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Was hat es eigentlich mit der Energieeinsparverordnung auf sich, welchen Zweck verfolgt sie beim Alt- beziehungsweise Neubau und welche Rolle spielt sie bei der Hausbau-Förderung? Wir haben uns diesen und einigen weiteren Fragen angenommen und einen Überblick für euch erstellt, um alle Fragezeichen zur EnEV zu beseitigen.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die gesetzlichen Vorgaben zu den Energieanforderungen an beheizte sowie klimatisierte Gebäude geregelt. Als Bestandteil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechts definiert die Verordnung zentrale Punkte im Rahmen der Klimaschutzpolitik. Langzeitziel ist das Erreichen eines weitestgehend klimaneutralen Bestands an Gebäuden bis spätestens zum Jahr 2050.
Sinn und Zweck der Energieeinsparverordnung
Die EnEV ist seit Mai 2014 Bestandteil des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Dieses bildet die Rechtsgrundlage für verschiedene Verordnungen, die in ihrer Gesamtheit Einsparmaßnahmen rund um die Energie innerhalb von Gebäuden vorsehen.
Die Energieeinsparverordnung sieht dabei vor, für jedes Gebäude eine eigene energetische Bilanz zu erstellen. Diese hat zum Ziel die erforderliche Anlagentechnik wie auch den Wärmeschutz aufeinander abzustimmen. Bestehende Mängel könnt ihr auf diese Weise entsprechend regulieren.
Um die Berechnungen sachgerecht vornehmen zu können, dient der sogenannte Jahresprimärenergiebedarf als Grundlage. Dieser beschreibt die Energiemenge, die innerhalb des Zeitraums von einem Jahr für das Heizen oder Kühlen eures Hauses wie auch für die Warmwasseraufbereitung erforderlich ist. Der Bedarf wird stets im Kontext eines zum Vergleich geeigneten Referenzgebäudes ermittelt.
Auch der Transmissionswärmeverlust, somit der Verlust von Wärme durch die Gebäudewände, die Böden und die Fenster, ist eine relevante Größe. Es gilt, diesen so gering wie möglich zu halten, was eine gute Wärmedämmung erfordert.
Die zunehmend komplexer werdenden klimapolitischen Anforderungen sorgen dafür, dass das Regelwerk zur energetischen Bewertung von Gebäuden immer umfassender wird. Während ursprüngliche Verordnungen nur einige Seiten Inhalt umfassten, füllen die aktuellen Vorgaben mehrere hundert Seiten. Es ist nahezu nicht mehr möglich eine energetische Berechnung vorzunehmen, ohne erfahrene Fachkräfte zu bemühen, etwa Ingenieure oder Architekten.
Der Gesetzesgeber erlaubt grundsätzlich eine systemoffene Umsetzung der vorgegebenen Ziele. Es kommt entscheidend auf die Ergebnisse an. So ist beispielsweise die Verwendung einer Wärmepumpe nicht grundlegend verpflichtend, wird jedoch aufgrund ihrer positiven Werte in Bezug auf den Primärenergiefaktor empfohlen.
Selbst die prinzipiell sinnvolle Außendämmung eines Gebäudes ist keine zwingende Vorgabe. Relevant ist hierbei eine ganzheitliche Planung in Bezug auf die Interaktion zwischen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.
Regelungen der EnEV beim Neubau
Die Vorschriften für den energetischen Standard eines Neubaus wurden seit dem Jahr 2016 deutlich strenger. Dies betrifft sowohl Wohngebäude als auch Objekte, die nicht zum Wohnen genutzt werden.
Die Vorgaben für ein nach Januar 2016 gebautes Haus unterscheiden sich dementsprechend deutlich von den Richtlinien der Jahre zuvor. Hinsichtlich der Primärenergie besteht eine Verpflichtung zu einer Verringerung des Verbrauchs um 25 Prozent. Die Planung sieht einen damit verbundenen jährlichen Höchstwert vor und bemisst diesen am Referenzgebäude.
Auch beim Wärmeschutz gibt es Veränderungen. Er wird um 20 Prozent erhöht und soll dadurch den durch die Gebäudehülle stattfindenden Wärmeverlust reduzieren. Zum Vergleich wird der Transmission-Wärmeverlust des Vergleichsobjektes herangezogen. Wesentlich ist die Vermeidung einer Bauweise, die unterhalb des bisherigen Anforderungsniveaus liegt.
Für die Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs eures Wohnobjekts werden prinzipiell auch die Faktoren der Primärenergie berücksichtigt. Hierzu zählen eure verwendeten Energieträger, beispielsweise der elektrische Strom, Fernwärme oder Heizöl und Erdgas. Dabei wird nach den Kategorien fossile sowie biogene Brennstoffe, der Art der Fernwärme und der Stromzufuhr sowie der Umweltenergie unterschieden.
Die Verbesserung der energetischen Standards für euren Neubau gehen voraussichtlich mit erhöhten Baukosten einher. Die Bundesregierung berechnet einen Aufwand an Investitionen von durchschnittlich 220 Millionen Euro innerhalb eines Jahres. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,7 Prozent für ein einzelnes Gebäude. Die entsprechenden Mehrkosten können sich bei den Mietpreisen bemerkbar machen.
Bauexperten raten davon an, beim Bau eines neuen Gebäudes lediglich die Mindeststandards der Energieeinsparverordnung einzuhalten. In diesem Fall ist mit einer bautechnischen Überholung des Objektes bereits zeitnah nach der Fertigstellung zu rechnen. Finanziell rentabler ist es demnach, einen Neubau mit einem deutlich höheren Standard zu planen als zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorgegeben.
Regelungen der EnEV beim Altbau
Auch Besitzer von alten und damit in der Regel ungedämmten Häusern sind zu energetischen Sanierungsarbeiten verpflichtet. Der Gesetzgeber verlangt hierbei keine vollständige Sanierung, jedoch im Rahmen der EnEV Vorgaben. Es gibt dabei wesentliche Fristen, die es bei euren Planungen einzuhalten gilt.
Wenn ihr einen Altbau erwerbt, müsst ihr spätestens 24 Monate nach dem Eintrag ins Grundbuch verschiedene Sanierungsbereiche abdecken. Hierzu zählt die Isolierung von Warmwasserleitungen und Armaturen in ungeheizten Räumlichkeiten, sofern diese Leitungen zugänglich sind.
Weiterhin müssen geheizte von ungeheizten Räumen separiert werden, etwa durch eine Dämmung der oben befindlichen Geschossdecken. Auch eine Dämmung des Dachs wird hierbei empfohlen. Die Maßnahmen müssen einen gesetzlich vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) berücksichtigen.
Sind zusätzliche Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, beispielsweise eine Heizkessel-Erneuerung, kann eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für die Nutzung erneuerbarer Energien stellt sie zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Gelder im Rahmen eines Marktanreizprogrammes zur Verfügung.
Investoren, die sich für den Kauf eines sanierungspflichtigen Altbaus interessieren, erfahren über den Energieausweis, ob und in welchem Umfang Nachsanierungspflichten für das jeweilige Gebäude bestehen. Diese Vorgaben betreffen nicht nur Kaufobjekte, sondern gleichermaßen Altbauten im Rahmen einer Erbschaft.
Ein Verzicht auf eine erforderliche Dämmung ist in der Regel mit hohen Bußgeldern verbunden, deren Höhe bis zu 50.000 Euro betragen kann. Es ist davon auszugehen, dass selbst eine präventive Dämmung einer Altbau-Fassade für euch deutlich günstiger ausfallen wird, als ein erhobenes Bußgeld.
Generell besteht jedoch keine Verpflichtung, sämtliche alten Dächer zu dämmen. Bei den Dämmvorgaben müssen die Richtlinien des Mindestwärmeschutzes gemäß DIN 4108-2 berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall solltet ihr dies von einem Energieberater für euer Gebäude prüfen lassen.
Der Energieausweis
Der häufig auch als Energiepass bezeichnete Energieausweis beschreibt die energetische Bewertung eures Hauses. Als Besitzer einer Immobilie seid ihr gemäß EnEV seit dem Jahr 2009 gesetzlich dazu verpflichtet, einen solchen Ausweis zu haben. Erst dann ist eine Vermietung oder ein Verkauf des Hauses zulässig. Existiert kein solches Dokument und kann entsprechend nicht vorgelegt werden, drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.
Der Energieausweis muss den Miet- oder Kaufinteressenten stets unaufgefordert gezeigt und bei einem vertraglichen Abschluss ausgehändigt werden. Die EnEV sieht seit dem Jahr 2014 darüber hinaus eine Benennung bereits in Immobilienanzeigen vor.
Energieausweise müssen rechtssicher verfasst sein und werden in der Regel durch Bauvorlagenberechtigte oder auch entsprechende Sachverständige ausgestellt. Dazu zählen unter anderem Personen, die einen beruflich qualifizierenden Universitätsabschluss vorweisen können, beispielsweise in den Fächern Architektur, Bauingenieurwesen oder Bauphysik. Die Ausweise dienen dem Schutz von Kaufinteressenten sowie potenziellen Mietern und ermöglichen eine Einschätzung der zukünftig anstehenden Energiekosten.
Der Gültigkeitszeitraum von Energieausweisen liegt bei zehn Jahren. Neue Ausweisdokumente können bei Veränderungen der Energieeffizienz eures Gebäudes erstellt werden. Dies ist häufig im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen der Fall.
Für den Inhalt des Ausweises sind bestimmte Pflichtangaben erforderlich, wobei grundsätzlich zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis unterschieden wird. Der Verbrauchsausweis basiert auf den vorausgegangenen Verbrauchsdaten und bezieht sich auf ein komplettes Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen. Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf auf der Grundlage eines technischen Gutachtens.
Der Ausweis muss verbindlich über den Endbedarf beziehungsweise den Endverbrauch der Energie informieren. Weiterhin wird der zentrale Energieträger für die Heizanlage des Gebäudes benannt. Für Objekte, die nicht als Wohnraum dienen, ist der Endbedarf für Wärme und Strom separat aufzuführen. Bei Wohnhäusern müssen das Baujahr sowie die Energieeffizienzklasse genannt werden.
Die Rolle der Energieeinsparverordnung bei der KfW-Förderung
Der Staat offeriert Fördermittel für die Sanierung alter Gebäude. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn nachweislich eine Verbesserung der Energieeffizienz des Objektes nach einer energetischen Sanierung gegeben ist.
Wer entsprechend sanieren möchte, kann nicht nur für eine Komplettsanierung Fördergelder beantragen. Auch einzelne Maßnahmen sind fördertauglich, beispielsweise eine nachträgliche Wärmedämmung des Daches. Die Beträge werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt, wobei sich die jeweilige Höhe am dadurch erzielten energetischen Standard eurer Immobilie bemisst.
Die EnEV übernimmt bei der Förderung eine zentrale Rolle. Die Kreditanstalt hat drei Effizienzhaus-Standards definiert, die sich am in der EnEV festgelegten Jahresprimärenergiebedarf orientieren. Diese sogenannten KfW-Effizienzhäuser sind mit den Standards 55, 40 und 40 Plus versehen. Die Zahlen geben den Prozentwert des Referenzhauses an. Je geringer demnach die Zahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude und umso höher fallen die Förderbeträge aus.
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen können euch bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Stehen komplette Sanierungsmaßnahmen an, sind bis zu höchstens 100.000 Euro für eine jeweilige Wohneinheit möglich.
Es lohnt sich, geplante Sanierungen durch die Unterstützung von Fördergeldern umzusetzen. Sie sind zwar stets an Vorgaben gebunden, die häufig über das gesetzliche Mindestmaß hinausreichen, ermöglichen aber Zins- und Laufzeitbedingungen, die durch andere Banken in der Form nicht gewährt werden können. Ihr solltet beachten, dass eine Beantragung durchgeführt werden muss, bevor mit der Sanierung begonnen wird.
Welche Erfahrungen habt ihr mit der Energieeinsparverordnung gemacht? Wir freuen uns auf Eure Ideen, Tipps und Anregungen in den Kommentaren.