Erneuerbare-Energien-Gesetz: Was bedeutet das EEG für euch als Hausbauer?

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Energiewende muss kommen, das ist allen Beteiligten inzwischen klar. Um den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG oder auch EEG 2021, verabschiedet. Doch was ist das EEG eigentlich, welche Regelungen stehen darin, was müssen Bauherren und Eigenheimbesitzer nun beachten? Diesen und weiteren Fragen gehen wir im Folgenden einmal genauer auf den Grund.

Was regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Offiziell heißt es “Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien”: Das Ziel des EEGs ist es, bis spätestens 2035 den Strombedarf Deutschlands aus CO2-neutralen Energiequellen zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es landesweit mehr Photovoltaik und Windenergie, um die nötigen Strommengen auf umweltverträgliche Weise produzieren zu können.

Die Rahmenbedingungen dafür regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner neuesten Version. Eingeführt wurde die erste Version bereits im Jahr 2000. Das neue Gesetz löste das damalige Stromeinspeisungsgesetz ab und regelt nun, welche Pflichten und Rechte Stromproduzenten und Netzbetreiber haben.

Was ist der Unterschied zwischen EEG und Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Was ist das EEG, was das GEG, worum geht es in all diesen Vorschriften? Wer bauen will oder energetisch aufrüsten, dem schwirrt schnell der Kopf angesichts vieler Regelungen, die sich auch noch häufig ändern. Schauen wir uns die beiden kurz genauer an.

Beim Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, geht es um Regelungen für den Energieverbrauch von Gebäuden. Das betrifft zum Beispiel

  • den nötigen Energieausweis,
  • die Austauschpflicht für die Heizung
  • oder Vorschriften zu Renovierungen, Sanierung und Dämmung des Gebäudes.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz befasst sich mit Regelungen, die für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen oder Blockheizkraftwerken relevant sind – also längst nicht alle Eigenheimbesitzer und Bauherren.

Was sind die wichtigsten Punkte des EEG, die Bauherren und Eigenheimbesitzer betreffen?

Kurz gefasst: Die Neuregelungen ab Mitte 2022 beziehungsweise Anfang 2023 bringen bessere Vergütung mit. Bauherren und Eigenheimbesitzer, die Strom mit einer Photovoltaik-Anlage produzieren oder dies planen, können von einigen der neuen Regelungen profitieren.

Das EEG macht den Bau nachhaltiger Strom-Anlagen für Bauherren attraktiver, denn es legt einen zugesagten Abnahmepreis fest, der sich nach der Größe der Anlage und nach der Art der Energiequelle richtet. Außerdem sind Netzbetreiber gemäß den Vorgaben aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet, den nachhaltigen Strom abzunehmen.

Zu beachten ist: Photovoltaik-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 ans Netz gegangen sind, sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Für diese gelten weiterhin die bisherigen Vergütungssätze. Nur neu in Betrieb genommene Anlagen profitieren von den angehobenen Vergütungen.

Wann tritt die Neufassung des EEG in Kraft und welche Änderungen gibt es?

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz ist seit dem 30. Juli 2022 in Kraft. Viele Regelungen gelten allerdings erst ab Jahresanfang 2023.

Schon im Juli 2022 fiel die sogenannte EEG-Umlage weg. Außerdem wurde seither die Einspeisevergütung angehoben. Darüber hinaus soll im Jahr 2023 die Gewerbepflicht abgeschafft werden und auch die 70-prozentige Wirkleistungsdrosselung wird im kommenden Jahr entfallen.

Die Neuregelungen im EEG für 2023 machen die Herstellung von Eigenstrom für private Bauherren noch einmal attraktiver. Durch den Wegfall der EEG-Umlage braucht eine Anlage nun keinen Erzeugungszähler. Neue Anlagen zu errichten, wird dadurch günstiger. Wer sich für eine Solaranlage auf dem Dach entscheidet, bekommt nun eine höhere Einspeisevergütung für den Strom, den er selbst nicht verwendet.

Außerdem kann mit einer zweiten Photovoltaik-Anlage, die über die Produktion von Strom für den Eigenbedarf hinausgeht, nun gezielt Strom für die Einspeisung gewonnen werden. Lohnend hier: Ab 2023 entfällt das Limit von 100 kWp für die Förderung per Mieterstromzuschlag. Diese Regelung gilt auch für Bestandsanlagen bis sieben kWp, nicht allerdings für ältere Anlagen zwischen sieben und 25 kWp. Diese müssen sich weiterhin an die Begrenzung halten und entsprechend programmiert sein.

Ebenfalls neu: Auch dann, wenn eine dritte Partei die Vermarktung des Stroms vom Dach übernimmt, wird der Mieterstromzuschlag gewährt. Und nicht zuletzt wird die Vermarktung selbst leichter, denn sie ist auch über den Standort der Photovoltaik-Anlage hinaus im selben Viertel möglich, ohne dafür ins Netz des Versorgers gehen zu müssen.

Welche Tipps für Bauherren gibt es zum Umgang mit dem Gesetz?

Wichtig zu wissen für Bauherren: Bisher konnte es durch eine Verzögerung beim Anlagenbau zu geringerer Vergütung kommen. Die sogenannte Degression der Vergütungssätze ist allerdings bis Anfang des Jahres 2024 ausgesetzt. Das bedeutet, ihr könnt euch als Bauherr auf die konstant festgelegten Vergütungssätze für 2022 und 2023 verlassen, auch wenn es zu ungeplanten Zeitverschiebungen beim Bau der Anlagen kommt.

Das Ziel der Neuregelungen ist es, gerade die private Errichtung von Stromerzeugungsanlagen zu optimieren. Nun ist es dank der Neuregelungen lohnender, vorhandene Dachflächen optimal auszunutzen: Neben der Anlage für den Eigenverbrauch könnt ihr nun direkt mit einer zweiten Anlage planen, die für die reine Einspeisung ins Netz gedacht ist. Denkt hierbei daran, dass diese beiden Anlagen technisch voneinander getrennt sein müssen, zum Beispiel mit Hilfe eines Wechselrichters.

Wo vorhandene Dachflächen unpassend scheinen, ist nun auch der Bau einer Anlage im Garten förderungswürdig. So könnt ihr für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt nun eine Fördervergütung bekommen. Bedingung dafür ist, dass die Installation auf dem Dach nicht möglich ist. Achtet dabei darauf, auch die Regelungen des Baurechts vor Ort einzuhalten.

Fazit: Stromeinspreisung lohnt sich mehr

Die veränderten Regelungen bei der Förderung von Stromerzeugungsanlagen zahlen sich für Eigenheimbesitzer und Bauherren unter Umständen in barem Geld aus. Wer eine Anlage neu baut, kann sich anhand der neuen Fördermöglichkeiten weitere Einkommensquellen erschließen und profitiert von höheren Vergütungen für das Einspeisen seiner Energie.

Es ist nun möglich, über den Eigenverbrauch hinaus zu produzieren und dementsprechend Anlagen größer zu planen. Wer die Vorgaben beachtet und die entsprechenden Regelungen voll ausnutzt, trägt in Zukunft nicht nur zum Energiewandel in Deutschland bei, sondern kann auch den eigenen Geldbeutel deutlich entlasten.

Bildquelle: © chagpa | stock.adobe.com

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