Bau oder den Kauf einer Immobilie beziehen, die nachfolgend durch die Antragsteller bewohnt wird. Zu beachten ist dabei allerdings, dass es sich hierbei lediglich um eine Zusatzfinanzierung handelt, die einen bestehenden Kredit ergänzen soll.
Familien, die über ein Jahreseinkommen von mehr als 200.000 Euro – analog dazu 100.000 Euro für Alleinerziehende – verfügen, sind von der Förderung ausgenommen.
Welche Leistungen umfasst das Förderprogramm Wohnen mit Kind?
Erfolgt eine Bewilligung des gestellten Antrages, so dürfen Bauherren oder Käufer einer Immobilie im Bundesland Baden-Württemberg auf einen Zusatzkredit in Höhe von 15.000 bis 50.000 Euro hoffen. Welche Summe genau zugestanden wird, ist abhängig vom Einzelfall.
Gleich bleibt hingegen die Laufzeit des Darlehens, die sich auf 25 Jahre erstreckt. Hierbei gewährt die L-Bank eine tilgungsfreie Startperiode von einem bis drei Jahren. Erneut gilt, dass die Voraussetzungen für die Bemessung dieses Zeitraumes individuell erörtert werden.
Außerdem werden für die Kredite lukrative Zinsen mit einer Bindung von zehn Jahren vergeben. Ebenso besteht für die Aufnahme weiterer Darlehen eine Kooperation zwischen der L-Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, wodurch sich zusätzliche Vergünstigungen ergeben können.
Welche Maßnahmen werden durch die L-Bank finanziert?
Für die Verwendung der im Förderprogramm Wohnen mit Kind bewilligten Kreditsumme werden zwei Optionen getrennt. Einerseits wird dabei der Neubau eines Hauses betrachtet. Finanziert werden können hierbei der Erwerb des Grundstückes sowie die Erschließung desselben und somit die Anbindung an das Energie-, Wärme- und Wassernetz. Diese Maßnahmen verstehen sich inklusive aller Nebenkosten, die gleichfalls durch das Darlehen gedeckt sind.
Darüber hinaus werden sämtliche Baukosten und die im weiteren Verlauf dafür anfallenden Auslagen gefördert. Gleiches gilt für das Errichten von Außenanlagen wie Wegen, Zäunen und Gärten. Andererseits wird neben dem Neubau der Kauf einer Immobilie eigenständig behandelt. Hier werden der Kaufpreis mit Nebenkosten sowie alle für die Modernisierung erforderlichen Schritte von der Förderung umfasst.
Welche Vorhaben werden nicht finanziert?
Allerdings kann das Förderprogramm Wohnen mit Kind nicht allen Wünschen der Bauherren oder der Käufer eines Hauses gerecht werden. Die L-Bank finanziert somit nicht den Erwerb, den Neubau oder die Modernisierung solcher Immobilien, die als Ferienhaus angesehen und die lediglich einer Nutzung von wenigen Wochen im Jahr unterzogen werden sollen.
Ebenso dürfen die Gebäude in Teilen sowie im Gesamten nicht an Dritte vermietet werden. Die Überlassung der Räumlichkeiten ist dabei sowohl an Privatpersonen als auch an Gewerbe untersagt.
Zudem kann die Förderung durch die L-Bank nicht auf weitere Bau- oder Kaufvorhaben erstreckt werden, für die bereits ein Darlehen existiert. Über das Förderprogramm Wohnen mit Kind wird daher keine Umschuldung oder eine Tilgung früherer Kredite unterstützt.
Können zusätzliche Förderungen beantragt werden?
Neben dem Förderprogramm Wohnen mit Kind eröffnet die L-Bank ihren Darlehensnehmern die Möglichkeit, von einer Kooperation mit der Kreditbank für Wiederaufbau zu profitieren. Diese Zusammenarbeit bietet sich vornehmlich in solchen Fällen an, in denen zusätzliche Gelder für den Neubau, den Kauf oder die energetische Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung bereitgestellt werden müssen.
Für bis zu drei Wohneinheiten kann dabei eine Übernahme der anfallenden Kosten und sonstigen Auslagen erfolgen. Je nach Antrag werden Summen zwischen 5.000 und 200.000 Euro bewilligt. Voraussetzung dafür ist es jedoch, dass die Kriterien entweder für das Förderpogramm Wohnen mit Kind, für das Programm Energieeffizient Bauen oder für das Programm Energieeffizient Sanieren bewilligt wurden – die dabei ausgezahlten Beträge müssen vollends ausgeschöpft worden sein.
Wie erfolgt die Antragstellung für das Förderprogramm Wohnen mit Kind?
Wer von dem Darlehen der L-Bank und seinen günstigen Konditionen profitieren möchte, kann einen Antrag stellen. Der Ansprechpartner dafür ist jene Bank, die den eigentlichen Kredit bewilligt hat, der nun durch das Förderprogramm aufgestockt werden soll.
In der Regel wird es sich dabei um die Hausbank handeln. Bei ihr kann gezielt eine finanzielle Unterstützung durch die L-Bank erfragt werden. Auch der Antrag selbst wird bei dem ursprünglichen Finanzierungspartner gestellt. Mit ihm erfolgt anschließend die gegenseitige Annahme des Kreditvertrages, sofern eine Bewilligung des Vorhabens eingeht.
Die L-Bank agiert somit lediglich als Darlehensgeber im Hintergrund. Auf ihrer Webseite können die Voraussetzungen und Konditionen für das Förderprogramm Wohnen mit Kind eingesehen werden.
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