Als lichte Raumhöhe wird die Höhe eines Raums bezeichnet, die ab der Oberkante des Fertigfußbodens gemessen wird. Sie reicht bis zur Unterkante der Zimmerdecke. Der Begriff stammt aus dem Baurecht, wo er verwendet wird, um etwa zu definieren, welche Mindestanforderungen Aufenthaltsräume erfüllen sollten.
Lichte Raumhöhen können sehr unterschiedlich ausfallen und etwa unter zwei Metern in Fachwerkhäusern und bis zu viereinhalb Meter in Gründerzeitwohnungen betragen. Je nach architektonischem Stil differenziert die lichte Raumhöhe somit teils in beachtlichem Maße. Bei moderneren Gebäuden beträgt sie etwa zweieinhalb Meter.
Generell liegen in Deutschland Mindestraumhöhen vor, die eingehalten werden müssen. Sie sind in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Zumeist beträgt die Mindestraumhöhe von Aufenthaltsräumen 2,40 Meter. In kleinen Wohngebäuden und Dachgeschossen gibt es Ausnahmen. Handelt es sich nicht um einen Aufenthalts-, sondern um einen Lagerraum oder eine Abstellkammer, sind entsprechend geringere lichte Raumhöhen problemlos möglich. Selbiges gilt für Waschküchen, die ebenfalls nicht als Aufenthaltsraum gelten.
Weisen Flächen, die als Wohnraum genutzt werden, geringere Höhen als zwei Meter auf, müssen sie separat ausgewiesen werden. Sie werden gemäß der Wohnflächenverordnung dann nur zur Hälfte an die Wohnfläche angerechnet. Flächen mit einer lichten Raumhöhe von einem Meter werden überhaupt nicht angerechnet.