BAFA-Förderung: Energieeffizient bauen und Zuschüsse erhalten

Bafa-Foerderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfolgt das Ziel einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und einer Energieeinsparung. Ihnen als Bauherr kommt das zugute, da Sie durch die Zuschüsse eine Menge Geld beim Hausbau einsparen. Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Einstieg, was hinter dem BAFA steckt, welche Förderungen es für den Neubau gibt und wie die Antragstellung abläuft. 

Es ist kein Geheimnis, dass bei Bestandsimmobilien die energetische Sanierung und die Modernisierung zwar zu einer höheren Energieeffizienz führen, diese aber auch äußerst kostspielig sind. Gleiches trifft auf den Einsatz von Wärmepumpen sowie Biomasse- und Solarthermie-Anlagen bei Neubauten zu. Daher bietet der Bund seine finanzielle Unterstützung an, um den Energiebedarf der Deutschen weiter zu reduzieren.

Die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung wird im Marktanreizprogramm des BAFA gefördert. Bei Neubauten greift diese jedoch nur in Einzelfällen, nämlich im Rahmen der Innovationsförderung, da das BAFA primär die Modernisierung und Sanierung von Bestandsimmobilien finanziert.

Das BAFA kurz vorgestellt

Die Abkürzung BAFA steht für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dahinter verbirgt sich die Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die ihren Sitz in Eschborn bei Frankfurt hat und verschiedene Aufgaben in der Wirtschafts-, Sicherheits- und Umweltpolitik verfolgt.

Für uns spielt trotz des großen Aufgabenspektrums des BAFA lediglich der Energiesektor eine bedeutende Rolle. Denn dort bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Baumaßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und zur Einsparung des Energiebedarfs abzielen. Und genau in diesem Bereich wird es für Sie als künftiger Bauherr interessant.

Die Förderungen des BAFA im Überblick

Damit Sie auf die BAFA-Förderung zurückgreifen können, ist die wichtigste Voraussetzung, ein Fertighaus zu bauen, das mindestens dem Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55 entspricht. Das bedeutet, dass Sie bei Fertighäusern der Klassifizierungen 55 und 40 sowie dem Nullenergiehaus und dem Plusenergiehaus grundsätzlich Anträge auf Zuschüsse stellen können.

Um die Förderung zu erhalten, schreibt das BAFA zudem vor, dass Ihnen ein Energieberater beratend zur Seite steht. Dieser analysiert vor Ort und erstellt daraufhin Handlungsempfehlungen. Durch die Tätigkeit des Energieberaters entstehen Ihnen Kosten, die jedoch vom BAFA mit 50 Prozent und bis zu maximal 4.000 Euro bezuschusst werden.

Die Beratungsleistung durch einen Energieberater ist somit die erste BAFA-Förderung, die Sie geltend machen können. Eine weitere ist die Bezuschussung von Maßnahmen, die sich auf die Förderungen für Biomasse-, Solarthermie- und Wärmepumpen-Anlagen bezieht. Auf diese werden wir im nächsten Abschnitt etwas genauer eingehen, da Sie hieraus den größten finanziellen Nutzen ziehen.

Anhand von Bonusförderungen besteht zudem die Möglichkeit durch die Kombination einzelner Anlagen Zuschüsse zu erhalten. So zum Beispiel, wenn Sie eine Biomasse-Anlage mit einer Solarthermie-Anlage kombinieren. Hierfür gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro.

BAFA-Förderung für den Neubau

Zuschüsse für den Hausbau können, wie bereits angedeutet, lediglich im Rahmen der Innovationsförderung und nicht der Basisförderung geltend gemacht werden. Das sollte Sie jedoch nicht davon abschrecken sich näher mit der BAFA-Förderung zu beschäftigen, denn Sie können dadurch Kosten bis zu einem fünfstelligen Bereich einsparen.

Daher haben wir für Sie aufgelistet, welche Anlagen aktuell unterstützt werden und wie hoch die Zuschüsse sind:

1. Zuschüsse für Biomasse-Anlagen

Um Zuschüsse für Biomasse-Anlagen aus der Innovationsförderung beantragen zu können, müssen zwei ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. So werden zum einen nur Biomasse-Anlagen bis zu 100 Kilowatt Nennwertleistung unterstützt. Zum anderen werden ausschließlich ganz bestimmte Biomasse-Anlagen gefördert, die vom BAFA gelistet (zur Anlagen-Übersicht) werden.

Haben Sie beide Voraussetzungen erfüllt, dürfen Sie sich bei rechtzeitiger Antragstellung über Zuschüsse für die folgenden Heizungstypen freuen (Quelle: bafa.de):

  • Pelletofen mit Wassertasche:
    Partikelabscheidung: 2.000 Euro | Brennwertnutzung: — Euro
  • Pelletkessel:
    3.000 Euro | 3.000 Euro
  • Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW:
    3.500 Euro | 3.500 Euro
  • Hackschnitzel-Kessel mit vorhandenem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW:
    3.500 Euro | 3.000 Euro
  • Hackschnitzel-Kessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW:
    3.500 Euro | 3.500 Euro
  • Scheitholzvergaserkessel mit vorhandenem Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW:
    2.000 Euro | 3.000 Euro
  • Scheitholzvergaserkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW:
    2.000 Euro | 3.500 Euro

2. Zuschüsse für Solarthermie-Anlagen

Bei den Solarthermie-Anlagen fördert das BAFA “große Solarkollektoranlagen zur Raumheizung, kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Kälteerzeugung oder Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz”.

Beachten sollten Sie bei den Solarthermie-Anlagen, dass auch hier nur vom BAFA vorgegebene Kollektoren und Solaranlagen förderfähig sind. Eine übersichtliche Darstellung finden Sie in der PDF-Datei, die Sie unter dem folgenden Link downloaden können: Anlagen-Übersicht.

3. Zuschüsse für Wärmepumpen-Anlagen

Ähnlich wie bei den Zuschüssen für Biomasse-Anlagen gibt es auch bei der BAFA-Förderung für Wärmepumpen bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Daher werden ausschließlich die folgenden Anlagen unterstützt:

  • Wärmepumpen mit einer Nennwertleistung von bis zu 100 Kilowatt.
  • Wärmepumpen, die Gas betrieben sind und eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,5 aufweisen. Bei allen anderen Wärmepumpen gilt eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5.

Von der Förderung ausgeschlossen sind neben Luft/Luft-Wärmepumpen auch Anlagen, welche die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen. Außerdem sind Wärmepumpen, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung genutzt werden, von der BAFA-Förderung ausgenommen.

Eine Übersicht über die einzelnen Zuschüsse für Wärmepumpen-Anlagen finden Sie unter: Fördersätze im Neubau.

Antrag stellen und auf Zuschuss freuen

Da es sich bei den Förderungen des BAFA um Zuschüsse handelt, müssen diese, anders als beispielsweise die Kredite der KfW-Bank, nicht zurückgezahlt werden. Es lohnt sich daher einen Förderantrag zu stellen. Dieser muss direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden.

Beachten Sie bei der Antragstellung die Fristen für die Innovationsförderung. Anders als bei der Basisförderung müssen Sie Ihre Anträge unbedingt vor dem Vorhabens- beziehungsweise Maßnahmenbeginn stellen.

Damit garantiert nichts schief geht, möchten wir Sie auf den folgenden Link des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hinweisen. Dort finden Sie nicht nur sämtliche Antragsformulare, sondern detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für die Antragstellung:

Formulare, Fristen und Hintergrundinformationen zur Förderung des BAFA

Haben Sie weitere Fragen zur BAFA-Förderung oder bereits eigene Erfahrungen gesammelt und dadurch wertvolle Tipps für unsere Leser gewonnen? Dann teilen Sie diese gerne mit uns und hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Beitrag.

Bildquelle: Jeff Sheldon | unsplash.com

2 CommentsKommentar hinterlassen

  • Hallo Herr Krause,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Da wir bei der Antwort nicht zu 100 Prozent sicher waren, haben wir uns direkt an das BAFA gewandt. Ein paar Fragen müssten Sie zu Ihrem Sachverhalt noch klären – und zwar:

    Wurde der Auftrag für die Solaranlage bereits vergeben? Wann soll die Solaranlage in Betrieb genommen werden? Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Antrag? Handelt es sich um ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder um ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten?

    Gerne können Sie uns Ihre Antworten schicken oder sich direkt bei der BAFA unter Poststelle@bafa.bund.de mit Ihrem Anliegen melden.

    Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

  • Ist der Ersatz einer alten Thermosolaranlage mit 75 m² Bruttokollektorfläche (Flachkollektoren) auf einem Bestandsgebäude förderfähig? Die Anlage soll zur WW- Erezeugung und Heizungsunterstützung dienen. Wie ist das mit der 40m² Fördergrenze? Würde die Anlage bis 40 m² gefördert oder gar nicht, weil sie größer, als 40 m² ist?

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