Die BEG-Reform 2022 und ihre Auswirkungen auf Bauherren

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Vor dem Hintergrund der Gaskrise wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 28. Juli 2022 neu aufgestellt. Um möglichst viele Haushalte bei der Sanierung ihrer Altbauten unterstützen zu können, wurden die Fördersätze deutlich gekürzt. Doch auch Bauherren sind betroffen: Ihnen bleibt nur noch der KfW-Kredit.

Worum geht es bei der BEG-Reform?

Die Reform der BEG-Förderung soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Dringlichkeit energieeffizienter Maßnahmen im Gebäudebereich abbilden und deren zügige Umsetzung fördern. Es sei nötig, den Fokus stärker auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen und fossile Energieträger auszutauschen. Das werde auch anhand der kritischen Lage auf dem Energiemarkt und durch die Zuspitzung der Klimakrise deutlich, so Wirtschaftsminister Habeck.

Bei der aktuellen BEG-Reform liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung von Altbauten, da man sich hier den größten Effekt im Bereich des Klimaschutzes verspricht: Die energetische Gebäudesanierung habe im Vergleich zur energieeffizienten Ausstattung von Neubauten eine 4,5-fach höhere Auswirkung, so die Annahme. 12 bis 13 Milliarden Euro werden bereitgestellt, um den Austausch alter Türen, Fenster und Gasheizungen sowie Maßnahmen zur Dämmung zu fördern. Damit möglichst viele Eigentümer in den Genuss der Unterstützung kommen können, wurden die einzelnen Fördersätze gekürzt.

Bei Einzelmaßnahmen gehen die Förderungen um fünf bis zehn Prozent zurück. Komplettsanierungen werden nur noch durch zinsgünstige Kredite unterstützt – Zuschüsse in Form einer Förderung gibt es nicht mehr. Bei Neubauten besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Zuschussförderung eingestellt wird und in die KfW-Kreditförderung übergeht.

Was nicht reformiert wurde, ist das Grundprinzip der BEG-Förderung: Nach wie vor können Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen die Zuschüsse bzw. zinsgünstigen Kredite beantragen.

Auswirkung der BEG-Reform auf Bauherren

Das BEG-Neubauprogramm wird bis zum Beginn des Jahres 2023 unter dem Motto „Klimafreundliches Bauen“ neu ausgerichtet. Schwerpunkt soll einerseits die klimapolitische Ambition, andererseits die ganzheitliche Förderung sein. Zugleich wechselt die Zuständigkeit für Neubauten vom Wirtschafts- ins Bauministerium. Erst mit diesem Schritt soll die BEG-Reform im Bereich Neubau greifen.

Bereits jetzt ist bekannt, dass die Zuschussförderung für Neubauten komplett entfallen wird. Eine Förderung ist dann nur noch über ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss möglich, wobei der Tilgungszuschuss auf fünf Prozent abgesenkt wird. Zugleich sinkt die maximale Kreditsumme für ein Effizienzhaus 40 NH von 150.000 Euro auf 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem Tilgungszuschuss von fünf Prozent bedeutet das, dass die gesamte Höhe des Zuschusses für eine Wohneinheit 6.000 Euro betragen wird.

Indes läuft das Programm EH 40 NH bis zum Jahresende 2022 weiter, wobei es im Laufe des Jahres noch zu Folgeanpassungen kommen wird. Derzeit werde „intensiv an einer Nachfolgelösung für das Programm gearbeitet“, so die Information aus dem Bauministerium. Zur Finanzierung der künftig ausschließlichen Unterstützung durch zinsvergünstigte Kredite und Tilgungshilfen steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Auswirkungen auf Sanierungen

Die Reform der BEG-Förderung wird in einem Stufenplan umgesetzt. Die Bezuschussung der Einzelmaßnahmen wird deutlich reduziert, jedoch gilt eine Übergangsfrist bis zum 14. August 2022. Bis dahin kann nur noch ein Antrag pro Person eingereicht werden. Bei Einzelmaßnahmen sind die maximal förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro begrenzt, bei Komplettsanierungen liegt die Obergrenze bei 150.000 Euro.

Änderungen zum 28. Juli 2022

  • Zuschüsse zu Komplettsanierungen können nur noch von Kommunen beantragt werden. Für alle anderen sind sie gestrichen.
  • Systemische Sanierungen (Komplettsanierungen) können durch zinsgünstige Kredite bei der KfW-Bank gefördert werden, die Fördersätze werden angepasst. Für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt gestellt wurden, gelten die alten Förderbedingungen.
  • Die Kreditförderungen durch die Programme 262 (Einzelmaßnahmen) und 461/463 (Sanierung zum Effizienzhaus) bei der KfW-Bank werden gestrichen.
  • Die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus 100 fällt weg.

Änderungen zum 15. August 2022

  • Die Förderung von Einzelmaßnahmen kann nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Anträge zu den bisherigen Bedingungen können bis 14. August 2022 gestellt werden.
  • Zugleich wird die Förderhöhe für Einzelmaßnahmen abgesenkt. Beispielsweise werden Dämm-Maßnahmen noch bis zu 20 Prozent, Wärmepumpen bis 40 Prozent gefördert. Im Durchschnitt sinken die Zuschüsse um fünf bis zehn Prozent.
  • Sämtliche Förderungen von Gasheizungen (Gasbrennwert- und Gashybridheizungen) sowie Umfeld-Maßnahmen werden eingestellt.
  • Der Bonus für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent tritt in Kraft. Dafür muss die Gasheizung mindestens 20 Jahre in Betrieb sein.
  • Der Bonus zur Installierung einer Wärmepumpe in Höhe von fünf Prozent wird eingeführt.
  • Der iSFP-Bonus (Zuschuss bei individuellem Sanierungsfahrplan) fällt in allen Bereichen außer Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Gebäudehülle weg. Unter anderem wurden die Bereiche Solarthermie, Wärmepumpe und Biomasse aus dem Bonus gestrichen.

Änderungen ab 2023

Anfang 2023 soll ein Bonus zur seriellen Sanierung eingeführt werden. Dabei handelt es sich um einen digitalisierten Bauprozess mit vorgefertigten Elementen, der eine rasche, effiziente und klimafreundliche Sanierung ermöglichen soll.

Was können Bauherren jetzt tun?

Auf Kritik stoßen sowohl die drastischen Kürzungen der Fördermittel zur Sanierung als auch die komplett gestrichenen Zuschüsse beim Neubau. In einer Zeit steigender Bauzinsen, Lebenshaltungs- und Energiekosten ist es fraglich, ob zeitgleich sinkende oder gestrichene Fördersätze zur energetischen Sanierung oder zum Hausbau animieren – oder nicht eher das Gegenteil bewirken. Dazu kommen mögliche Verluste bei Bauherren, die bereits über Kredite verhandelt haben, sie aufgrund der veränderten Sachlage jedoch nicht in Anspruch nehmen (Nichtabnahmeentschädigung).

Eine allgemeingültige Lösung der Problematik gibt es leider nicht. Jedoch ist es ratsam, die Kosten für das eigene Vorhaben anhand der geänderten Umstände neu zu berechnen und zu kalkulieren. Sind Einsparungen an anderer Stelle möglich, um die fehlenden Zuschüsse auszugleichen? Wo könnte man Abstriche machen? Ist es möglich, mehr Eigenleistung aufbringen? Oder verzichtet man unter diesen Umständen auf das gesamte Projekt?

Wir sind sehr an eurer Meinung zur Reform der BEG-Förderung interessiert. Was haltet ihr davon, welche Veränderungen ergeben sich für euch, habt ihr vielleicht sogar tolle Ideen zum Umgang mit den Neuerungen? Wir freuen uns auf eure Kommentare!

2 CommentsKommentar hinterlassen

  • Wir haben im Februar unseren Werkvertrag mit einem Fertighausbauer abgeschlossen, KFW40+. Die Entscheidung darauf fiel nicht nur wegen der Förderung auf diesen relativ teuren Standard. Aber: anstatt der rd 40.000€ eingeplanter Förderung bekommen wir nach den neuen regularien in unsrer Relation genau 0€. Ich finde es einen schlechten Witz die die KFW/BAFA ihren immens wichtigen gesellschaftspolitischen Auftrag wahrnimmt. Wir werden unser Projekt dennoch stemmen, dies ist jedoch nur auf Grund mehrfacher Überschreitung unseres selbst auferlegten Limits und mit erheblichen Einbußen möglich.

    • Hallo Herr Seitz,

      es ist natürlich sehr bitter, dass sie nun “leer” ausgehen. Ihren Unmut kann ich sehr gut verstehen. Wir drücken Ihnen dennoch die Daumen, dass Sie Ihren Bau möglichst ohne große Herausforderungen stemmen können.

      Viel Erfolg und alles Gute, Ihr BauMentor-Team.

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