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In Verbindung mit dem Bau eines Fertighauses erlangt das barrierefreie Badezimmer zunehmende Aufmerksamkeit. Was man genau darunter versteht, wie es umgesetzt wird, welche Vorteile ein Umbau oder ein barrierefreier Neubau mit sich bringt und welche Fördermöglichkeiten es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Für junge und agile Menschen ist es schwer vorstellbar, dass eine nur wenige Zentimeter hohe Schwelle an einem Türeingang oder einer Duschwanne zum unüberwindbaren Hindernis werden. Oder das Benutzen eines WCs jedes Mal in einem Drahtseilakt endet, weil das Hinsetzen nicht mehr so einfach ist. Noch problematischer wird es, wenn die jeweilige Person auf Hilfsmittel wie den Rollator oder den Rollstuhl angewiesen ist.
Ein barrierefreies Badezimmer ist so gebaut und eingerichtet, dass sich alle üblichen Vorrichtungen auch dann problemlos erreichen lassen, wenn die jeweilige Person körperlich eingeschränkt ist und auf Hilfsmittel zur Fortbewegung nicht verzichten kann. In der Praxis bedeutet dies, den weitgehenden Umbau bestehender Bäder oder – bei einem Neubau – die Planung der Barrierefreiheit.
Da der Begriff „barrierefrei“ nur einen Umstand beschreibt, finden sich die Details dazu in der Norm DIN 18040-2 aus dem Jahr 2011. Hier hat das Deutsche Institut für Normung festgelegt, was förderungswürdiges barrierefreies Wohnen beziehungsweise ein entsprechend gestaltetes Badezimmer im Detail ist.
Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
Das Baurecht liegt in der Bundesrepublik Deutschland in der Hoheit der einzelnen Bundesländer. In der Regel übernehmen die Landesbaubehörden die Vorgaben aus der DIN 18040-2 als Richtlinien, nicht jedoch zur zwingenden Anwendung. Auf der anderen Seite nehmen die einzelnen Förderinstitute, wie die KfW, die Einhaltung der Normvorgaben als Grundlage für einen Zuschuss oder einen Kredit.
Bezüglich des Badezimmers beginnt dies bereits bei der Eingangstür, die einerseits breit genug sein muss, damit ein Rollstuhlfahrer hindurch kann. Andererseits darf sich die Tür nur nach außen öffnen lassen. Der Übergang vom Flur zum Badezimmer ist stufenlos einzurichten.
Die einzelnen Sanitärelemente sollten so angebracht sein, dass sowohl genügend Freiraum zur ungehinderten Bewegung bleibt, als auch die Höhe und Tiefe der Elemente auf die eingeschränkten Möglichkeiten der betreffenden Person abgestimmt sind. So zum Beispiel beim Handwaschbecken, dem Badezimmerspiegel oder dem WC.
Einen besonderen Bereich stellt auf Grund des Gefährdungspotenzials die Dusche dar. Auch hier gilt es, eine entsprechend breite Duschtüre einzubauen. Wiederum darf sich am Boden keine Stufe oder Schwelle befinden. Die Duschwanne muss entsprechend ebenerdig verbaut sein. Rutschhemmende Bodenbelege für den Duschbereich sind weitere Vorgaben.
Für die Armaturen sind Einhebelmischer zu verwenden. Je nachdem kann es auch notwendig sein, einen Duschsitz anzubringen oder wahlweise ein entsprechendes mobiles Modell zu verwenden. Sofern Badewannen zur Ausstattung des Badezimmers gehören, empfiehlt sich eine Wanne mit Eingangstür.
Außerdem ist für den barrierefreien Bau eines Badezimmers bei Familien die räumliche Trennung von Toilette und Badezimmer von Vorteil.
Was sind die Vorzüge?
Ein von Anfang an barrierefreies Badezimmer ist nicht nur für den aktuellen Bedarf ausgestattet, sondern ebenso für alle Eventualitäten in der Zukunft.
Aus einer zunächst gehbehinderten Person kann ein Rollstuhlfahrer werden. Menschen mit Sehschwäche können völlig erblinden. Wie sich der jeweilige gesundheitliche Zustand entwickelt, lässt sich meist nur schwer vorhersagen. Daher ist es wichtig, schon frühzeitig vorzusorgen.
Auf der anderen Seite bietet ein schon von Anfang an großzügig geplantes Badezimmer viel mehr gestalterischen Spielraum als die noch in den 1990er-Jahren üblichen „Nasszellen“. Freie Flächen können bis dahin beispielsweise als Stellplatz genutzt werden, zum Beispiel für Fitnessgeräte.
Welche Förderungen gibt es?
Es gibt für den Neubau oder den Umbau zum barrierefreien Badezimmer verschiedene Fördermöglichkeiten. Der wohl größte und bekannteste Topf steht bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Unter dem Programm 159 (Altersgerecht Umbauen) werden Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro vergeben. Der effektive Jahreszins für diesen Kredit beginnt bei 0,75 Prozent.
Wer größere Umbauvorhaben plant, kann das besagte Programm auch mit den Kreditprogrammen 151 /152 beziehungsweise mit dem Zuschussprogramm 430 kombinieren. Als Alternative bietet die KfW zusätzlich das Programm 455 an, das einen Investitionszuschuss beinhaltet und sich nur an Privatpersonen richtet.
Auch die einzelnen Bundesländer stellen Fördermittel zur Verfügung. Teilweise gezielt für bestimmte Umbaumaßnahmen. Das zieht sich von Mittelvergaben der Landesbaubehörden bis hin zu regionalen Zuschüssen von Gemeinden und Städten.
Alle unterschiedlichen Programme der 16 Bundesländer aufzuführen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Auskünfte dazu erteilen unter anderem die örtlichen Bauämter.
Wohn-Riester oder die Eigenheimrente sind weitere Möglichkeiten für Förderungen. Gelder aus der Riester-Rente können innerhalb bestimmter Fristen und in bestimmten Höhen für den Um- oder Neubau genutzt werden. Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohn-Immobilie sind es mindestens 6.000 Euro, danach mindestens 20.000 Euro.
Die Wohnungsbauprämie ist eine weitere Möglichkeit. Immerhin werden die eingezahlten Beträge mit 8,8 Prozent bezuschusst, wobei der Höhe der Beiträge Grenzen gesetzt sind. Genauso wie beim Einkommen, das erzielt werden darf.
Auch die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Hilfe, wenn ein Pflegegrad oder eine Pflegestufe vorhanden ist. Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen beträgt hier 4.000 Euro. Seit 2012 müssen Versicherte kein Eigenanteil mehr dazu aufbringen. Dieser Zuschuss kann bei einer Änderung der Pflegesituation noch einmal beantragt werden, wenn weitere Umbaumaßnahmen dadurch notwendig werden.
Denken Sie schon jetzt an später
Ein barrierefreies Badezimmer von Anfang an in den Neubau zu integrieren, ist in jeder Hinsicht eine kluge Entscheidung. Ein großzügig gestaltetes Badezimmer gehört heute zu den Maßstäben, die ein potenzieller Käufer unter anderem an eine Immobilie stellt. So ist der Eigentümer eines Fertighauses auf alle Eventualitäten in der Zukunft vorbereitet.
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem barrierefreien Badezimmer gemacht? Oder haben Sie weitere Fragen? Dann freuen wir uns über einen Kommentar von Ihnen.
Bildquelle: MikesPhotos | pixabay.de